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Thread von Clausimausi

Ein weiterer Step wäre vllt. das Ausfüllen des/der FB......:zwinker0004: Natürlich nur, wenn du magst...:smiley22:
 
So, nun ist es soweit.....morgen habe ich den Termin zur MPU.
Nur zur Kenntnisnahme: Nach dem 3. AN hätte ich schon die Prüfung zum 4. AN beantragen können. Das wäre dann am 06.05.2013 gewesen. Aber ob nun 2 Monate früher oder später, was macht es aus? Ich werde mich morgen abend wieder melden....
Euer Clausimausi
 
Nun habe ich vergeblich auf einen ausgefüllten FB gewartet.....:zwinker0004:

Ich drücke dir die :smiley711:
 
Tja, da bin ich wieder.....im Reaktionstest habe ich die Mindestanforderungen nicht geschafft. Das Gespräch war meiner Meinung nach sehr kurz. Ich habe nach dem Gespräch nachgefragt, mit welchem Ergebnis ich rechnen müsse. Es wurde mir versichert, wörtlich:"Ich werde Ihre Begutachtung wohlwollend behandeln." Mit einem unguten Gefühl bin ich dann nach Hause gefahren (natürlich als Beifahrer). Auf meine Nachfrage, wann ich mit dem Bescheid rechnen dürfe, wurde mir mitgeteilt, das ich innerhalb der nächsten 2 Wochen den Bericht per Post zugeschickt bekomme. Genau nach 14 Arbeitstagen, war es dann soweit. Ich bin nicht pers. anwesend gewesen und habe mir tel. das Ergebnis vorlesen lassen. Jeder weis von meinem Problem. Und was soll ich Euch sagen ?
NEGATIV
Ausser das ich mich intensiv auf diese Begutachtung vorbereitet habe (4 x 1,5 Std. bei IFS zur Vorbereitung), meine Alkoholabstinenz seit mehreren Jahren lebe, 1 Jahr lang Haaranalysen gemacht habe, meinen Freundeskreis neu formiert habe, keine Rückfälle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, meine Freizeit sinnvoll gestallte und mich auch sozial engagiere....alles das hat nichts genützt.
Ich bin an einem Tiefpunkt angelangt, aus dem es kein Entkommen mehr gibt. Die Zeit der Vorbereitung war schon aufreibend, meine innere Spannung am Tage der Begutachtung war fast unerträglich, die Wartezeit bis zur Entscheidung eine Ungewissheit und Angst......jetzt bin ich nur noch enttäuscht.....heute nachmittag, so gegen 17.00 Uhr bekomme ich das 20 seitige Schreiben und werde es durchlesen.....ich habe schon daran gedacht, das es eine Verwechselung sei....sehr unwahrscheinlich ....was mache ich nur falsch???
 
Hallo, ich habe die Begutachtung intensiv durchgelesen und die Begründung des negativen Urteils.
Für mich gibt es jetzt wieder 12 Monate Abstinenznachweise und der Besuch einer verkehrpsychologischen Schulung (keine Gruppentherapie), erst dann darf ich eine erneute MPU beantragen.
Es wird davon ausgegangen das ich in Sachen Alkoholabstinenz nicht ausreichend gefestigt bin. Meine Straftaten habe ich nicht ausreichend reflexiert. Es wird wiederum davon ausgegangen, das ich weitere Straftaten begehen werde.
Aufgeben oder weitermachen ....die Frage stelle ich mir. Tendenziell neige ich zum Weitermachen, obwohl die Zeit gegen mich läuft......dann bin ich 60 Jahre alt....
Ich werde mich jetzt erst mal auf mein Fahrrad schwingen und mich auspauern......mal sehen ob das hilft.
 
.....es hat geholfen, ich bin wesentlich ruhiger, habe mehrere Feldwege abgefahren und mich an einer Autobahnbrücke postiert und den LKW´s hinterhergeschaut....voller Neid natürlich...wichtig war es, mich ein wenig abzureagieren, frische Luft tanken, andere Gedanken zu sammeln....meine Lebensgefährtin kam aus der Wohnung zurück (wir sind auf einem Club-Campingplatz Nähe Hollenstedt den ganzen Sommer) und brachte mir das Graviergerät. Damit wollte ich eigentlich meine bei e-bay ersteigerte Vollverkleidung für meine weiße FJ 1100 restaurieren und gravieren. Das hat jetzt alles Zeit, fahren darf ich in dieser Saison nicht...und für die nächste Saison sehe ich es auch noch nicht, bedenke ich, das ich am 16.08. 2013 die 5. Haaranalyse machen kann. Dann wird es sicher Oktober 2014 bis ich wieder ein Ergebnis vorliegen habe. Meine Tochter hat die Prüfung für Klasse A bestanden, schriftlich hatte sie schon vor einem Jahr, praktische jetzt auch. Nun hat sie alle Fahrerlaubnisklassen, ausser D-für Reisebusse. Wir wollten diese Saison noch gemeinsam fahren....aus der Traum...
Die Hoffnung stirbt zuletzt....soll wohl mein Motto sein.
 
Ach Clausimausi, ich kann dir gar nicht sagen, wie leid mir das für dich tut......

Vorab mal die wichtigste Frage:

Das neg. Ga liegt doch ausschließlich DIR vor, nicht wahr? Die FSSt. hat doch keine Kopie erhalten..?!?!?
 
Noch ein Gedanke:

Du hast die Möglichkeit eine kostenlose Nachbesprechung beim MPI zu führen (wenn du wieder zuhause bist), warum das Ga neg. geworden ist.
Bei dieser Gelegenheit könntest/solltest du deine Unterlagen der 4 Haaranalysen zurück verlangen, sofern du keine beglaubigten Kopien darüber besitzt....
 
Hallo Nancy, ich habe per mail die FSST gebeten, meinen Antrag auf Neuerteilung ruhen zu lassen. Desweiteren habe ich bei IFS um einen Termin gebeten um weitere Vorbereitungsgespräche zu führen. Alle meine Unterlagen habe ich nicht zurückerhalten. Richtig ist, das ich den Antrag auf Neuerteilung gestellt habe und dem wird nur nach erfolgreicher MPU zugestimmt. Ich habe mein gesamtes Leben verändert, seit mehr als 2 Jahren kannst Du meine Beiträge lesen, weniger in diesem Forum, eher mal in dem Anderen, wo wir früher alle waren, anderer Freundeskreis, Fortbildung, kein Alk seit vielen Jahren, Entwicklung eines Problembewußtseins.
Ich stehe Allem kritisch gegenüber, darum bitte ich Dich
"Ach Clausimausi, ich kann dir gar nicht sagen, wie leid mir das für dich tut......"
das nicht mehr zu schreiben.
Ich weis, die Arbeit hier im Forum macht Ihr freiwillig und unentgeltlich. Ich möchte Dir glauben, jedoch bin ich von der GA sehr unehrlich behandelt worden. Ein solches Verhalten mag ich nicht und spiegelt die Unehrlichkeit wieder. In freier Laufbahn mache ich einen Bogen um solche Menschen oder spreche sie auf das Verhalten an. Mit diesem Fall komme ich nicht zurecht. Ich glaube zwischen "wohlwollend" und "ablehnen" besteht ein großer Unterschied.
Wenn es eine Möglichkeit gäbe, das sich das Blatt zu meinen Gunsten wenden kann, ohne den rechtlichen Rahmen zu verletzen, bin ich gern dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nancy, ich habe per mail die FSST gebeten, meinen Antrag auf Neuerteilung ruhen zu lassen.

Bis wann gilt denn deine Frist....also wann müsstest du spätestens das pos. Ga abgeben?
Wenn die FSSt. sich nicht auf das Ruhen des Neuantrages einlässt und auch keine Fristverlängerung gewähren würde, müsstest du deinen Antrag auf jeden Fall zurück ziehen, bevor dir der Antrag von der FSSt. kostenpflichtig abgelehnt wird.

Desweiteren habe ich bei IFS um einen Termin gebeten um weitere Vorbereitungsgespräche zu führen. Alle meine Unterlagen habe ich nicht zurückerhalten.

Eben darum ging es mir in meinem Beitrag. Wenn du deine Belege der Haaranalyse zurück erhälst, hast du somit AN für ein Jahr...denn:

Wenn es eine Möglichkeit gäbe, das sich das Blatt zu meinen Gunsten wenden kann, ohne den rechtlichen Rahmen zu verletzen, bin ich gern dabei.

Du könntest deine MPU bei einem anderen MPI wiederholen und das relativ zügig. Das ist absolut legal. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die FSSt. das neg. Ga nicht erhalten hat.

Ich stehe Allem kritisch gegenüber, darum bitte ich Dich
"Ach Clausimausi, ich kann dir gar nicht sagen, wie leid mir das für dich tut......"
das nicht mehr zu schreiben.

Vllt. hast du meine Worte falsch aufgefasst. Es ging mir darum, dass ich es -genau wie du- absolut unverständlich finde, dass die GA dir praktisch ein positiv in Aussicht gestellt hat, um es dann doch zu einem neg. Ga kommen zu lassen....
 
Danke Nancy, als Erstes werde ich AVUS anschreiben, um einen Termin zu machen, bei dem ich meine Haaranalysen zurückfordere. Ob ich die Kraft habe, das Abschlussgespräch zu führen, da bin ich mir nicht sicher. Betrachte ich es von der Kundenseite, kann ich mir gut vorstellen, das ich auch die Täuschung der GA anspreche. Immerhin geht es um meinen Auftrag den ich auch bezahlt habe. Die Argumentation "könnte, wollte, hätte usw" durfte ich nicht verwenden, jedoch von GA-Seite geht es. Auch wenn ich weitere 4 AN beibringe, ein anderer Mensch bin ich dann auch nicht. Auch wenn ich für das nächste Jahr keinen Verkehrsverstoß begehe, könnte ich ja in den darauffolgenden Jahren doch mal was verkehrt machen. Ausschliessen kann das keiner. Die Frage des Alkoholkonsumes kann ich mit 100 % verneinen, ich bleibe trocken. Ich habe auch mein Drogenproblem immer noch im Griff, also keine Drogen.
Als nächstes werde ich bei der FSST nachfragen, wie lange meine Frist gewährt wird.
Ich bin auch gern bereit nochmals eine Haaranalyse zu machen, damit ich einen lückenlosen Nachweis erbringen kann. Auch wenn es dann 5 sind.
Stellt sich mir abschliessend die Frage, welches MPI soll ich beauftragen?
Soll ich dem MPI meine neg. Beurteilung vorlegen?
Ich danke DIR für die großartige Hilfestellung.
Mein Vorstellungsgespräch verlief gestern recht positiv, während des Gespräches (wir waren auf Augenhöhe) stellten wir fest, das der Juniorchef und ich bei der gleichen Fa. vor Jahren gearbeitet hatten. Er, Kehl am Rhein und ich in CH-Basel. Der Knackpunkt war das Gehalt. Wie immer.
Wie Du und alle Anderen hier, die meine Beiträge gelesen haben bemerkt haben sollten, bin ich in meinem langen Leben schon sehr weit rumgekommen. Das war auch ein Grund mit, weshalb er mir den Job von der langweiligsten Seite aufzeigte. Er selbst hat es gerade mal 2 Monate durchgehalten. Es geht bei den Job um die Disposition von Tankfahrzeugen, die im 3 Schichtbetrieb Tankstellen befüllen. Nicht gerade prickelnd, die Aufgabe. Zumal auch dort im Büro rund um die Uhr gearbeitet werden soll. Keine Ahnung, was ich als Gehaltsvorstellung aufbiete......normalerweise verkaufe ich mich so teuer wie möglich. Viele Mitbewerber gibt es auch nicht. Auf der einen Seite der Druck von der Geschäftsleitung und auf der anderen Seite die Interessen der qualifizierten Fahrer. Und dann noch das Büromobbing und Fahrermobbing. Arbeiten macht mir wirklich Freude, nur vergesse ich oft, das ich nur Angestellter bin.
Wenn ich der Fa. 3.500 anbiete, bin ich draussen. Biete ich 2.500 bin ich unzufrieden.
Aber ich werde schon eine Lösung finden.
Aus diesem Grunde möchte ich am Liebsten wieder in die Ferne fahren. Meinetwegen vom Polarkreis bis nach Mauretanien.
Ich melde mich mit Neuigkeiten wieder.
 
Hallo...:smiley138:

Danke Nancy, als Erstes werde ich AVUS anschreiben, um einen Termin zu machen, bei dem ich meine Haaranalysen zurückfordere.

Es besteht natürlich die Gefahr, dass die Herausgabe der Unterlagen abgelehnt wird. Bleib da bitte hartnäckig...das MPI kann sich ja Kopien für ihre Akte ziehen und dir die Originale zurück geben. Anders herum verlange auf jeden Fall Kopien von den Analysen und lasse sie vom Institut, wo du sie hast machen lassen - beglaubigen.

Ob ich die Kraft habe, das Abschlussgespräch zu führen, da bin ich mir nicht sicher. Betrachte ich es von der Kundenseite, kann ich mir gut vorstellen, das ich auch die Täuschung der GA anspreche. Immerhin geht es um meinen Auftrag den ich auch bezahlt habe. Die Argumentation "könnte, wollte, hätte usw" durfte ich nicht verwenden, jedoch von GA-Seite geht es. Auch wenn ich weitere 4 AN beibringe, ein anderer Mensch bin ich dann auch nicht. Auch wenn ich für das nächste Jahr keinen Verkehrsverstoß begehe, könnte ich ja in den darauffolgenden Jahren doch mal was verkehrt machen. Ausschliessen kann das keiner. Die Frage des Alkoholkonsumes kann ich mit 100 % verneinen, ich bleibe trocken. Ich habe auch mein Drogenproblem immer noch im Griff, also keine Drogen.
Als nächstes werde ich bei der FSST nachfragen, wie lange meine Frist gewährt wird.
Ich bin auch gern bereit nochmals eine Haaranalyse zu machen, damit ich einen lückenlosen Nachweis erbringen kann. Auch wenn es dann 5 sind.
Stellt sich mir abschliessend die Frage, welches MPI soll ich beauftragen?
Was gibt es denn noch in deiner Nähe? Hast du mal hier hereingeschaut?
[h=3]Aktuelle Liste der MPU Begutachtungsstellen bundesweit[/h]
Welche Unterlagen jetzt über dich beim TÜV vorliegen, kann ich auf Anhieb nicht genau nachvollziehen....aber es war vor einiger Zeit ja mal im Gespräch, dass du dort hingehen willst, nicht wahr?

Soll ich dem MPI meine neg. Beurteilung vorlegen?

Nein, auf keinen Fall!
Sonst greifen ja wieder alle Auflagen, die dir im letzten neg. Ga gemacht wurden.

Ich melde mich mit Neuigkeiten wieder.

Ja, mach das bitte unbedingt und....


Clausimausi, wir müssen an deiner Vorbereitung intensiver arbeiten. Die Gespräche bei der IFS sind okay...reichen aber vllt. nicht aus.
Lass uns an deinen Antworten teilhaben und fülle die FB bitte mal aus. Nur so ist es möglich, dass wir dir konkret helfen.


[h=3]Fragebogen für eine Alkohol-MPU[/h]
[h=3]Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU[/h]
 
Hallo Nancy und alle die meinen Fall beobachten,
haltet euch fest.
Ich war heute um 12.00 Uhr bei IFS, zum Einen weil ich wissen wollte woran es gelegen hat, einen negativen Befund zu erhalten; zum Anderen wie es weitergehen soll.
Das Gespräch war 2 Std. lang. Wir haben alles aufgebröselt. In vielen Fällen haben meine Antworten nicht direkt den Nagel auf den Kopf getroffen......und dann kam es ganz dick. Auf der einen Seite wurde meine Abstinenz glaubhaft wahrgenommen und in der Begründung widerum angezweifelt. Immer mehr Widersprüche haben wir dann aufgedeckt.
Ich verließ IFS mit dem Wissen, eine weitere Haaranalyse zu machen, da es dann lückenlos ist.
Um 16.30 Uhr, wir, meine Freundin und ich waren gerade vom Einkaufen auf dem Heimweg, wurde mir per Handy mitgeteilt, das ich meinen RA (Rechtsbeistand) kontaktieren solle. Das Gutachten sei rechtswidrig. Der GA voreingenommen und somit wird es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.....
Na das hat mich umgehauen.....nicht nur das ich mit dem negativen Gutachten zurechtkommen muss....jetzt soll ich auch noch das Gutachten anzweifeln. Und mich anwaltlich vertreten lassen. Auf die Frage der Aussicht auf Erfolg, wurde mir mitgeteilt, das das Gutachten für ungültig erklärt werden würde, meine Kosten erstattet werden müssen und eine zeitnahe neue Prüfung unter den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen vorgenommen werden sollte.
Natürlich habe ich mich sehr schwer getan, Antworten zu geben, was über 30 Jahre geschehen war.
Jetzt bin ich noch nervöser als vorher.
Schreiben zum Anwalt ist unterwegs.
WAS für ein CHAOS...!!!!!
 
Das ist wirklich heftig Clausimausi...gleichzeitig aber auch ein Lichtblick!!

Wenn du die Chance auf eine Wiederholung der MPU hast, solltest du diese ergreifen. Was hast du zu verlieren?
 
Hallo Nancy, ich habe am 29.08.2013 um 09.00 Uhr einen Termin bei AVUS, zwecks Nachbesprechung. Mein RA (Rechtsanwalt) hat sich zwar bei mir gemeldet, jedoch möchte er erst einmal das Gutachten durchsehen. Zeitlich ist das alles sehr unbequem.
Was meinst DU, sollte ich bei der Nachbesprechung schon meine Absichten ansprechen?
Wie schon von Dir erwähnt, verlieren kann ich nichts.
Wenn im Gutachten mehr positive Ansätze vermerkt wurden, das Gutachten jedoch als negativ bewertet wurde, kann im Umkehrschluss die Gebühr des Gutachtens zurücküberwiesen werden und eine neue MPU durchgeführt werden.
Aber mache ich das wirklich bei AVUS?
Damit wäre auch ein Kunde weniger, der zudem auch sehr unbequem werden kann.
Weiterhin besteht die Gefahr, das von IFS keine Prüflinge an Avus weitergeleitet werden.....das wäre ein großes Loch in der Kasse von AVUS.
Viele Fragen wenig Antworten. Was soll ich nur machen????
 
Hallo Clausimausi,

Hallo Nancy, ich habe am 29.08.2013 um 09.00 Uhr einen Termin bei AVUS, zwecks Nachbesprechung. Mein RA (Rechtsanwalt) hat sich zwar bei mir gemeldet, jedoch möchte er erst einmal das Gutachten durchsehen. Zeitlich ist das alles sehr unbequem.

weiß dein RA das dieser Termin so kurzfristig ansteht? Es wäre schon sinnvoll gewesen, wenn du bis dahin eine genaue Auskunft von ihm gehabt hättest...so sitzt du zwischen allen Stühlen....

Was meinst DU, sollte ich bei der Nachbesprechung schon meine Absichten ansprechen?

...und von daher ist es ganz schwierig, dazu was zu sagen. Sprichst du es an und dein RA wiegelt dann doch ab, stehst du auf deutsch gesagt, "blöd da".
Von daher würde ich mir erstmal nur anhören, was die GA zu sagen hat und entsprechende Gegenargumente liefern, die weiteren Absichten aber erstmal nicht erwähnen....

Wenn im Gutachten mehr positive Ansätze vermerkt wurden, das Gutachten jedoch als negativ bewertet wurde, kann im Umkehrschluss die Gebühr des Gutachtens zurücküberwiesen werden und eine neue MPU durchgeführt werden.
Aber mache ich das wirklich bei AVUS?

Wie sind denn da die rechtlichen Vorgaben? Hast du überhaupt die Möglichkeit, die MPU dann bei einem anderen MPI zu wiederholen? Evtl. muss es ja bei der gleichen Begutachtungsstelle gemacht werden. Das weiß ich leider nicht.....aber dazu kann dir ja dein RA sicher was sagen.

Damit wäre auch ein Kunde weniger, der zudem auch sehr unbequem werden kann.
Weiterhin besteht die Gefahr, das von IFS keine Prüflinge an Avus weitergeleitet werden.....das wäre ein großes Loch in der Kasse von AVUS.

Über die finanziellen Einbußen der Avus solltest du dir wirklich keine Gedanken machen.....
 
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