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Ich werde mich morgen abend wieder melden....
Euer Clausimausi
Hallo Nancy, ich habe per mail die FSST gebeten, meinen Antrag auf Neuerteilung ruhen zu lassen.
Desweiteren habe ich bei IFS um einen Termin gebeten um weitere Vorbereitungsgespräche zu führen. Alle meine Unterlagen habe ich nicht zurückerhalten.
Wenn es eine Möglichkeit gäbe, das sich das Blatt zu meinen Gunsten wenden kann, ohne den rechtlichen Rahmen zu verletzen, bin ich gern dabei.
Ich stehe Allem kritisch gegenüber, darum bitte ich Dich
"Ach Clausimausi, ich kann dir gar nicht sagen, wie leid mir das für dich tut......"
das nicht mehr zu schreiben.
Danke Nancy, als Erstes werde ich AVUS anschreiben, um einen Termin zu machen, bei dem ich meine Haaranalysen zurückfordere.
Was gibt es denn noch in deiner Nähe? Hast du mal hier hereingeschaut?Ob ich die Kraft habe, das Abschlussgespräch zu führen, da bin ich mir nicht sicher. Betrachte ich es von der Kundenseite, kann ich mir gut vorstellen, das ich auch die Täuschung der GA anspreche. Immerhin geht es um meinen Auftrag den ich auch bezahlt habe. Die Argumentation "könnte, wollte, hätte usw" durfte ich nicht verwenden, jedoch von GA-Seite geht es. Auch wenn ich weitere 4 AN beibringe, ein anderer Mensch bin ich dann auch nicht. Auch wenn ich für das nächste Jahr keinen Verkehrsverstoß begehe, könnte ich ja in den darauffolgenden Jahren doch mal was verkehrt machen. Ausschliessen kann das keiner. Die Frage des Alkoholkonsumes kann ich mit 100 % verneinen, ich bleibe trocken. Ich habe auch mein Drogenproblem immer noch im Griff, also keine Drogen.
Als nächstes werde ich bei der FSST nachfragen, wie lange meine Frist gewährt wird.
Ich bin auch gern bereit nochmals eine Haaranalyse zu machen, damit ich einen lückenlosen Nachweis erbringen kann. Auch wenn es dann 5 sind.
Stellt sich mir abschliessend die Frage, welches MPI soll ich beauftragen?
Soll ich dem MPI meine neg. Beurteilung vorlegen?
Ich melde mich mit Neuigkeiten wieder.
Hallo Nancy, ich habe am 29.08.2013 um 09.00 Uhr einen Termin bei AVUS, zwecks Nachbesprechung. Mein RA (Rechtsanwalt) hat sich zwar bei mir gemeldet, jedoch möchte er erst einmal das Gutachten durchsehen. Zeitlich ist das alles sehr unbequem.
Was meinst DU, sollte ich bei der Nachbesprechung schon meine Absichten ansprechen?
Wenn im Gutachten mehr positive Ansätze vermerkt wurden, das Gutachten jedoch als negativ bewertet wurde, kann im Umkehrschluss die Gebühr des Gutachtens zurücküberwiesen werden und eine neue MPU durchgeführt werden.
Aber mache ich das wirklich bei AVUS?
Damit wäre auch ein Kunde weniger, der zudem auch sehr unbequem werden kann.
Weiterhin besteht die Gefahr, das von IFS keine Prüflinge an Avus weitergeleitet werden.....das wäre ein großes Loch in der Kasse von AVUS.