Tilgungsfrist Ordnungswidrigkeit BTM - Fahrt unter Cannabiseinfluss

Lavidasnipe

Stamm-User
Hallo liebe Leute,
Ich habe mir bereits einige hilfreiche Beiträge in diesem Forum durchgelesen, wie auch in anderen Foren. Nun bin ich in diesem Forum auf einen Beitrag gestoßen, in welchem es um Ordnungswidrigkeiten bzw. deren Tilgungsfristen geht. (

Zu meinem Fall:
- 14.07.2015 fahren unter Einfluss von BTM (Cannabis) Werte damals : THC > 1,9nG/ML ; 11-OH-THC > negativ ; THC-COOH 26 ne/mL

Mir wurde damals ein ÄG Gutachten auferlegt, welches ich damals leider nicht absolvierte. Somit erfolgte die Entziehung der FE, da die Behörde davon ausging, dass ich nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet bin.

Da ich damals das Schreiben zum Entzug nicht persönlich zugestellt bekommen habe, sondern das Elternhaus, welches es nicht mitteilte (dies ist allerdings eine andere Geschichte, wer mehr darüber wissen will, kann gerne nachfragen).
es folgte:
- 02.10.2016 FoFe (Entziehung zum 10.04.2016 - Gründe der nicht erfolgten Abgabe der FE aufgrund dessen, dass ich das Schreiben damals nicht persönlich erhielt).
- 20.02.2017 FoFe - Mein Chef hat mich unter Zwang dazu aufgefordert, den Firmenwagen an der nicht mal 50 Meter entfernten Tankstelle zu tanken (Er wusste davon).

Nun, das FoFe spielt in meinem Anliegen aktuell keine große Rolle, jedoch bin ich über Anmerkungen, oder Tipps dankbar.

Ich war bereits bei der FeB, um die Formalitäten eines Neuantrages zu klären, dort teilte man mir die geforderten Unterlagen mit, welche benötigt werden.

Es wird gefordert:
- AN für mindestens 6 Monate
- Besonderes Aufbauseminar (Da die Fahrt unter BTM in der Probezeit stattfand)
- Anschließend Antrag stellen und dann Aufforderung zur MPU (der SB der FEB meinte ca. 3 Wochen nach Antragsstellun

Da ich mich nun allerdings über die Tilgungsfristen informiert habe, dürfte die OWI vom 14.07.2015 (Fahren unter BTM) ja getilgt sein und somit keine Rolle mehr für eine Neuverteilung spielen, sehe ich das richtig? - Steht zumindest, wenn ich es richtig deute, in §29 STVG.

Da hier ja sehr informative Antworten gegeben werden, stelle ich die Frage in den Raum, ob überhaupt noch eine MPU wegen dem BTM Vorfall aufgrund der Tilgungsfristen auferlegt werden darf? (Bin seitdem Clean und hätte auch keine Einwände einen AN über den geforderten Zeitraum zu erbringen).

Ich entschuldige mich im Voraus, falls mein Anliegen nicht verständlich klingt, kann gerne daraufhin auf Nachfrage vertieft werden.

Ebenso bedanke ich mich im Vorfeld über eure Tipps, Anregungen etc.

Liebe Grüße !
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lavidasnipe,

willkommen im Forum.

Da ich mich nun allerdings über die Tilgungsfristen informiert habe, dürfte die OWI vom 14.07.2015 (Fahren unter BTM) ja getilgt sein und somit keine Rolle mehr für eine Neuverteilung spielen, sehe ich das richtig? - Steht zumindest, wenn ich es richtig deute, in §29 STVG.

Im §29 StVG steht aber auch:

(5) 1Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. 2Bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.
Von daher ist meine Vermutung dass die Fahrt unter THC noch verwendet werden kann...
think.gif


Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVG/29.html

Hattest du dir mal einen Auszug aus dem FAER besorgt?

Des weiteren wurde dir ja von deiner FSSt. bereits wenig missverständlich mitgeteilt:

Es wird gefordert:
- AN für mindestens 6 Monate
- Besonderes Aufbauseminar (Da die Fahrt unter BTM in der Probezeit stattfand)
- Anschließend Antrag stellen und dann Aufforderung zur MPU (der SB der FEB meinte ca. 3 Wochen nach Antragsstellun

Hierzu noch:

Nun, das FoFe spielt in meinem Anliegen aktuell keine große Rolle, jedoch bin ich über Anmerkungen, oder Tipps dankbar.
Das könnte durchaus zu einer doppelten Fragestellung führen...
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Guten Morgen,
Erst einmal recht herzlichen Dank für die doch sehr schnelle Antwort.
Ich habe mich jetzt schon eine Zeit lang mit dem allgemeinen Thema der Wiedererteilung schlau gemacht, auch habe ich mich meine damaligen Sünden meines Erachtens, relativ gut aufgearbeitet. Habe auch bereits mit einem MPU-Berater gesprochen, welcher mir mitteilte, dass er bei meiner Schilderung bzgl der BTM Problematik keinerlei Bedenken hat.

Mit den Tilgungsfristen habe ich soweit noch nicht ganz beschäftigt, habe diesbezüglich nur das ein oder andere gelesen, in der letzten Zeit.

Nein, ich habe mir noch keinen Auszug aus dem FAER besorgt, könnte der in irgendeine Weise gut für mich sein? - dieser müsste doch auch in meiner Akte liegen, nehme ich an?
Wenn der Auszug vorher Sinn für mich machen würde, würde ich mir


Deine Antwort würde mich drauf schließen lassen, dass es im Ermessen des SB liegt, ob die Fahrt noch mit einbezogen wird?

Ja, das mir die Fsst mitgeteilt hat, habe ich auch sehr gut verstanden, allerdings stellt sich mir die Frage, was die Fsst mit dem AN will, da ich mich bereits mit MPU stellen in Kontakt gesetzt habe und diese mir mitteilten, dass die Fsst damit gar nichts anfangen kann. Des Weiteren, haben mir die Begutachtungsstellen den Vorschlag gemacht, AN und MPU an einem Tag zu absolvieren, hat dazu jemand Erfahrungen, oder Tipps?

Das Aufbauseminar startet nächste Woche. Sobald dies abgeschlossen ist, werde ich den Neuantrag stellen und dann werde ich mich überraschen lassen, mit welcher Fragestellung die MPU gefordert wird, oder wie würdet ihr das ganze angehen?


Doppelte Fragestellung kann, muss aber nicht? Wobei das ja generell auch nicht viel mehr sein könnte, was den Inhalt betrifft, oder?

Liebe Grüße

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lavidasnipe,

Nein, ich habe mir noch keinen Auszug aus dem FAER besorgt, könnte der in irgendeine Weise gut für mich sein? - dieser müsste doch auch in meiner Akte liegen, nehme ich an?
du hast ja noch keinen Neuantrag gestellt, von daher hat auch die FSSt. diese Auskunft noch nicht in deiner Akte...

Deine Antwort würde mich drauf schließen lassen, dass es im Ermessen des SB liegt, ob die Fahrt noch mit einbezogen wird?
Nein, es liegt nicht im Ermessen der FSSt., sondern es gelten ganz klare Vorschriften dazu.
Soll heißen: steht das Delikt als nicht getilgt im FAER darf es von der FSSt. verwendet werden...

Ja, das mir die Fsst mitgeteilt hat, habe ich auch sehr gut verstanden, allerdings stellt sich mir die Frage, was die Fsst mit dem AN will, da ich mich bereits mit MPU stellen in Kontakt gesetzt habe und diese mir mitteilten, dass die Fsst damit gar nichts anfangen kann. Des Weiteren, haben mir die Begutachtungsstellen den Vorschlag gemacht, AN und MPU an einem Tag zu absolvieren, hat dazu jemand Erfahrungen, oder Tipps?
Die FSSt. hat mit den AN -wie du richtig anmerkst- auch nichts zu tun da es allein die Sache des GA ist zu entscheiden was genau für ein pos. Gutachten erforderlich ist. Es gibt jedoch einige SB die der Meinung sind dass sie hierauf Einfluss haben, wiederum andere wollen die "Probanden" vorab darauf einstimmen dass sie wohl ohne AN eher keine Chance auf ein pos. Gutachten haben, könnte somit auch als "Service am Kunden" gewertet werden...
Haaranalyse am Tag der MPU kann durchaus gemacht werden. Hier besteht dann immer die Gefahr dass etwas in den Haaren gefunden wird das da nicht hineingehört und es somit zu einem neg. Ergebnis kommt (von daher ist eine vorherige HA wahrscheinlich die bessere Alternative). Im übrigen verzögert sich die Gutachtenerstellung um ca. 2 Wochen, da die Analyse erstmal ausgewertet werden muss...
Das Aufbauseminar startet nächste Woche. Sobald dies abgeschlossen ist, werde ich den Neuantrag stellen und dann werde ich mich überraschen lassen, mit welcher Fragestellung die MPU gefordert wird, oder wie würdet ihr das ganze angehen?
Ja, klingt sinnvoll...

Doppelte Fragestellung kann, muss aber nicht? Wobei das ja generell auch nicht viel mehr sein könnte, was den Inhalt betrifft, oder?
Nun ja, die Fragen dazu warum du 2x ohne FE unterwegs warst (und das könnte ja rein theoretisch nur die Spitze des Eisberges gewesen sein) wirst du sicher nicht mit nur 3-4 Sätzen abhandeln können...
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Hallo Lavidasnipe,


du hast ja noch keinen Neuantrag gestellt, von daher hat auch die FSSt. diese Auskunft noch nicht in deiner Akte...

Erst einmal lieben Dank für die wieder rasche Antwort. Da ich in der Zwischenzeit erneut umgezogen bin und die Akte erstmal in die Stadt des neuen Wohnortes geschickt werden musste, teilte mir der Dienststellenleiter mit, dass bereits eine KBA-Anfrage erfolgt ist. Ich nehme an, dass damit das FAER gemeint ist?

Nein, es liegt nicht im Ermessen der FSSt., sondern es gelten ganz klare Vorschriften dazu.
Soll heißen: steht das Delikt als nicht getilgt im FAER darf es von der FSSt. verwendet werden...

Vielen Dank, dass auch in diesem Thema nun etwas mehr Klarheit herrscht. Man liest tatsächlich ziemlich viel und dadurch ist es leider, auch ziemlich oft undurchsichtig. Ich weiß nicht mehr wo, aber irgendwo habe ich vor noch gar nicht all zu langer Zeit gelesen, dass sich die Behörde(n) auch oftmals über die Vorschriften setzen, bzw. es versuchen. Ob dies stimmt, kann ich aufgrund mangelnder Erfahrung leider nicht beantworten, jedoch gehe ich davon aus, dass ich mich auf die Vorschriften, welche gelten, verlassen kann. Ich habe nun auch einen Antrag auf das FAER über das KBA ausgedruckt und dieses wird morgen per Post versandt. Zudem werde ich mich nächste Woche nochmals mit der FeB in Verbindung setzen, um einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Ich denke, daraus kann man auch durchaus profitieren.

Die FSSt. hat mit den AN -wie du richtig anmerkst- auch nichts zu tun da es allein die Sache des GA ist zu entscheiden was genau für ein pos. Gutachten erforderlich ist. Es gibt jedoch einige SB die der Meinung sind dass sie hierauf Einfluss haben, wiederum andere wollen die "Probanden" vorab darauf einstimmen dass sie wohl ohne AN eher keine Chance auf ein pos. Gutachten haben, könnte somit auch als "Service am Kunden" gewertet werden...
Haaranalyse am Tag der MPU kann durchaus gemacht werden. Hier besteht dann immer die Gefahr dass etwas in den Haaren gefunden wird das da nicht hineingehört und es somit zu einem neg. Ergebnis kommt (von daher ist eine vorherige HA wahrscheinlich die bessere Alternative). Im übrigen verzögert sich die Gutachtenerstellung um ca. 2 Wochen, da die Analyse erstmal ausgewertet werden muss...

Dann bin ich beruhigt, dass ich das richtig verstanden habe. Wohlmöglich gibt es solche SB in fast jeder Behörde, allerdings haben mir die Institute ja auch mitgeteilt, dass die FEB bei AN + MPU an einem Tag, eine Kopie des AN erhält, da ein Exemplar direkt an den Arzt der Begutachtung versandt wird und eines an mich. "Service" am Kunden ist natürlich durchaus auch eine Option, den Gedanken hatte ich auch schon, ich weiß allerdings nicht, ob man dies positiv, oder negativ sehen soll. Ein negatives Ergebnis halte ich persönlich für äußerst unwahrscheinlich, da ich seit dem Vorfall keinerlei BTM konsumiere. Auch Alkohol trank und trinke ich sehr selten. In der Zwischenzeit (die letzten 5 Jahre), war ich natürlich regelmäßig beim Friseur, sodass ich davon ausgehe, dass keinerlei negativer Befunde herauskommen würden.
Das die Erstellung des Gutachtens dann ca. 2 Wochen länger dauern würde, wurde mir bereits mitgeteilt und dies stellt auch nicht das größte Problem dar, wenn ich daran denke, dass die Labore aktuell ca. 1 Monat brauchen um die Proben zu analysieren.

Ja, klingt sinnvoll...

Das macht durchaus Mut, vielen Dank!

Nun ja, die Fragen dazu warum du 2x ohne FE unterwegs warst (und das könnte ja rein theoretisch nur die Spitze des Eisberges gewesen sein) wirst du sicher nicht mit nur 3-4 Sätzen abhandeln können...
Nun ja, dies kann ich eigentlich relativ gut darlegen. Die erste Fahrt fand eigentlich "unwissend" vom Entzug statt, da ich damals sehr viele inoffizielle Umzüge vollzogen habe. Gemeldet war ich damals noch bei meinen Eltern, jedoch hat sich damals eine Situation ergeben, wo wenig bis gar kein Kontakt herrschte. Somit haben diese mich auch nicht informiert, dass ein Schreiben der Fsst der damaligen Stadt vorliegt. Dies erfuhr ich dann erst, als ich meinen Vater am Tag nach der ersten Fahrt anrief. Er hat dann die gesammelten Werke durchgeschaut, mir gesagt, dass ein Schreiben dabei ist und hat es mir dann ein paar Tage später vorbei gebracht. Somit hatte ich dann auch die Kenntnis darüber, dies habe ich natürlich auch so bei der Polizei ausgesagt, als diese mich anhielten. Die zweite Tat (Fahrt) fand unter "Zwang" statt. Mein damaliger Chef befahl mir damals den Firmenwagen an der ca 20-25 Meter entfernten Tankstelle zu tanken, dieser wusste natürlich davon, dass ich keinen FS mehr besitze. Aus Angst meinen damaligen Job zu verlieren, habe ich dem "Befehl" folge geleistet. Dies habe ich so auch bei der polizeilichen Erstvernehmung vor Ort mitgeteilt. Mein Chef stand damals auch vor Gericht, "Anordnung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder so ähnlich hieß es glaube ich. Den Ausgang seiner Verhandlung kenne ich jedoch nicht.
Ich habe mir auch damals nichts dabei gedacht, da es ein kleines Dorf war. Heutzutage würde ich ein solchen Bock nicht nochmal schießen, zumal ich auch im allgemeinen mehr Selbstbewusstsein erhalten habe und zum anderen auch eher über das Nachdenke, was ich tue. Mittlerweile bin ich auch nicht mehr "haltlos", sondern habe meinen Halt im Leben gefunden, bin mittlerweile verheiratet und habe 2 wundervolle Töchter. Dies hat natürlich auch dazu beigetragen, dass ich mein Handeln, sowie meine Denkweise in jeglicher Art überdacht habe.


Ich hoffe, ich habe nicht nun nicht all zu viel geschrieben.

Ich bedanke mich für die bereits gegebenen Tipps bei dir/Ihnen und freue mich über weitere Antworten, Kritiken, oder Anregungen.

Liebe Grüße.
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Ach so, was ich noch in Frage stelle ist, ob tatsächlich ein AN von 6 Monaten ausreichend ist.
Folgende Werte wurden damals festgestellt:
- THC : 1,9ng/mL
- 11-OH-THC: negativ
- THC - COOH : 26 ng/mL

Kurze Erklärung zum Konsum/Konsummuster:
- 1 maliger Konsum im Alter von 18 Jahren, anschließend kein Konsum mehr.
- ca. 1 Monat vor der Auffälligkeit ca. alle 3 Tage einen Joint (mit) geraucht. Seit der Auffälligkeit wieder nicht mehr.

Ich habe mich bereits an den Fragebogen gemacht, um diesen dann auch noch zu veröffentlichen. Ich habe bereits einen entworfen, dieser jedoch gefällt mir nicht so ganz und die Fragen sind auch anders, wie in dem, welcher hier im Forum angeboten wird. Ich versuche den FB zeitnah ausgefüllt zu veröffentlichen. Die Profilfragebögen zum BTM und Verkehr sind bereits ausgefüllt. Jedoch denke ich, dass letztere genannte nach den Schilderungen in diesem Post/Thread nicht mehr nötig sind.

Liebe Grüße nochmals.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Guten Morgen.

Erst einmal lieben Dank für die wieder rasche Antwort. Da ich in der Zwischenzeit erneut umgezogen bin und die Akte erstmal in die Stadt des neuen Wohnortes geschickt werden musste, teilte mir der Dienststellenleiter mit, dass bereits eine KBA-Anfrage erfolgt ist. Ich nehme an, dass damit das FAER gemeint ist?
So ist es
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Ich habe nun auch einen Antrag auf das FAER über das KBA ausgedruckt und dieses wird morgen per Post versandt. Zudem werde ich mich nächste Woche nochmals mit der FeB in Verbindung setzen, um einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Ich denke, daraus kann man auch durchaus profitieren.
Das kann ich durchaus unterschreiben.

dass die FEB bei AN + MPU an einem Tag, eine Kopie des AN erhält, da ein Exemplar direkt an den Arzt der Begutachtung versandt wird und eines an mich.
Von dieser Vorgehensweise habe ich noch nie gehört. Bist du sicher dass du das richtig verstanden hast? :smiley2204:

Nun ja, dies kann ich eigentlich relativ gut darlegen. Die erste Fahrt fand eigentlich "unwissend" vom Entzug statt, da ich damals sehr viele inoffizielle Umzüge vollzogen habe.
...... "eigentlich unwissend"?
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Ich könnte jetzt provokant fragen: du hast also gedacht dass dies hier...

Zu meinem Fall:
- 14.07.2015 fahren unter Einfluss von BTM (Cannabis) Werte damals : THC > 1,9nG/ML ; 11-OH-THC > negativ ; THC-COOH 26 ne/mL

Mir wurde damals ein ÄG Gutachten auferlegt, welches ich damals leider nicht absolvierte.
folgenlos bleiben wird?

Aber gut, ist ja gar nicht gesagt dass eine verkehrsrechtliche Fragestellung hinzukommt (und wenn doch, können wir uns immer noch damit befassen).

Bzgl. deiner Werte ist zu sehen dass es eher ein ggl. Konsum war, von daher dürften AN für 6 Monate reichen. Sollte im FB jedoch ein tieferes Problem ersichtlich werden, könnte mein Kollege (der für die Drogen-FB zuständig ist) meine Ersteinschätzung revidieren...

Die Profilfragebögen zum BTM und Verkehr sind bereits ausgefüllt. Jedoch denke ich, dass letztere genannte nach den Schilderungen in diesem Post/Thread nicht mehr nötig sind.
Doch, zumindest der Profilbogen bzgl. Drogen sollte von dir ausgefüllt werden. Hier hat alles seine Ordnung :zwinker0004:
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Guten Tag, nochmals vielen Dank für die erneut schnelle Antwort.
Guten Morgen.


So ist es
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Dann bin ich ja beruhigt, habe den Antrag auf die Zusendung des FAER's dennoch heute in Briefkasten geworfen, dass mir das auch zugeschickt wird.
Von dieser Vorgehensweise habe ich noch nie gehört. Bist du sicher dass du das richtig verstanden hast? :smiley2204:
Ich denke schon, also mir wurde mitgeteilt, dass bei AN + MPU am selben Tag die Haarprobe genommen wird und ich eine Erklärung unterzeichnen muss, dass ein Exemplar an den Arzt gesandt wird, welcher bei der Begutachtung anwesend ist und eins an mich. Daraus folge ich, dass dann das Ergebnis somit auch vorliegt und anschließend mit der Akte an die FeB zurückgeschickt wird, oder habe ich das vielleicht falsch verstanden?

...... "eigentlich unwissend"?
think.gif

Nunja, ich hatte das Schreiben zur Aufforderung des ÄG noch gesehen, habe mich aber leider nicht rechtzeitig darum gekümmert, da ich damals ziemlich nachlässig war. Das Schreiben, in welchem der Entzug angekündigt wurde, sowie die Entzugsentscheidung habe ich dann tatsächlich erst nach dem Vorfall zu Gesicht bekommen, da ich mich nach dem Vorfall mit meinen Eltern aussprach und somit auch die angesammelte Post, welche dort lagerte sah.
Ich könnte jetzt provokant fragen: du hast also gedacht dass dies hier...


folgenlos bleiben wird?

Natürlich nicht, ich habe mich hängen lassen und war nachlässig. Habe mich leider auch nicht selbst drum gekümmert. Heute würde ich es natürlich nicht mehr machen, wie ich es damals gemacht habe. Habe einiges dazugelernt in den letzten Jahren.
Aber gut, ist ja gar nicht gesagt dass eine verkehrsrechtliche Fragestellung hinzukommt (und wenn doch, können wir uns immer noch damit befassen).
Das ist wohl durchaus wahr. Ich versuche nur, mich auf alle möglichen Gegebenheiten vorzubereiten, was natürlich gefordert wird und auch sinnvoll ist. Nicht das man nachher durchrasselt, weil der Herr oder die Dame Gutachter/in, das Gefühl hat, dass man sich nicht ausreichend mit dem damaligen Fehlverhalten auseinandergesetzt hat. Das klingt nach einem guten Plan, ich danke für eure Mühe!!! Sobald alles geregelt ist, würde ich mich gerne bei dem Forum revanchieren! :smiley22:

Bzgl. deiner Werte ist zu sehen dass es eher ein ggl. Konsum war, von daher dürften AN für 6 Monate reichen. Sollte im FB jedoch ein tieferes Problem ersichtlich werden, könnte mein Kollege (der für die Drogen-FB zuständig ist) meine Ersteinschätzung revidieren...
Sowas in der Art habe ich auch schon gelesen, auch teilte mir dies ein MPU-Berater mit, mit welchem ich bereits gesprochen habe. Er sah laut meinen Schilderungen am Telefon keine Bedenken. Ich habe diesen Fragebogen fertiggestellt. Diesen würde ich in der aktuellen Version gerne einmal veröffentlichen.

Doch, zumindest der Profilbogen bzgl. Drogen sollte von dir ausgefüllt werden. Hier hat alles seine Ordnung :zwinker0004:
Ich werde im nächsten Kommentar, den Profilfragebogen veröffentlichen, sowie auch meinen ersten Entwurf des Drogen-FB's. Ich hoffe, dadurch ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen zu können und bedanke mich bereits im Vorfeld über deine/eure Mühe! :)
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Hier einmal der Profilfragebogen bzgl. Drogen :

FB Drogen


Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 26 / zum Zeitpunkt der „Tat“ 20

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Einmaliger Konsum mit 18, dann nicht mehr konsumiert. Ca 1 Monat vor der Auffälligkeit ca. alle 3 Tage einen Joint (mit) geraucht
Datum der Auffälligkeit: 14.07.2015

Drogenbefund
Blutwerte: THC > 1,9ng/mL // 11-OH-THC > negativ // THC-COOH > 26ng/mL
Schnelltest: Ja
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: ??

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Noch nicht, wird nach ASF erfolgen
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2x FoFe
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland
:


Bremen
Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 14.07.2015

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Noch nicht
Urinscreen: Nein
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein – besonderes Aufbauseminar folgt.
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Eigenaufarbeitung

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): Tendiere zur Dekra
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand, da noch nicht absolviert
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein, erste MPU, habe mir sehr lange Zeit gelassen.
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Es folgt nun, der von mir ausgearbeitete Fragebogen :

Was ist passiert (Vorgeschichte)?

1. Wann haben Sie das allererste Mal von illegalen Drogen gehört?

In der Schule, ich meine im Biologieunterricht der 7 Klasse hat unser Lehrer uns damals was zu Drogen erzählt.

2. Wann haben Sie das erste Mal konsumiert? (Datum)
Der erste Konsum fand statt, als ich 18 Jahr alt war. Zum Zeitpunkt des erstmaligen Konsums war ich neugierig, da viele Leute aus meinem damaligen Umfeld Cannabis konsumiert haben.

3. Wie sah der Konsum aus? (Konsumbiografie – Was, Wie, Welche Gelegenheit?)
Erstmalig konsumiert habe ich im Alter von 18 Jahren aus Neugier. Auch habe ich zu dem Zeitpunkt mit meinem Halbbruder zusammengearbeitet, welcher täglich konsumierte. Ich war neugierig und wollte dies auch mal ausprobieren. Anschließend erfolgte bis ca. 1 Monat vor der Auffälligkeit kein Konsum mehr, da ich oft den Job gewechselt habe. Ende 2014 entschied ich mich dazu, den damals ausgeführten Job wieder auszuüben. Ich bin wieder in der Firma angelangt, in der auch mein Halbbruder arbeitete. Da ich damals noch nicht so selbstbewusst war, wie ich es heute bin und ich mich leicht beeinflussen lassen habe, ist es ca. 1 Monat vor der Auffälligkeit zum erneuten Konsum gekommen und habe ca. alle 3 Tage einen Joint (mit)geraucht. Da ich zu dem Zeitpunkt nicht über das nötige Selbstbewusstsein verfügte und ich ein sehr angespanntes Verhältnis zu meinen Eltern hatte, fiel es mir schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren und nein zu sagen. Ich pflegte eigentlich immer ein sehr inniges Verhältnis zu meinen Eltern, mein Vater war auch zeitgleich mein bester Freund. Allerdings hat sich das Verhältnis zu dem Zeitpunkt deutlich verschlechtert, da ich einige Entscheidungen getroffen habe, welche ich erst im Nachhinein überdacht habe. Ich habe zu diesem Zeitpunkt keinen richtigen Halt verspürt und habe mich von äußeren Einflüssen beeinflussen lassen. Seit dem Tag der Auffälligkeit allerdings, lebe ich abstinent.


4. Haben Sie Drogen zusammen mit Alkohol konsumiert?
Nein.

5. Wie ist der Umgang mit Alkohol gewesen?
Ich habe damals sehr wenig bis gar kein Alkohol getrunken. Maximal habe ich in der Woche 1 Bier (0,33 Liter), ganz selten mal 0,5 Liter Bier getrunken. Sonst zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Hochzeitstag, etc.) mal ein Glas Mischgetränk (0,2 cl. Alkohol, der Rest Cola (oder ähnliches).

6. Sonstige Suchtmitteleinnahme?
Ich habe das Laster, dass ich Zigaretten rauche und Kaffee konsumiere.

7. Haben Sie bei sich negative Folgen festgestellt?
Ich habe mich durch den Konsum krank gefühlt, obwohl ich es nicht war. Zudem habe ich bemerkt, dass meine Konzentrationsfähigkeit deutlich abgenommen hat. Auch wurde ich nachlässig und habe meine Arbeit und auch dann die Familie vernachlässigt. Lustlos habe ich mich auch gefühlt. Durch die Nachlässigkeit in jeglicher Hinsicht kam es zu Diskussionen mit meinem damaligen Chef, sowie auch mit meinen Eltern.

8. Haben Sie trotz negativer Folgen weiter konsumiert?
Ja, ich habe trotz der bemerkbaren Folgen weiter konsumiert, habe eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, sowie auch mein Krankheitsgefühl nicht ernst genommen.

9. Was für Werte wurden bei Ihrer Auffälligkeit festgestellt?
THC = 1,9 ng/nL / 11-OH-THC = negativ / THC-COOH = 26 ng/mL


10. Wann und wieviel haben Sie in der Woche vor der Auffälligkeit konsumiert?
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass in der Woche vor der Auffälligkeit maximal 2 Joints geraucht wurden.


11. Wieviel und was haben Sie am Tag der Auffälligkeit Konsumiert?
Am Tag der Auffälligkeit selbst fand kein Konsum statt, der Konsum, welcher am Tag der Auffälligkeit auffiel, fand am Vorabend gegen 23:30 Uhr statt.


12. Gab es einen besonderen Grund für diesen Konsum?

Ich konnte am Abend nach der Arbeit nicht abschalten. Ich habe versucht, mich mit meinen Eltern auszusprechen, diese habe ich jedoch nicht erreicht und ich war daraufhin sehr frustriert. Ich habe versucht durch den Konsum besser abschalten zu können, um kurzfristig die Probleme vergessen zu können.

13. Wie sind Sie auffällig geworden?
Auffällig bin ich geworden, als ich meinen Stiefbruder, sowie 2 seiner Freunde zum Fußball bringen wollte, da diese sehr spät dran waren. Es erfolgte eine „allgemeine Verkehrskontrolle“.

Nur für die, die im Straßenverkehr ermittelt wurden (auch Parkplatz):

14. Was war der Zweck der Fahrt?

Zweck der Fahrt war, meinen Stiefbruder und die Freunde von ihm, zum Fußball zu fahren, da diese spät dran waren (siehe F13?).


15. Wie weit wollten/sind Sie (ge)fahren?
Die Strecke vom damaligen Wohnort zum Fußballplatz, wo es hätte hingehen sollen, waren ca. 12 KM. Nach Etwa 5 KM folgte die „allgemeine Verkehrskontrolle“.

16. Wie oft waren sie bereits unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs?
Wenn ich bedenke, dass Cannabis nach dem Konsum noch ca. 72 Stunden nachweisbar ist, werden dies ungefähr 10 Fahrten unter dem Einfluss von Berauschenden Mitteln gewesen sein.

17. Wie haben Sie den Konflikt zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges gelöst?
Zum Zeitpunkt des Geschehens habe ich den Konflikt nicht gelöst. Damals habe ich gedacht, dass wenn ich keinen Rausch mehr verspüre und ausgeschlafen bin, wieder fahrtauglich bin. Das von mir damals auch eine Gefahr ausging, habe ich nicht wahrgenommen.


18. Wieso ist es verboten unter Drogeneinfluss ein KFZ zu führen?
(Beschreibung bitte für die zutreffende Substanz)

Unter dem Einfluss von Cannabis sinkt die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeit der Konzentration nimmt ab und auch die Empfindlichkeit der Augen ist deutlich beeinflusst. Auch werden die Geschwindigkeiten, sowie Distanzen falsch geschätzt, sodass dies eine Gefahr für einen selbst und für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.


19. Wie lange stehen Sie nach dem Konsum von Drogen unter deren Einfluss?
Abhängig vom Konsum und Droge, kann man auch nach mehreren Tagen noch unter dem Einfluss von Drogen stehen. Es kann nicht pauschal beantwortet werden, wie lange man nach dem Konsum, noch unter dem Einfluss von Drogen steht, da dies auch vom Körperlichen Zustand des Konsumenten abhängig ist.

20. Sind sie sich darüber im Klaren, welche Folgen es bei einem täglichen Konsum gibt?
Bei einem Konsum, welcher täglich stattfindet, ist das Abhängigkeitsrisiko hoch. Durch täglichen Konsum entwickelt sich eine Routine, sodass es wahrscheinlich ist, dass der Konsum auch in größeren Mengen voranschreitet. Auch können durch täglichen Konsum gesundheitliche, sowie geistige Schäden die Folge sein. Zudem besteht die Gefahr, dass der Konsum auf härtere Drogen erweitert wird.

Warum ist es passiert?

21. Welche persönlichen Hintergründe gab es für den Cannabis- Drogenkonsum?

Zu anfangs war es die Neugier, einen Rauschzustand zu erleben. Anschließend hat es mich für einen Moment alles um mich rum vergessen lassen, sei es die Arbeit, das ziemlich angespannte Verhältnis zu meinen Eltern, oder das mangelnde Selbstbewusstsein bzw. Selbstwertgefühl. Ich habe in für mich schwierigen Situationen alles in mich hereingefressen und habe mit niemanden über diese geredet. Anstatt eine Lösung zu suchen, habe ich mich eingeigelt und niemanden an mich herangelassen. Auch wollte ich dazugehören und nicht immer der Spaßverderber sein, wie es sich teilweise anfühlte.

22. Wie hat sich Ihr Umfeld über Ihren Drogenkonsum geäußert?
Als meine Eltern erfuhren, dass ich konsumiere, waren diese nicht gerade glücklich darüber, haben sich allerdings damit arrangiert. Allerdings hat sich das angespannte Verhältnis daraufhin verschlechtert. Auch meine damalige Freundin war nicht begeistert, als diese davon erfuhr. Der Konsum führte zu Diskussionen, welche letzten Endes dazu beitrugen, dass wir uns trennten.

23. Gab es Ereignisse in Ihrem Leben, die zu verstärktem Konsum geführt haben?


24. Haben Sie sich an Jemand um Hilfe gewandt, um den Drogenkonsum zu beenden?
(Warum, wann, wer?)

Nein.

25. Gibt es in Ihrer Familie aktenkundige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Suchtkrankheiten?
Nein.

26. Hatten sie Konsumpausen/spitzen?
Warum? Wann?

Die erst Konsumpause folgte nach dem ersten Konsum, bis zum Konsum ca. 1 Monat vor dem Vorfall. Ich habe versucht in dieser Zeit mich neu zu ordnen und habe diverse verschiedene Jobs ausgeführt.

27. Was hat Sie daran gehindert, ohne Droge abzuschalten?
Ich habe damals auch ohne Drogen abschalten können. Jedoch hatte ich ein angenehmeres Gefühl durch den Konsum.

28. Waren Sie gefährdet in eine Drogenabhängigkeit zu geraten?
Ich bin der Überzeugung, dass jeder der Drogen nimmt, gefährdet ist in eine Abhängigkeit zu geraten. Bei mir jedoch habe ich keine Abhängigkeit feststellen können, da ich keinen Druck empfand, unbedingt konsumieren zu müssen.

29. Waren sie drogenabhängig?
Nein.



Wieso passiert das nicht wieder?

30. Hätten sie, rückblickend, eine Drogenkarriere verhindern können?

Wenn ich zurückblicke, hätte ich diese verhindern können, wenn es bei dem Einmalkonsum geblieben wäre als ich 18 war. Leider habe ich erst spät darüber nachgedacht.

31. Wieso haben Sie sich für eine Abstinenz entschieden?
Ich habe mich dazu entschieden, weil ich am Tag der Auffälligkeit erkannt habe, dass ich mir selbst kein Gefallen mit dem Konsum tue. Seitdem ich abstinent bin, ging es wieder bergauf. Ich habe endlich angefangen über meine Probleme und Sorgen zu sprechen und habe somit auch Unterstützung erhalten. Auch fühle ich mich nicht mehr krank, wenn ich eigentlich gesund bin.

32. Beschreiben Sie den Punkt, an dem Sie sich für ein abstinentes Leben entschieden haben (Knackpunkt)
Dazu entschieden habe ich mich am Tag der Auffälligkeit. Ich habe gemerkt, dass ich mir mit dem Konsum nur selbst schade. Als ich anfing, wieder über meine Probleme und Sorgen zu sprechen, haben sich meine Eltern gefreut und wir haben uns ausgesprochen.

Zudem lernte ich Ca. 2 Monate nach der Auffälligkeit meine jetzige Frau kennen, welche mich auch unterstützt hat über meine Probleme zu sprechen, was mir zusätzlichen Halt gegeben hat. Dadurch hat sich mein Selbstbewusstsein deutlich gestärkt.

33. Wieso kommt für Sie nur Abstinenz und nicht gelegentlicher Konsum in Betracht?
Ich habe mein Leben in eine andere Richtung gelenkt. Dadurch, dass ich gelernt habe, über meine Probleme zu sprechen, ergeben sich die Lösungen in Zusammenarbeit mit der Familie und meiner Frau. Auch geht es mir in gesundheitlicher Hinsicht, sowie auch in privater Hinsicht besser. Außerdem sehe ich die Welt mittlerweile auch aus der Sicht eines Vaters, da meine Frau und ich 2 Töchter haben. Diese geben mir zusätzlich halt. Zusätzlich habe ich meine Berufsausbildung begonnen, welche erfordert, dass ich höchstkonzentriert bin. Im Anschluss an diese, habe ich vor, meinen Meister zu machen. Das Leben, wie ich es aktuell lebe, möchte ich auf keinen Fall aufgeben, da sich dadurch neue Möglichkeiten ergeben haben.

34. Wie haben Sie die Umstellung zur Abstinenz erlebt?

Ich hatte keine Probleme, auf den Konsum zu verzichten. Durch meine Abstinenz konnte ich mich neu ordnen.

35. Wer hat Ihnen dabei wie geholfen?
Dabei geholfen haben mir meine Familie und meine jetzige Frau, an die ich mich jederzeit, mit jedem Problem wenden kann. Professionelle Hilfe habe ich nicht in Anspruch genommen.

36. Wie reagiert Ihr Umfeld auf diese Umstellung?
Meine Familie und meine Frau sind stolz, dass ich die Umstellung gemeistert habe.

37. Haben Sie nach der Auffälligkeit weiterhin Kontakt zu Ihren Drogenbekannten gehabt?
Nach meiner Auffälligkeit hatte ich noch kurze Zeit engeren Kontakt zu meinem Halbbruder. Da ich nach der Auffälligkeit entschloss, mein Leben in eine andere Bahn zu lenken, habe ich den Job aufgegeben und den Kontakt eingeschränkt. Mittlerweile besteht nur noch ganz selten Kontakt. Auch mit den damaligen bekannten besteht kein Kontakt mehr, da man sich durch mehrere Umzüge meinerseits aus den Augen verloren hat.

38. Haben Sie nach Ihrer Auffälligkeit miterlebt, wie Ihre Bekannten Drogen konsumiert haben?
Ja, ich habe nach meiner Auffälligkeit miterlebt, wie bekannte Drogen konsumiert haben. Jedoch habe ich mich dann, wenn die Möglichkeit bestand, davon distanziert und einen anderen Raum aufgesucht, oder bin sogar nach Hause gegangen.


39. Wie haben Sie in Zukunft vor mit Cannabis/dem Konsum umzugehen?
Ich habe vor, weiterhin ein abstinentes Leben zu führen. Auch werde ich den Umgang mit Konsumenten vermeiden.

40. Haben Sie zu Hause Cannabis?
Nein.

41. Wie wollen Sie es gegebenen Falls in Zukunft verhindern, nochmals unter Drogeneinfluss ein KFZ zu führen?
Durch die strikte Einhaltung meiner Abstinenz. Durch meine Reflektion, weiß ich, wie gefährlich mein damaliges Verhalten war. Da ich die Welt mittlerweile auch aus den Augen eines Vaters sehe, wäre es verantwortungslos, berauscht zu fahren und mir, meiner Familie, sowie auch anderen Verkehrsteilnehmern der Gefahr auszusetzen. Auch werde ich weiterhin den Kontakt zu Konsumenten vermeiden.



42. Wie wollen Sie einen beginnenden Rückfall erkennen?
Theoretisch schließe ich einen Rückfall aus. Sollte es dennoch zu einer Situation kommen, welche mich annehmen lässt rückfällig werden zu können, wende ich mich an meine Familie, meine Frau, oder meine neu gewonnenen Freunde, um diese Situation zu entschärfen. Ggfs. Würde ich dann auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


43. Wie ist derzeit der Konsum von Alkohol bei Ihnen?
Ich trinke wie damals, auch heute kaum Alkohol. Ich trinke gelegentlich mal ein Bier (meist 0,33Ltr), manchmal auch ein 0,5Ltr. Aktuell trinke ich ca. 2-4 Bier im Monat. Zu besonderen Anlässen, wie z.B. Geburtstagen, oder sonstigen Feierlichkeiten, auch mal ein Mischgetränk, dies kommt jedoch äußerst selten vor.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lavidasnipe,

Ich denke schon, also mir wurde mitgeteilt, dass bei AN + MPU am selben Tag die Haarprobe genommen wird und ich eine Erklärung unterzeichnen muss, dass ein Exemplar an den Arzt gesandt wird, welcher bei der Begutachtung anwesend ist und eins an mich. Daraus folge ich, dass dann das Ergebnis somit auch vorliegt und anschließend mit der Akte an die FeB zurückgeschickt wird, oder habe ich das vielleicht falsch verstanden?
ja, das hast du falsch verstanden da die Ergebnisse beim MPI verbleiben.

Bzgl. deines FB bitte ich dich um Geduld, mein Kollege Max, oder ein anderer User aus dem Drogenbereich wird sich sicher dazu äußern... :smiley138:
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Guten Abend Nancy


ja, das hast du falsch verstanden da die Ergebnisse beim MPI verbleiben.
Ja dann habe ich das wohl tatsächlich falsch verstanden, aber nun weiß ich Bescheid, vielen Dank für die hilfreiche Information. Ich habe dann ja auch eins und kann es im Zweifelsfalle ja dann dort auch vorlegen, wenn dies gewünscht ist.
Bzgl. deines FB bitte ich dich um Geduld, mein Kollege Max, oder ein anderer User aus dem Drogenbereich wird sich sicher dazu äußern... :smiley138:
Die werde ich haben, es startet am Donnerstag erst einmal das Aufbauseminar, deshalb bleibt noch ein Puffer. Was schätzt du erfahrungsgemäß, wie lange eine Antwort deines Kollegen, oder anderer User dauern könnte, damit ich einen groben Zeitplan habe?

Liebe Grüße :smiley22:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Guten Morgen Lavidasnipe,

tut mir leid, aber diese Frage kann ich dir beim besten Willen nicht beantworten, da ich es nicht einschätzen kann.
Gerade die Drogen-FB sind doch sehr umfangreich und zeitaufwendig...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
5. Wie ist der Umgang mit Alkohol gewesen?
Ich habe damals sehr wenig bis gar kein Alkohol getrunken. Maximal habe ich in der Woche 1 Bier (0,33 Liter), ganz selten mal 0,5 Liter Bier getrunken. Sonst zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Hochzeitstag, etc.) mal ein Glas Mischgetränk (0,2 cl. Alkohol, der Rest Cola (oder ähnliches).
Wenn du sehr wenig Alkohol trinkst, dann sind 0,5l Bier unglaubwürdiger als 2 x 0,33l Bier. Wer wenig Alkohol trinkt, bezieht sich überwiegend auf eine kleinstmögliche Menge.
6. Sonstige Suchtmitteleinnahme?
Ich habe das Laster, dass ich Zigaretten rauche und Kaffee konsumiere.
Seit wann ist das Trinken von Kaffee ein "Laster" !?
Wenn du das selbst als "Laster" (also eine Lästigkeit, etwas lästiges) bezeichnest ... warum lässt du es dann nicht einfach sein ???
War dein Konsum auch ein "Laster" ? ... oder war das weniger schlimm als Zigaretten und Kaffee ?

Die Aussage ... "Ich habe das Laster ..." ... ist psychologisch gesehen ein Eingeständnis, dass du weißt etwas verkehrtes zu tun.

Antwort als Beispiel ... "Ich rauche 10-12 Zigaretten und trinke ca. 3-4 Tassen Kaffee am Tag.".

17. Wie haben Sie den Konflikt zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges gelöst?
Zum Zeitpunkt des Geschehens habe ich den Konflikt nicht gelöst.
Damals habe ich gedacht, dass wenn ich keinen Rausch mehr verspüre und ausgeschlafen bin, wieder fahrtauglich bin. Das von mir damals auch eine Gefahr ausging, habe ich nicht wahrgenommen.
Wie willst du den Konflikt lösen, hast du ihn gelöst, hattest du überhaupt einen Konflikt ???
19. Wie lange stehen Sie nach dem Konsum von Drogen unter deren Einfluss?
Abhängig vom Konsum und Droge, kann man auch nach mehreren Tagen noch unter dem Einfluss von Drogen stehen. Es kann nicht pauschal beantwortet werden, wie lange man nach dem Konsum, noch unter dem Einfluss von Drogen steht, da dies auch vom Körperlichen Zustand des Konsumenten abhängig ist.
Pauschal ist das durchaus zu beantworten, bitte noch einmal schlau machen.
21. Welche persönlichen Hintergründe gab es für den Cannabis- Drogenkonsum?
Zu anfangs war es die Neugier, einen Rauschzustand zu erleben. Anschließend hat es mich für einen Moment alles um mich rum vergessen lassen, sei es die Arbeit, das ziemlich angespannte Verhältnis zu meinen Eltern, oder das mangelnde Selbstbewusstsein bzw. Selbstwertgefühl. Ich habe in für mich schwierigen Situationen alles in mich hereingefressen und habe mit niemanden über diese geredet. Anstatt eine Lösung zu suchen, habe ich mich eingeigelt und niemanden an mich herangelassen. Auch wollte ich dazugehören und nicht immer der Spaßverderber sein, wie es sich teilweise anfühlte.
Hier steht weniger ausführlicheres als in F3, wobei diese Frage mit die Wichtigste ist.
Auch solltest du hier umschreiben, was die Gründe deines ständigen Jobwechsels waren.
Hier müssen quasi deine Motive für deinen Konsum stehen.
23. Gab es Ereignisse in Ihrem Leben, die zu verstärktem Konsum geführt haben?
Hast du hier keine Antwort gefunden ?
34. Wie haben Sie die Umstellung zur Abstinenz erlebt?

Ich hatte keine Probleme, auf den Konsum zu verzichten.
Durch meine Abstinenz konnte ich mich neu ordnen.
Warum hast es denn nicht getan ?
Laut F7 hast du dich doch durch den Konsum auch "krank" gefühlt ... demzufolge musst du doch diesbezüglich etwas erlebt haben !?
43. Wie ist derzeit der Konsum von Alkohol bei Ihnen?
Ich trinke wie damals, auch heute kaum Alkohol. Ich trinke gelegentlich mal ein Bier (meist 0,33Ltr), manchmal auch ein 0,5Ltr. Aktuell trinke ich ca. 2-4 Bier im Monat. Zu besonderen Anlässen, wie z.B. Geburtstagen, oder sonstigen Feierlichkeiten, auch mal ein Mischgetränk, dies kommt jedoch äußerst selten vor.
Hier ebenfalls die Maßangabe ändern.
Was schätzt du erfahrungsgemäß, wie lange eine Antwort deines Kollegen, oder anderer User dauern könnte, damit ich einen groben Zeitplan habe?
Den "Kollegen" hättest du doch auch selber fragen können. ;)

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Insgesamt sieht das gar nicht so schlecht aus, es ist erkennbar, dass du dich mit der Sache auseinandergesetzt hast.

FB überarbeiten und komplett wieder einstellen. (bitte keinen Bltz-FB)
 

Lavidasnipe

Stamm-User
Den "Kollegen" hättest du doch auch selber fragen können. ;)

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Insgesamt sieht das gar nicht so schlecht aus, es ist erkennbar, dass du dich mit der Sache auseinandergesetzt hast.

FB überarbeiten und komplett wieder einstellen. (bitte keinen Bltz-FB)

Hallo Max, ich danke dir für deine Einschätzung zu meinem eingestelltem Fragebogen. Ich habe deine Anmerkungen zur Kenntnis genommen und werde mich daran setzen, den Fragebogen zu überarbeiten.

Nun ja, ich habe mir einige Zeit gelassen und habe diese meines Erachtens auch sehr gut genutzt, ich musste erst einmal selbst wieder ins Leben finden, bzw. mich selbst wiederfinden.

Selbstverständlich hätte ich dich selbst fragen können, habe auch diverse Kommentare von dir im Forum gefunden, jedoch weiß ich leider nicht, wie ich, in diesem Falle, hätte selber fragen können. Zum erneut eingestellten Fragebogen würde ich dich natürlich informieren, sofern die Möglichkeit besteht. :)
 
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