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Trunkenfahrt Fahrrad

@Sonne: welchen grund sollte die fsst denn gelten lassen für eine fristverlängerung? Bei fahrraddelikt hat man die FE noch, stellt aber "zweifelsfrei" eine potentielle Gefährdung für die anderen dar. Sie zu schützen ist das alleinige Interesse der fsst. Sie kann gar nicht anders, als eine sehr kurze frist setzen. Wie realistisch es ist diese einzuhalten steht auf einem anderen Blatt papier. Ich habe das auch versucht und erntete ein müdes lächeln. ich habe verstreichen lassen. der lappen ist halt weg
 
@Sonne: welchen grund sollte die fsst denn gelten lassen für eine fristverlängerung? Bei fahrraddelikt hat man die FE noch, stellt aber "zweifelsfrei" eine potentielle Gefährdung für die anderen dar. Sie zu schützen ist das alleinige Interesse der fsst. Sie kann gar nicht anders, als eine sehr kurze frist setzen. Wie realistisch es ist diese einzuhalten steht auf einem anderen Blatt papier. Ich habe das auch versucht und erntete ein müdes lächeln. ich habe verstreichen lassen. der lappen ist halt weg
Probieren geht über studieren. Es kann sein, dass die FFST die Frist verlängert. Im Moment bekommt man ja auch fast keine Termine beim MPI. Zumindest nicht zeitnah
 
ich habe das probiert. Das sind im sinne der Aufgabe der fsst alles keine Argumente
Vielleicht bei deiner nicht? Bei mir waren es sehr wohl Argumente. Zumindest war meine Sachbearbeiterin sehr verständnisvoll nach dem ich ihr meine Geschichte erzählt habe. Erst wollte sie die frist auch nicht verlängern. Hat es dann aber gemacht.
 
??? Gar nicht? Ich habe einfach der FSst erzählt warum ich eine Fristverlägerung benötige. das würde ich halt versuchen, entweder es klappt oder es klappt nicht. Würde mal angeben, dass Termine beim MPI gerade sehr lange dauern
OK. Ich habe jetzt die Bogen ausgefüllt welche Begutachtungsstelle ich nehme. Dort schickt die FSST meinen Fall hin. Und dann erfahre ich meinen Termin. Und wer stuft mich eigentlich ein was ich erfüllen muss. Also ob KT,AB und wieviele Monat. Passiert das erst beim MPU-Termin? Kann ich mich auf etwas einstellen?
 
OK. Ich habe jetzt die Bogen ausgefüllt welche Begutachtungsstelle ich nehme. Dort schickt die FSST meinen Fall hin. Und dann erfahre ich meinen Termin. Und wer stuft mich eigentlich ein was ich erfüllen muss. Also ob KT,AB und wieviele Monat. Passiert das erst beim MPU-Termin? Kann ich mich auf etwas einstellen?
Du solltest dich über die MPU informieren, bevor du diese machst. Es sagt dir vorher keiner ob KT oder AB. Empfehlungen gibt es viele von den VPs. Aber auch hier unterschiedliche Empfehlungen. Wie hier auch im Forum nach zu lesen.
 
Dort schickt die FSST meinen Fall hin. Und dann erfahre ich meinen Termin. Und wer stuft mich eigentlich ein was ich erfüllen muss. Also ob KT,AB und wieviele Monat.
Wenn Du den Weg gehen möchtest, obliegt Dir. Letztendlich wirst das Ergebnis des GA dann erhalten - dieses kostet so ca. 650,- .
Wird dann besagen, daß keine Aufarbeitung des Themas stattgefunden hat und empfohlen wird, die FE zu entziehen.
Dann werden die als Empfehlung noch hinschreiben, daß eben eine Aufarbeitung mit Hilfe eines VPs vorgenommen werden soll, bei welchem dann die notwendige Maßnahme KT oder AB festzulegen ist etc.

Die andere Möglichkeit ist diese 650,- zu sparen, um Fristverlängerung zu bitten, die Vorbereitung sofort zu beginnen (bei welchem der VP dir dann KT oder AB empfiehlt..) um dann die Chance zu haben, es erfolgreich beim ersten Mal zu bestehen.

Letztlich viel Erfolg bei Deinem Vorhaben. Termin wird vermutlich in ca. 2 Monaten dann sein.
 
Letztlich viel Erfolg bei Deinem Vorhaben. Termin wird vermutlich in ca. 2 Monaten dann sein.
Vielen Dank für deine Glückwünsche. Wenn der Termin in 2 Monaten angesetzt wird, hätte ich genügend Zeit. Da bin ich mir aber nicht so sicher. Ich habe heute von einem Bekannten gehört, der heute in Berlin eine MPU hatte, dass sein Termin vor 3 Wochen angesetzt wurde.
Wenn Du den Weg gehen möchtest, obliegt Dir. Letztendlich wirst das Ergebnis des GA dann erhalten - dieses kostet so ca. 650,- .
Wird dann besagen, daß keine Aufarbeitung des Themas stattgefunden hat und empfohlen wird, die FE zu entziehen.
Höre ich aus dieser Aussage, dass du mir die ausreichende Auseinandersetzung mit meiner Alkoholproblematik nicht zutraust? Ich meine, dass du davon ausgehst das ich vor dem Psychologen die derzeitige Fassung meines kürzlichen geposteten Fragebogens vortrage. Ich habe mich hier angemeldet um genau diese Antworten zu überarbeiten. Zusätzlich gehe ich zur SB um mich mit der Thematik auseinanderzusetzen. In Verbindung mit der SB hatte ich bereits eine Amnesie und eine medizinische Kontrolle bei einem Oberarzt im Klinikum. Den Befund wird der SB-Stelle nächste Woche vorliegen und wir werten diesen gemeinsam aus. Der Oberarzt meinte aber bereits, dass er mich nicht als Alkoholsüchtig einstuft. Nach meinen dort getroffenen Aussagen besteht das Risiko. Es bewegt sich an der Grenze. Es besteht keine Sucht und wenn der Psychologe das genauso sieht, wird er keine 12Monate Abstinenz anordnen.

Um von Thema der Fristen mal wegzukommen, möchte ich Euch nochmal bitten meinen FB zu analysieren. Bisher hat Andi 18 dazu etwas geschrieben. Die Antwort war kurz gefasst und konkret wurde auf Frage 12 eingegangen. Meine negativen Erfahrungen waren aus Andi's Sicht nicht ausführlich genug. Folgend stichpunktartig meine negativen Erfahrungen mit Alkohol:

- verkaterte Tage danach
- Unwohlsein
- Schlafstörungen
- Aufmerksamkeitsdefizite
- Unausgeglichenheit
- innere Unruhe
- geringere Leistungsfähigkeit
- Disziplinlosigkeit

In Bezug auf mögliche Ausweichstrategien meine ich in bei den letzten Fragen schon geantwortet zu haben. Ich führe diese bereits auch schon aus. Ich treffe mich regelmäßig mit Freunden, die Alkohol trinken und ich kann währenddessen auf Alkohol gut verzichten ohne den Drang zu spüren. Auch das ich eine SB mache war im FB erwähnt. Ich weiß, dass es mühselig ist sich den Text sorgfältig durchzulesen. Ich bin Dankbar für jeden der es tut und einen Kommentar dazu hinterlässt.
 
Hallo Filostrato, bitte nimm es mir nicht übel, ich versuche hier zu unterstützen.
Höre ich aus dieser Aussage, dass du mir die ausreichende Auseinandersetzung mit meiner Alkoholproblematik nicht zutraust? Ich meine, dass du davon ausgehst das ich vor dem Psychologen die derzeitige Fassung meines kürzlichen geposteten Fragebogens vortrage. Ich habe mich hier angemeldet um genau diese Antworten zu überarbeiten.
Der FB spiegelt die Auseinandersetzung auf Arbeitung des Themas wieder. Somit gehe ich momentan davon aus, daß Du das gewillt bist vorzutragen. Wir können hier Hinweise unglücklicher Formulierungen geben, aber keine grundsätzlichen Antworten vorgeben.

Zusätzlich gehe ich zur SB um mich mit der Thematik auseinanderzusetzen
das ist schon ein möglicher Weg. SB's haben idR nicht den Schwerpunkt zum Thema MPU. Aber idR versuchen die genau das Innere Motiv mit Dir zu ergründen.
In Verbindung mit der SB hatte ich bereits eine Anamnese und eine medizinische Kontrolle bei einem Oberarzt im Klinikum. Den Befund wird der SB-Stelle nächste Woche vorliegen und wir werten diesen gemeinsam aus. Der Oberarzt meinte aber bereits, dass er mich nicht als Alkoholsüchtig einstuft.
Halte ich für nicht direkt zielführend. Ein Arzt kann die eine physische Abhängigkeit womöglich bescheinigen, weniger aber eine psychische.
Es gibt aber auch Stufen dazwischen. Soll heißen Alkohol-Gefährdung, -Mißbrauch,..
Dein Ziel ist es in Richtung "Gefährdung" eingestuft zu sein damit keine 12M Abstinenz gefordert werden.
Nach meinen dort getroffenen Aussagen besteht das Risiko. Es bewegt sich an der Grenze. Es besteht keine Sucht und wenn der Psychologe das genauso sieht, wird er keine 12Monate Abstinenz anordnen.
Das ist eine Fehlinterpretation. Die 12 Monate wird bereits bei bestätigtem Missbrauch gefordert.
Les Dich mal in den Infos hier im Forum ein zu der Kategorisierung A1-7 .

Ich will nochmal auf die Frage 12 zum Inneren Motiv eingehen, was ich bereits auch angemerkt habe:
Wenn ich mir Deinen FB anschaue, hierbei habe ich hauptsächlich Frage 12 nach dem INNEREN Motiv gelesen, ist für mich keins erkennbar.
Du beschreibst sehr plastisch, daß Du geradezu Wirkungstrinker bist, das schon recht lange. D.h. Du hast gezielt die Wirkung des Alkohols gesucht.. Somit ein sehr eingeübtes Verhalten, was problematisch ist.
Es fehlt daher die Belastung im Leben, was Dich sozusagen zum Alkohol hingeführt hat.
Du bist ausgegangen und hast durch die Wirkung des Alkohols Dich enthemmter, freier, lustiger gefühlt, auch einfacher andere anzusprechen v.a. Frauen. Somit müsstest Du jetzt auf Dein Inneres hören, was war die wirkliche Ursache, was hast damit bezweckt und hast das dann wirklich mit der Wirkung erreicht? Gefällt es Frauen wirklich, wenn sie von nem vollen Typen angemacht werden?
Hast nicht damit vielmehr versucht ein mangelndes Selbstbewusstsein oder Selbstwertgefühl zu kompensieren?
Bei diesen Motiven kommt leider erschwerend dazu, daß Du mit 38 Jahren kein ganz Junger mehr bist und somit lange Gewöhnung voraus geht.
Schau dIr mal die Sammlung etwaiger Trinkmotive hier im Forum an. Hoffe, daß damit ein gewisses Verständnis geweckt wird.

Bei der Rückfallvermeidung (Frage 28) geht es genau darum, wie ein zukünftiges Auftreten dieser Motive begegnest?
Meine negativen Erfahrungen waren aus Andi's Sicht nicht ausführlich genug. Folgend stichpunktartig meine negativen Erfahrungen mit Alkohol:

- verkaterte Tage danach
- Unwohlsein
- Schlafstörungen
- Aufmerksamkeitsdefizite
- Unausgeglichenheit
- innere Unruhe
- geringere Leistungsfähigkeit
- Disziplinlosigkeit
Diese negativen Erfahrungen haben damit erstmal nichts zu tun. Im Gegenteil hier könnte man ableiten, daß Du trotz negativer Erfahrungen weiter konsumiert hast.
Der GA will einige Jahre in die Zukunft bei Dir blicken und ableiten, daß das Fehlverhalten nicht mehr auftritt.
Somit beschreibst Du nicht, daß genau dieses nicht mehr passiert. Sich die negativen Folgen lediglich vor Augen zu führen beweist nichts, sagt erstmal jeder "..verspreche, passiert nie wieder.." - bis Du dann Deine Kumpanen triffst und etwaige Damen der Begierde.
 
Vielleicht bei deiner nicht? Bei mir waren es sehr wohl Argumente. Zumindest war meine Sachbearbeiterin sehr verständnisvoll nach dem ich ihr meine Geschichte erzählt habe. Erst wollte sie die frist auch nicht verlängern. Hat es dann aber gemacht.
Dann Glückwunsch. Es entspricht aber nicht der logischen argumentationskette. ich finde es bedenklich, dass solche Dinge nicht einheitlich gehandhabt werden. Riecht leider etwas nach Willkür und ist schade für die Betreffenden, die damit konfrontiert sind.
Ich selbst bin mit einem blauen Auge davon gekommen und war in Summe nur 2,5 Monate ohne FE. Das lag aber daran, dass der Entzugsbescheid nach Ablauf der Frist dann nochmal 6 Wochen gedauert hat (da haben sich die 140 EUR Gebühr also gelohnt im vergleich dazu dass ich auch mit Fristablauf hätte freiwillig abgeben können)
 
Dann Glückwunsch. Es entspricht aber nicht der logischen argumentationskette. ich finde es bedenklich, dass solche Dinge nicht einheitlich gehandhabt werden. Riecht leider etwas nach Willkür und ist schade für die Betreffenden, die damit konfrontiert sind.
Ich selbst bin mit einem blauen Auge davon gekommen und war in Summe nur 2,5 Monate ohne FE. Das lag aber daran, dass der Entzugsbescheid nach Ablauf der Frist dann nochmal 6 Wochen gedauert hat (da haben sich die 140 EUR Gebühr also gelohnt im vergleich dazu dass ich auch mit Fristablauf hätte freiwillig abgeben können)
Bedenklich, willkürlich? Das ist Unsinn, denn jeder SB hat die Freiheit das selbst zu entscheiden. Und in diesem Rahmen entscheidet er.
 
Hallo an alle,

ich habe mich jetzt auch mal angemeldet, um Filostrato ein wenig Mut zu machen...
Ich hatte letztes Jahr im Mai einen ähnlichen Fahrradvorfall. Ich bin mit 2,4 Promille gestürzt und wurde von einer Streife gesichtet. Habe danach sofort Hilfe beim VP gesucht und ein Abstinenzprogramm (Urintests) über ein Jahr angefangen.
Im Juli kam dann Post von der Fsst, dass ich bis Ende September die MPU vorzulegen habe und dass ich bis Ende Juli eine Begutachtungstelle nennen soll. Die Frist zur Benennung der Begutachtungsstelle hat mein Anwalt um einen Monat verschieben können. Im September war ich dann persönlich bei der Fsst., um eine Verlängerung zu bekommen. Ich habe gesagt, dass ich im Abstinenzprogramm bin und professionelle Hilfe vom VP bekomme und das eine MPU jetzt keinen Sinn machen würde. Die Sachbearbeiterin wollte aber, dass ich eine Begutachtungsstelle benenne, wo sie die Unterlagen hinschicken kann. Das habe ich dann gemacht und die Begutachtungsstelle hat mit einen Termin für Mitte Oktober 2020 gegeben. Das habe ich der Fsst mitgeteilt und daraufhin wurde meine Frist zur MPU-Vorlage auf anfang November verlängert...
Nach Rücksprache mit meinem VP habe ich den MPU-Termin aber platzen lassen, da es keinen Sinn machte ohne das Jahr Abstinenznachweis. Also hatte ich dort angerufen, und gesagt, dass ich den Termin nicht wahrnehmen werde. Habe aber gleichzeitig gebeten, dass meine Akte erst nach dem eigentlich Termin wieder zur Fsst zurückgeschickt wird. Das haben die auch ohne Probleme gemacht.
Ende Oktober kam dann mein Gerichtsurteil mit einer Geldstrafe. Gegen dieses Urteil hat mein Anwalt Einspruch eingelegt. Gleichzeitig hat er mir gesagt, dass ich meinen Führerschein keinesfalls freiwillig abgeben soll, wenn die MPU-Vorlagefrist abläuft. Da kann er wohl sonst einsruchtechnisch nix mehr machen. Also habe ich nix gemacht und habe darauf gewartet, dass der behördliche Führerscheinentzug mir zugestellt wird.
Es vergingen Wochen, es vergingen Monate... es kam einfach nix.
Anfang Februar kam dann die Aufforderung, dass ich vor Gericht muss wegen dem Einspruch. Es sollte also zur Verhandlung kommen. Das wollte ich aber nicht und da meine Geldstrafe recht niedrig war (weit unter meinem Nettomonatslohn) hat mein Anwalt den Einspruch zurückgezogen und das Urteil war rechtskräftig. Anfang März habe ich dann die gesamte Strafe beglichen.
Von der Fsst kam aber die ganze Zeit nix. Ende März war es dann allerdings soweit. Ein gelber Brief mit folgendem Inhalt:
In einer Woche wird das Führerscheinentziehungsverfahren gestartet. In dieser Woche habe ich die Möglichkeit auf den Führerschein freiwillig zu verzichten (mit dem Hinweis der Kosteneinsparung) ODER mich nochmal persönlich zu äußern. Weiterhin stand darin, dass die Fsst davon ausgehen muss, dass sich mein Verhältnis zu Alkohol und Straßenverkehr nicht geändert hat. Daraufhin habe ich bei der Führerscheinstelle angerufen und habe gesagt, dass sich mein Verhalten doch sehr verändert hat. Ich sagte, dass ich beim VP bin und abstinent lebe. Nun wollte die Fsst dafür einen Beweis. Da habe ich mir von meinem VP eine gut klingende Teilnahmebestätigung schreiben lassen und habe diese mit allen Urintests zur Fsst gemailt. Weiterhin habe ich angegeben, wo ich nun im Mai meine MPU machen werde und dort hat die Fsst wieder meine Akte hingeschickt. Die Begutachtungstelle hat mir dann telefonisch einen Termin im April vorgeschlagen, den ich aber mit Hinweis auf mein fehlendes Jahr Abstinenz ablehnte. So habe ich nun einen Termin im Mai. Das schrieb ich der Fsst, worauf die jetzt meine Frist auf Juni verlängert hat.

Lange Rede, kurzer Sinn.... Wenn ich die MPU hoffentlich schaffe, bin ich ohne Fahrverbot durchgekommen. Woran das natürlich lag (Corona, verständnisvolle Sachbearbeiterin, Rauszögern des Gerichtsurteils, höfliches Vorsprechen, Teilnahmebestätigung beim VP und Abstinenz?), kann ich leider nicht sagen. Ich finde es aber auch schlecht, dass es da keine einheitliche Regel gibt... gerade bei sowas Wichtigen wie Mobilität.

@Filostrato:
Ich hoffe, ich konnte dir und auch anderen mit diesem Fahrradproblem ein wenig Mut machen. Ich drücke auf jedem Fall die Daumen und kann mich gerade sehr gut in deine Lage hinein versetzen.
 
Jeder SB hat einen Ermessensspielraum in diesem kann er entscheiden. Wenn du meinst, dass das Willkür ist, solltest du dann mit einem Verwaltungsrechtler sprechen;-)
Für mich ist das nichts anderes. Im blödsten Fall entscheidet die Tagesform des SB damit über den Fakt ob die FE einkassiert wird oder (wegen positiver MPU innerhalb der Fristverlängerung) halt nicht. Entzugsbescheid/Neubeantragung/etc ca. 300 EUR.
Ich persönlich geh zu keinem Rechtler, weil mich das nicht mehr betrifft und es m.E. gegen den Verwaltungsakt der MPU-Aufforderung keine Rechtsmittel gibt.
 
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