Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 2,29

Auch von mir meine Hochachtung für deine Offenheit.
Zwei Anmerkungen, du sprichst von einer psychischen Abhängigkeit.
Deine eigene Einschätzung wie du schreibst.
Das Wort Abhängigkeit solltest du im mpu Gespräch auf keinen Fall verwenden.
Du wirst gefragt werden wie du deinen Konsum selbst einschätzt.
Der andere Punkt den Karl Heinz angesprochen hat ist die Häufigkeit des Konsums.
Bei deiner BAK und Uhrzeit ist es sehr unwahrscheinlich dass du nur ein bis zweimal im Monat konsumiert hast,und dann noch fahren kannst.
Die BAK musst du wesentlich öfter erreicht haben vorher, um noch fahren zu können.


Da solltest du nochmal in dich gehen.
Die Frage nach der Häufigkeit und wie viel konsumiert wurde ist sehr wichtig.
Wenn der Gutachter hier Widersprüche sieht wird es schwer.

Hast du schon einmal über eine Selbsthilfegruppe nachgedacht?
Die dich auch nach der mpu begleitet.
 
Vielen lieben Dank für das Feedback.



Ich bin schon in einer Selbsthilfegruppe, aber nur hybrid, da ich wegen der Kinder und der Entfernung nicht anwesend sein kann. Es ist eine AA-SHG für Frauen, bei der ich mich damals gleich nach der TF angemeldet habe. Die Teilnahme ist mir immer nur sporadisch möglich, was aber von den Teilnehmern dort nicht als schlimm empfunden wird. Ich nehme dort thematisch mit, was ich gebrauchen kann. Soll ich das mit angeben? Ich glaube, eine Bescheinigung gibt es bei den AA's nicht.

Ich erstelle gerade ein Alkoholdiagramm - das stelle ich dann ein. Zu #28 - ich arbeite es noch genauer aus und stelle es auch ein.


Ich habe noch folgende Fragen:

Was ist, wenn der Gutachter mich als A1 einstuft - das Trinken am Morgen wird die Einordnung in A1 ja auf jeden Fall bestätigen - wird der Gutachter dann noch eine Alkoholtherapie anordnen? Macht das überhaupt Sinn, nach der langen Abstinenzzeit?

Meine Psychotherapeutin möchte mir ein Schreiben für die MPU über die zurückliegende Therapiezeit mitgeben. Ich weiß, dass in den neuen BUK-Kriterien etwas dazu steht, wenn man sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterzogen hat. Ich glaube, da steht so etwas wie „die Problembereiche müssen in ihrer Aufarbeitung im Wesentlichen abgeschlossen sein“. Kann mir jemand den genauen Wortlaut der BUK-Richtlinien nennen?

Vielen Dank im Voraus.
 
Der GA kann nichts „anordnen“.
Am Ende eines negativen Gutachtens stehen „Empfehlungen“.
Dort habe ich aber auch noch nie eine „Therapieempfehlung“ gelesen, sondern z.B., „…sollte weiter an….arbeiten…mit verkehrspsychologischer / psychotherapeutischer Unterstützung…“.

Bei „naheliegender Diagnose“ von A1 müssen ohne Therapie 15 Monate AN erbracht werden.
Anerkannt im strengen Sinne der BUK werden ambulante oder stationäre Langzeittherapie mit suchttherapeutischem Schwerpunkt.

Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, einen Therapiebericht den Beurteilungskriterien anzupassen, oder habe ich dich falsch verstanden ?
 
Nein, ich wollte den Therapiebericht nicht anpassen lassen.
Die Sozialarbeiterin der Suchtberatungsstelle hat mir erklärt, dass in den aktuellen BUK-Richtlinien bei einer psychotherapeutischen Behandlung gefordert wird, dass die Hauptproblembereiche des Patienten bearbeitet werden. Meine Psychotherapeutin fragte nach dem genauen Wortlaut, da sie die Beurteilungskriterien nicht kannte. Daher meine Nachfrage.
Sie möchte natürlich nicht, dass im Bericht etwas steht, was diesen Kriterien widersprechen könnte. Ich auch nicht. Meine Therapie ist noch nicht zu Ende. Sie hat es mir freigestellt, ob ich die Therapie nach 24 Sitzungen fortsetzen möchte, und ich habe mich für eine Langzeittherapie entschieden. Wäre es eine Voraussetzung, dass diese Therapie erst abgeschlossen sein muss, bevor ich zur MPU gehen kann?
 
Hallo und guten Abend
Selbsthilfegruppe ist gut.
Die AA stellen meines Wissens keine Bestätigung aus.
Natürlich gibst du das in der mpu an,und vor allem erzähl darüber.
Warum du da hin gegangen bist, und dass du das auch nach der mpu weiter machen willst ,was du aus den Gesprächen für dich ziehen konntest.
Schreib dir einfach nach den Gesprächen alles auf.

Später kannst du es für dich zusammenfassen.

Die Hauptpunkte deiner Therapie(Verhaltenstherapie? Diagnose? )sollten vor der mpu abgeschlossen sein.
Ich denke ein paar Monate sollten dann bis zur mpu vergehen.
Natürlich weiterhin Termine zur Stabilisierung .
Du wirst es selbst merken wenn du soweit bist.
Ein paar Stunden bei einem Verkehrspsychologen kann ich dir sehr empfehlen.
Der kann sich hinsichtlich der Formulierung der Inhalte mit deiner Psychologen austauschen.
Wichtig nochmal die Konsummenge und Häufigkeit.
Die Diagnose A1 muss meines Wissens ärztlich gestellt werden.
Das mit dem morgens Trinken ist allerdings ein Thema.
 
Irgendwie habe ich gerade den Eindruck, dass das Pferd von hinten aufgezäumt wird…

Hast du lückenlose Abstinenznachweise über volle 12 Monate ?
Das war ja anfangs diesbezüglich verworren.

Siehst du dich als abhängig ?
Wie ordnet dich deine Therapeutin ein ?
Wie die Suchtberatungsstelle ?

An eine „suchttherapeutische Maßnahme“, die als solche bzgl. A1 anerkannt werden, gibt es relativ strenge Anforderungen.
Hast du so eine gemacht ?

Das Wichtigste:
Ist deine psychologische Aufarbeitung nun MPU-tauglich ?
 
Liebe Katharina,

es liegt überhaupt nicht in meiner Absicht, dich runterzuziehen.
Auf mich wirkte es alles nur sehr überstürzt, FB noch nicht tauglich und auf einmal Bescheinigungen und Wortlaut der BUK.

Und „mit heißer Nadel“ gestrickt führt leider häufig in die falsche -nämlich alte- Richtung.

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass du Ende März zur MPU mit Erfolgsaussicht gehen kannst.
Dafür kann ich dir nur raten, deinen FB zu überarbeiten, insbesondere Konsumhistorie, Motive und Vermeidungsstrategien.
Danach können wir schauen, welche „Strategie“ und welche Bescheinigungen Erfolg versprechend sind.

Liebe Grüße :smiley138:

P.S.: Ich habe noch einmal deinen Faden gelesen. Du hast AN lückenlos über 15 Monate, richtig ?
 
Man muss auch sagen, dass die BUK Leute mit Therapie irrwitzigerweise bestrafen, ggü den "Selbstheilern". Wenn selbst bei 15 Monaten nachgewiesener Abstinenzzeit noch ein Zeitraum von 6 Monaten AN nach Abschluss gefordert wird, der dann die insgesamt 15 Monate der Selbstheiler deutlich übersteigen kann, beispielsweise. Das ist krude. Aber man geht halt davon aus, dass bei den Selbstheilern die wesentlichen Veränderungsschritte schon bei Abstinenzentscheidung stattgefunden haben, wo andere noch mit Therapie nachhelfen müssen .. irgendwie sowas, anders ist es nicht zu erklären. Du könntest den frühen Teil der Therapie als Veränderungsmaßnahme deklarieren, alles spätere dient dann rein zu Stabilisierung während des 6-monatigen Bewährungszeitraums "nach Therapie". Soweit das formale.
Nun zu Dir: Die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart. Wie siehts mit Dir aus? Sind die alten Ursachen durch die Therapie entmachtet? Hast Du das (für Dich) lang genug getestet, um Dir sicher sein zu können, dass das auch so ist?
Erst dann würde ich in eine MPU gehen, aber nicht "halbfertig".
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Unterstützung. Bitte verzeiht mir, dass ich nicht so schnell antworte. Ich denke zwar an nichts anderes als an die MPU, aber ich habe ja auch noch meinen Alltag (Kinder, Haushalt, Arbeit) zu bewältigen. Deshalb bin ich manchmal etwas langsamer beim Antworten.

Ich habe 15 Monate Abstinenznachweis, wobei es zwischen der 1. HA und dem 12-monatigen Abstinenzvertrag eine 14-tägige Lücke gab, die zum einen dadurch entstand, dass das Institut vergessen hatte, den Vertrag für die weitere Abstinenzphase am Tag der Haaranalyse vorzubereiten, obwohl ich per Mail darum gebeten hatte. Der Vertrag wurde mir dann vier Tage später zugeschickt, allerdings mit dem Hinweis, dass ich in den ersten 14 Tagen keine Abwesenheit haben dürfe. Da wir damals im Februar kurz vor den Winterferien standen und ich mit den Kindern einen Winterurlaub gebucht hatte, vereinbarte ich mit dem Institut, dass ich den Vertrag nach meiner Rückkehr unterschreiben und abgeben würde. Gesagt, getan, aber mit einem wahnsinnig schlechten Gefühl wegen der entstandenen Lücke von nun 14 Tagen. Ich habe dann mehrmals beim Institut nachgefragt. Ich glaube, das hatte ich damals schon in meinen Beiträgen erwähnt.
Ich habe dann die Leiterin der Begutachtungsstelle, die auch Psychologin ist, gefragt, ob diese Lücke anerkannt wird. Sie meinte nach meiner Schilderung, dass für sie die entstandene Lücke plausibel sei. Zur Sicherheit werde ich den Schriftverkehr und die Buchung des Winterurlaubs zur MPU mitnehmen. Ich hoffe, dass dann nicht anders entschieden wird. Schriftlich habe ich dazu nichts in der Hand. Es könnte also kniffelig werden.

Den Therapiebericht meiner Psychotherapeutinwürde ich auch gerne zu den Unterlagen nehmen, es soll ja schließlich nur zeigen, dass ich sofort Hilfe angenommen habe, um meine (psychische) Problematik aktiv anzugehen. Das halte ich für wichtig. Ich würde euch den Text des Therapieberichtes zur Verfügung stellen und würde mich freuen, wenn ihr dann noch etwas dazu sagt.
Siehst du dich als abhängig ?
Wie ordnet dich deine Therapeutin ein ?
Wie die Suchtberatungsstelle ?

Ich sehe mein Jahr vor der TF als psychisch abhängig, ja.
Die Therapeutin sagt, dass sie noch keine Abhängigkeit bei mir diagnostizieren würde.
Die Suchtberatungsstelle sieht auch eine Form der Abhängigkeit, da ich am Vormittag (massiv) getrunken habe.

Ich setze mich heute Abend an meinen FB und stelle ihn dann wieder ein.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
 
Hallo...

Die AB musste ich zu meiner damaligen Zeit, leider auch einmal kurzfristig unterbrechen. Bei mir war es der Kauf einer neuen Waschmaschine für meinen Sohn.
Alles was nachvollziehbar wird auch gerne gesehen.
Nicht nur den erwerb der FB in Vordergrund stellen. Das leben geht weiter, je fester ein jeder sein leben im griff hat, desto besser.
 
Es könnte also kniffelig werden.
wenn sonst alles passt und du die Lücke gut erklären kannst, kann ich mir nicht vorstellen, dass du über diese 14 Tage stolperst.

da ich am Vormittag (massiv) getrunken habe.
Einer der Hinweise auf eine A1. Aber halt nur einer. Ich würde es (betroffen) anmerken, vllt mit dem inneren blöden Gefühl, dass du vllt schon mit einem Bein in der Abhängigkeit standest - wenn der Rest deiner Alkoholhistorie dazu passt. Und die 15 Monaten hättest Du ja schon mal für den Notfall..

Ich sehe mein Jahr vor der TF als psychisch abhängig, ja.
Psychisch abhängig könnte nun aber auch bedeuten: langer Missbrauch, Alkohol aber trotzdem nur als Lösungsversuch. Dann ginge es darum, diesen obsolet zu machen. Bei Alkoholkrankheit braucht der Alkohol sich selbst, es ist schon gar kein äußerer Auslöser mehr nötig. Ich weiss nicht, ob es immer so ne tolle Idee ist, mit einer A1-Überzeugung da rein zu marschieren, wenn diese nicht zweifelsfrei diagnostiziert ist. Aber eine Angst vor Abhängigkeit ist schon ok, weil das ein echter Motivator ist, eine Abstinenzentscheidung wirklich ernst zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gebe ich Dir recht. Ich war auch gravierend, bin aber mit einer guten Vorbereitung. 16 Monate AB mit nachweisen.
Die AB ist doch nur die Eintrittskarte zur MPU, das Gespräch, die Aufarbeitung, ein soziales Umfeld (Stabil), Selbstbewustes auftreten.....
Sich selber kennen lernen, dann klappt es auch.

Lg
 
Liebe Katharina,

stresse dich nicht, wann du antwortest.
Du weißt doch, Selbstfürsorge ist das Stichwort und nicht Überlastung :smiley22:

Ich freue mich, dass unsere Worte bei dir so angekommen sind, wie sie gemeint sind, als Hilfe !

Sortieren wir doch mal:

Hypothese A1:
Du hast 12 Monate lückenlose AN.
In den BUK ist „lückenlos“ explizit geregelt.
Vollkommen irrelevant, aus welchen Gründen eine Lücke entstanden ist.
Du kannst also nur mit einer „suchttherapeutischen Maßnahme“ im Sinne der BUK bestehen.
In dem Falle können wir genau schauen, was die Suchtberatungsstelle und deine Therapeutin schreiben.

Hypothese A2:
In dem Falle bist du -rein von den formalen Voraussetzungen- safe mit 12 Monaten AN.

In beiden Fällen ist in jedem Falle eine lupenreine psychologische Aufarbeitung entscheidend.

Liebe Grüße :smiley138:
 
Man muss auch sagen, dass die BUK Leute mit Therapie irrwitzigerweise bestrafen, ggü den "Selbstheilern". Wenn selbst bei 15 Monaten nachgewiesener Abstinenzzeit noch ein Zeitraum von 6 Monaten AN nach Abschluss gefordert wird, der dann die insgesamt 15 Monate der Selbstheiler deutlich übersteigen kann, beispielsweise. Das ist krude. Aber man geht halt davon aus, dass bei den Selbstheilern die wesentlichen Veränderungsschritte schon bei Abstinenzentscheidung stattgefunden haben, wo andere noch mit Therapie nachhelfen müssen ..
da kann ich nur zustimmen. Das war bei mir auch so. Ich hab aufgrund meiner Trunkenheitsfahrt und einer Beratung in der Suchtberatungsstelle eine ambulante Therapie beantragt. War aber schon acht Monate nüchtern, bevor ich überhaupt einen Therapieplatz hatte. Hab dann sehr zeitnah mit Abstinenznachweis angefangen und hatte 15 Monate Abstinenz, aber die 12 Monate nach Abschluss der Therapie waren um. Ich hatte 8 Monate nach der Reha um. Da hat die Ärztin bei der MPU sich dran aufgehangen. Hat am Ende dann doch gereicht weil ich alles plausibel erklären konnte und auch psychologisch gut aufgearbeitet habe.
Die ambulante Rehabilitation hat mich im Prozess auch eher noch runtergerissen, als dass sie mir geholfen hat. Ich war drauf und dran abzubrechen. Die Verkehrspsychologen hat mir geraten, dass abzuschließen, weil das bei der MPU einen guten Eindruck macht wenn ich den Therapiebericht vorlegen kann zur Abstinenz beigetragen hat die Rehabilitation bei mir nicht. Ich war vorher schon stabil abstinent.
 
Deinen Beitrag musst Du nicht zurück nehmen, einfach überdenken und versuchen mit anderen zu kommunizieren.
Hat mir sehr geholfen!
Man hat so viel "Kopfkino" , Stress pur....

Aber mit willen und ein wenig Selbstdisziplin ist alles möglich

LG
 
Deinen Beitrag musst Du nicht zurück nehmen, einfach überdenken und versuchen mit anderen zu kommunizieren.
Hat mir sehr geholfen!
Man hat so viel "Kopfkino" , Stress pur....

Aber mit willen und ein wenig Selbstdisziplin ist alles möglich

LG
Ich meinte diesen Beitrag von dir und wollte nachfragen, ob er sich
oh..
Dann nehme ich meinen Beitrag oben teilweise zurück. Sorry
darauf bezog ?
 
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