Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad BAK 1,76 Promille

Adrian

Benutzer
Hallo Gemeinde,
also mich hats auch erwischt, bin Anfang Juli 2020 von der Polizei mit 1,76 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden.
Seitdem ratterts in meinem Kopf gewaltig, muß ständig daran denken, was auch psychisch belastet....
Es tauchen auch immer wieder viele Fragen auf, wann kann man MPU machen, bei welchem Institut ist es angenehmer,
wie lange Abstinenznachweise usw...
Vielleicht kann ich hier im Forum eine kleine Hilfe diesbezüglich erfahren :smiley22: Bin schon längere Zeit ein stiller Mitleser der verschiedenen
Beiträge und hab mich heute dazu entschlossen auch aktiv teilzunehmen
Ich hoffe ihr könnt mir ein bischen weiterhelfen...
 

Andreas007

Benutzer
Hallo Adrian,
hier der Link zum Fragebogen
 

Adrian

Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,83 m
Gewicht: 78kg
Alter: 48

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05.07.2020
BAK: 1,76 ‰
Trinkbeginn: 16 Uhr
Trinkende: 21 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 22:20 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: keine ,da mit Fahrrad

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja, keine Eintragungen
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten daß Herr (Adrian) zukünftig auch ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird?

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 06.07.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja ( voraussichtlich über 6 Monate; 2 x 3 )
Urinscreening ja/nein: -
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: ja , 1x von Ende Okt. 20

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bereits 7 Std. genommen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: noch nicht in Aussicht
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: ja, vor 20 Jahren, bereits getilgt
 

Adrian

Benutzer
Hierzu gleich mal eine Frage, würde in meinem Fall Abstinenzbelege per Haaranalyse über 6 Monate ausreichen,
oder werden eher 12 Monate gefordert? Vor allem wer legt das letztendlich fest ?
 

sammski

Stamm-User
Hallo Adian,

es ist schwierig zu sagen wie lange man AB nachweisen sollte oder muss, denn dafür gibt es keinerlei Festlegungen aber genug Erfahrungen aus dem Forum hier.
Meiner Meinung nach, sollten 6 Monaten bei der BAK reichen, sollten vorher keine relevanten Alkoholdelikte aufgefallen sein.

Leider ist das Thema kT so ein Fall, bei dem dein jetziges Alter eine Rolle spielt.
Du gehörst noch nicht zum "alten Eisen", verstehe mich da nicht falsch, aber AB 6 Monate wäre in dem Falle meine Einschätzung.
Aber stelle doch bitte den FB ein, damit sich ein schlüssiges Gesamtbild von Dir ergibt :)

Alles Weitere kann auch Nancy noch genauer kommentieren. Sie kennt sich damit bestens aus und kann spezielle Tipps geben, die es dir leichter machen.

VG sam
 

Adrian

Benutzer
Danke sammski für die erste Einschätzung :smiley711: vor 20 Jahren war der Schein schon mal weg wegen Alkohol, steht aber nicht mehr in den Akten,
wird das denn nochmal hergenommen?

@ Andi18, ja erste HA hab ich von Ende Nov. 20, ist ok, also negativ.
Bezgl. Fsst, da hab ich noch nichts erhalten, schätze mal in den nä. Tagen wird der Brief wohl kommen ... wollte halt schon mal vorsorgen...weil MPU ja auf jeden Fall zu machen ist
Werde mich demnächst mal an den FB machen, damit ich den auch mal einstellen kann...
 

Andi18

MPU Profi
Hast du einen Blick in die FS Akte geworfen, dabei keine Befürchtung den Vorgang zu beschleunigen?
Hast du dabei sofort einen Termin bei der Fsst bekommen?
hast das Thema VP oder KT nicht mit dem VP besprochen, was hat er gemeint?
 

Adrian

Benutzer
Hallo Andi,
Habe Einblick in die FS Akte gehabt, steht nichts weiter drin, außer die Neuerteilung im Jahr 2001.
Was meinst Du mit Vorgang beschleunigen?
Beim VP hab ich das Thema mit AB od. KT schon mal besprochen, dieser meint auf jeden Fall AB, nur ob 6 od. 12 Monate steht noch in der schwebe, da wollte er noch abwarten, bis wir weiter fortgeschritten sind, und genaueres sagen zu können.
 

Andi18

MPU Profi
Habe Einblick in die FS Akte gehabt
Ging das problemlos von statten? Mir wollte man es vor Weihnachten nicht mehr zugestehen, keine Termine möglich
Was meinst Du mit Vorgang beschleunigen?
Damit meine ich dass die Fsst dadurch aufmerksam gemacht wird und den Vorgang beschleunigt, sodass dann Dir die Zeit nicht reicht, v.a. bei AB
dieser meint auf jeden Fall AB, nur ob 6 od. 12 Monate steht noch in der schwebe, da wollte er noch abwarten,
Das wirkt für mich merkwürdig, zumal du schon 7 std beim vp verbracht hast, bist bei dem schon zufrieden?
Letztendlich entscheidet der GA, ob die AB reicht mit 6 M. Dafür gibt’s keine Richtlinien. Mit KT hättest diese Unsicherheit nicht und könntest die HA sogar als Untermauerung hernehmen.
 

Andreas007

Benutzer
Mich würde interessieren was du dem Gutachter antworten würdest wenn er dich fragt warum der Schein 2001 Neu erteilt wurde?
Anders gedacht wäre das eine Frage die der GA nicht stellen dürfte weil es nichts mit diesem Verfahren zu tun hat und eben verjährt ist.
Ich habe meinen Führerschein erst mit 30 gemacht. Da denke Ich das eventuell der GA auf den Gedanken kommen würde das Ich schon mal meinen Führerschein abgegeben habe, was definitiv nicht so ist. Steht in der Akte dann "Erstausstellung" oder sowas? Weiß das jemand?
Ich habe da nicht drauf geachtet.
 

Adrian

Benutzer
Ging das problemlos von statten? Mir wollte man es vor Weihnachten nicht mehr zugestehen, keine Termine möglich
Ja, ging bei mir problemlos, hab das auch schon vor zwei Monaten gemacht.
Schon komisch daß da keine Termine mehr möglich sind, dauert ja nicht lange
Damit meine ich dass die Fsst dadurch aufmerksam gemacht wird und den Vorgang beschleunigt, sodass dann Dir die Zeit nicht reicht, v.a. bei AB
Zu der Zeit wars noch bei der Staatsanwaltschaft und noch nicht rechtskräftig. Die meinten bei der Fsst daß sie erst mal abwarten werden bis sie von dort was bekommen.
Das wirkt für mich merkwürdig, zumal du schon 7 std beim vp verbracht hast, bist bei dem schon zufrieden?
Letztendlich entscheidet der GA, ob die AB reicht mit 6 M. Dafür gibt’s keine Richtlinien. Mit KT hättest diese Unsicherheit nicht und könntest die HA sogar als Untermauerung hernehmen.
Bin beim VP sehr zufrieden, ist sehr kompetent, meiner Meinung nach...er schließt das KT aus, da die Trinkfestigkeit schon zu lange bestehen würde.
 

Adrian

Benutzer
Mich würde interessieren was du dem Gutachter antworten würdest wenn er dich fragt warum der Schein 2001 Neu erteilt wurde?
Anders gedacht wäre das eine Frage die der GA nicht stellen dürfte weil es nichts mit diesem Verfahren zu tun hat und eben verjährt ist.
Ich habe meinen Führerschein erst mit 30 gemacht. Da denke Ich das eventuell der GA auf den Gedanken kommen würde das Ich schon mal meinen Führerschein abgegeben habe, was definitiv nicht so ist. Steht in der Akte dann "Erstausstellung" oder sowas? Weiß das jemand?
Ich habe da nicht drauf geachtet.
Ja, in meinem Fall stand dort explizit " Neuerteilung", wenn du den da das erste mal gemacht hast steht das dann auch so drin.
 

Andi18

MPU Profi
Bin beim VP sehr zufrieden, ist sehr kompetent, meiner Meinung nach...er schließt das KT aus, da die Trinkfestigkeit schon zu lange bestehen würde.
Zu lange mit 1,76 :smiley2204:
Hängt vermutlich von der Aufarbeitung ab, habe aber von vielen gelesen mit kt und trinkfestigkeit seit einigen Jahren.
Lies das mal zu den 6 Monaten
Mein VP lehnt KT kategorisch auch ab.
Ja, in meinem Fall stand dort explizit " Neuerteilung",
Interessante Frage. Auf den Fragebögen der mpi steht üblicherweise ob man schon mal eine mpu hatte. Was antwortest da am besten?
 

Adrian

Benutzer
Zu lange mit 1,76 :smiley2204:
Hängt vermutlich von der Aufarbeitung ab, habe aber von vielen gelesen mit kt und trinkfestigkeit seit einigen Jahren.
Lies das mal zu den 6 Monaten
Mein VP lehnt KT kategorisch auch ab.
Ohja, da ist ja wirklich viel "Spielraum" für den GA gegeben ..., da muß man wirklich auch den richtigen erwischen , denk ich mal..
Hat denn da auch jemand Erfahrung bei welchem MPI-Institut man da besser aufgehoben ist, bzw. netter behandelt wird ?
Bei mir gibts nur den TÜV Süd, darüber hört man nicht besonders gutes

Interessante Frage. Auf den Fragebögen der mpi steht üblicherweise ob man schon mal eine mpu hatte. Was antwortest da am besten?
MPU hatte ich tatsächlich noch nicht, bezog mich hier mehr auf Andreas007 seine Frage
 

Andreas007

Benutzer
Ich hatte auch noch keine MPU. Aber Ich würde Sie definitiv verneinen wenn Sie A: In der Akte gelöscht ist oder B: es ein negatives Gutachten war das Ich niemals never nicht an die FSST geschickt habe...:smiley1084:
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ging das problemlos von statten? Mir wollte man es vor Weihnachten nicht mehr zugestehen, keine Termine möglich

Damit meine ich dass die Fsst dadurch aufmerksam gemacht wird und den Vorgang beschleunigt, sodass dann Dir die Zeit nicht reicht, v.a. bei AB

Das wirkt für mich merkwürdig, zumal du schon 7 std beim vp verbracht hast, bist bei dem schon zufrieden?
Letztendlich entscheidet der GA, ob die AB reicht mit 6 M. Dafür gibt’s keine Richtlinien. Mit KT hättest diese Unsicherheit nicht und könntest die HA sogar als Untermauerung hernehmen.
@Andi. Verstehe gerade deine Aussage nicht, warum die Unsicherheit mit KT wegfallen würde ?
 

Andi18

MPU Profi
@Sonne Adrian als Fahrrad-Delinquent hat die FE noch. Es wird ihm dann eine Frist zur Beibringung des GA gestellt. Die Unsicherheit bezieht sich genau auf das. Nachdem 6M AB recht schwammig in den Kriterien formuliert ist, ist er halt mit 12 Monaten am sichersten dran, das bedeutet daß dann die Frist nicht gehalten werden kann und FE entzogen.. Oder wenn er KT betreibt, reichen 6M.

@Adrian hattest Du keinen Einspruch gegen den SB gestellt? Verstehe dennoch nicht nach 7Std VP, daß das noch nicht klar ist. Vlt wissen wir dann mehr, wenn Du Deinen FB hier reinstellst.
 
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