Unfallflucht, Widerstand, BAK 1.7%

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Nun steht drinne dass keine Frage besteht der Schuldfrage, unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstand, über die Beleidigungen kann man reden.

Das heißt, dass die ganze Sache stimmt und du dir bewusst bist was du getan hast und das man über die Beleidigung reden kann, in dem Sinne das du eventuell falls es zum Gerichtsverfahren kommt, du dich entschuldigst und die eventuell es annehmen und die Beleidigung weg fällt. Alles andere wird definitiv angeklagt!!!

Du wirst definitiv angeklagt und auch wegen TF. Da wirst du keine Chance haben. Wichtig ist jetzt erstmal was du bekommst und im Strafbefehle steht!!!

Hast du schon ein Strafbefehl erhalten???
 
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Weedy

Benutzer
Mein Anwalt hat gesagt, dass ich locker wegen Volltrunkenheit wegen dem Straftaten nicht angeklagt werden kann, Filmriss, aber mit dieser Strategie kann ich meinen schein vergessen, ich tu mal so als weiß ich alles also, viel besser für mich. Lieber ein blaues Auge, statt 2.


Nein noch nix gekommen, aber meine Suchtberaterin ist begeistert von mir, was sich alles schon geändert hat, auch mein Anwalt kann dies bestätigen, dass selten sich ein Mandant so um eine Sache gekümmert hat als ich .
 
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erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Mein Anwalt hat gesagt, dass ich locker wegen Volltrunkenheit wegen dem Straftaten nicht angeklagt werden kann, Filmriss, aber mit dieser Strategie kann ich meinen schein vergessen, ich tu mal so als weiß ich alles also, viel besser für mich. Lieber ein blaues Auge, statt 2.

Wenn du so tust du wüsstest alles dann viel Spaß!!! Dann wirst du mit vorsätzlich angeklagt!!! Deins FS ist so oder so weg egal welche Methode sogar bei vorsatzt länger. Also würde ich dir wie dein Anwalt gesagt hat lieber die erste Variante nehmen. Außerdem glaube mir ist es besser für dich, dass zeigt das du nicht an die Menge gewohnt warst. Wenn du nach Strategie zwei gehst dann alles Gute, aber da werden sich viele auslachen!!!

Nein noch nix gekommen, aber meine Suchtberaterin ist begeistert von mir, was sich alles schon geändert hat, auch mein Anwalt kann dies bestätigen, dass selten sich ein Mandant so um eine Sache gekümmert hat als ich .

Das freut mich sehr für dich!!! Aber wie gesagt ist nur der Anfang du wirst noch mehr dazu lernen!!!
Auf jedenfall solltest du den Rat von dein Anwalt akzeptieren und nicht nach dein eigenen Kopf gehen. Die Anwälte haben studiert und wissen was das beste ist für dich!!! Manchmal muss man sich zurück halten und das tun was Gesagt wird.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wenn du so tust du wüsstest alles dann viel Spaß!!! Dann wirst du mit vorsätzlich angeklagt!!! Deins FS ist so oder so weg egal welche Methode sogar bei vorsatzt länger. Also würde ich dir wie dein Anwalt gesagt hat lieber die erste Variante nehmen. Außerdem glaube mir ist es besser für dich, dass zeigt das du nicht an die Menge gewohnt warst. Wenn du nach Strategie zwei gehst dann alles Gute, aber da werden sich viele auslachen!!!

Wow, dass kann ich gut unterschreiben. :smiley711:

Übrigens, mit 1,7 ‰ liegt eh eine Straftat vor ... da brauchst du dich nicht weiter verbiegen !!!
 

Weedy

Benutzer
Ich weiß wie die Unfälle passiert sind, ich weiß wo ich verhaftet worden bin, Krankenhaus weiß ich nicht mehr, Zelle polizei dagegen schon.
Was ich gesagt hab die Beleidigungen keine Ahnung.

Was mein Anwalt damit sagen will, dass ich besser gestellt bin, wenn ich noch paar Sachen weiß die anderen aber außen vor lasse, von einen Totalen filmriss hat er auch abgeraten.

1. das ist so als würde ich mich als vollodiot abstemple, was soll ich dann bei MPU sagen ich weiß garnix mehr, aha nächstes mal wieder filmriss wieder sowas....

Außerdem meinte er, dass die Strafe bei Volltrunkenheit höher ausfallen würde, und da ist er sich sicher.
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Ich weiß wie die Unfälle passiert sind, ich weiß wo ich verhaftet worden bin, Krankenhaus weiß ich nicht mehr, Zelle polizei dagegen schon.
Was ich gesagt hab die Beleidigungen keine Ahnung.

Was mein Anwalt damit sagen will, dass ich besser gestellt bin, wenn ich noch paar Sachen weiß die anderen aber außen vor lasse, von einen Totalen filmriss hat er auch abgeraten.

1. das ist so als würde ich mich als vollodiot abstemple, was soll ich dann bei MPU sagen ich weiß garnix mehr, aha nächstes mal wieder filmriss wieder sowas....

Außerdem meinte er, dass die Strafe bei Volltrunkenheit höher ausfallen würde, und da ist er sich sicher.

Ok dann weiß ich echt nicht mehr weiter Dir zu helfen Sorry. Wenn du der Meinung bist du willst die Sache so angehen dann Bitte, aber wie gesagt du schneidest dir selber ins eigene Fleisch. Ab 1,1 Promille ist es sowieso eine Straftat egal was ist. Warum volltrunken besser ist haben wir dir schon des Öfteren gesagt, aber dein Anwalt ist auch nicht für Verkehrsstraftaten geeignet. Wie gesagt schon im letzten Beitrag ein Vollrausch ist besser als eine Fahrt mit vorsatz und eine Strafe bekommst du so oder so. Aber es ist deine Entscheidung du musst den Weg gehen, wir können Dir nur Wege zeigen den Rest musst du machen.

Und was hat es mit vollidiot zu tun, du hast ein Fehler gemacht und stehst dazu und hast dein Leben umgeändert. Was passiert ist ist passiert jetzt geht der Blick nach vorne. Ich wäre lieber im Vollrausch gewesen, dass hätte meine Geschichte erleichtert!!!

Viel Glück dabei!!!
 
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Weedy

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Hmmm ok,

Ich glaube ich habe was falsch verstanden bei dem oder so. Keine Ahnung.
In den Brief an die Staatsanwaltschaft stand ja folgendes drinnen.
Dass ich erheblich alkoholisiert war, schwankender Gang, verwaschene Aussprache etc,dass ich alles getan hab dass sowas nie wieder passieren kann und und und. Wenn ich jetzt sage, ich weiß nix mehr davon kann ja die Staatsanwaltschaft davon ausgehen dass ich uneinsichtig bin, (hat er mich ausdrücklich davor gewarnt so zu argumentieren).

Ich weiß es ja teilweiße noch was passiert ist, ich Kam erst auf die Idee, als ich die Akte gesehen habe, da die Beifahrertüre nicht mehr zu öffnen war, und dieser sich auch aus der Fahrertüre entfernt haben muss, schneespuren, die die Polizei verfolgt hat, einen unbekannten dann gesichtet hat, aber nicht bekommen hat. Die Beamten die einen dann kontrolliert haben, hätten erst keine Ahnung, weil laut perschonenbeschreibung nicht zu mir passte, dann wollten die ausweiß sehen, der war noch in auto, konnte ich also nicht, dann haben sie zufällig gesehen dass die schneeabdrücke von denen der Fahrertür identisch waren, Autoschlüssel gefunden und des wars dann.


Jetzt schauen wir einfach mal, was für eine Strafe ich bekommen werde, mein Anwalt ist sich sicher dass es nicht zur Verhandlung kommen wird.
 
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erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Dass ich erheblich alkoholisiert war, schwankender Gang, verwaschene Aussprache etc,dass ich alles getan hab dass sowas nie wieder passieren kann und und und. Wenn ich jetzt sage, ich weiß nix mehr davon kann ja die Staatsanwaltschaft davon ausgehen dass ich uneinsichtig bin, (hat er mich ausdrücklich davor gewarnt so zu argumentieren).

Einer der sehr stark betrunken ist und sich an vieles nicht mehr erinnern kann, kann nicht so bestraft werden, wie einer der noch alles wusste und sich erinnern kann, weil wenn du unzurechnungsfähig bist ist es eine mildere Strafe, als einer der sich im Klaren war. Daher meine ich lieber das erste als wie mit klarer Erinnerung. Aber es ist deine Entscheidung ich will dich da nicht was einreden kann nur sagen was besser ist für dich.

Jetzt schauen wir einfach mal, was für eine Strafe ich bekommen werde, mein Anwalt ist sich sicher dass es nicht zur Verhandlung kommen wird.

Ich denke auch zur 80%, dass es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, weil es ein ganz normaler TF ist halt bei dir noch mit paar Delikten dazu. Aber die Richter haben nicht für jede TF soviel Zeit um deswegen ein Gerichtsverfahren zu machen. Ich schätze mal du wirst 15-18 Monate bekommen und 60-90 TS und darüber solltest du schon mal glücklich sein, weil es hätte auch anders ausgehen können.

Nur nochmal damit du es verstehst. Wenn einer zugibt betrunken zu fahren und wusste was er getan hat und danach es zugibt, zeigt das er nicht das erstmal betrunken gefahren ist und somit gibst du zu vorsätzlich gefahren zu sein, auf Deutsch du hast es in Kauf genommen betrunken zu fahren und hast dir keine Gedanken gemacht andere zu gefährden.

Aber wenn einer sich nicht an die Fahrt erinnern kann und und paar Erinnerungslücken hat und sich am vieles nicht mehr an dem Abend erinnern kann ist unzurechnungsfähig und somit ist es fahrlässig. Dass heißt auf Deutsch aufgrund des hohe. Alkoholkonsum warst du nicht mehr Herr deiner Lage und hast durch den starken Alkoholkonsum was gemacht was du im nüchternen Zustand nicht macen würdest. Der Alkohol hat einfach dein Gehirn sogesagt still gelegt und bist ohne zu denken und zu handeln ins Auto gestiegen, erst nach dem Unfall paar Tage später wurde Dir klar was du getan hast und Wochen unter Schock Stands bis heut.

Ich hoffe es war klar und deutlich noch mehr kann ich nichts sagen, weil mir fehlt schon die Wörter dafür.
 
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Weedy

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Ok, danke nochmal für die Info, ich glaub ich hab echt einiges nicht verstanden, muss immer alles schnell schnell gehen, glaube sollte mal etwas ruhiger an die Sache rangehen.

Wie war es bei dir, vorsätzlich oder fahrlässig ??
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Ok, danke nochmal für die Info, ich glaub ich hab echt einiges nicht verstanden, muss immer alles schnell schnell gehen, glaube sollte mal etwas ruhiger an die Sache rangehen.

Wie war es bei dir, vorsätzlich oder fahrlässig ??

Wenn du alles schnell schnell machst würst du nie Erfolg haben bei der MPU. Bei einer MPU heißt es Zeit und Geduld zu haben und erstmal dich fragen warum habe ich soviel Alkohol getrunken und wieso ist das ganze passiert. Was waren die Gründe dafür. Und das muss man erstmal abarbeiten mit sich selbst und dann in die Zukunft schauen wie werde ich anders umgehen damit, dass sowas nicht nochmal passiert. Das geht nicht von heute auf Morgen das braucht viel Zeit. Bei mir ist es jetzt 11 Monte und glaube mir erst jetzt habe ich viel gelernt über mich und mein Leben gerade das warum und wieso hat mich Zeit und Geduld gekostet und jeden Tag lerne ich mehr dazu. Man lernt mit der Zeit wer zu wem hält und wer wahre und falsche Freunde sind. Alles das braucht Zeit, weil man auch manches nicht versteht wieso und warum plötzlich sich manche nicht melden. Daher lass es ruhig angehen. Du wirst eh eine Sperre bekommen, daher hilft es nichts schnell zu machen.

Wie war es bei dir, vorsätzlich oder fahrlässig ??

Bei mir war es fahrlässig, obwohl ich auch sehr Angst hatte, weil ich mich geäußert hatte vor Angst vor Ort. Ich hatte zugegeben was getrunken zu haben drei Gläser Vodka was natürlich nicht stimmte, hatte 11 Gläser und zwei kurze. Dann habe ich getan ob alles ok ist. Hatte dir ja mal so ein Bild gepostet wo ein Arzt was ausfüllt keine Ausfallerscheinigungen. Heute ärgere ich mich wäre ich doch so clever und hätte auf Vollrausch getan und mich kaum erinnern können, weil der Gutachter sieht das Formular und es zeigt ihm, dass ich bei 1,8 Promille noch sehr gut auf Beinen war. Das ist negativ für mich, weil es zeigt, dass ich schon seit längerem ein hohen Konsum gehabt habe.
 

Weedy

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Ok, bei mir waren es 7 Becher Vodka Bull, aber ziemlich heftige Mischungen. Wo ich noch richtig unterschätzt habe. Stunden davor nen Jackie Cola, aber da bin ich auch schon gefahren.
Kann ich angeben, bei der Mpu jetzt zu sagen, des war aus Gruppenzwang und ein spontaner Trinkanlass,??? Oder kommt des nicht so gut.?

Weil bei mir war des Problem, die spontanen Trinkanlässe, z.B nach feierabend, Wetter war schön, draußen Kumpel hat angerufen, bisschen noch den Tag genossen, anfangs waren es noch 1-2 Bier a0,5, später sind es 3-4 geworden, also es war eine kontinuierliche Steigerung festellbar, obwohl du dir vorgenommen hast nur 1. zu trinken.
Sprich am Anfang war ich sehr oft im Legalen Bereich unterwegs, aber mit der Zeit stieg die Anzahl der Fahrten im Bereich einer OWI stark an, aber darüber haben wir in der Gruppe es immer verharmlost, worüber ich mir bis zu meinen unfall nie wirklich Gedanken drüber gemacht habe.

Und des ist auch der Grund, warum ich so derart alkoholisiert, auch noch gefahren bin, weil es viel zu oft in der Vergangenheit "gut" gegangen ist, zwar nie so derart alkoholisiert, aber es gab schon bestimmt 5-10 Fahrten wo ich schon im Bereich einer Straftat war, aber auch da hab ich mich leider sehr viel von anderen beeinflussen lassen.
Und des ist bei vielen so, immer diese kontinuierliche Steigerung, und mit der Zeit immer weniger Hemmungen dies auch zu tun, wie auch bei mir.

Soviel zu den spontanen
Trinkanlässen.
Zu den geplanten wo ich genau gewusst habe wann wo.
Auto war zuhause, ich wohne ein bisschen von der nächsten Stadt entfernt, habe mich drum gekümmert dass ich hinkomme, entweder dann bei jemanden schlafen kann, mich jemand nach Hause bringt, Notfall immer noch Geld für Taxi übrig hatte.
Dennoch, immer dann wenn man ausgeschlafen war, meist einen Kaffee getrunken hat, geglaubt hat dass man wieder klar in der Birne war, die Fahrten unter restalkohol, meistens zum einkaufen dann.
Bei beiden Varianten problematisch.

Ich hab so argumentiert, das letzte Mal bei Suchtberatung, fast eine Stunde lang, was die Motive waren und sie hat am Ende nur gesagt dass ich fast alles gelernt hab was man hat zu lernen.

Auch, dass ich jetzt eine Trinkpause mache, und dann später, das sogenannte kontrolliertes trinken, richtig mit Terminplan und allem drum und drann, falls dies nicht funktioniert, bespreche ich das nochmal mit ihr.
Ich hab auch schon zu ihr gesagt, auch im Falle eines Rückfalls, worüber die Statistik eher gegen mich spricht, dass ich sie sofort wieder kontaktiere, wenn ich merke dass ich wieder in alte Trinkgewohnheiten zurückfalle, auch wenn ich dann den FS dann längst wieder habe.

Ich werde mal den FB mal ausfüllen.

Wie lang hat es bei dir gedauert, bis zur Akteneinsicht nen Strafbefehl gekommen ist ??? Wie lang hat es dein Anwalt rauszögern können??? Wegen sparen oder so war da was.
Was stand in den Brief was dein RA den Gericht geschrieben hat???
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Ich werde mal den FB mal ausfüllen

Bevor du es ausfüllst lese Dir, aber noch 5* FB durch.

Wie lang hat es bei dir gedauert, bis zur Akteneinsicht nen Strafbefehl gekommen ist ??? Wie lang hat es dein Anwalt rauszögern können??? Wegen sparen oder so war da was.
Was stand in den Brief was dein RA den Gericht geschrieben hat???

Ich habe ein Akteneinsicht nach 4 Monaten bekommen, alles andere hat mein Anwalt gemacht. Ich bekam mein Strafbefehl 5 Monate nach meiner TF, mein Anwalt hat Einspruch eingelegt um die ganze Sache zu verzögern. Drei Tage vor Gerichtstermin abgesagt und Einspruch zurückgezogen. Mein Strafbefehl kam dann Ende Dezember, somit hätte ich 6 Monate Zeit um zu sparen.
 
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