Unfallflucht, Widerstand, BAK 1.7%

Weedy

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Also, ich habe ja damals gesagt dass ich AB lebe, obwohl die Fragestellung wo ich hatte nur mit Verkehrsstraftaten zu tun hatte, ohne Alkoholeinwirkung. Trotzdem sind da einige Fragen zu dem Thema Alkohol aufgetaucht, wobei ich da überhaupt nicht gerechnet habe, und aus Angst habe ich gesagt dass ich überhaupt nichts trinke. Deswegen mach ich mir jetzt Sorgen ob ich mit KT überhaupt noch durchkomme, aber ich war damals ja 16 Jahre alt, wo ich das gesagt habe.

Und die Sache war damals wg nur gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr, wo ich 14 Jahre alt war.
(Dann hatte ich mit 15 fahren ohne, Roller frisiert, beim ersten Mal noch eingestellt, beim 2. mit Anfang 17.
Wobei ich beim 2 Mal des Ding komplett stillgelegt habe, und bis zum Autoführerschein garnicht mehr gefahren bin, und selbst da dachte ich dass ich wieder eine MPU machen muss, aber der Richter hat mich wieder nur verwarnt. Und musste 60 Stunden machen. Im Verkehrszebtrslregister stand nur des mit dem Gefährlichen Eingriff glaub 5 Punkte über all die Jahre. )

Und die mpu jetzt so schwer wird dass ich sie garnicht mehr schaffen werde, wenn des dann auch noch drinsteht :(
Zusammengefasst, mpu, schon ersttäter gewesen fahren ohne FE, stand aber nicht in der Fragestellung.
In der Zeit der mpu auch offen gefahren, und paar Monate später ein 2. Mal erwischt worden. Aber weder Punkte dafür bekommen oder sonstiges.das Ding Stillgelegt, eig schon ziemlich sicher gewesen dass ich schon dort eine 2. Machen muss,
Antrag kam zurück und könnte mein Lappen dann ganz normal machen.
Und wenn ich dann überlege was ich dann wieder im Straßenverkehr gebaut hatte, Ohjeee ohjeee Kennzeichenmissbrauch 2010, 500 Euro Strafe. abgefahrene Reifen unfall 2009. 3 Punkte.
unangepasste Geschwindigkeit unfall 2011, eingestellt, nachdem Anwalt Brief geschrieben hat. ( zu schnell war ich da nicht, aber Sicherheitsabstand)
Dann wegen 30 kmh nachschulung, 2011.
Anfang 2014 wieder Anzeige, ich bin einen Auto ausgewichen, um eben einen Unfall zu verhindern, dabei gehupt, und eben ein Fußgänger hat dann Anzeige gegen mich erstattet, weil ich es fast angefahren hätte. Bin dann weiter gefahren, weil ich mir keiner Schuld bewusst war, im Gegenteil hab mich noch übel wegen den Fahrer des anderen Wagens aufgeregt. Paar Monate später hab ich mitbekommen, dass die Polizei nach meinen Wagen sucht, ich bin dann zur Polizei hin, und gefragt was los sei.
Hab dann Aussage gemacht, und aus verschiedenen Aussagen heraus, u.A wo sich mit meiner Decken, könnte mir kein Fehlverhalten im dem Fall vorgeworfen werden, selbst der Beamte hatte gesagt, dass ich mich richtig Verhalten hatte. Trotzdem musste er eine Anzeige schreiben wegen Fußgänger, wurde dann eingestellt... Ich glaub 170 Paragraf.
Und dann noch meine Jüngste Geschichte. Flensburg sagt 1 Punkt hab ich gerade.

Ich will mir jetzt nicht unnötig Gedanken drum machen oder sooo, sondern einfach nur fragen.

Kann es auch sein dass ich wg meinen Ausfallerscheinungen nur wegen Fahrlässigen Vollrausch angeklagt werde??? Aber die Gerichte prüfen ja erst ab 2.5 Promille ob??? Oder
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Deswegen mach ich mir jetzt Sorgen ob ich mit KT überhaupt noch durchkomme, aber ich war damals ja 16 Jahre alt, wo ich das gesagt habe.
Diese Sache ist doch völlig unrelevant und spielt keine Rolle.
Du musst zur MPU, weil sie dich mit 1,7‰ erwischt haben ... und das wird das Thema bei deiner MPU sein.
Ausschlaggebend ist allein die Fragestellung der FSST, der Gutachter ist verpflichtet sich ausschließlich an diese Fragestellung zu halten.

Kann es auch sein dass ich wg meinen Ausfallerscheinungen nur wegen Fahrlässigen Vollrausch angeklagt werde??? Aber die Gerichte prüfen ja erst ab 2.5 Promille ob??? Oder
Ich weiß nicht was du damit meinst, aber sei doch froh, dass du Ausfallerscheinungen hattest.
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Ich glaube er liest meine Beiträge nicht Max.
Habe extra sogar ein Bild gepostet, dass Ausfallerscheinigungen sogar besser ist für Ihn, aber glaube Weedy ist immer noch unter Schock :zwinker0004:
 

Weedy

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Ok ok ok, nein Erfahrungfürsleben den Artztbericht habe ich gesehen, unter Schock stehe ich nicht mehr :) ich kann gut schlafen bin auch sonst Fit.
Ich frage lieber einmal zuviel Statt einmal zu wenig,

Ich meine, dass ich aufgrund meines Alkoholspiegels, Meinen Verhaltens, den unfall (beide an Stellen, wo eig nix passieren darf, erster ein Auto was mitten auf einen Parkplatz steht, geradewegs drauf bin, und beim zweiten auf gerader Strecke abgekommen) die gehen davon aus dass ich Garnix mehr gecheckt habe. Ich weiß auch nur vom dem ersten Aufprall was und von dem zweiten weggelaufen bin, wie ich gafahren bin nicht mehr.
Weil ab einem gewissen Alkoholpegel im Deutschland, man nicht mehr für seine Straftaten bestraft werden kann, sondern nur für den Vollrausch Wenn man dann Staftaten begeht.
Und die Gerichte prüfen das in der Regel erst bei einer BAK Von 2.5, ob man schuldunfàhig war oder nicht.

§ 323a
Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

So oder sooo, an eine MPU werde ich trotzdem nicht vorbeikommen werden.eine Sperre werden sie trotzdem aussprechen werden.

Deswegen meine Frage, weil nur Vollrausch nicht gleich in meiner Akte so klingt, wie die ganzen anderen Sachen.
Wollte nur wissen ob jemand weiß ob des das Gericht trotzdem prüft, trotz einer BAK von 1.7 ob ich schuldunfähig war.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wollte nur wissen ob jemand weiß ob des das Gericht trotzdem prüft, trotz einer BAK von 1.7 ob ich schuldunfähig war.
Du bist nicht schuldunfähig, dass musst nun endlich mal kapieren !!!
Wir hatten hier Leute mit über 2,5‰ ... und auch die waren nicht schuldunfähig !!!
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Deswegen meine Frage, weil nur Vollrausch nicht gleich in meiner Akte so klingt, wie die ganzen anderen Sachen.
Wollte nur wissen ob jemand weiß ob des das Gericht trotzdem prüft, trotz einer BAK von 1.7 ob ich schuldunfähig war

Um dich mal zu beruhigen ich habe hier einen im Dorf kennengelernt so alt wie du, der hat mit über 2,2 Promille Unfall gebaut ist über die Leitplanke und dann ins Feld rein geflogen und ist abgehauen. Die Polizei ist dann zu Ihm und hat Ihn paar Stunden spätee abgeholt. Er wurde als fahrlässig bestraft, wobei er jedoch durch seinen Anwalt die ganze Sache gemacht hat. Die haben angegeben durch den Schock und Angst abgehauen zu sein. Und er bekam dann nur 12 Monate und Geldstrafe de höher war. Bei Die wird es nichts anderes seien. Eventuell bisschen mehr zwecks deinen Ausraster, was aber auch nicht sein muss. Rechne mal mit 12-15 Monate und 50-70 TS mehr nicht. Du bist ein kleiner Wurm für den Richter es gibt viel schlimmeres.
 

Scholle

Stamm-User
Nabend

ich hatte mindestens 2,55 Promille, Unfal mit Fahrerflucht
habe noch mitbekommen wie der Polizist den Arzt fragte Unzurechnungsfähig oder nicht, der Arzt meinte alles im grünen bereich der weis noch was er macht.
am Ende kammen, 9 Monate Speere, 30 TS wegen alk. und 10 TS wegen der flucht,
gesamt, da ich zu dieser Zeit ohne Arbeit war, 350 € pluss gerichtskosten usw,

also niemand wird dir den Kopp abschrauben
 

Weedy

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Servus Zusamma,

Ein kleines Update, ich hab jetzt am Montag einen Termin bei meinen Anwalt, gestern sind die Akten gekommen, hat gesagt er kopiert die gerade und wusste noch nicht nicht was drinsteht.
Endlich !!
 
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erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Ein kleines Update, ich hab jetzt am Montag einen Termin bei meinen Anwalt, gestern sind die Akten gekommen, hat gesagt er kopiert die gerade und wusste noch nicht nicht was drinsteht.
Endlich !!
Kann er jetzt schon sagen dass es zu einer Verhandlung kommt,
Oder das ganze in einen strafbefehlverfahren endet ??

Kann nur aus meiner Erfahrung sagen, ich bekam eine Email von meinem Anwalt, dass meine Akte da ist, darauf hin habe ich angerufen er meinte er sendet es sofort raus und ich solle mir alles anschauen in Ruhe. Viel konnte ich nicht damit anfangen eher geärgert habe ich mich, weil eine Aussage nicht stimmte. Mein Anwalt meinte es ist alles offensichtlich viel kann man nichts tun, man müsse jetzt mal auf Strafbefehl abwarten, und ich solle anfangen zu sparen. Ich denke mal dein Anwalt wird es besser wissen, aber viel rausholen kann man da nicht, weil die Strafsache klar ist. Daher warten bis Strafbefehl kommt!!! Aber wie öfter schon gesagt zu reiner Verhandlung wird es meines achtens nicht kommen. ein Einspruch bringt nichts viel!!!

Bei Dir ist halt interessant was alles eingetragen worden ist wegen Beleidigung und so. Abwarten und Café trinken, Leben geht weiter.
 
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Weedy

Benutzer
Grüß Gott, hab meine Akte gelesen jetzt, eher mehr überflogen.

Steht drinne dass ich die Beamten beleidigt habe, mit richtig schlimmen Sachen, 8 von dene haben Anzeige wegen beileidigung u, teilweiße von dene noch mit Wiederstand. Meine BAK war, gemittelt 1.57%, bei der Blutentnahme wollte der erste Artzt erst kein Blut nehmen, dann ist ein 2.ter gekommen.
Irgendwie stand was drinnen, dass ich mich beschwert habe weil die Handschellen zu fest zu waren, wurden gelockert, wollte mich dann befreien, und und und.
An vieles kann ich mich garnicht mehr erinnern...
ich hab so ziemlich alles getan, was man nicht tun sollte.
Dann noch das übliche, der fremdschaden beträgt etwa 5-6000€.

Mein Anwalt, hat auch zu mir gesagt dass ich mit dieser Sache, im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe m. Bewährung, und noch ca.15 Monaten Sperrfrist davonkomme.

Ich werde jetzt noch das Abstinenzprogramm, die Teilnahme an meiner Suchtberatung, sowie nachweiße der bereits erbrachten Teilnahme an der SHG, meinen Anwalt übergeben, der wird sie dann an die zuständige Staatsanwaltschaft Weiterleitet. Was jetzt kommt ein Strafbefehl oder Verhandlung kommen wird, kann er eher eine Tendenz hierzu geben dass das ganze über Strafbefehl ausläuft, Schuldfrage ist hier ganz klar.
 

Scholle

Stamm-User
Hallo Weedy,

ich bin der Meinung das eine Überlegung an einem Anti-Agrassionstraining teil zu nehmen nicht verkehrt sein kann, kommt beim Richter nach deiner Vorgeschichte bestimmt gut an, könnte dir sogar ein etwas milderes Urteil verschaffen
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Hallo Weedy,

ich bin der Meinung das eine Überlegung an einem Anti-Agrassionstraining teil zu nehmen nicht verkehrt sein kann, kommt beim Richter nach deiner Vorgeschichte bestimmt gut an, könnte dir sogar ein etwas milderes Urteil verschaffen

Da schließe ich mich total Scholle an!!! Was ich Dir noch empfehlen würde ist, in der Akte stehen die Beamtin mit Namen und Vornamen. Ich würde zur Dienstellen fahren meine natürlich nicht mit Auto sondern öffentliches Verkehrsmitteln gut bürgerlich bekleidet und würde mich entschuldigen und offen sagen, dass es dir sehr leit tut und du nicht so bist. Dass der Alkohol dich ein anderer Mensch gemacht hat und du es sehr bereust und jetzt AB lebst und und und. Und ob sie eventuell die Anzeige zurück nehmen könnten. Meistens funktioniert es. Auch Beamte sind Menschen und können sowas verzeihen.

Jetzt ist die Frage natürlich ob du bei 1,57 Promille eine MPU machen musst, weil in Bayern ist dr Grenze noch 1,60 Promille vielleicht hast du ja Glück, aber bereite dich trotzdem vor!!!
 
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Weedy

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Ich war ja schon paar Tage später in der Dienststelle, und habe mich bei einem Beamten entschuldigt, hab zu dem gesagt bei allem wo ich aufgefallen bin soll er es weiterleiten. Steht auch so in den Akten drinnen.

Wegen anti agressionstraining guck ich noch...

In BW können die ja ab 1.1 ne MPU schon verlangen, glaube nicht dass ich einfach so durchkomme.
 

Weedy

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Der ist nicht direkt auf Verkehrsrecht spezialisiert, eher Richtung famile.

Aber ich weiß dass der gute Kontakte hat, ist etwas älter.
Deswegen hab ich ihn genommen, und hat hier einen guten Ruf.
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Der ist nicht direkt auf Verkehrsrecht spezialisiert, eher Richtung famile.

Aber ich weiß dass der gute Kontakte hat, ist etwas älter.
Deswegen hab ich ihn genommen, und hat hier einen guten Ruf.

Ein guter ruf ist nett und gut, aber einer der im Verkehrdrecht spezialisiert ist hat Ahnung von den ganzen. Nur ein Tipp von mir. Mein Anwalt wusste gleich alles was zu machen ist und was ich machen soll.
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Mein Anwalt hat mir gleich mal die Augen geöffnet. Er hat mich gefragt wie ein VP meinte habe nur drei Gläser getrunken und Schmerztabletten genommen. Darauf hin war seine Antwort: dass kannst du deiner Oma erzählen mir nicht. Er hat mir dann gleich gesagt wenn einer 1,8 Promille hat eine gewisse Training man hat. Und was ich gleich machen soll er hat mir Nummern gegegebn von der Suchtberatung bis zur Haaranalyse und wie lange. Er meinte gleich zu mir ohne 12 Monate AB wird es nichts. Ein KT möglich jedoch sehr schwierig und AB eventuell besser für Gesundheit. Er ist ein Spezialist im Gebiet Verkehrsrecht. Er hat dafür gesorgt das meine Strafe so spät wie möglich kommt um Geld zu sparen. Er hat alles aber auch alles gewusst. Er hat mir die ersten Schritte gezeigt und hat mir auch diesen forum empfohlen.
 

Weedy

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Aber bei genau wenn man Abstinenz durchzieht, dann eine nicht so schwere MPU hat als mit KT.

Hat man den FS wieder hat alles schön und gut, aber was ist dann wenn so irgendwas ist, man kann ja nie wissen, was die Beamten jetzt weitergeben oder nicht.auch wenn man garnicht mit Auto unterwegs ist, ein bisschen alkoholisiert ist, die FFS davon mitbekommt, und dann guckt.
Aha, der hat mpu bestanden mit AB, und jetzt trinkt er wieder, und dann???
Des ist auch meine Sorge, jetzt dass ich mit der Strategie vorgehe, es erst eine Nachgewiesene AB, anschließend KT, einfach daraus ich bin noch jung und weiß jetzt nicht was ich in 5 Jahren tun werde. Einfach dann sicher zu sein dass ich in Ruhe mal paar Bier zu trinken ohne dass ich mir Gedanken machen muss.
 

Weedy

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Hallo, was mich bisschen Wunderd ist, dass mein Anwalt Post geschrieben hat an den Staatsanwalt dass es auf Strafbefehl rauskommt.

Nun steht drinne dass keine Frage besteht der Schuldfrage, unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstand, über die Beleidigungen kann man reden.

Was heißt das jetzt?

Ich habe angegeben nachgetrunken zu haben, die erste blutentnahme etwa 1:50 min nach Verkehrsunfall.

Werde ich jetzt nicht wegen Trunkenheit am Steuer belangt oder wie ????
 
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