Also, ich habe ja damals gesagt dass ich AB lebe, obwohl die Fragestellung wo ich hatte nur mit Verkehrsstraftaten zu tun hatte, ohne Alkoholeinwirkung. Trotzdem sind da einige Fragen zu dem Thema Alkohol aufgetaucht, wobei ich da überhaupt nicht gerechnet habe, und aus Angst habe ich gesagt dass ich überhaupt nichts trinke. Deswegen mach ich mir jetzt Sorgen ob ich mit KT überhaupt noch durchkomme, aber ich war damals ja 16 Jahre alt, wo ich das gesagt habe.
Und die Sache war damals wg nur gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr, wo ich 14 Jahre alt war.
(Dann hatte ich mit 15 fahren ohne, Roller frisiert, beim ersten Mal noch eingestellt, beim 2. mit Anfang 17.
Wobei ich beim 2 Mal des Ding komplett stillgelegt habe, und bis zum Autoführerschein garnicht mehr gefahren bin, und selbst da dachte ich dass ich wieder eine MPU machen muss, aber der Richter hat mich wieder nur verwarnt. Und musste 60 Stunden machen. Im Verkehrszebtrslregister stand nur des mit dem Gefährlichen Eingriff glaub 5 Punkte über all die Jahre. )
Und die mpu jetzt so schwer wird dass ich sie garnicht mehr schaffen werde, wenn des dann auch noch drinsteht
Zusammengefasst, mpu, schon ersttäter gewesen fahren ohne FE, stand aber nicht in der Fragestellung.
In der Zeit der mpu auch offen gefahren, und paar Monate später ein 2. Mal erwischt worden. Aber weder Punkte dafür bekommen oder sonstiges.das Ding Stillgelegt, eig schon ziemlich sicher gewesen dass ich schon dort eine 2. Machen muss,
Antrag kam zurück und könnte mein Lappen dann ganz normal machen.
Und wenn ich dann überlege was ich dann wieder im Straßenverkehr gebaut hatte, Ohjeee ohjeee Kennzeichenmissbrauch 2010, 500 Euro Strafe. abgefahrene Reifen unfall 2009. 3 Punkte.
unangepasste Geschwindigkeit unfall 2011, eingestellt, nachdem Anwalt Brief geschrieben hat. ( zu schnell war ich da nicht, aber Sicherheitsabstand)
Dann wegen 30 kmh nachschulung, 2011.
Anfang 2014 wieder Anzeige, ich bin einen Auto ausgewichen, um eben einen Unfall zu verhindern, dabei gehupt, und eben ein Fußgänger hat dann Anzeige gegen mich erstattet, weil ich es fast angefahren hätte. Bin dann weiter gefahren, weil ich mir keiner Schuld bewusst war, im Gegenteil hab mich noch übel wegen den Fahrer des anderen Wagens aufgeregt. Paar Monate später hab ich mitbekommen, dass die Polizei nach meinen Wagen sucht, ich bin dann zur Polizei hin, und gefragt was los sei.
Hab dann Aussage gemacht, und aus verschiedenen Aussagen heraus, u.A wo sich mit meiner Decken, könnte mir kein Fehlverhalten im dem Fall vorgeworfen werden, selbst der Beamte hatte gesagt, dass ich mich richtig Verhalten hatte. Trotzdem musste er eine Anzeige schreiben wegen Fußgänger, wurde dann eingestellt... Ich glaub 170 Paragraf.
Und dann noch meine Jüngste Geschichte. Flensburg sagt 1 Punkt hab ich gerade.
Ich will mir jetzt nicht unnötig Gedanken drum machen oder sooo, sondern einfach nur fragen.
Kann es auch sein dass ich wg meinen Ausfallerscheinungen nur wegen Fahrlässigen Vollrausch angeklagt werde??? Aber die Gerichte prüfen ja erst ab 2.5 Promille ob??? Oder
Und die Sache war damals wg nur gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr, wo ich 14 Jahre alt war.
(Dann hatte ich mit 15 fahren ohne, Roller frisiert, beim ersten Mal noch eingestellt, beim 2. mit Anfang 17.
Wobei ich beim 2 Mal des Ding komplett stillgelegt habe, und bis zum Autoführerschein garnicht mehr gefahren bin, und selbst da dachte ich dass ich wieder eine MPU machen muss, aber der Richter hat mich wieder nur verwarnt. Und musste 60 Stunden machen. Im Verkehrszebtrslregister stand nur des mit dem Gefährlichen Eingriff glaub 5 Punkte über all die Jahre. )
Und die mpu jetzt so schwer wird dass ich sie garnicht mehr schaffen werde, wenn des dann auch noch drinsteht
Zusammengefasst, mpu, schon ersttäter gewesen fahren ohne FE, stand aber nicht in der Fragestellung.
In der Zeit der mpu auch offen gefahren, und paar Monate später ein 2. Mal erwischt worden. Aber weder Punkte dafür bekommen oder sonstiges.das Ding Stillgelegt, eig schon ziemlich sicher gewesen dass ich schon dort eine 2. Machen muss,
Antrag kam zurück und könnte mein Lappen dann ganz normal machen.
Und wenn ich dann überlege was ich dann wieder im Straßenverkehr gebaut hatte, Ohjeee ohjeee Kennzeichenmissbrauch 2010, 500 Euro Strafe. abgefahrene Reifen unfall 2009. 3 Punkte.
unangepasste Geschwindigkeit unfall 2011, eingestellt, nachdem Anwalt Brief geschrieben hat. ( zu schnell war ich da nicht, aber Sicherheitsabstand)
Dann wegen 30 kmh nachschulung, 2011.
Anfang 2014 wieder Anzeige, ich bin einen Auto ausgewichen, um eben einen Unfall zu verhindern, dabei gehupt, und eben ein Fußgänger hat dann Anzeige gegen mich erstattet, weil ich es fast angefahren hätte. Bin dann weiter gefahren, weil ich mir keiner Schuld bewusst war, im Gegenteil hab mich noch übel wegen den Fahrer des anderen Wagens aufgeregt. Paar Monate später hab ich mitbekommen, dass die Polizei nach meinen Wagen sucht, ich bin dann zur Polizei hin, und gefragt was los sei.
Hab dann Aussage gemacht, und aus verschiedenen Aussagen heraus, u.A wo sich mit meiner Decken, könnte mir kein Fehlverhalten im dem Fall vorgeworfen werden, selbst der Beamte hatte gesagt, dass ich mich richtig Verhalten hatte. Trotzdem musste er eine Anzeige schreiben wegen Fußgänger, wurde dann eingestellt... Ich glaub 170 Paragraf.
Und dann noch meine Jüngste Geschichte. Flensburg sagt 1 Punkt hab ich gerade.
Ich will mir jetzt nicht unnötig Gedanken drum machen oder sooo, sondern einfach nur fragen.
Kann es auch sein dass ich wg meinen Ausfallerscheinungen nur wegen Fahrlässigen Vollrausch angeklagt werde??? Aber die Gerichte prüfen ja erst ab 2.5 Promille ob??? Oder
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