M
Max
Gast
Hast du eigentlich meine Frage gelesen ??? 
"Hast du dich eigentlich mal mit dem Begriff "Missbrauch" auseinandergesetzt ? "

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Ich habe meine Frage auf deine Äußerung bezogen ... "Und was ist wenn der Gutachter mir Missbrauch unterstellt????" ... wieso kannst du dir diese Frage stellen, wenn du den Begriff "Missbrauch" gar nicht definieren kannst ??@Max Ich hab mich mit den Begriff auseinandergesetzt werde aber aus dem Sachen wo ich so lese auch nicht schlauer.
Und genau das ist falsch.Ich verstehe unter Alk Missbrauch, wenn man sich so stark zutrinkt, dass man einen Filmriss hat, sich nicht mehr unter Kontrolle hat etc...

Es geht hier nicht nur um den Abend, sondern um dein Trinkverhalten allgemein. Um auf eine BAK von 1,7‰ zu kommen, bedarf es eines gewissen Trainings.Ich habe an den Abend zu viel getrunken
Ich habe am WE oft die Probleme die man allgenein hat zu vergessen, Stress mit der Freundin, diverse Streitereien, zuhause bei mir ist es gerade auch nicht gerade das Gelbe von Ei, und ist es schon lange nicht mehr usw.
Genau das will Max wissen, nur ganz wichtig für die MPU warum hast du Stress gehabt, warum warst du unzufrieden. Genau dass sind die wichtigsten Details die der GA wissen will. Der will genau die Gründe wissen warum. Familienprobleme??? Stress in der Arbeit??? Gesundheitliche Aspekte???? usw. Oder schlechte verhandelt im Kindes Alter???
Wenn du dass auch uns noch sagen kannst dann können wir dir leichter helfen und dein FB dementsprechend aufbauen.
Mein Ziel war dir den Begriff "Alkoholmissbrauch" zu erklären.Ich habe am WE oft die Probleme die man allgenein hat zu vergessen, Stress mit der Freundin, diverse Streitereien, zuhause bei mir ist es gerade auch nicht gerade das Gelbe von Ei, und ist es schon lange nicht mehr usw.
3-4 mal im Monat, etwa 6-9 Wodka Bull+ vortrinken. Etwa 200 ml Vodka mit mische Unter der Woche oft immer Jackie Cola oder Smiroff diese Dosen 0,33. nach Feierabend, meistens 2-3 Stück. Würde sagen in Schnitt 1 mal pro Woche. Oder seltener Bier, auch 2-3 a 0,5


Alkoholmissbrauch allein, ist niemals abstinenzpflichtig !

Alkoholmissbrauch
Als Alkoholmissbrauch bezeichnet man den schädlichen Gebrauch von Alkohol, wenn noch keine Alkoholabhängigkeit vorliegt, jedoch dem Betroffenen oder seinem sozialen Umfeld körperliche oder psychische Schäden durch seinen Alkoholkonsum entstanden sind. Hierunter fallen auch negative Konsequenzen in zwischenmenschlichen Beziehungen infolge von eingeschränkter Urteilsfähigkeit oder problematischem Verhalten des Betroffenen. Für die Diagnose muss das schädliche Gebrauchsmuster seit mindestens einem Monat bestehen oder über ein Jahr hinweg mehrfach aufgetreten sein.
Von Alkoholmissbrauch geht Anlage 4 Nr. 8.1 zur Fahrerlaubnis-VO (FeV) aus, wenn keine sichere Trennung zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist. Dies indiziert die Ungeeignetheit des Betroffenen zur Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr.
Lag Missbrauch in diesem Sinne vor, kommt eine erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis gem. Anlage 4 Nr. 8.2 zur FEV erst wieder in Betracht, wenn nach Beendigung des Missbrauchs eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens vom Bewerber um eine neue Fahrerlaubnis nachgewiesen wird.