natürlich, nicht vorlegen. Warum auch? Geht niemanden was an.Trotzdem dass es nur knapp hinter dem " Tattag " lag ??
Auf eine Denunziation darf sich die Fsst nicht berufen, hier zählen schon Fakten.Ich lasse mich gerade scheiden und mein Mann meint mich fertig zu machen deshalb hat er eine Email an die FS Stelle geschickt dass ich alkoholkrank bin. Hab allerdings ein Attest von einem Arzt wo das ausgeschlossen wird haben die aber auch nicht akzeptiert
Und dann ist es auch so dass die Fs Stelle rückrechnen darf.
Ist Verwaltungsrecht
Für mich ist KT einzig Mittel zum Zweck, um günstig da rauszukommen. Die Regeln besagen, daß ein geplanter Anlass pro Monat stattfindet mit 2-3 TE. Ich denke es wird ein Leichtes sein, ein paar Anlässe zu finden. Vlt hast dann auch bei dem ein oder anderen geplanten Trinkanlass Dir vor Ort entschieden doch nicht zu trinken, da nicht würdig, spricht dann auch für Dich.Ich habe sofort nach dem Delikt nichts mehr getrunken und, natürlich unbewusst, kontrolliertes Trinken dann praktiziert.
Aber da ich ja keine Ahnung hatte dass eine MPU im Raum steht natürlich nicht protokolliert.
das sind alles äußere Gründe. Ich versuch einfach mal zu konstruieren.Die ehelichen Probleme ist ja auch der äussere Grund da gibt es das ganze Programm von körperlicher Gewalt bis sexuelle Übergriffe.
das wird für den GA uninteressant sein. Die inneren Motive gilt es auszuräumen.Zum grössten Teil auch belegbar.
12 Tage vorher ist das schon sehr sportlich. Wenn wir mal den Ersteindruck haben, dann könnten wir Dir ggfs empfehlen den Termin zu verschieben. Sofern Du noch in Besitz der FE bist, bist wegen Verschiebung auf das Wohlwollen der Fsst angewiesen.Ich mach mich mal an den Fragebogen wobei ich an sich glaube dass es voll die Hosen geht.
Ja, das solltest du unbedingt machen, da anhand der Normalisierung der LW ja gesehen werden kann dass du dein Trinkverhalten verändert hast. Gerade wenn man seine Verhaltensänderung nicht mit Haaranalysen belegen kann, sind solche Belege hilfreich...Sollte man Leberwerte aus der Zeit, also 14 Tage nach dem Delikt, vorlegen ??
Diese sind natürlich erhöht
GPT 45
GOT 102
GGT 87
heute sind alle tip top.
Vorlegen ja oder nein ??
Stimmen diese Uhrzeiten?Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.5.2021
BAK:1.49 laut Urteil 1.61 rückgerechnet
Trinkbeginn: 24:00
Trinkende: 4:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 14:00
Sollte der GA diese Erkenntnis hierbei auch gelangen, dann brauchst zur MPU gar nicht antreten.Wenn zwischen dem Trinkbeginn und der BE 14 Std. lagen müsste der Grad deiner Alkoholisierung zwischendurch bei um die 3‰ gelegen haben...
wenn dem so wäre, wäre es ideal und mußt die Beschreibung zum Tag der TF entsprechend formulieren.Da lediglich auf "1,61" zurückgerechnet wurde, nehme ich an, dass sowohl Trinkbeginn als auch das -ende nicht bekannt sind.
Eine Rückrechnung findet nur statt, wenn bekannt ist, daß zwischen Trinkende und BA mind 2 Stunden liegen.Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.5.2021
BAK:1.49 laut Urteil 1.61 rückgerechnet
Trinkbeginn: 24:00
Trinkende: 4:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 14:00
Auch deswegen nachlesen, was in der Akte gelandet ist. Wobei das beim GA ggfs ausgeräumt werden könnte, daß halt die Zeiten bei der Aussage nicht mehr wusstest und verständlich nicht bei Sinnen warst.Ich weiss das Trinkende leider nicht mehr so genau es war auf jeden Fall hell und das ist es um 4 Uhr morgens nicht. Dummerweise hab ich das bei der Polizei aber so gesagt.
Hab das auch bei meinem Anwalt " reklamiert " aber er meinte das ändere nichts