Hallo Palton,
ja da steht Nr. 7... da ich mir im Suff an den Armen Schnittwunden zugefügt habe. Im angeordneten ärztlichen Gutachten wurde dann affektive Psychose festgehalten.
zur Nr. 7: vergiss meine Rückfrage hierzu, da hatte ich einen Gedankenaussetzer...
Die Psychose hast du jetzt überwunden, nicht wahr?
In der Anlage 4 wird dazu festgehalten dass die Fahreignung bejaht werden kann...
wenn nicht mit
einem Wiederauftreten gerechnet werden muss,
ggf. unter
medikamentöser Behandlung
Nimmst du außer den Antidepressiva noch weitere Medikamente ein?
Ach und noch was: gehst du auch weiterhin zum Arzt um deine Leberwerte ziehen zu lassen?
aber ich seh lauter Stolperstein wenn ich mir meine Akten durchlese...
Fassen wir mal zusammen:
1) Bei dir steht eine Alkoholerkrankung fest
2) Du hast früher harte Drogen konsumiert
3) Im ÄG wurde eine affektive Psychose angeführt die im Therapiebericht zur komplexen PTBS wurde
habe ich noch etwas vergessen?
Du hast folgende Gegenmaßnahmen ergriffen:
zu 1) Du hast eine Therapie gemacht, machst AN über ein Jahr, besuchst eine SHG
zu 2) Du nimmst seit Jahren keine Drogen mehr, belegst dies mit weiteren AN
zu 3) Auch hier eine Gesprächstherapie und du hast weiterhin deine Psychologin die du jetzt aber nur noch zur Nachsorge brauchst, des weiteren bist du medikamentös eingestellt..
Wo genau siehst du noch Stolpersteine?