Vorstellung

lorely

Benutzer
:smiley4048:hey Pholi,

genial super ich freü mich für dich

also alles Gute


und jupp bleib dabei

:dance:

alle Zeit gute Fahrt
lorely
 

Pfohli

MPU Profi
Danke lorely,ich hoffe daß auch für dich die Warterei aufs Gutachten bald zu Ende ist und es auch für dich positiv ausgeht
Gruss Pfohli
 

Riverboat

Neuer Benutzer
HERZLICHSTEN GLÜCKWUNSCH!!!!!!!!!!!!!!

feiern.gif


Viel Glück und gute Fahrten

Gruß Riverboat
 

Pfohli

MPU Profi
Kapitel Wiedererteilung FS abgeschlossen!!!

Hallo @all,
letzten Freitag hab ich nach langem Warten endlich das Schreiben vom Gericht erhalten daß meine Sperre vorzeitig aufgehoben wird.
Gestern dann Anruf bei der netten SB bei meiner FSST um den neün Sachverhalt gleich mitzuteilen. Sie sagte mein neür FS liegt schon in meiner Akte bereit. Ich soll das Schreiben vom Gericht mitnehmen dann wird mir der FS ausgehändigt.
Heute zwei Stunden eher von Arbeit weg und gleich rein in den Zug ab zum Landratsamt. 10 min. später hielt ich das heißbegehrte und langersehnte "Kärtchen" endlich in meinen Händen:)
Nach über 13 Monaten "Leidenszeit" ein unbeschreibliches Gefühl,wie eine "Wiedergeburt":lach:
Anschließend noch zur Zulassungsstelle Auto angemeldetdas ich mir am Abend dann holen werde.
und dann heißts endlich wieder:smiley4048::feiern:

Hiermit schließe ich meinen Thread und hoffe bzw. bin mir 100% sicher daß was FS in Verbindung mit MPU betrifft hier nix mehr dazukommt

Gruss Pfohli
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hiermit schließe ich meinen Thread und hoffe bzw. bin mir 100% sicher daß was FS in Verbindung mit MPU betrifft hier nix mehr dazukommt
Ich freü mich für dich ... hoffe du bleibst uns trotzdem erhalten. :smiley711::):smiley5:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Jo, du bist ein guter Zeitgenosse ... solche Leute werden gebraucht, auch im öffentlichen Leben mach weiter so :smiley711:
 

Pfohli

MPU Profi
Jo, du bist ein guter Zeitgenosse ... solche Leute werden gebraucht, auch im öffentlichen Leben mach weiter so
:smilie_verl_017:Danke jetzt werd ich aber verlegen:smilie_verl_029::smile:

Komisch ist es schon irgendwie,normal sollte man froh sein die Kacke hinter sich zu haben. Aber irgendwie lässt einen die Materie MPU einfach nicht los:smiley2204:
Aber der Hauptgrund wird wohl sein daß ich hier soviele hilfsbereite,nette Menschen gefunden habe, die mir mit der Zeit ans Herz gewachsen sind:Knuddel:
Hier seit:smiley711::applause:

Gruss Pfohli
 

Barbara

Stamm-User
:smilie_verl_017:Danke jetzt werd ich aber verlegen:smilie_verl_029::smile:

Komisch ist es schon irgendwie,normal sollte man froh sein die Kacke hinter sich zu haben. Aber irgendwie lässt einen die Materie MPU einfach nicht los:smiley2204:
Aber der Hauptgrund wird wohl sein daß ich hier soviele hilfsbereite,nette Menschen gefunden habe, die mir mit der Zeit ans Herz gewachsen sind:Knuddel:
Hier seit:smiley711::applause:

Gruss Pfohli

Guten Morgen,
das kann ich nur bestätigen. Wer hier herkommt ist sehr gut aufgehoben und kommt gut mit allem klar was kommt.

LG
Barbara
 

lorely

Benutzer
Hey Pholi,

auch von mir ein jupi jeh und allzeit gute Fahrt :smiley4048:

und pholi bitte bleib bei uns hier, du weißt doch und hast es versprochen erst muss ich noch die mpu schaffen, dann auch noch capri und dann ab nach Sachsen :lach:

erst einmal freü ich mich für dich :smiley5:

dicken drücker und gute fahrt
lorely
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich muss auch noch mal loswerden, dass Pfohli hier mittlerweile schon zur "Einrichtung" gehört und aus dem Forum nicht mehr wegzudenken ist.....:smile:


Ich wünsche dir eine allzeit gute Fahrt mit dem neün Kärtchen.....



smiley3249.gif

 

Pfohli

MPU Profi
TF in Führungzeugnis eingetragen?!

Hallo,
hab mal eine Frage an die Runde.
Wurde meine TF von 2010 in mein Führungszeugnis eingetragen?!
Möchte mich für eine Stelle bewerben wo es sich um den öffentlichen Dienst handelt.
Da wird sicher das Führungszeugnis verlangt,das sollte natürlich dann auch blütenweiss sein!!
Wer weiß das?
Gruss Pfohli
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Pfohli,
im polizeilichen Führungszeugnis werden nur Straftaten eingetragen die mit über 90 Tagessätzen geahndet werden.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Pfohli,

ich habe mir mal die Mühe gemacht, was im oder nicht im Führungszeugnis zu stehen hat ...

§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses

(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.

(2) Nicht aufgenommen werden

1.die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs,
2.der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,
3.Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
4.Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
5.Verurteilungen, durch die auf
a)Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
6.Verurteilungen, durch die auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes
a)nach § 35 oder § 36 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt oder zur Bewährung ausgesetzt oder
b)nach § 56 oder § 57 des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt worden ist und sich aus dem Register ergibt, daß der Verurteilte die Tat oder bei Gesamtstrafen alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der Taten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat,
diese Entscheidungen nicht widerrufen worden sind und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
7.Verurteilungen, durch die neben Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe, des Strafrestes oder der Maßregel nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt worden ist und im übrigen die Voraussetzungen der Nummer 3 oder 6 erfüllt sind,
8.Verurteilungen, durch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen oder Nebenfolgen allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden sind,
9.Verurteilungen, bei denen die Wiederaufnahme des gesamten Verfahrens vermerkt ist; ist die Wiederaufnahme nur eines Teils des Verfahrens angeordnet, so ist im Führungszeugnis darauf hinzuweisen,
10.abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1,
11.Eintragungen nach den §§ 10 und 11,
12.die vorbehaltene Sicherungsverwahrung, falls von der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtskräftig abgesehen worden ist.

(3) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen

1.Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
2.Eintragungen nach § 10, wenn die Entscheidung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,
3.Eintragungen nach § 11, wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
4.abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, sofern unter diesen Daten Eintragungen erfolgt sind, die in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.

(4) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind ferner die in Absatz 2 Nr. 5 bis 9 bezeichneten Verurteilungen wegen Straftaten aufzunehmen, die ...

1.bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
2.bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
a)von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 14 des Strafgesetzbuchs oder
b)von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet ist,
begangen worden sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.

(5) Soweit in Absatz 2 Nummer 3 bis 9 Ausnahmen für die Aufnahme von Eintragungen zugelassen werden, gelten diese nicht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a oder § 31 Absatz 2 erteilt wird.
 
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