Was muß ich unternehmen um eine MPU mit 2,72 Promilie zu bestehen

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,

die Strategie ist halt nicht ganz mit Euren 30 Fragen identisch. Sie ist Personen bezogen und mit nichts zu Vergleichen.
Werde aber weiter hin Eür Forum besuchen.
Sind ja auch nützliche Beiträge drin z. Beispl.: LW bei Abstinzens trotzdem testen lassen.
Lass meine LW seit Januar alle 4 Wochen testen, kam dabei auch einmal mit mein GGT-Wert über den Richtwert (hatte eine Grippe). Wäre das bei der MPU passiert wär man in Erklärungsnot.
Also guter Tip...........

Gruss
Jürgen
 

Fehltritt

Benutzer
Hallo Jürgen,

was ist los ? Ärgert Dich hier wer oder was ? Wie soll ich Deine Aussage "sind ja auch nützliche Beiträge drin" verstehen ? In Deinem Beitrag # 72 v. 3.7. warst Du noch der Meinung, dass das Forum Dir sehr helfen würde; nun schwenkst Du irgendwie ab. Auch verstehe ich nicht so ganz, warum hier im Forum vielleicht etwas nicht personenbezogen sein könnte. Gerade dieser Weg wird doch hier mit den persönlichen Fragebögen, aber viel mehr noch durch die "persönlichen" Antworten an Dich als Fragesteller, verfolgt.

Sicher sollte sich jeder sein eigenes Urteil darüber bilden, ob ihm diese oder jene MPI mehr zusagt (Informationsabende), ob ihm dieses oder jenes Buch "mehr gibt" oder das eine Forum hilfreicher erscheint als das andere. Dies ist ebenso individüll, wie die hier geschilderten Vorfälle, die Strategien einzelner SHG´s und wie z.B. auch die Gutachter, auf die man letztlich trifft.

Der hier eingestellte persönliche Fragebogen ist m.E. recht gut. Er deckt sich in vielen Fragen mit denen, die in der vielfältigen Literatur über dieses Thema angeboten wird. Er kann und will nicht der Fahrschein zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sein. Er zeigt aber deutlich den Weg auf, der notwendig ist : nämlich die Unumgänglichkeit der psychischen Veränderung des "Prüflings". Aber auch die Aufarbeitung der Vergangenheit z.B., die fast ausnahmslos bei jeder MPU gecheckt wird, ist unausweichlich.

Ich, und ich glaube alle die hier moderieren oder mitlesen, drücken Dir ganz fest die Daumen. Schließlich warst Du ja 11 Seiten lang hier mit dabei. Weshalb ich es begrüßen würde, wenn Du weiter berichtest und uns an Deinen Erfahrungen teilhaben lässt.

Im Saarland sagt(e) man wohl "Glückauf" Jürgen !

Der Fehltritt
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Max,

die Strategie ist halt nicht ganz mit Euren 30 Fragen identisch. Sie ist Personen bezogen und mit nichts zu Vergleichen.
Werde aber weiter hin Eür Forum besuchen.
Sind ja auch nützliche Beiträge drin z. Beispl.: LW bei Abstinzens trotzdem testen lassen.
Lass meine LW seit Januar alle 4 Wochen testen, kam dabei auch einmal mit mein GGT-Wert über den Richtwert (hatte eine Grippe). Wäre das bei der MPU passiert wär man in Erklärungsnot.
Also guter Tip...........

Gruss
Jürgen

Ist ja alles nicht "böse" gemeint, mir persönlich ist es egal wie sich jemand auf seine MPU vorbereitet.
Mit "unseren" Fragen hat das auch nichts zu tun, dies sind lediglich die in der Regel meist gestellten Fragen einer MPU ... resultierend aus reinen Erfahrungswerten in der Summe der MPI !

"LW bei Abstinzenz trotzdem testen lassen." ... ich persönlich halte nichts davon, ich sehe in diesem Punkt keinen logischen Nutzen. Ein sauberes Screening belegt meine Abstinenz, mehr nicht ... somit halte ich dies für ausreichend. Sollten aus medikamentösen/gesundheitlichen Gründen die LW erhöht sein ... wird sich der "Probant" erklären müssen. Für mich gilt ein Leitsatz ... " Ein Pferd springt nur so hoch wie es muss".

Restkommentar ... Fehltritt :smiley711:
 
Zuletzt bearbeitet:

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,
bei mir ist jemannd in der Führerscheingruppe ,macht 1 Jahr Urin Sceening wegen Alk und erhält posv. MPU- Gutachten.
Bei der Führerscheinstelle ließt man den erhöhten GGT- Wert (Richtwert -59 er hatte 61). Man händigte Ihm kein Führerschein aus.
Das Gutachten mußte Nachgebessert werden. Das zog sich über 8 Wochen hin. Diesen Fehler möchte ich gern vermeiden.
Auch ist diese Verwaltung dafür bekannt.
Aber schau auch mal auf diese Seite von Nancy: http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?542-LW-trotz-AB-Angabe dann weist Du von was ich Rede.
Gruss
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die FSST darf ein GA nur auf die Einhaltung der Gegutachtungsleitlinien untersuchen bzw. anzweifeln, nicht aber auf dessen Inhalt. Ein ärztl. Attest für abweichende LW wäre hier ausreichend.
Mach einfach das, was du für richtig hältst.
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,
aber wenn man seine Leberwerte vorher kennt, kann man reagieren und muß nicht nachträglich ein ärzl. Attest besorgen. 8 Wochen auf sein Führerschein deshalb zu warten ist auch rausgeworfenes Geld.
Aber wie Du sagst ist das meine Sache.

Gruss
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
aber wenn man seine Leberwerte vorher kennt, kann man reagieren und muß nicht nachträglich ein ärzl. Attest besorgen
Da gebe ich dir vollkommen recht. Daher ist aus logischer Sicht, ein einziger LW ausreichend ... nämlich allein der LW-Wert vor der MPU (ca. 2 Wochen) !
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Leute,

hab mir heute nochmals Blut nehmen gelassen, bevor es am 1.10.2012 zur MPU geht.
Testwerte: GGT, GOT, GPT, MCV und CDT, da ich vor 10 Tage eine Schulter-OP hatte.
Sicher ist Sicher.
Gruss
Jürgen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo,
ich werde bei meiner MPU angeben, daß ich Alkohlkrank bin.
Gefestigt durch meine SHG+Führerscheingruppe.

Gruss

Jürgen



Hast du diesen "Ratschlag" von deiner SHG erhalten?:smiley2204:



Neü Begutachtungsrichtlinien
Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andaürn. Damit musste die in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung 4 geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andaürnder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.
 

juergen64

Stamm-User
Hast du diesen "Ratschlag" von deiner SHG erhalten?:smiley2204:

Ja hab ich.
Beim TÜV-SÜD hatte ich ein Beratungsgespräch: Therapie Notwendig? nein
Als Auflage: Abstinenznachweis 12 Monate per ETG,Suchtberatungsgespräch und Besuch einer SHG.
Alles im1 1/2 stündigen Gespräch abgeklärt.

Gruss

Jürgen
PS:Von wann ist Dein Bericht: Neü Begutachtungsrichtlinien?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
"Alkoholkrank" ist etwas weiträumig deffiniert. Selbst ein Abstinenzler wird als "alkoholkrank" bezeichnet (nach entsprechender Vorgeschichte). Alkoholkrank deswegen, weil er abstinent leben muss ... und dies nicht "freiwillig" tut.
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,
da ich ja schon knapp 14 Monat Abstinenz lebe, fällt es mir leicht den Begriff Alkoholkrank zu benutzen. Da meine Vorgeschichte paßt.
KT geht halt nicht. Bleibt bei mir der freiwillige Verzicht auf Alk.
Gruss
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Max,
da ich ja schon knapp 14 Monat Abstinenz lebe, fällt es mir leicht den Begriff Alkoholkrank zu benutzen. Da meine Vorgeschichte paßt.
KT geht halt nicht. Bleibt bei mir der freiwillige Verzicht auf Alk.
Gruss
Jürgen

Jo, und genau das, wird ein vernünftiger GA anerkennen müssen.
 
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