Was muß ich unternehmen um eine MPU mit 2,72 Promilie zu bestehen

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Nein jürgen, ich denke nicht, dass du da was beachten musst. Du gehst ja in D zur MPU, die Grenznähe zu Luxemburg wird da wohl nicht von Bedeutung sein...:smiley2204:
 

juergen64

Stamm-User
Meine Frage ist, bei einer pos. MPU erhalt ich sicher eine Übergangsbescheinigung vom Amt. Und mit dieser kann ich auch im Luxenburg Fahren?
(Ist mein Arbeitsort.)
Gruss
Jürgen
 

Fehltritt

Benutzer
Hallo Jürgen,
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auf Deine letzte Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben. Da wirst Du wohl gugeln müssen.
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Weshalb ich schreibe : Du mußt (?) ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen ? Warum, wofür ? Hab´ich i-wo i-was überlesen ?
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Übrigens war ja Dein Urteil schon mal insofern gut, dass Du wegen Fahrlässigkeit und nicht wegen Vorsätzlichkeit bestraft wurdest. Im 2. Fall soll es wohl heikel werden.
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Weiterhin gutes Gelingen bei Deiner "Vorarbeit" wünscht
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Fehltritt
 

Pfohli

MPU Profi
Meine Frage ist, bei einer pos. MPU erhalt ich sicher eine Übergangsbescheinigung vom Amt. Und mit dieser kann ich auch im Luxenburg Fahren?
(Ist mein Arbeitsort.)
Gruss
Jürgen
...wenn du mit dem fett markierten einen vorläufigen Führerschein meinst nein,mit diesen darfst du so viel mir bekannt ist nur innerhalb Deutschlands fahren!
Gruss Pfohli
 

Pfohli

MPU Profi
Weshalb ich schreibe : Du mußt (?) ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen ? Warum, wofür ? Hab´ich i-wo i-was überlesen ?
ein Führungszeugnis muß jeder vorlegen der einen FS neu beantragen möchte!! Den Grund dafür weiß ich auch nicht.
Könnte mir vorstellen das die FSST prüft ob irgendwelche Vorstrafen vorliegen die in Verbindung mit dem Straßenverkehr stehen und nicht im VZR erfasst sind.
http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?366-Unterlagen-für-die-Neürteilung

Übrigens war ja Dein Urteil schon mal insofern gut, dass Du wegen Fahrlässigkeit und nicht wegen Vorsätzlichkeit bestraft wurdest. Im 2. Fall soll es wohl heikel werden
für die MPU spielt es keine Rolle ob Fahrlässig oder Vorsatz. Lediglich beim Strafmaß(Geld und FS-Sperre) unterscheiden sich beide(bei Vorsatz natürlich beides um einiges höher)
Gruß Pfohli
 
Zuletzt bearbeitet:

juergen64

Stamm-User
Hallo Phohli,
es hängt mit der Rechtschutzversicherung zusammen.Sie zahlt nicht in alle Fällen
Mein Urteil wurde auf meinen drängen zu meinen gunsten gegenüber den Strafbefehl gändert. Ist auch bei der Beurteilung des Gutachter besser, laut Aussage meines VP.
Nun aber zum Thema: Übergangsbescheinigung für Führerschein, Sie muß für Luxemburg mehreren Sprachen ausgestellt sein.
Laut SB muss ich ein Internationalen Führerschein bei der Verbandsgemeinde beantragen.
Sprech das morgen nochmal in meiner Führerscheingruppe an. Da wir hier im Dreiländereck wohnen (Frankreich- Luxemburg-Deutschland) kennt man sich damit sicher gut aus.
Gruss
Jürgen
 

Pfohli

MPU Profi
daß die RS Versicherung bei Vorsatz nicht zahlt war mir klar und daher ist es sicher besser wenn die Anklage nur auf Fahrlässigkeit und nicht auf Vorsatz beruht.
Ein Vorsatz ist jemanden aber auch schwer zu beweisen,es sei denn man macht gegenüber der Polizei nach der TF Angaben die man lieber hätte sein lassen sollen.

Danke für die Erklärung zur Übergangsbescheinigung habe ich so noch nie gehört,was es alles gibt....
Gruss pfohli
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Pfohli,
der Führerschein braucht ca. 3 Wochen bis das Orignal da ist. In diese Zeit bekommt man eine Übergangsbescheinigung.
Ist eine DIN 4 Seite mit Einschränkungen, also Sehhilfe und welche Klasse usw. und dies ist nur auf Deutsch gehalten. Deshalb hat man in Lux. und Frankreich dann seine Probleme.
Ich werde das aber morgen genaür Erfragen. Übrings ein Gruppenmitglied ist damit fast acht Wochen unterwegs gewesen. Weil die Führerscheinstelle sich nicht gemeldet hat.

Beim Strafbefehl sollte man jede Kleinigkeit sorgfälltig prüfen alles.
Meine MPU- Stelle TÜV Saarbrücken bekommt diesen nächste Woche.
Gruss
Jürgen
 

Pfohli

MPU Profi
der Führerschein braucht ca. 3 Wochen bis das Orignal da ist. In diese Zeit bekommt man eine Übergangsbescheinigung.
Ist eine DIN 4 Seite mit Einschränkungen, also Sehhilfe und welche Klasse usw. und dies ist nur auf Deutsch gehalten. Deshalb hat man in Lux. und Frankreich dann seine Probleme.
dann handelt es sich doch um den "vorläufigen FS" so wie ich ihn auch kenne und mit dem darf man nur innerrhalb D fahren,so wurde mir das damals bei meiner FSST gesagt.

Beim Strafbefehl sollte man jede Kleinigkeit sorgfälltig prüfen alles.
da hast du schon Recht, habe bei meiner TF damals gegenüber der Polizei nix gesagt und der Staatsanwaltschaft dann über meinen Anwalt die Stellungnahme zum Sachverhalt machen lassen.
Kam auch mit Fahrlässigkeit weg und der RS übernahm meine Anwaltkosten
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Meine Frage ist, bei einer pos. MPU erhalt ich sicher eine Übergangsbescheinigung vom Amt. Und mit dieser kann ich auch im Luxenburg Fahren?
Die Antwort befindet sich in § 22 FeV Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle, hier heißst es in Abs.4 ...

"(4) Muss der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden. Der Sachverständige oder Prüfer prüft, ob der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, der beantragten Klasse befähigt ist. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt."
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Max,
meine Frage lautet kann ich mit dieser Bescheinigung auch in Lux. bzw in Frankreich fahren?
Gruss
Jürgen

Steht doch dort ... "... die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient", hier steht nichts von einer Fahrberechtigung fürs Ausland ... demnach heißt die Antwort NEIN.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass du dir zusätzlich einen Internationalen Führerschein ausstellen lässt, der dann im Zusammenhang mit der Prüfungsbescheinigung auch im Ausland gültig ist.
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,
wie aktüll sind die Angaben bei Deine Alk.-Mengenberechnung vom TÜV.
Wie ich sehe, sind sie bei Dir von Aug.2010 !!!
Gruss
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Die sind schon seit Jahren und auch heute noch aktüll. :):smiley5:
 

juergen64

Stamm-User
Hallo,
werde mich am Montag für die MPU beim TÜV SÜD in Saarbrücken anmelden.
Versuch ein Termin ende Sept. zu bekommen, den dann hab ich ein Jahr mit Abstinenz- Nachweis hinter mir.
Gruss

Jürgen
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Nancy,
lese mich bei den fünf Sterne Fragebogen ein.
Denn pers. Alk.-Fragebogen laß ich aus, da ich durch meine Führerscheingruppe ( die auch gleichzeitig SHG ist) anders geschult werde.
Ich geh ins Rennen mit der Steigerung von Alk.-Missbrauch.
Gruss
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Denn pers. Alk.-Fragebogen laß ich aus, da ich durch meine Führerscheingruppe ( die auch gleichzeitig SHG ist) anders geschult werde.
Das musst du letztendlich für dich allein entscheiden.
 
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