Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
...wenn du mit dem fett markierten einen vorläufigen Führerschein meinst nein,mit diesen darfst du so viel mir bekannt ist nur innerhalb Deutschlands fahren!Meine Frage ist, bei einer pos. MPU erhalt ich sicher eine Übergangsbescheinigung vom Amt. Und mit dieser kann ich auch im Luxenburg Fahren?
(Ist mein Arbeitsort.)
Gruss
Jürgen
ein Führungszeugnis muß jeder vorlegen der einen FS neu beantragen möchte!! Den Grund dafür weiß ich auch nicht.Weshalb ich schreibe : Du mußt (?) ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen ? Warum, wofür ? Hab´ich i-wo i-was überlesen ?
für die MPU spielt es keine Rolle ob Fahrlässig oder Vorsatz. Lediglich beim Strafmaß(Geld und FS-Sperre) unterscheiden sich beide(bei Vorsatz natürlich beides um einiges höher)Übrigens war ja Dein Urteil schon mal insofern gut, dass Du wegen Fahrlässigkeit und nicht wegen Vorsätzlichkeit bestraft wurdest. Im 2. Fall soll es wohl heikel werden
dann handelt es sich doch um den "vorläufigen FS" so wie ich ihn auch kenne und mit dem darf man nur innerrhalb D fahren,so wurde mir das damals bei meiner FSST gesagt.der Führerschein braucht ca. 3 Wochen bis das Orignal da ist. In diese Zeit bekommt man eine Übergangsbescheinigung.
Ist eine DIN 4 Seite mit Einschränkungen, also Sehhilfe und welche Klasse usw. und dies ist nur auf Deutsch gehalten. Deshalb hat man in Lux. und Frankreich dann seine Probleme.
da hast du schon Recht, habe bei meiner TF damals gegenüber der Polizei nix gesagt und der Staatsanwaltschaft dann über meinen Anwalt die Stellungnahme zum Sachverhalt machen lassen.Beim Strafbefehl sollte man jede Kleinigkeit sorgfälltig prüfen alles.
Die Antwort befindet sich in § 22 FeV Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle, hier heißst es in Abs.4 ...Meine Frage ist, bei einer pos. MPU erhalt ich sicher eine Übergangsbescheinigung vom Amt. Und mit dieser kann ich auch im Luxenburg Fahren?
Hallo Max,
meine Frage lautet kann ich mit dieser Bescheinigung auch in Lux. bzw in Frankreich fahren?
Gruss
Jürgen
Dann gehts ja langsam in Richtung Finale.Versuch ein Termin ende Sept. zu bekommen, den dann hab ich ein Jahr mit Abstinenz- Nachweis hinter mir.
:smiley5:Das musst du letztendlich für dich allein entscheiden.Denn pers. Alk.-Fragebogen laß ich aus, da ich durch meine Führerscheingruppe ( die auch gleichzeitig SHG ist) anders geschult werde.