Was weiß der Gutachter / kann herausfinden? Ambulante Therapie(n)

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mal angenommen, mach hat Abstinenznachweise über 12 Monate, geht dann in die MPU und diese wird negativ. Kann man dann einfach einen weiteren Vertrag machen und weiterhin Abstinenznachweise erbringen, die dann nahtlos an die 12 Monate anknüpfen?
Sofern die Abstinenznachweise lückenlos sind, ist dass kein Problem.
Wäre das gut, oder wäre das sogar eher schlecht, weil der neue GA dann wüsste, dass man ja anscheinend schon des Öfteren mal eine MPU gehabt hat, die dann wohl negativ war(en)?
Nein, du kannst Nachweise erbringen wie du willst, auch kannst du selbst entscheiden wann du deine MPU absolvieren möchtest.
Du kannst sogar 15/10 Jahre (Regel alt/neu) warten ... und brauchst keine MPU mehr absolvieren ... da nach Ablauf der Tilgungsfristen nichts mehr gegen dich vorliegt.
 

Ajana

Benutzer
Danke @Max und danke für all die Infos und Hilfe :)

Diese wären dann ja lückenlos. Denke mir nur, dass es eher "komisch" rüberkommen kann, wenn jemand beispielsweise ganze 2 Jahre Abstinenznachweise vorlegt. Denn in dem Fall geht der GA ja eh davon aus, dass man schon öfters eine MPU "versucht" hat. Der Ga sieht ja auch, dass die Akte dann schon mal woanders war.
Aber eigentlich müsste es ja positiv gewertet werden, je länger man AN nachweisen kann und eben keine Lücken aufkommen lässt?

Zu dem anderen: Du meinst, dass man so lange wartet, bis der Eintrag aus der Führerscheinakte bzw. aus dem Fahreignungsregister rausgelöscht wird? Ich habe mir in der Tat mal einen Auszug vom Verkehrszentralregister gezogen. Dort steht, dass die Löschung nach 15 Jahren erfolgt.

Hierzu noch eine Frage: Hierfür wäre es ja wichtig, dass die Tilgungsfrist nicht "gehemmt" wird, ist das richtig? Mir fällt gerade kein besseres Wort als "Hemmung" ein. Also wichtig ist, dass man, im Falle einer negativen MPU, den "Antrag auf Neuerteilung" einfach ohne Begründung zurückzieht. In diesem Falle wird diese Zeit nicht gehemmt? Um es mal übertrieben auszudrücken: Man könnte 15 Jahre lang versuchen, eine positive MPU zu bekommen. Schafft man das nie, kann man nach 15 Jahren den FS neu machen... aber nur, wenn man eben immer wieder den Neuantrag zurückzieht, im Falle einer negativen MPU.

Ich habe gelesen, dass, wenn man eine Ablehnung der Neuerteilung bekommt (das negative Gutachten also der Führerscheinstelle vorliegt), die Frist erst ab da läuft bzw. immer wieder von neuem beginnt?

Liebe Grüße und Entschuldigung, dass ich so viele Fragen stelle. :smiley1659:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Diese wären dann ja lückenlos. Denke mir nur, dass es eher "komisch" rüberkommen kann, wenn jemand beispielsweise ganze 2 Jahre Abstinenznachweise vorlegt. Denn in dem Fall geht der GA ja eh davon aus, dass man schon öfters eine MPU "versucht" hat. Der Ga sieht ja auch, dass die Akte dann schon mal woanders war.
Du musst die Aspekte nicht immer auf eine MPU beziehen. Eine MPU ist deine Privatsache ... du kannst sie machen wann du willst.
Auch können private Gründe vorliegen ... mangelnde Zeit für eine Vorbereitung, Krankheit, private Gründe usw.
Zu dem anderen: Du meinst, dass man so lange wartet, bis der Eintrag aus der Führerscheinakte bzw. aus dem Fahreignungsregister rausgelöscht wird? Ich habe mir in der Tat mal einen Auszug vom Verkehrszentralregister gezogen. Dort steht, dass die Löschung nach 15 Jahren erfolgt.
Ja, dass habe ich gemeint ... ist aber nur ein Beispiel, denn die Wenigsten wollen wohl 15 oder 10 Jahre warten.
Hierzu noch eine Frage: Hierfür wäre es ja wichtig, dass die Tilgungsfrist nicht "gehemmt" wird, ist das richtig? Mir fällt gerade kein besseres Wort als "Hemmung" ein. Also wichtig ist, dass man, im Falle einer negativen MPU, den "Antrag auf Neuerteilung" einfach ohne Begründung zurückzieht. In diesem Falle wird diese Zeit nicht gehemmt?
Tilgungshemmung ist ein rechtlicher Aspekt und hat mit deiner MPU gar nichts zu tun.
 

Ajana

Benutzer
Hallo @Max :)

Ich beziehe mich beispielsweise hierauf:

Um den Führerschein nach 15 Jahren wiederzubekommen ist

"Voraussetzung, dass in dem Zeitraum keine Verwaltungsakte stattfinden, welche die Tilgungsfrist weiter nach hinten verschieben. Betroffene dürfen weder als Fußgänger noch als Radfahrer Punkte erhalten. Auch ein Antrag auf Neuerteilung wäre nachteilig, denn auch dadurch wird die Tilgungsfrist unterbrochen". Quelle

Und in diesem Zusammenhang habe ich gelesen, dass man deshalb den Antrag auf Neuerteilung (im Falle einer negativen MPU) immer zurückziehen muss, damit die Tilgungsfrist nicht unterbrochen wird. Weißt du da Näheres?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Bei Urintests schnell verlängern, vielleicht schon prophylaktisch und dann absagen. HA ist ja eh ohne Vertrag, da einfach weitermachen.

stört das einen GA? Eher nicht, es gibt auch viele Kandidaten die erst nach 5 Jahren hingehen, ohne dass etwas dahinterstecken muss. Es kan ja zB aus finanziellen Gründen nicht drin sein…
 

Ajana

Benutzer
Hallo @rüdscher :)

Ich weiß nicht genau, ob wir aneinander vorbeireden.

Dann würde also jemand nach 5 Jahren, mit 5 Jahren Abstinenznachweisen in die MPU gehen? Und das soll nicht merkwürdig sein?Wer sich das leisten kann hat sicher keine finanziellen Probleme, unterstelle ich an dieser Stelle einfach mal :)

Ich frage einfach nochmal gezielt:

Ist es im Falle einer negativen MPU sinnvoll, den Abstinenznachweis (dauerhaft und lückenlos) fortzuführen? So lange, bis es klappt mit einer positiven MPU? Auch wenn (theoretisch und beispielhaft) 2-3 Jahre (Abstinenznachweise) zusammenkommen würden?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Wieso, man legt dann halt nur 1 Jahr und vielleicht ein bisschen mehr vor. Wo liegt das Problem?
Man kann auch die MPU aufgeschoben haben und dann in weiser Voraussicht das Screening verlängern…
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Ajana, wenn du dich hier im Forum gut vorbereitest, solltest du nicht davon ausgehen mehrfach durchzufallen.
Ich glaube du machst dich zu sehr verrückt.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich beziehe mich beispielsweise hierauf:

Um den Führerschein nach 15 Jahren wiederzubekommen ist

"Voraussetzung, dass in dem Zeitraum keine Verwaltungsakte stattfinden, welche die Tilgungsfrist weiter nach hinten verschieben. Betroffene dürfen weder als Fußgänger noch als Radfahrer Punkte erhalten. Auch ein Antrag auf Neuerteilung wäre nachteilig, denn auch dadurch wird die Tilgungsfrist unterbrochen". Quelle

Und in diesem Zusammenhang habe ich gelesen, dass man deshalb den Antrag auf Neuerteilung (im Falle einer negativen MPU) immer zurückziehen muss, damit die Tilgungsfrist nicht unterbrochen wird. Weißt du da Näheres?
Bitte vergiss diese Seite ganz schnell wieder, da steht ziemlich viel...äh... da stehen falsche Sachen..

Z.B. das hier:
So gibt es z. B. in Baden-Württemberg bei 1,1 Promille den Führerschein nicht zurück ohne absolvierte MPU. Ein neues Gesetz gibt es zwar nicht, allerdings wurden die Behörden dazu angehalten, die MPU früher anzuordnen.
Dabei war die letzte Überarbeitung der Seite im Dezember 2021
rolleyes.gif


Es gibt seit der letzten Reform keine Tilgungshemmung mehr, d.h., dass Tilgungsfristen nicht mehr nach "hinten geschoben werden". Jedes Delikt "verjährt" für sich allein...

Richtig ist jedoch, dass ein Neuantrag nach neg. (oder nicht erbrachter) MPU zurückgezogen werden muss um keine Versagung der Behörde zu erhalten und somit die Tilgungsfrist neu zu starten.
 

Ajana

Benutzer
Hallo liebe @Nancy und vielen lieben Dank :)

Ok, dann lese ich dort nichts mehr :D Das mit dem Neuantrag hab ich allerdings nicht nur dort gelesen.

Also im Klartext heißt das:

Sollte es zu einer negativen MPU bzw. einem negativen Gutachten kommen, den Neuantrag zurückziehen. Dann hat das keinerlei Auswirkung auf die Tilgungsfrist (sie wird dann nicht unterbrochen bzw. startet nicht neu).

Liebe Grüße
 

Larsos

Benutzer
Ajana, warum beschäftigst du dich soviel mit dem Gedanken durchzufallen und was danach geschieht?

Lenke doch deine Energie auf positive Gedanken, denn dann wird sich das auch im Ergebnis bemerkbar machen.

Bei dir spürt man regelrecht die Angst und das wird für die meisten GA kein Zeichen von Stabilität und deinem gewonnenen Selbstvertrauen sein.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Und in diesem Zusammenhang habe ich gelesen, dass man deshalb den Antrag auf Neuerteilung (im Falle einer negativen MPU) immer zurückziehen muss, damit die Tilgungsfrist nicht unterbrochen wird. Weißt du da Näheres?
Das ist so richtig. Wer aber beabsichtigt die Tilgungsfrist verstreichen zu lassen, stellt in der Regel keinen Antrag auf Neuerteilung. ;)
 

Ajana

Benutzer
@Larsos, ja da hast du wohl Recht. Ich möchte einfach für alle Eventualitäten gerüstet sein. Aber ja, ich sollte positiver denken.

@Max, Danke die auch nochmals :) Nunja, es kann ja durchaus sein, dass jemand diesen Entschluss erst nach 2,3 gescheiterten MPUs fasst und sich im Vorfeld gar nicht weiter mit der Tilgungsfrist auseinandergesetzt hat. Und somit nicht weiß, dass es hier zu einer Unterbrechung kommen kann, im Falle einer Ablehnung.

Also auf den Punkt gebracht: Immer schön den Neuantrag zurückziehen, im Falle einer negativen MPU, damit die Tilgungsfrist nicht unterbrochen wird.

Aber jetzt fang ich an positiver zu denken bzw. meine Energie auf die Vorbereitung zu lenken.
 

Cengo981

Stamm-User
@Larsos, ja da hast du wohl Recht. Ich möchte einfach für alle Eventualitäten gerüstet sein. Aber ja, ich sollte positiver denken.

@Max, Danke die auch nochmals :) Nunja, es kann ja durchaus sein, dass jemand diesen Entschluss erst nach 2,3 gescheiterten MPUs fasst und sich im Vorfeld gar nicht weiter mit der Tilgungsfrist auseinandergesetzt hat. Und somit nicht weiß, dass es hier zu einer Unterbrechung kommen kann, im Falle einer Ablehnung.

Also auf den Punkt gebracht: Immer schön den Neuantrag zurückziehen, im Falle einer negativen MPU, damit die Tilgungsfrist nicht unterbrochen wird.

Aber jetzt fang ich an positiver zu denken bzw. meine Energie auf die Vorbereitung zu lenken.
Wie die anderen Vorredner schon geschrieben haben. Denk immer Positiv, macht dich nicht verrückt. Der Gutachter/in ist auch nur ein Mensch, machbar ist alles und du wirst das schon Schaffen. Ich muss zum Beispiel meine Dritte MPU antreten, obwohl ich Mist gebaut habe. 2 MPUs waren Positiv, was solle ich sagen. Bei mir ist jetzt ein sehr weiter weg, ich bin Geduldig, in der Ruhe liegt die Kraft. Ich muss mich jetzt durchkämpfen und eine Richtig dicke Schüppe drauflegen um am Ende den Gutachter zu überzeugen. Aber erstmal Wichtig ist bei mir das ich mein Alkoholproblem Neutralisiere, das ich den Alkohol besiege. Dann kann ich mich richtig ans zeug Legen was MPU betrifft...

Höre auf dein Herz, denke an schöne Dinge, habe keine Angst. Alles wird gut. :):smiley711:
 
Zuletzt bearbeitet:

Dornröschen

Stamm-User
Hallo Ajana,

irgendwie suchte ich eben nach deinem Fragebogen und habe ihn nicht gefunden - bin ich einfach nur blind, oder hast du noch keinen erstellt?

Liebe Grüße :)
 

Dornröschen

Stamm-User
Wie die anderen Vorredner schon geschrieben haben. Denk immer Positiv, macht dich nicht verrückt. Der Gutachter/in ist auch nur ein Mensch, machbar ist alles und du wirst das schon Schaffen. Ich muss zum Beispiel meine Dritte MPU antreten, obwohl ich Mist gebaut habe. 2 MPUs waren Positiv, was solle ich sagen. Bei mir ist jetzt ein sehr weiter weg, ich bin Geduldig, in der Ruhe liegt die Kraft. Ich muss mich jetzt durchkämpfen und eine Richtig dicke Schüppe drauflegen um am Ende den Gutachter zu überzeugen. Aber erstmal Wichtig ist bei mir das ich mein Alkoholproblem Neutralisiere, das ich den Alkohol besiege. Dann kann ich mich richtig ans zeug Legen was MPU betrifft...

Höre auf dein Herz, denke an schöne Dinge, habe keine Angst. Alles wird gut. :):smiley711:
Hallo Cengo981,

irgendwie rührt mich dein Text total und ich wollte dir nur sagen, dass auch für dich alles gut wird und dass du deine Alkoholproblematik bestimmt in den Griff bekommen wirst... jedenfalls sende ich dir ganz viele positive Gedanken!!

Und nun schalte ich den Kitsch wieder aus.. aber das wollte ich los werden.
:)
 

Cengo981

Stamm-User
Hallo Cengo981,

irgendwie rührt mich dein Text total und ich wollte dir nur sagen, dass auch für dich alles gut wird und dass du deine Alkoholproblematik bestimmt in den Griff bekommen wirst... jedenfalls sende ich dir ganz viele positive Gedanken!!

Und nun schalte ich den Kitsch wieder aus.. aber das wollte ich los werden.
:)
Vielen Lieben Dank Dornröschen, das weis ich zu Schätzen, es kommt vom Herzen. Ich bin halt ein Positiv veranlagter Mensch der nach vorne Schaut. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ajana

Benutzer
@Cengo981, vielen lieben Dank für die schönen Worte :)



Ich habe mich nochmals mit der "kleinen Alkohollehre" hier im Forum befasst und habe hierzu 1,2 Fragen.

1.
Dort steht:

Ein ca. 80 kg schwerer Mann, der nach 3 Stunden Trinkzeit eine BAK (Blutalkoholzentration) von 2,0 ‰ hat, müßte nach der Faustregel somit folgendes getrunken haben:

zunächst verschiebt man das Komma in 2,0 einfach um eine Stelle nach rechts - und bekommt 20 Trinkeinheiten.
Hinzu rechnet man den Alkoholabbau von 2 Stunden = 2 x 0,15 = 0,3, somit kommt man auf 23 Trinkeinheiten.


Soweit, so klar. Aber nun das:

Hätte er Bier getrunken wären es aufgerundet 24 x 0,2 l Bier.

Bei Wein wären es 17,5 x 0,1 l Wein.

Bei Schnaps wären es 23 x 0,02 l Schnaps.


Das verstehe ich nicht ganz, 23 Trinkeinheiten sind doch immer 23 Trinkeinheiten?! Wieso werden dann bei Wein 17,5 TE und bei Bier 24 TE angegeben?

200ml Bier = 1 TE
- also müsste er 23 x 200ml Bier trinken

100ml Wein = 1 TE
- also müsste er 23x 100ml Wein trinken

20ml Schnaps = 1 TE
- also müsste er 23x 20ml Schnaps trinken (steht ja auch oben)


Was übersehe oder verstehe ich hier nicht? Beginnt man hier wieder den Alkoholgehalt bzw. Gramm zu berücksichtigen, kann man ja gleich mit der Widmarkformel rechnen und braucht diese Näherungen mit den Trinkeinheiten (im Kopf) ja gar nicht.


2.
In der "kleinen Alkohollehre" wird geschrieben, dass der Alkoholabbau (pauschal) erst ab 1 Std. beginnt. Da der Abbau bekanntermaßen auch wirklich erst nach 15 Min - 2 Std beginnt (Anflutphase), klingt das demnach auch schlüssig und logisch.

Bei einer Gesamtzeit von beispielsweise 5 Std. (Trinkbeginn bis Blutabnahme) dürfte man dann doch nur 4 Std für den Abbau berechnen, also
(4 x 0,15)? Dies steht aber im Widerspruch zu den meisten Berechnungen hier, bei welchen immer die volle Stundenanzahl (im Beispiel eben volle 5 Std.) mit einbezogen wird.

Zumindest wäre es ja nicht falsch, die erste Std wegzulassen und sozusagen auch als "Mittel" (von 15Min - 2Std.) zu sehen?


Liebe Grüße
 
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