@Cengo981, vielen lieben Dank für die schönen Worte
Ich habe mich nochmals mit der
"kleinen Alkohollehre" hier im Forum befasst und habe hierzu 1,2 Fragen.
1.
Dort steht:
Ein ca. 80 kg schwerer Mann, der nach 3 Stunden Trinkzeit eine BAK (Blutalkoholzentration) von 2,0 ‰ hat, müßte nach der Faustregel somit folgendes getrunken haben:
zunächst verschiebt man das Komma in 2,0 einfach um eine Stelle nach rechts - und bekommt 20 Trinkeinheiten.
Hinzu rechnet man den Alkoholabbau von 2 Stunden = 2 x 0,15 = 0,3, somit kommt man auf 23 Trinkeinheiten.
Soweit, so klar. Aber nun das:
Hätte er Bier getrunken wären es aufgerundet 24 x 0,2 l Bier.
Bei Wein wären es 17,5 x 0,1 l Wein.
Bei Schnaps wären es 23 x 0,02 l Schnaps.
Das verstehe ich nicht ganz, 23 Trinkeinheiten sind doch
immer 23 Trinkeinheiten?! Wieso werden dann bei Wein 17,5 TE und bei Bier 24 TE angegeben?
200ml Bier = 1 TE
- also müsste er 23 x 200ml Bier trinken
100ml Wein = 1 TE
- also müsste er 23x 100ml Wein trinken
20ml Schnaps = 1 TE
- also müsste er 23x 20ml Schnaps trinken (steht ja auch oben)
Was übersehe oder verstehe ich hier nicht? Beginnt man hier wieder den Alkoholgehalt bzw. Gramm zu berücksichtigen, kann man ja gleich mit der Widmarkformel rechnen und braucht diese Näherungen mit den Trinkeinheiten (im Kopf) ja gar nicht.
2.
In der "kleinen Alkohollehre" wird geschrieben, dass der Alkoholabbau (pauschal) erst ab 1 Std. beginnt. Da der Abbau bekanntermaßen auch wirklich erst nach 15 Min - 2 Std beginnt (Anflutphase), klingt das demnach auch schlüssig und logisch.
Bei einer Gesamtzeit von beispielsweise 5 Std. (Trinkbeginn bis Blutabnahme) dürfte man dann doch nur 4 Std für den Abbau berechnen, also
(4 x 0,15)? Dies steht aber im Widerspruch zu den meisten Berechnungen hier, bei welchen immer die volle Stundenanzahl (im Beispiel eben volle 5 Std.) mit einbezogen wird.
Zumindest wäre es ja nicht falsch, die erste Std wegzulassen und sozusagen auch als "Mittel" (von 15Min - 2Std.) zu sehen?
Liebe Grüße