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Wiederholungstäter mit 2,2 Promille

ich hatte nicht den Eindruck, dass die Preise extrem weit auseinanderliegen. Bei mir kam die Analyse einer Probe 130 EUR. Dazu der Bericht und das offizielle Gutachten für 120 EUR. In Summe 250 EUR. Je nachdem wie viele Proben man macht verschiebt sich das dann natürlich, da der Bericht erst am ende fällig wird. Je mehr Proben, desto preiswerter wird es.
1 J AB = 4 Proben = 4*130+120 = 640 EUR = 160 EUR pro Probe
Meine exklusive Einzelprobe war da natürlich deutlich kostspieliger. Angesichts der Gesamtkosten der TF fällt das aber kaum ins Gewicht...
 
Hallo ihr Lieben. So nun ist mein STB da. 18 Monate Ab jetzt noch. Die Zeit vorher wurde schon berücksichtigt. Und 2800 Euro Geldstrafe. Na ja es ist wie erwartet.Ich bin froh das Ich es jetzt schwarz auf weiss habe. L.g.sanne
 
ich hatte nicht den Eindruck, dass die Preise extrem weit auseinanderliegen. Bei mir kam die Analyse einer Probe 130 EUR. Dazu der Bericht und das offizielle Gutachten für 120 EUR. In Summe 250 EUR. Je nachdem wie viele Proben man macht verschiebt sich das dann natürlich, da der Bericht erst am ende fällig wird. Je mehr Proben, desto preiswerter wird es.
1 J AB = 4 Proben = 4*130+120 = 640 EUR = 160 EUR pro Probe
wieso Bericht am Ende? Ich bekomme nach jeder Probe (für 175,-) ein 2-seitiges Bestätigungsschreibne mit dem Zeitraum etc. und abstinentem Befund der letzten 3 Monate.
So sammle ich halt diese Briefe. Mehr gibt's da nicht.
 
95 x 30 Tagessätze. Ist geteilt. 1 mal für fahren unter Alkohol und 1 mal für die Fahrerflucht. Na ja es ist wie es ist. L.g.sanne
 
Du solltest dies innerhalb der nächsten 14 Tage mit deinem Anwalt besprechen. Anzahl der TS sollte er durch einen Einspruch versuchen zu senken. mE musst unbedingt unter 90 kommen, damit keine öffentliche Eintragung im FZ erfolgt.
 
Ja Ich weiss das mit dem vorbestraft ist natürlich richtig Mist. Der RA hatte ja schon vorher mit der STA verhandelt am Telephon aber die waren wohl sehr schlecht drauf milde Gesagt. Dann steht es jetzt im Führungszeugnis. Aber was soll ich machen. Möchte nicht vor Gericht gehen.
 
Habe heute mit meinem RA gesprochen noch am Telephon. Ich kenne ihn gut.Er sagt selbst vor Gericht ist es ungewiss wie es ausgeht. Er rät mir es dabei zu belassen.Er sagte im Grossen Führungszeugnis stehen auch alle Taten unter 90 Tagessätze drin und das Ich mir darüber keine Gedanken machen soll. L.g.sanne
 
Ach Er sagte noch das es bei einer 2 Tat so wie bei mir immer dann ins FZ kommt auch wenn es nur 90 wäre. Na ja ist nicht zu ändern.
 
Habe heute mit meinem RA gesprochen noch am Telephon. Ich kenne ihn gut.Er sagt selbst vor Gericht ist es ungewiss wie es ausgeht. Er rät mir es dabei zu belassen.Er sagte im Grossen Führungszeugnis stehen auch alle Taten unter 90 Tagessätze drin und das Ich mir darüber keine Gedanken machen soll. L.g.sanne
Natürlich gibt es keine Garantie
Habe heute mit meinem RA gesprochen noch am Telephon. Ich kenne ihn gut.Er sagt selbst vor Gericht ist es ungewiss wie es ausgeht. Er rät mir es dabei zu belassen.Er sagte im Grossen Führungszeugnis stehen auch alle Taten unter 90 Tagessätze drin und das Ich mir darüber keine Gedanken machen soll. L.g.sanne
Schwachsinn. Es steht im Bundeszentralregister. Nicht im Führungszeugnis. Und sicher, es gibt keine Garantie aber ein Versuch wert. Muss ja echt der gleiche STA vor Gericht sein...
 
Hi Sonne. Er ist davon überzeugt Ich wäre noch ganz gut bei wegekommen. Wegen Fahrerflucht und so. Vor 3 Jahren war ja erst das andere. Leider. L.g
 
Ich muss mir das noch mal überlegen ob Ich das Risiko eingehe oder es so annehme?Bin trotzdem froh das Ich nun zumindest Bescheid werde.Ich hatte ehrlich gesagt mit mehr Strafe gerechnet.
 
Hilft dir auch nicht weiter. Helfen tut nur über das Strafmass zu verhandeln... wie gesagt, evtl hast du einen anderen STA vor Gericht, das könnte helfen.
Der Strafbefehl wird ja bereits vom Gericht ausgestellt. Deswegen gibts die Möglichkeit dagegen mal Einspruch einzulegen. Wenn das nicht gemacht wird, ist es durch. Diesen Einspruch wiederum kann am Tag vor dem GT zurückgezogen werden. Somit Empfehlung das zu tun.
Hab sogar schon von Abmachungen zwischen RA und STA gehört, daß wenn der Einspruch zurückgezogen wird, das Strafmaß angepasst wird.

Ich hab aber noch nie gehört, daß das Strafmaß höher ausfallen soll, warum auch? Vielmehr hab ich immer gehört, daß es niedriger wird.
Mit Deinem RA solltest ein ernsthaftes Wörtchen, trotz Corona, persönlich wechseln.
Wenn das mit >90 TS im FZ steht, ist es sogar möglich, daß Du bei jeglichen Verträgen (Handy, Kredit, Geschäft) Du Probleme bekommen kannst.
 
Die Abmachung findet vor dem Ausstellen des Strafbefehls statt. Das scheint hier nicht oder unzureichend passiert zu sein. Daher Einspruch und Hauptverhandlung. Naja, das Gericht ist nicht an den SB gebunden, heisst die Strafe könnte auch höher ausfallen, aber das ist sehr sehr selten


Passt denn die Höhe der Tagessätze?
 
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