Vorab: Einfache Satzzeichen reichen aus, die müssen nicht gedoppelt werden - wir verstehen das auch so. Weiterhin kannst du Beiträge bearbeiten, bitte mache davon Gebrauch an statt mehrere Beiträge hintereinander abzufeuern.
Grundsätzlich ist bei Trunkenheit, vor allem in diesem Umfang, die Zurechnungsfähigkeit eh bereits beseitigt - das berücksichtigt der Gesetzgeber auch. Da du aber Volltrunken Straftaten begangen hast, greift nun StGB §323a - dies dient grundsätzlich dazu um auch eine Handhabe zu haben, wenn der "Schuldunfähigkeits"-Ansatz gefahren wird. D.h. es spielt überhaupt keine Rolle, ob auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert wird oder nicht.
Weiterhin: Gefängnis wird es nicht geben, im aller schlimmsten Fall Freiheitsstrafe auf Bewährung, aber auch das wird eher nicht kommen. Ich würde bei diesem Wert, unter Berücksichtigung der unter Tateinheit begangenen Taten und dass du WHT bist, davon ausgehen, dass du die maximale Anzahl an TS bekommst. Vielleicht wird es weniger - aber das ist das womit ich erstmal rechnen würde.
Es ist nicht so leicht zu sagen, wie der Blutalkohol aussehen wird - das ist von vielen Faktoren abhängig, und der Wert kann, mitunter sogar sehr deutlich, drüber oder drunter liegen.
Mich würde jedoch tatsächlich auch mal interessieren, wie der Alkoholkonsum vorher tatsächlich ausgesehen hat. Monate lang kein Alkohol und dann auf 3,6? Wenn du nicht gerade 2,5M groß und 150kg schwer bist, ist das sehr unglaubwürdig. Die allermeisten Menschen wären ab diesem Wert mindestens ohnmächtig/am Schlafen, viele gleich tot. Du warst aber augenscheinlich nicht nur noch in der Lage dich, sondern auch noch zielgerichtet ein Fahrzeug zu bewegen.
Außerdem solltest du jetzt ehrlich zu dir sein: Du kannst eben nicht ohne Alkohol. Im Schönwetterflug vielleicht, aber sobald Probleme da sind geht der Griff Richtung Flasche? Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass du nicht ohne kannst und du dich im Suchtbereich befindest.
Grundsätzlich ist bei Trunkenheit, vor allem in diesem Umfang, die Zurechnungsfähigkeit eh bereits beseitigt - das berücksichtigt der Gesetzgeber auch. Da du aber Volltrunken Straftaten begangen hast, greift nun StGB §323a - dies dient grundsätzlich dazu um auch eine Handhabe zu haben, wenn der "Schuldunfähigkeits"-Ansatz gefahren wird. D.h. es spielt überhaupt keine Rolle, ob auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert wird oder nicht.
Weiterhin: Gefängnis wird es nicht geben, im aller schlimmsten Fall Freiheitsstrafe auf Bewährung, aber auch das wird eher nicht kommen. Ich würde bei diesem Wert, unter Berücksichtigung der unter Tateinheit begangenen Taten und dass du WHT bist, davon ausgehen, dass du die maximale Anzahl an TS bekommst. Vielleicht wird es weniger - aber das ist das womit ich erstmal rechnen würde.
Es ist nicht so leicht zu sagen, wie der Blutalkohol aussehen wird - das ist von vielen Faktoren abhängig, und der Wert kann, mitunter sogar sehr deutlich, drüber oder drunter liegen.
Mich würde jedoch tatsächlich auch mal interessieren, wie der Alkoholkonsum vorher tatsächlich ausgesehen hat. Monate lang kein Alkohol und dann auf 3,6? Wenn du nicht gerade 2,5M groß und 150kg schwer bist, ist das sehr unglaubwürdig. Die allermeisten Menschen wären ab diesem Wert mindestens ohnmächtig/am Schlafen, viele gleich tot. Du warst aber augenscheinlich nicht nur noch in der Lage dich, sondern auch noch zielgerichtet ein Fahrzeug zu bewegen.
Außerdem solltest du jetzt ehrlich zu dir sein: Du kannst eben nicht ohne Alkohol. Im Schönwetterflug vielleicht, aber sobald Probleme da sind geht der Griff Richtung Flasche? Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass du nicht ohne kannst und du dich im Suchtbereich befindest.