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Wiederholungstäter mit 2,2 Promille

Aber bakira. Ich freue mich das es bei Dir so glimpflich ausgegangen war jedes Mal. Obwohl beim 3 Mal waren es da wirklich nur 12 Monate insgesamt???Oder ab Gerichtsverhandlung?l.g.sanne
 
Hallo Sonne. Mein Anwalt hat mich auch gefragt ob Ich das möchte aber Er meine auch viel kann man nicht abmildern.Also wenn es so kommt wie Er sagt werden es 18 Monate Sperrzeit.Und dazu hat Er gesagt würde Er mir raten das so zu akzeptieren dann. Aber wie gesagt noch ist der STB.leider nicht da. L.g.sanne
 
Überleg es dir gut. Mit gutem Eindruck vor Gericht kannst du evtl noch was rausholen... vor allem evtl bei den Tagessätzen... es kostet dichbja nicht viel Zeit die Verhandlung zu machen

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Ich muss mir das noch überlegen. Das Problem ist ja auch das Ich garnicht mehr weiss was den Tag war..Na ja Ich warte mal ab was im STB steht?l.g.sanne
 
Das ist doch egal ob du das noch weisst oder nicht. Interessiert keinen Menschen vor gericht. Wenn der Sta und der Richter sehen, dass da nicht der letzte Assi vor Gericht ist, kann man evtl noch was rausholen. Ich würde es auf jeden Fall probieren.

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Hallo Sonne. Ja Ich weiss was Du meinst. Optik und so...Hallo bakira. Dann war es beim 3 Mal doch länger als 1 und 2 Mal stimms. L.g.sanne
 
Ja natürlich schreibe Ich es wenn Ich Bescheid habe. Warte jeden Tag darauf. Aber wahrscheinlich Wegen der Feiertage und so. Dauert ja im Moment alles etwas länger. Wie sieht es bei Euch aus mit MPU bakira und Sonne?Bei Euch ist es doch nicht mehr lange bis Ihr die MPU machen könnt oder?l.g.sanne
 
Weiss nicht, habe noch keine Aufforderung bekommen, interessiert mich aber auch nicht mehr sonderlich, da mich das Thema selbst mittlerweile nervt und ich die mpu vermutlich nicht mehr machen werde....
 
Ich werde sie vermutlich nicht machen...das war damit gemeint.

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Ich bin maximal genervt von diesem Thema und habe keine Lust mehr mir irgendwelche albernen Sachen aus den Fingern zu saugen... das ganze Verfahren ist meines Erachtens ziemlich lächerlich und darauf habe ich nach nun mehr einem Jahr beschäftigen damit überhaupt keine Motivation mehr. Zumal ich ehrlich gesagt auch keine tiefschürfenden Gründe habe, auch wenn einem das von allen Seiten versucht wird einzureden

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Kann sehr gut verstehen, dass es dich nervt wenn die Angaben nicht stimmen, bzw. wenn etwas nicht hinhaut. Dies ist aber vollkommen ok,.
Lass dich doch davon nicht demotivieren!

Weiß nicht, ob ich das hier so schreiben darf, aber wenn BAK und Trinkmengen nicht zusammenpassen, wirds von einem selbst angepasst.
Darum geht es doch bei dir, oder liege ich da falsch?
 
Es geht um das Thema im Grossen und Ganzen. Nicht nur um BAK und die Trinkmenge. Es fängt bei den angeblichen Trinkmengen an, die man vorher konsumiert haben soll. Absoluter Schwachsinn, wenn ich das Trinken würde wäre ich nun wirklich ein Fall für Dr. GREEN aus ER:) dann geht es weiter mit angeblichen Trinkmotiven bla bla bla.
Ich kann es schon nicht mehr hören bis zu der absolut bescheuerten Frage wie oft man angeblich schon betrunken gefahren ist.. um das mal hier aufzugreifen: NIE. Aber das kann man natürlich nicht antworten.

Auf meine sehr exakte Berechnung des BAK Plus Minus Abbau des Alkohols etc. mit unzähligen Gleichungen (selbst erstellt) exakt berechnet auf Grundlage wissenschaftlicher Standards und diverser Dr. Arbeiten als Querverweise bekommt man zu hören, der GA rechnet aber nur mit Trinkmemgen bzw Einheiten und da kommt das nicht hin. Aha. Hat er etwas SEINEN Job nicht gemacht?! . nichts von allen mehr oder weniger Standardfällen trifft auf mich zu und ich habe mittlerweile nun keine Lust mehr mich damit zu beschäftigen
Zumal wenn man das ganze System hinterfragt (was man besser nicht tun sollte) wird man erst recht genervt....

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Es war zwar ein längerer Zeitraum aber die Strafe war die selbe. Ich bin mir ziemlich sicher das es 12 Monate werden.
Nein, das ist nicht richtig. Die Zeit vorher wird im Strafverfahren berücksichtigt. Die tatsächliche Strafe sind also 12 Monate + die Zeit, die du vorher den Führerschein schon nicht mehr hattest.

Wie in jedem Strafverfahren wird die Strafe bei Wiederholungstätern natürlich höher ausfallen.
 
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