das ist in der Tat nicht eineindeutig beschrieben.
Zunächst mal steht ein nachgewiesenes 15-Monatsprogramm im Raum. Innerhalb einer stationären Einrichtung geht man davon aus, dass man eh an keinen Alkohol kommt bzw. dass dort auch streng kontrolliert wird. Der Standard war mal: 3 Monate. Naja, mit einem Jahr Nachweis nach der Therapie (= suchtspezifische Rehabilitation / Entwöhnung) bist Du wieder bei 15 Monaten*. Die 15 Monate Nachweis sind auch Pflicht, wenn es um eine ambulante Therapie geht, weil ja -> Freilauf.
Der Fall, dass eine stationäre Therapie kürzer ist, wird nicht explizit behandelt. Man könnte sich jetzt auf den Passus berufen "nach erfolgreich abgeschlossener Therapie 12 Monate", was bedeuten würde, dass die Gesamtzeit dann eben nur 14 Monate beträgt (und damit den geforderten 15 insgesamt widerspricht) oder man liefert in diesem Falle 13 Monate Nachweise - und für diesen Zeitraum gibts aber kein Nachweisprogramm.
tja...
Ich glaube, die Gutachter debattieren derzeit auch noch darüber, wie sie mit einem solchen Fall umgehen^^.
Schauen wir mal zu ambulant: 15 Monate Nachweise, die ambulante Therapie begleitet das. Sie sollte 6 Monate vor Nachweisende beendet sein (Stabilitätstest) - sofern es sich um eine suchtspezifische Rehabilitation / Entwöhnung handelt. Eine ambulante Stabilisierung im Nachfeld kann stattfinden, wann sie will.
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* auch bei Fällen, wo man bereits vor der stationären Therapie bereits Nachweise erbracht hatte, reiht sich diese Logik ein, mit der Einschränkung, dass NACH der Entzugstherapie noch 6 Monate nachzuweisen sind - auch im Sinne: war die Therapie erfolgreich? Dann sähe es beispielsweise so aus: 6 Monate Nachweise, danach stationär 3 Monate, dann noch 6 Monate Nachweise, gesamt dann auch wieder 15.