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Zweite Trunkenheitsfahrt nach 10 Jahren

Schleierhafte Formulierung der bast.Meiner Einschätzung nach bewusst so formuliert, um dem Gutachter(in) trotz der streng geregelten Beurteilungsvorgaben, betreffend der Abstinenznachweise einen gewissen Spielraum zu geben. Letztendlich wird das Thema dann individuell besprochen. Natürlich nur meine persönliche Einschätzung.
 
Aber "Spielraum" ist etwas, das ansonsten recht rigiden Vorgaben widerspricht. Und es kann nicht sein, dass es jetzt vom Gutachter abhängt. Eine oft diskutierte Option ist, dass man die 12 Monate mitbringt und zur MPU dann noch genügend Haare (und Zeitraum) mitbringt, dass der Gutachter bei Zweifeln dann eben noch eine Haarprobe nehmen kann, um den rückwirkenden Zeitraum bei Zweifeln nachzutesten. Für die Vorbereiter wird das auch schwierig. Sie sind oft angehalten " auf Nummer sicher" zu empfehlen, aber es gibt halt dann immer noch eine Unverhältnismäßigkeit, eine 3-Monats-Haarprobe für einen Nachweis von einem Monat zu zahlen. Und ja: ein längerer Nachweis ist nie verkehrt, immerhin steht in den buk ein "mindestens".

Solange da die Gutachter nicht eine klare Linie fahren, würde ich ebenfalls auf Nummer sicher gehen und eben Nachweise für 13 oder noch länger mitbringen (dann ist auch das "mindestens" gut bedient).
 
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