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Zweite Trunkenheitsfahrt nach 10 Jahren

Schleierhafte Formulierung der bast.Meiner Einschätzung nach bewusst so formuliert, um dem Gutachter(in) trotz der streng geregelten Beurteilungsvorgaben, betreffend der Abstinenznachweise einen gewissen Spielraum zu geben. Letztendlich wird das Thema dann individuell besprochen. Natürlich nur meine persönliche Einschätzung.
 
Aber "Spielraum" ist etwas, das ansonsten recht rigiden Vorgaben widerspricht. Und es kann nicht sein, dass es jetzt vom Gutachter abhängt. Eine oft diskutierte Option ist, dass man die 12 Monate mitbringt und zur MPU dann noch genügend Haare (und Zeitraum) mitbringt, dass der Gutachter bei Zweifeln dann eben noch eine Haarprobe nehmen kann, um den rückwirkenden Zeitraum bei Zweifeln nachzutesten. Für die Vorbereiter wird das auch schwierig. Sie sind oft angehalten " auf Nummer sicher" zu empfehlen, aber es gibt halt dann immer noch eine Unverhältnismäßigkeit, eine 3-Monats-Haarprobe für einen Nachweis von einem Monat zu zahlen. Und ja: ein längerer Nachweis ist nie verkehrt, immerhin steht in den buk ein "mindestens".

Solange da die Gutachter nicht eine klare Linie fahren, würde ich ebenfalls auf Nummer sicher gehen und eben Nachweise für 13 oder noch länger mitbringen (dann ist auch das "mindestens" gut bedient).
 
Und es kann nicht sein, dass es jetzt vom Gutachter abhängt.
Ich schätze deine Expertise, dein Fachwissen sehr.
Aber natürlich haben wir es hier mit Menschen zu tun. Auf beiden Seiten. Wie in allen Bereichen des "Rechtssytems". Jeder hat seine Vorerfahrungen - nicht nur der "zu Begutachtende".
 
ok, Du hast mich beim "Maulen" erwischt :)
Es ist klar, dass sowohl Explorationsgüte (und - Tiefe) als auch Entscheidungsfindung auch mit vom Gutachter abhängen, das lässt sich durch Kriterien gar nicht einfangen.
Aber: wenigstens bei den Formalitäten hätte das hochbezahlte Autorenteam auf Widerspruchsfreiheit achten können (z.B. geforderte Nachweisfristen). Die Gutachter debattieren da freudig über die Auslegung und wenn die zu einem Ergebnis gekommen sind, erfahrens auch die Vorbereiter - immerhin müssen ja letztere die wahrscheinliche Gutachterreaktion vorwegnehmen.
Mich persönlich ärgert, dass es Logiklücken gibt und gegen die Qualität der Autoren spricht für mich eine Petitesse: vollkommen unnötige Redundanz. "deutlich länger als ein Jahr, mindestens 15 Monate" stetig wiederholt. 15 Monate sind immer länger als ein Jahr - als würden die Autoren nach Worten bezahlt. Hier fehlt es (offenbar?) an grundlegenden Logik- und Formulierungsfähigkeiten, das halte ich für unwürdig für einen "Goldstandard".
Aber ja, wir haben nun mal keinen anderen...

Am Rande: das Ding mit "12 Monate nach Beendigung der stationären Therapie" kommt ja aus der Rechtssprechung, die stellt einen verbindlichen Rahmen für die Beurteilungskriterien dar. Es sei den Autoren vergeben, dass in der Vorgabe bereits schon keinen unterschiedlich langen Standardtherapiezeiten Rechnung getragen wurde, aber ich würde schon erwartet haben, dass der Crash mit der "15-Monate-Forderung" den Autoren auffällt. Kriterien dürfen imho gerne unvollständig / weich formuliert sein - aber sie sollten keine klaren Widersprüche enthalten.
Und da gehts mir schon gar nicht um den einen Monat hin oder her, sondern um die grundsätzliche Gewissenhaftigkeit, die ich (und so einige andere) an mehreren Stellen des Goldstandards nicht als gegeben sehe. Einem Praktikanten kann ich das gut vergeben. Hochbezahlten Titelträgern weniger.
[maulen/off] :p
 
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Besser kann man es nicht ausdrücken. Danke hierfür, Wow.Um den ein oder anderen Monat mehr geht's echt nicht. Aber Klarheit von einer Bundesanstalt wäre angebracht. Na ja, der Faden zieht sich halt durch viele Ämter......
Schönen Abend euch
 
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