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Zweite Trunkenheitsfahrt nach 10 Jahren

Schleierhafte Formulierung der bast.Meiner Einschätzung nach bewusst so formuliert, um dem Gutachter(in) trotz der streng geregelten Beurteilungsvorgaben, betreffend der Abstinenznachweise einen gewissen Spielraum zu geben. Letztendlich wird das Thema dann individuell besprochen. Natürlich nur meine persönliche Einschätzung.
 
Aber "Spielraum" ist etwas, das ansonsten recht rigiden Vorgaben widerspricht. Und es kann nicht sein, dass es jetzt vom Gutachter abhängt. Eine oft diskutierte Option ist, dass man die 12 Monate mitbringt und zur MPU dann noch genügend Haare (und Zeitraum) mitbringt, dass der Gutachter bei Zweifeln dann eben noch eine Haarprobe nehmen kann, um den rückwirkenden Zeitraum bei Zweifeln nachzutesten. Für die Vorbereiter wird das auch schwierig. Sie sind oft angehalten " auf Nummer sicher" zu empfehlen, aber es gibt halt dann immer noch eine Unverhältnismäßigkeit, eine 3-Monats-Haarprobe für einen Nachweis von einem Monat zu zahlen. Und ja: ein längerer Nachweis ist nie verkehrt, immerhin steht in den buk ein "mindestens".

Solange da die Gutachter nicht eine klare Linie fahren, würde ich ebenfalls auf Nummer sicher gehen und eben Nachweise für 13 oder noch länger mitbringen (dann ist auch das "mindestens" gut bedient).
 
Und es kann nicht sein, dass es jetzt vom Gutachter abhängt.
Ich schätze deine Expertise, dein Fachwissen sehr.
Aber natürlich haben wir es hier mit Menschen zu tun. Auf beiden Seiten. Wie in allen Bereichen des "Rechtssytems". Jeder hat seine Vorerfahrungen - nicht nur der "zu Begutachtende".
 
ok, Du hast mich beim "Maulen" erwischt :)
Es ist klar, dass sowohl Explorationsgüte (und - Tiefe) als auch Entscheidungsfindung auch mit vom Gutachter abhängen, das lässt sich durch Kriterien gar nicht einfangen.
Aber: wenigstens bei den Formalitäten hätte das hochbezahlte Autorenteam auf Widerspruchsfreiheit achten können (z.B. geforderte Nachweisfristen). Die Gutachter debattieren da freudig über die Auslegung und wenn die zu einem Ergebnis gekommen sind, erfahrens auch die Vorbereiter - immerhin müssen ja letztere die wahrscheinliche Gutachterreaktion vorwegnehmen.
Mich persönlich ärgert, dass es Logiklücken gibt und gegen die Qualität der Autoren spricht für mich eine Petitesse: vollkommen unnötige Redundanz. "deutlich länger als ein Jahr, mindestens 15 Monate" stetig wiederholt. 15 Monate sind immer länger als ein Jahr - als würden die Autoren nach Worten bezahlt. Hier fehlt es (offenbar?) an grundlegenden Logik- und Formulierungsfähigkeiten, das halte ich für unwürdig für einen "Goldstandard".
Aber ja, wir haben nun mal keinen anderen...

Am Rande: das Ding mit "12 Monate nach Beendigung der stationären Therapie" kommt ja aus der Rechtssprechung, die stellt einen verbindlichen Rahmen für die Beurteilungskriterien dar. Es sei den Autoren vergeben, dass in der Vorgabe bereits schon keinen unterschiedlich langen Standardtherapiezeiten Rechnung getragen wurde, aber ich würde schon erwartet haben, dass der Crash mit der "15-Monate-Forderung" den Autoren auffällt. Kriterien dürfen imho gerne unvollständig / weich formuliert sein - aber sie sollten keine klaren Widersprüche enthalten.
Und da gehts mir schon gar nicht um den einen Monat hin oder her, sondern um die grundsätzliche Gewissenhaftigkeit, die ich (und so einige andere) an mehreren Stellen des Goldstandards nicht als gegeben sehe. Einem Praktikanten kann ich das gut vergeben. Hochbezahlten Titelträgern weniger.
[maulen/off] :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Besser kann man es nicht ausdrücken. Danke hierfür, Wow.Um den ein oder anderen Monat mehr geht's echt nicht. Aber Klarheit von einer Bundesanstalt wäre angebracht. Na ja, der Faden zieht sich halt durch viele Ämter......
Schönen Abend euch
 
Da hat sich anscheinend einiges geändert BuK 5.......
Darüber hinaus :
  • erfolgte in Teil B eine grundlegende Überarbeitung der A-Hypothesen (Alkohol) und Kriterien, einschließlich der Aktualisierung entsprechender toxikologischer Anforderungen (Kriterium A 2.7 N),
 
Ich hab ambulante Therapie gemacht und 15 Monate Abstinenznachweis und die Ärztin bei der MPU hat sich daran aufgehängt, dass die Zeit von 6 Monaten nach abgeschlossene Therapie gerade so rum ist und ob ich dann meine, dass es reicht . Ich hab ihr dann gesagt, dass ich acht Monate auf dem Therapieplatz warten musste und die acht Monate mit Privatfinanzierten Programmen überbrückt habe und deshalb meine Verhaltensveränderung langfristig abrupt ist. Das hatte mir meine verkehrspsychologin so mitgegeben. Sie kannte die MPU Stelle, zu der ich gegangen bin, und wusste, dass die Ärztin grundsätzlich zu allen unfreundlich ist und sich an solchen Dingen aufhängt. Hatte mir aber auch gesagt, dass ich mit 15 Monaten Abstinenz in die MPU muss.

Ich bin allerdings auch mit A1 in die MPU gegangen
 
nd die Ärztin bei der MPU hat sich daran aufgehängt, dass die Zeit von 6 Monaten nach abgeschlossene Therapie gerade so rum
Weia - die soll sich mal die buk durchlesen*! Und: mit 15 Monaten Nachweisen bräuchtest Du innerhalb der A1 als "Selbstheiler" streng genommen gar keine Therapie.


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* Zitat BUK5 / A1.3 - 13:
Hat der Klient eine ambulante suchtspezifische Rehabilitation durchgeführt, die in der Regel neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt, so ist der Zeitraum der Abstinenz insgesamt (inkl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate (*seufz! - Anm.d.V.). Davon sollten mindestens drei Monate im Zeitraum nach Abschluss der Maßnahme und vor einer Begutachtung der Fahreignung liegen. Die Abstinenz ist nachvollziehbar belegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
genau das hat meine Verkehrs Psychologin auch gesagt
Die Ärztin hat drauf rumgeritten weil ich ja das Verhalten nach der Therapie nicht lange genug erprobt habe. Das war im MPU Gespräch selbst überhaupt kein Thema.
Ich konnte alle Fragen durch lang erprobtes und erlebtes glaubhaft erzählen. Auch meine Leber Werte waren bei der blutentnahme plötzlich erhöht während sie im verlauf der Abstinenz im Normalen Rahmen waren. War auch kein Problem
 
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