ok, Du hast mich beim "Maulen" erwischt

Es ist klar, dass sowohl Explorationsgüte (und - Tiefe) als auch Entscheidungsfindung auch mit vom Gutachter abhängen, das lässt sich durch Kriterien gar nicht einfangen.
Aber: wenigstens bei den Formalitäten hätte das hochbezahlte Autorenteam auf Widerspruchsfreiheit achten können (z.B. geforderte Nachweisfristen). Die Gutachter debattieren da freudig über die Auslegung und wenn die zu einem Ergebnis gekommen sind, erfahrens auch die Vorbereiter - immerhin müssen ja letztere die wahrscheinliche Gutachterreaktion vorwegnehmen.
Mich persönlich ärgert, dass es Logiklücken gibt und gegen die Qualität der Autoren spricht für mich eine Petitesse: vollkommen unnötige Redundanz.
"deutlich länger als ein Jahr, mindestens 15 Monate" stetig wiederholt. 15 Monate sind immer länger als ein Jahr - als würden die Autoren nach Worten bezahlt. Hier fehlt es (offenbar?) an grundlegenden Logik- und Formulierungsfähigkeiten, das halte ich für
unwürdig für einen "Goldstandard".
Aber ja, wir haben nun mal keinen anderen...
Am Rande: das Ding mit "12 Monate nach Beendigung der stationären Therapie" kommt ja aus der Rechtssprechung, die stellt einen verbindlichen Rahmen für die Beurteilungskriterien dar. Es sei den Autoren vergeben, dass in der Vorgabe bereits schon keinen unterschiedlich langen Standardtherapiezeiten Rechnung getragen wurde, aber ich würde schon erwartet haben, dass der Crash mit der "15-Monate-Forderung" den Autoren auffällt. Kriterien dürfen imho gerne unvollständig / weich formuliert sein - aber sie sollten keine klaren Widersprüche enthalten.
Und da gehts mir schon gar nicht um den einen Monat hin oder her, sondern um die grundsätzliche Gewissenhaftigkeit, die ich (und so einige andere) an mehreren Stellen des Goldstandards nicht als gegeben sehe. Einem Praktikanten kann ich das gut vergeben. Hochbezahlten Titelträgern weniger.
[maulen/off]
