Okay Dave, ich habe mir jetzt mal deinen Thread durchgelesen und muss zugeben das ich das schon früher hätte machen müssen - dann hätte ich schon einige Dinge im Vorfeld klar stellen können. Aber hätte, hätte Fahrradkette....jetzt ist es halt so wie es ist und mittlerweile hast du ja auch einen VP gefunden, der dir bei der Vorbereitung hilft und sicher ein paar Dinge erklären konnte.
Zunächst mal zum Vorsatz: Es ist ganz eindeutig aus deinem Gerichtsurteil heraus zu lesen (fett markiert), warum du wegen Vorsatz verurteilt wurdest (und deine Strafe darum mit Sicherheit höher ausgefallen ist, als sie es bei einer fahrlässigen Tat gewesen wäre):
Evtl. hätte ein guter RA den Vorsatz "zerpflücken" können - ist aber mittlerweile (aufgrund des Zeitraumes) auch kein Thema mehr.
Das Gerichtsurteil liegt zwar in deiner FS-Akte, primär wird es dem GA aber darum gehen, WARUM du zuviel getrunken hast und nicht ob die TF nun vorsätzlich oder fahrlässig war...
Beratungsgespräche durch einen VP erfolgen nur noch beim TÜV. Diese Gespräche sind offiziell verboten. Der TÜV hat jedoch ein Hintertürchen gefunden, die dies noch zulassen, da die Beratungen nicht im eigenen Haus stattfinden, sondern sich "Nordkurs" oder ähnlich nennen.
Die Sache mit der Haaranalyse steht ja noch im Raum, oder? Ich gebe deinem VP da schon recht, dass diese aussagekräftiger ist......wieso sollte man aber Geld in eine Sache investieren, die gar nicht "gefordert" wird? Gerade bei der Pima konnte ich bisher in keinem Erfahrungsbericht lesen, dass diese gefordert/verlangt wurde (beim TÜV hingegen schon). Der CDT liegt mW bei ca 20 Euro, eine Haaranalyse dürfte da merklich teurer sein. Aber diese Entscheidung triffst du im Endeffekt sicher selbst.
Zu deinem FB (und dabei lasse ich jetzt vorherige Anmerkungen mal außer acht, da ich diese aufgrund neutralem Kommentierungswillen nicht nachgelesen habe):
Zum Zeitpunkt der "Überredung" warst du ja schon stark alkoholisiert. Auch wenn das Gericht im Urteil schreibt, dass du "wusstest" das du zuviel getrunken hast, so ist es doch so, dass der Alkohol "enthemmt" und wir in diesem Zustand Dinge tun, die wir nüchtern gar nicht machen würden. Die Hemmschwelle (auch Verbotenes zu tun) schwindet von Glas zu Glas. Von daher ist es nachvollziehbar, wie es zu der TF kam (das es in Ordnung war meine ich damit aber nicht...).
Bierflaschen mit 0,5ml ? Dann könnte es hinkommen....
Nein ernsthaft, du warst mit deinen damals 53 kg als "Fliegengewicht" einzuordnen. Deine Trinkmenge muss definitiv niedriger gewesen sein. Allein mit den 3l Bier hättest du zum Zeitpunkt der BE über 2‰ haben müssen.
Hast du das zwischenzeitlich nochmal mit deinem VP neu "berechnet"?
Hier schlägt sich natürlich auch der "Vorsatz" nieder - obwohl du gespürt hast wie unsicher du bist, bist du weitergefahren...
Jetzt könnte ich dich fragen, ob du vor hattest am nächsten Morgen zu fahren, denn da hättest du immer noch zuviel intus haben können...jedoch steht es ja außer Frage das du nicht zum ersten Mal stark alkoholisiert gefahren bist (13 km ohne Unfall) und es geht in der MPU mehr darum, dass dies eben künftig nicht mehr passiert.
Da du erst 19 warst hattest du deinen FS ja erst sehr kurz - trotzdem ist bei deinem Trinkverhalten im Vorfeld davon auszugehen, dass es mehr Fahrten gewesen sind. Wenn wir nun ein Jahr zugrunde legen und dieses 52 WE hat und davon nur die Hälfte annehmen, kommen wir auf 26 Fahrten. Es geht ja nicht nur um stark alkoholisierte Fahrten, sondern auch um jene mit "nur" 1 oder 2 Bier, oder um Fahrten mit Restalk.
Im übrigen...ich weiß nicht genau wie es in Berlin ist, aber - es kann durchaus schon mal zu Nachprüfungen kommen wenn der "Klient" seinen FS nur sehr kurz hatte und dann sehr viele Jahre nicht. Im allgemeinen passiert das eher erst ab 10 Jahren ohne FS - ganz ausschließen will ich es aber nicht.
In den Fragen 9 und 10 geht es ausschließlich um dein Trinkverhalten vor der TF. Diese Mengen müssen zu deinen Trinkmengen der TF passen. Das wirst du aber sicher auch mit deinem VP abklären/abgeklärt haben. Wichtig ist hierbei das man beim GA keinesfalls untertreiben darf, da dies sonst als fehlende Selbstreflexion gewertet wird. Es wäre gut wenn du die Maßeinheiten mit angeben würdest, dann ist es besser nachzuvollziehen.
Zunächst mal zum Vorsatz: Es ist ganz eindeutig aus deinem Gerichtsurteil heraus zu lesen (fett markiert), warum du wegen Vorsatz verurteilt wurdest (und deine Strafe darum mit Sicherheit höher ausgefallen ist, als sie es bei einer fahrlässigen Tat gewesen wäre):
Im Gerichtsurteil steht nun folgendes: Am 05.12 hielt sich der Angeklagte in den Abendstunden bei Freunden auf einer Geburtstagsfeier in . . . auf und trank dort fünf bis sechs Gläser mit je 0,4 L eines Rum-Cola Gemisches. Ein Bekannter von ihm überredete ihn dann, mit seinem PKW noch zwei Freundinnen abzuholen. Der Angeklagte erklärte sich hierzu nach mehrmaligen Bitten bereit, obwohl er wusste, dass er aufgrund der getrunkenen Alkoholmengen nicht mehr in der Lage war, ein Kraftfahrzeug zu führen. Am 05.12.2009 gegen 23:30 Uhr fuhr er mit seinem Pkw der Marke . . . amtliches Kennzeichen . . . u.a. die . . . Straße und . . . Straße in . . . in alkoholisiertem Zustand entlang. In der . . . Straße wurde der Angeklagte im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und bei ihm Alkohol in der Atemluft warhgenommen. Die bei dem Angeklagten am 6.12.2009 um 00:15 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine mittlere Blutalkoholkonzentration von 1,63 Promille.
Evtl. hätte ein guter RA den Vorsatz "zerpflücken" können - ist aber mittlerweile (aufgrund des Zeitraumes) auch kein Thema mehr.
Das Gerichtsurteil liegt zwar in deiner FS-Akte, primär wird es dem GA aber darum gehen, WARUM du zuviel getrunken hast und nicht ob die TF nun vorsätzlich oder fahrlässig war...
Beratungsgespräche durch einen VP erfolgen nur noch beim TÜV. Diese Gespräche sind offiziell verboten. Der TÜV hat jedoch ein Hintertürchen gefunden, die dies noch zulassen, da die Beratungen nicht im eigenen Haus stattfinden, sondern sich "Nordkurs" oder ähnlich nennen.
Die Sache mit der Haaranalyse steht ja noch im Raum, oder? Ich gebe deinem VP da schon recht, dass diese aussagekräftiger ist......wieso sollte man aber Geld in eine Sache investieren, die gar nicht "gefordert" wird? Gerade bei der Pima konnte ich bisher in keinem Erfahrungsbericht lesen, dass diese gefordert/verlangt wurde (beim TÜV hingegen schon). Der CDT liegt mW bei ca 20 Euro, eine Haaranalyse dürfte da merklich teurer sein. Aber diese Entscheidung triffst du im Endeffekt sicher selbst.
Zu deinem FB (und dabei lasse ich jetzt vorherige Anmerkungen mal außer acht, da ich diese aufgrund neutralem Kommentierungswillen nicht nachgelesen habe):
1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)
Es war ein Samstag, der 04.12.2009. An diesen Tag feierte eine alte flüchtige Bekanntschaft von mir, seinen 19. Geburtstag. Ich kannte ihn von meiner damaligen Ex Freundin. Wir hatten nur flüchtig etwas miteinander zu tun.
Er wohnte außerhalb von Berlin, sodass ich mich entschied zusammen mit Freunden per Auto dort hin zu fahren.
Da ich wusste, dass ich dort etwas trinken würde, hatte ich es so ausgemacht, dass ich, meine Freundin und mein Kumpel dort übernachten.
Wir fuhren also an einem Späten Nachmittag los. Dies dürfte so um 17 -18 Uhr gewesen sein.
Zuvor hatte ich noch nichts Alkoholisches getrunken. Die Ankunft war um ca. 19.30 Uhr.
Als wir eintrafen waren bereits mehrere Gäste vor Ort und es wurden auch bereits alkoholische Getränke zu sich genommen.
Ein paar Gäste zogen los um weitere Getränke und Knabberzeugs kaufen zu gehen. Ich unterhielt mich in der Zeit mit meiner Freundin und ein paar anderen Gästen, dazu trank ich mein erstes Bier. Später am Abend saß mein alter Kumpel, der an diesem Tag seinen Geburtstag feierte, zusammen mit weiteren Gästen an einem Tisch und dort wurden auch Hochprozentige Getränke konsumiert.
Während wir uns alle unterhielten und feierten, teilte einer der Gruppe Becher aus und mixte jeden etwas Rum mit Cola zusammen, um später auf das Geburtstagskind anzustoßen. Von dem Mixturen wurden im folgenden Abend einige weitere konsumiert. Später am Abend fragte dieser mich dann, ob ich mich dazu bereit erkläre, noch 2 Freundinnen von ihm mit dem Auto abzuholen. Meine Antwort darauf war, dass ich das nicht machen werde, da ich schon etwaswas getrunken habe und er wusste es auch ganz genau. Nachdem er mich jedoch mehrmals darum gebeten bzw. gedrängelt hat, konnte er mich leider doch dazu überreden los zufahren. Zu diesem Zeitpunkt habe ich ca. 4 Becher von dem Rum-Cola Gemisch, aber auch eine menge Bier getrunken. Ich bin also zusammen mit ihm losgefahren. Zeitpunkt war gegen 23:30 Uhr. Der Weg bis dahin betrug ca. 16 km. Als wir die Mädchen abgeholt hatten machten wir uns nach einer weile wieder auf dem Rückweg. Ich fuhr recht zügig, hielt mich aber an die Vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Als ich eine Straße entlang fuhr, sagte mir mein Kumpel plötzlich dass hinter mir ein Polizeiwagen auf sich aufmerksam machte und ich anhalten sollte. Ich bog in eine Nebenstraße ab und hielt an einer Tankstelle. Bei der Verkehrskontrolle wurde auch ein Alkoholtest gemacht. Das pusten ergab einen Wert von 1,36 Promille. Später auf der Wache erwies der Alkohol Bluttest einen Wert von 1,63 Promille.
Der Führerschein wurde natürlich einbehalten und ich dürfte mit dem Zug zurück fahren.
Zum Zeitpunkt der "Überredung" warst du ja schon stark alkoholisiert. Auch wenn das Gericht im Urteil schreibt, dass du "wusstest" das du zuviel getrunken hast, so ist es doch so, dass der Alkohol "enthemmt" und wir in diesem Zustand Dinge tun, die wir nüchtern gar nicht machen würden. Die Hemmschwelle (auch Verbotenes zu tun) schwindet von Glas zu Glas. Von daher ist es nachvollziehbar, wie es zu der TF kam (das es in Ordnung war meine ich damit aber nicht...).
2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
Ich habe 5-6 Flaschen Bier mit je 0.5 ml und 4 Becher Rum-Cola Gemisch innerhalb von 3,5 Std. getrunken. Das war in der Zeit von ca. 20.00 Uhr bis 23:30 Uhr.
Bierflaschen mit 0,5ml ? Dann könnte es hinkommen....
Nein ernsthaft, du warst mit deinen damals 53 kg als "Fliegengewicht" einzuordnen. Deine Trinkmenge muss definitiv niedriger gewesen sein. Allein mit den 3l Bier hättest du zum Zeitpunkt der BE über 2‰ haben müssen.
Hast du das zwischenzeitlich nochmal mit deinem VP neu "berechnet"?
4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
Mir war sehr unwohl bei der Fahrt, da ich Angst hatte das etwas passieren könnte.
Durch den Alkohol hatte ich einen Tunnelblick und es fiel mir schwer die Spur zu halten.
Hier schlägt sich natürlich auch der "Vorsatz" nieder - obwohl du gespürt hast wie unsicher du bist, bist du weitergefahren...
5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?
Ich wollte bei meinem ehemaligen Kumpel übernachten, um am nächsten Tag ausgenüchtert den Rückweg antreten zu können. Bei der Frage Am Tisch hatte ich meinen Kumpel darauf hingewiesen das ich bereits etwas getrunken habe und nicht fahren werde. Leider habe ich mich einlullen lassen.
Jetzt könnte ich dich fragen, ob du vor hattest am nächsten Morgen zu fahren, denn da hättest du immer noch zuviel intus haben können...jedoch steht es ja außer Frage das du nicht zum ersten Mal stark alkoholisiert gefahren bist (13 km ohne Unfall) und es geht in der MPU mehr darum, dass dies eben künftig nicht mehr passiert.
7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
Ich schätze bis zur TF ungefähr 7-8 mal.
Ich hatte Glück das nie was passiert ist.
Da du erst 19 warst hattest du deinen FS ja erst sehr kurz - trotzdem ist bei deinem Trinkverhalten im Vorfeld davon auszugehen, dass es mehr Fahrten gewesen sind. Wenn wir nun ein Jahr zugrunde legen und dieses 52 WE hat und davon nur die Hälfte annehmen, kommen wir auf 26 Fahrten. Es geht ja nicht nur um stark alkoholisierte Fahrten, sondern auch um jene mit "nur" 1 oder 2 Bier, oder um Fahrten mit Restalk.
Im übrigen...ich weiß nicht genau wie es in Berlin ist, aber - es kann durchaus schon mal zu Nachprüfungen kommen wenn der "Klient" seinen FS nur sehr kurz hatte und dann sehr viele Jahre nicht. Im allgemeinen passiert das eher erst ab 10 Jahren ohne FS - ganz ausschließen will ich es aber nicht.
9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
Nach meinem 1. Kontakt mit dem Alkohol war ich in der „probier Phase“ hier und da mal wieder.
In den vergangenen Jahren habe ich dann hin und wieder mit Freunden auf Festen, in Diskotheken oder in gemütlicher Runde getrunken.
Heute hin und wieder zu feierlichen Anlässe oder in gemütlicher Runde.
10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
Von 2007 - 2008 war ich in der „Probier Phase“ mit ungefähr ein Sixxa Bier pro Monat, ab und zu auch mal etwas hochprozentiges.
Von 2008 - 2012 Überwiegenderweise am Wochenende immer so 5-6 Bier oder auch hochprozentiges.
Von 2012 - 2014 Immer weniger Alkoholische Anlasse, mit reduzierten Trinkmengen.
2015 Keine hochprozentigen Getränke mehr. Ein Paar Bier zu feierlichkeiten und Anlässen.
In den Fragen 9 und 10 geht es ausschließlich um dein Trinkverhalten vor der TF. Diese Mengen müssen zu deinen Trinkmengen der TF passen. Das wirst du aber sicher auch mit deinem VP abklären/abgeklärt haben. Wichtig ist hierbei das man beim GA keinesfalls untertreiben darf, da dies sonst als fehlende Selbstreflexion gewertet wird. Es wäre gut wenn du die Maßeinheiten mit angeben würdest, dann ist es besser nachzuvollziehen.