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Erneut Auffällig nach pos. Gutachten

Ich wollte doch nur wissen, was er so getrunken hat, um auf so einen Promillewert zu kommen. Mehr nicht. Fragen wird ja wohl noch erlaubt sein. Es ging mir hier auch nicht um eine Aufarbeitung, nur um den Austausch. Verstehe nicht, dass hier so reagiert wird...schade!
 
Das war auch nicht böse von mir gemeint. War halt nur eine persönliche Feststellung meinerseits. Und ja, wie bereits erwähnt sind Fragen erlaubt.
 
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Ich hoffe ich habe jetzt alle Klarnamen erwischt, Danke an @rüdscher für die Meldung :smiley711:
 
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@ Hammer, ist es nicht erlaubt, sich mit anderen Usern in deren Threads auszutauschen?
Das ist durchaus erlaubt, dass eigene Thema sollte aber in einem separaten Thread ausgelagert werden.
Ich habe das jetzt nicht weiter verfolgt, aber achtet auf einen vernünftigen Umgangston !!!
 
Sorry, aber deine Wahrscheinlichkeitsrechnung ist in meinem Fall nicht zutreffend. Ich bin das erste Mal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren, die Radfahrtaten liegen deutlich über 10 Jahre her.
Und bewusst wäre ich auch dieses Mal nicht gefahren. Leider hatte ich einen Blackout (die Gründe müssen noch aufgearbeitet werden) und kann mich nicht erinnern ....
Das würde ich zum Beispiel bei deiner Vorgeschichte nicht bei der Mpu sagen.
 
Zitat Mat_C
Ich hänge hier mal meine Antworten an, die ich bisher erhalten habe zu meiner Geschichte ... gehen doch recht weit auseinander. Daher meine Frage nach einem geeigneten VP, der bestenfalls mal MPU-Gutachter war zwecks Fahrplan.

Wahrscheinlich wirst du so einen auf diesen Seiten nicht finden.
Zumindest nicht zu diesen Preisen. 49€
Aber vielleicht mit Garantie,das du bestehst, wenn du sie in Anspruch nimmst, und das Geld überweist.
Dein Hauptaugenmerk sollte sich auf dein Alkoholproblem richten, der Vp kommt erst am Ende der Fahnenstange.
Solange du dein Alkoholproblem nicht in den Griff kriegst, wird das meiner Meinung nach schwierig.
Du kannst dir ja mal unabhängig ein Alkoholforum ansehen, davon gibt es auch einige, wo du deine Situation aufarbeiten kannst, unabhängig von einer Shg.

Zitat kenntlich gemacht *Nancy*
 
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@Mat_C ... wie ich sehe, hast du hier 3 Threads zu deinem Thema am laufen !!!
Dies verstößt gegen die Forumsregeln ... Ein Thema = Ein Thread

Welchen Threadnamen möchtest du behalten ?

Keine Antwort ... fliegt alles in die Tonne !!!
 
@Mat_C ... wie ich sehe, hast du hier 3 Threads zu deinem Thema am laufen !!!
Dies verstößt gegen die Forumsregeln ... Ein Thema = Ein Thread

Welchen Threadnamen möchtest du behalten ?

Keine Antwort ... fliegt alles in die Tonne !!!
Sind drei verschiedene Themen ... aber wenn du meinst, dann lösch halt alle
 
Mein Anwalt sagte heute, dass ich so früh wie möglich neben allem (Abstinenz und Suchtberatung) auch einen Verkehrspsychologen aufsuchen soll... in meiner Nähe finde ich aber keinen geeigneten, daher die Suche nach Online-VP.
 
Im aktuellen Stadium bringt ein VP nix. Erdt mal Therapie und dann AN anfangen. Dann überlegen ob für die letzten 6 Monate ein VP sinnvoll ist oder ob du hier und im Leben nicht genug gelernt hast
 
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, will er versuchen, dieses Urteil anzuwenden:

Nachschulungsmaßnahe des Angeklagten hat Fahreignungsmangel entfallen lassen​

Ein Beispiel: In einem aktuellen Fall konnte das Amtsgericht Leer davon überzeugt werden, dass der Angeklagte, der mit 2,21 Promille einen Unfall mit Sachschaden verursacht hatte, im Zeitpunkt der Entscheidung acht Monate nach der Tat, seine Fahreignung wiedergewonnen hatte und sah deshalb im Urteil davon ab, dessen Fahrerlaubnis zu entziehen. Der im Außendienst beschäftigte Familienvater erhielt somit seinen Führerschein durch das Gericht zurück (AG Leer, Urt. v. 24.8.2011, Az.: 6c Cs 420 Js 27526/10-150/11).

Hat das bei jemanden hier schob einmal geklappt?
 
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, will er versuchen, dieses Urteil anzuwenden:

Nachschulungsmaßnahe des Angeklagten hat Fahreignungsmangel entfallen lassen​

Ein Beispiel: In einem aktuellen Fall konnte das Amtsgericht Leer davon überzeugt werden, dass der Angeklagte, der mit 2,21 Promille einen Unfall mit Sachschaden verursacht hatte, im Zeitpunkt der Entscheidung acht Monate nach der Tat, seine Fahreignung wiedergewonnen hatte und sah deshalb im Urteil davon ab, dessen Fahrerlaubnis zu entziehen. Der im Außendienst beschäftigte Familienvater erhielt somit seinen Führerschein durch das Gericht zurück (AG Leer, Urt. v. 24.8.2011, Az.: 6c Cs 420 Js 27526/10-150/11).

Hat das bei jemanden hier schob einmal geklappt?
Leer liegt in OSTFRIESLAND und da gibt es genügend Ostriesenwitze.
Wie geht die Story weiter, ist doch die Frage.

Ja mir ist ein Fall bekannt, der laut Gericht die Fahrerlaubnis erhalten hat, aber mit der Auflage nur zu Arbeitszwecken.
Die Begründung war damals, diese Person hatte eine Schaltberechtigung für Hochspannungsanlagen.
Das Ganze wurde noch vom Arbeitgeber unterstützt, aber eine MPU musste er trotz allem im Nachhinein machen.
 
Auch wenn es hart rüberkommt, aber warum sollte dir ein Gericht entgegenkommen? Deine Vorgeschichte schon vergessen?
 
Vielleicht vergessen das viele:
DIE MPU soll ,für die Straßenverkehrsbehörde feststellen, ob diese Person in der Lage ist, Alkohol und Teilnahme im Straßenverkehr zu trennen.
Deswegen kann ja auch eine MPU angeordnet werden, wenn Fahrrad im Spiel ist.
Seltener kommt es vor, dass auch von alkoholisierten Fußgängern eine MPU gefordert wird.
Ist aber auch schon häufiger passiert.
Generell könnte die FSST die Fahrerlaubnis erteilen, ohne MPU, die Leitlinien würden das hergeben, wird aber aus Verantwortung die dann übernommen werden müsste, nicht gemacht.
Nur für Mat c Gericht und FSST sind zwei unabhängige Verwaltungen.
Du kannst dich ja mal spaßeshalber mit der FSSt anlegen, da wünsche ich dir viel Erfolg und gutes Gelingen.
Selbst mit Top-Anwalt....
Der bekommt sein Geld aber trotz allem, auch wenn du dann immer noch keinen Führerschein hast.
Alternativ kannst du ja ins Ausland ziehen, dort deine FS machen, und dort fahren.
Dein Fahrverbot gilt nur in Deutschland.
Und kann wieder erteilt werden, wenn du der FSST nachweist ,das du in der Lage bist Alk und Straßenverkehr zu trennen.
Das geschieht in er Regel durch die MPU.
 
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Der Richter sieht jemand vermutlich Mittdreißiger, der erst vor 7 Jahren eine FE bekommen hat.
Den Rest denkt er sich…
 
Der Richter sieht jemand vermutlich Mittdreißiger, der erst vor 7 Jahren eine FE bekommen hat.
Den Rest denkt er sich…
Wenn die FSST will, kann sie trotz allem eine Mpu fordern.
Es sind zwei unabhängige Behörden.
Schon der Tatbestand 2,21 reicht aus, dass sie das anordnen kann, in Verbindung mit Straßenverkehr.
Daher hat sie ja ihren Namen. STRASSENVERKEHRSBEHÖRDE.
Und viele Behörden fuschen untereinander herum,
Der Führerschein wird nie DEIN Eigentum sein. Du bist nur der Besitzer. Alle vom Staat ausgegebenen Dokumente sind Staatseigentum. Dazu gehört auf alle Fälle der Führerschein, Personalausweis und der Reisepass.
 
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