Wenn ich ihn richtig verstanden habe, will er versuchen, dieses Urteil anzuwenden:
Nachschulungsmaßnahe des Angeklagten hat Fahreignungsmangel entfallen lassen
Ein Beispiel: In einem aktuellen Fall konnte das Amtsgericht Leer davon überzeugt werden, dass der Angeklagte, der mit 2,21 Promille einen Unfall mit Sachschaden verursacht hatte, im Zeitpunkt der Entscheidung acht Monate nach der Tat, seine Fahreignung wiedergewonnen hatte und sah deshalb im Urteil davon ab, dessen Fahrerlaubnis zu entziehen. Der im Außendienst beschäftigte Familienvater erhielt somit seinen Führerschein durch das Gericht zurück (AG Leer, Urt. v. 24.8.2011, Az.: 6c Cs 420 Js 27526/10-150/11).
Hat das bei jemanden hier schob einmal geklappt?