Ärztliches Gutachten zur Fahreignung

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Nicht unbedingt.

Der Indikator zu den Kriterien der A-Hypothesen (A1) sagt aus:
Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt.
Wie ich im Thread schon schrieb:
Ich zitiere mal wörtlich den Indikator aus dem Kriterium A1.3N (Pos. 16):

"Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.
Heißt sowohl anders als auch kurz ausgedrückt:

Mit Therapie = 12 Monate
Ohne Therapie "nennenswert länger als 12 Monate........"


Liebe Tara,

ich antworte erstmal auf deine Frage und gehe dann nochmal auf deinen ersten Beitrag in diesem Thread ein:
Hallo ich bin es nochmal. :smiley138:

Mit der ambulanten Entwöhnungstherapie wird es wohl aus verschiedenen Gründen nichts werden. Nun plane ich doch die MPU mit 15 oder 18 Mon Abstinenz anzugehen. Ich hab nur Angst, dass der GA unbedingt eine Therapie sehen will und ich dann so viel Zeit verschwendet habe. Könnte dies passieren?
Ganz sicher ausschließen kann man das natürlich nicht. Dies ist aber eher der Fall wenn der Gutachter von der Stabilisierung noch nicht restlos überzeugt ist. Bzw. wird dann wohl nachträglich zu einer "suchttherapeutischen Maßnahme" geraten - soll heißen: wenn du z.B. nach 18 Monaten zur MPU gehen würdest, würde dir ein GA sicher keine Therapie mehr empfehlen da der Zeitraum (Trinkende) zu lange her ist und die Kasse das gar nicht mehr bezahlen würde....
Zudem überlege ich, das äGa doch nicht zu machen. Es soll mich bei 3facher Fragestellung knapp 1400 Euro kosten. Ich glaube das Geld kann ich mir wirklich sparen, da das GA sowieso neg. werden wird.
Das ÄG soll zu folgendem Stellung nehmen:
1. Ist Frau X trotz er schizoaffektiven Störung sowie der ggw. schwerden depressiven Episode, die nach Anlage 4 FeV die Fahreigung in Frage stellen, in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen ........... gerecht zu werden?
Hierzu hast du der FSSt. einen Bericht der Klinik vorgelegt der dir "einen guten Zustand" bescheinigt. Hast du danach diesbzgl. noch weitere Hilfe in Anspruch genommen? Also bist du noch in externer Behandlung?
2. Liegt eine ausreichende Adhärenz vor?
Bedeutet: hältst du dich an die vorgegebenen Empfehlungen/Verordnungen (bspw. Medikamentengabe) der Ärzte?
3. Sind bei gegebener Fahreignung Nachuntersuchungen und wenn ja, in welchen Zeitabständen erforderlich?
Dürfte klar sein...
4. Beeinträchtigen die Fr. X vorodneten Medikamente die Fahreignung?
Nimmst du denn Medikamente? Wenn ja, haben diese Auswirkungen?
5. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bei Fr. X bestätigen?
Die FSSt. ist sich also (trotz vorliegender Befunde) gar nicht sicher ob (noch) eine fahrerlaubnisrelevante Abhängigkeit vorliegt. Dies müsste erstmal durch den Facharzt im ÄG diagnostiziert bzw. verifiziert werden. Dazu auch das nachfolgende:
6. Wenn ja, welche 3 Kriterien nach ICD 10 sind im vorliegenden Einzelfall erfüllt, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?
7. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Abhänigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des BTMG oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen die die Fahreignung in Frage stellen bestätigen?
Lässt sich das bestätigen? (Durch die Vorfälle/Diagnosen - genau wie beim Alkohol - eigentlich schon) Trotzdem möchte die FSSt. noch einmal eine genaue ärztlich profunde Antwort haben...
8. Hält Frau X bezüglich der Einnahme der Benzodiazepinen bereits Abstinenz ein, ggf seit wann?
Einer der Knackpunkte: du lebst abstinent, kannst es aber nicht belegen...
9. Falls Abhängigkeit festgestellt wurde: Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
Gut, die Antwort kennst du selbst....

Es ist wirklich sehr schwierig hier anzuraten welche Entscheidung von besserem Erfolg "gekrönt" wäre. Fakt ist so oder so, dass du AN für Alk., Drogen und Medikamente erbringen musst. Darum ist meine Einschätzung dass du mit einer MPU besser beraten wärst. Was mir allerdings durch den Kopf geht ist, dass die FSSt. am Ende trotzdem ein ÄG und eine MPU fordern könnte, da evtl. nicht alle Fragen in einer MPU beantwortet werden könnten - dann wärst du wieder genau so weit.

Darum die Überlegung, ob du nicht mal zu deinem SB gehst und nachfragst was (nach dem Entzug) bei Neubeantragung passieren würde wenn du das ÄG nicht machen lässt...
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Tara

Benutzer
Mit Therapie = 12 Monate
Ohne Therapie "nennenswert länger als 12 Monate........"

Liebe Nancy, ich lese auch immmer das: Wurde trotz Abhängigkeitsdiagnose keine Therapie durchgeführt, kann in begründeten Ausnahmefällen von den Regelanforderungen abgewichen werden. Es muss aber die Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein.

Was sind begründete Ausnahmefälle?

Würden regelmäßige Termine bei der Suchtberatung auch unter "suchttherapeuthische Maßnahme" fallen?

Hierzu hast du der FSSt. einen Bericht der Klinik vorgelegt der dir "einen guten Zustand" bescheinigt. Hast du danach diesbzgl. noch weitere Hilfe in Anspruch genommen? Also bist du noch in externer Behandlung?

Ja, mache eine ambulante Psychotherapie.

Bedeutet: hältst du dich an die vorgegebenen Empfehlungen/Verordnungen (bspw. Medikamentengabe) der Ärzte?
Ja, ich halte mich an meinen Medikamentenplan.

Nimmst du denn Medikamente? Wenn ja, haben diese Auswirkungen?
Ich nehme Medis und ich spüre keine Auswirkungen.


Die FSSt. ist sich also (trotz vorliegender Befunde) gar nicht sicher ob (noch) eine fahrerlaubnisrelevante Abhängigkeit vorliegt. Dies müsste erstmal durch den Facharzt im ÄG diagnostiziert bzw. verifiziert werden.
Da meine Akte voll ist mit der Diagnose und in meiner alten MPU auch vermerkt ist, dass ich eine Alkoholtherapie gemacht habe, glaube ich nicht, dass die Diagonose des Arztes anders ausfällt. Möglicherweise bescheinigt er mir zumindest einen Alkoholmissbrauch und dann wäre ja sowieso die MPU fällig, oder?


Einer der Knackpunkte: du lebst abstinent, kannst es aber nicht belegen...

Das stimmt. Maximal Drogen für 6 Monate, aber auch hier bin ich am Überlegen ob sich die Geldausgabe rentiert.

Was mir allerdings durch den Kopf geht ist, dass die FSSt. am Ende trotzdem ein ÄG und eine MPU fordern könnte, da evtl. nicht alle Fragen in einer MPU beantwortet werden könnten - dann wärst du wieder genau so weit.

Das befürchte ich auch irgendwie, wenn mir zumindest Mißbrauch attestiert wird.
Es ist echt kompliziert.
Ich bereite mich ja schon seelisch auf meinen FS-Entzung vor und eine MPU nach 1,5 Jahren. Die Frage ist halt nur: mit oder ohne Therapie??
 

Olympia

Benutzer
Hallo Tara,

habe gerade wieder alles durchgelesen. Du machst doch gerade eine ambulante Therapie, das müsste doch für den GA ausreichen. Also in meinen Augen.

LG
Oly
 

Tara

Benutzer
Liebe Olympia, ich weiß aber nicht, ob diese normale Psychotherapie auch als suchttherapeuthische Maßnahme anerkannt wird.
 

Olympia

Benutzer
ja, schwierig.. hmm Du gehst mit 15-18 Monate Abstinenz + Psychotherapie. Dort werden ja Themen behandelt, die dich beschäftigen, jeden Tag. Dazu gehört auch Sucht. Mal als Beispiel: Ich wollte damals eigentlich eine Verhaltenstherapie machen, statt Sucht. Die Wartezeit war mir einfach zu lang. Ich dann war zwar in der Frauenklinik, aber meine Therapeutin war eine Sozialpädagogin mit Schwerpunkt Sexualtherapie und Trauma. Also ich mein ja nur ;) Ich habe keine Probleme mit Sex und traumatisiert bin auch nicht ;) naja...

Wie der GA nachher entscheidet, kann keiner vorhersagen. Ich finde (und auch Buk) mit langer Abstinenz und Psychotherapie sind die Anforderungen mehr als erfüllt. Die meisten machen nur AB-Nachweise und kommen durch, ob Alkoholiker oder nicht. Rückfälle gehören auch dazu, das wissen auch die GAs. Trotzdem müssen die sich ja nach den Richtlinien richten und somit erfüllst du die Vorgaben.

Aber ich versteh dich schon, das ist ja nur "meine" Prognose und ich kenne leider keinen GA, den ich fragen könnte.

Wie auch immer du dich entscheidest, es muss sich für dich gut anfühlen.

Liebe Grüsse
Oly
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tara,

entschuldige bitte die verspätete Antwort, es gab ein wenig Aufregung im persönlichen Umfeld...

Liebe Nancy, ich lese auch immmer das: Wurde trotz Abhängigkeitsdiagnose keine Therapie durchgeführt, kann in begründeten Ausnahmefällen von den Regelanforderungen abgewichen werden. Es muss aber die Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein.

Was sind begründete Ausnahmefälle?
Wenn man z.B. sagen kann dass man soviel Hilfe im persönlichen Umfeld hatte dass keine externen Gespräche nötig waren
oder
die Stabilisierung, durch andere, geeignete Maßnahmen, schon so weit fortgeschritten ist (z.B. SHG) dass die Rückfallgefahr sehr gering ist
oder
die letzte Auffälligkeit aufgrund der Alk.erkrankung schon sehr lange zurückliegt
aber auch
wenn man z.B. so gar keine Möglichkeit hatte zu regelmäßigen Sitzungen zu gehen (wohnen auf dem Land, keine Busverbindungen vorhanden) und daher anderweitige Hilfe hatte, könnte das schon so ein "Ausnahmefall" sein.
Das liegt aber mehr oder weniger im Ermessen des Gutachters ob ihm das jeweilige als Begründung ausreicht.
Würden regelmäßige Termine bei der Suchtberatung auch unter "suchttherapeuthische Maßnahme" fallen?
Ja, auf jeden Fall.
Ja, mache eine ambulante Psychotherapie.
:smiley711:
Ja, ich halte mich an meinen Medikamentenplan.
:smiley711:
Ich nehme Medis und ich spüre keine Auswirkungen.
Hier solltest du einen Plan deines Arztes/Therapeuten haben der die Medikation belegt.
Da meine Akte voll ist mit der Diagnose und in meiner alten MPU auch vermerkt ist, dass ich eine Alkoholtherapie gemacht habe, glaube ich nicht, dass die Diagonose des Arztes anders ausfällt. Möglicherweise bescheinigt er mir zumindest einen Alkoholmissbrauch und dann wäre ja sowieso die MPU fällig, oder?
Da gehe ich von aus, ja....
Die Frage ist halt nur: mit oder ohne Therapie??
Das kommt auch auf dich selbst an. Bist du der Ansicht das du eine benötigst?
Wie steht es denn bei dir mit einer SHG? Könntest du dir das vorstellen?
 

Tara

Benutzer
Hallo, am 24.07. hatte ich nun mein Gutachten, das negativ für mich ausfiel, bis auf die Psychische Erkrankung. Eine Alkohlabhängigkeit wurde bestätigt und nun soll ich bis 10.09. meinen Führerschein freiwillig abgeben.
Ich bin in ein schwarzes Loch gefallen und weiß nun gar nicht, wie es weiter gehen soll. mir geht es sehr schlecht.

LG Tara
 

Tara

Benutzer
Hallo nochmal,
mir gehts sehr schlecht - ich komme damit gar nicht klar, dass ich bald keinen FS mehr habe. :smiley842:
Ich weiß nicht wie ich dieses Jahr rumkriegen soll.
Ich habe mich jetzt für den formellen Entziehungsbescheid (kostet halt) entschieden, so kann ich noch etwas länger Auto fahren.

@Nancy kannst du mir helfen?

LG
Tara
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tara,

@Nancy kannst du mir helfen?
ich werde es versuchen.
Die letzten Tage waren etwas hektisch, sodass ich meine Zeit, die ich dem Forum zur Verfügung stellen wollte, anderweitig nutzen musste :(
Ich hoffe, dass ich morgen dazu komme...:hand0054:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tara,

nun hat es leider doch etwas länger gedauert bis ich wieder Zeit für das Forum finden konnte...
Hallo, am 24.07. hatte ich nun mein Gutachten, das negativ für mich ausfiel, bis auf die Psychische Erkrankung. Eine Alkohlabhängigkeit wurde bestätigt und nun soll ich bis 10.09. meinen Führerschein freiwillig abgeben.
Nachdem ich deinen Thread noch einmal nachgelesen habe komme ich zu dem Schluss, dass es so "aus dem Blauen" heraus recht schwierig ist zu antworten, somit wäre es (zumindest für mich) etwas einfacher wenn der Inhalt des Gutachtens nachgelesen werden könnte. Wäre es dir möglich dieses einmal anonymisiert einzustellen (Ich kann es dann auch wieder für die Öffentlichkeit löschen wenn dir das lieber ist)?
 
A

arcr11

Gast
Hallo, am 24.07. hatte ich nun mein Gutachten, das negativ für mich ausfiel, bis auf die Psychische Erkrankung. Eine Alkohlabhängigkeit wurde bestätigt und nun soll ich bis 10.09. meinen Führerschein freiwillig abgeben.
Ich bin in ein schwarzes Loch gefallen und weiß nun gar nicht, wie es weiter gehen soll. mir geht es sehr schlecht.

LG Tara
Kommt vor und geht auch wieder vorbei.
Jetzt musst du dich halt umstellen.
Müsste jetzt auch erst mal alles nachlesen, was hier schon geschrieben worden ist.
Das negative Gutachten wäre auf jeden Fall sinnvoll einzustellen. Nur so können wir wissen, wo wir ansetzen können.

Ich habe mich jetzt für den formellen Entziehungsbescheid (kostet halt) entschieden, so kann ich noch etwas länger Auto fahren.

Ob das so sinnvoll ist.. Auch dies wird in der akte stehen und ggf bei der nächsten mpu zur Sprache kommen.
Ich hab so eine dunkle Ahnung, woran es gescheitert sein könnte.

Aber wie gesagt, das Gutachten wäre die sinnvolle Basis, um weiter zu machen.
 

Tara

Benutzer
Hallo Nancy, Hallo arcr11,

wie kann ich das Gutachten denn hier einstellen? Ich kenne mich da nicht so aus, vor allem wie ich es anonymisiere. Vielen Dank.

Ob das so sinnvoll ist.. Auch dies wird in der akte stehen und ggf bei der nächsten mpu zur Sprache kommen.
Ich hab so eine dunkle Ahnung, woran es gescheitert sein könnte.

Was genau meinst du damit. Warum war das nicht sinnvoll? Ist doch nur ein Verwaltungsakt.
 
A

arcr11

Gast
Du kannst es abfotografieren mit deinem Handy. Dann kannst du deinen Namen zb durch die Bild Bearbeitung schwärzen.
Oder du legst einfach was über den Namen und machst dann ein Foto etc..


Was genau meinst du damit. Warum war das nicht sinnvoll? Ist doch nur ein Verwaltungsakt.
Ich als gutachter würde mich fragen, weshalb man das unausweichliche noch weiter aufschiebt ( die Gründe sind natürlich bekannt) und weshalb du kein Gutachten bis dahin beigebracht hast usw.. Kann, muss nicht passieren. Ganz klar.

Habe eben mal quer gelesen hier. So ganz einig darüber, wie du vorgehen willst, scheinst du dir nicht gewesen zu sein. Könnte mir vorstellen, das es das negative Gutachten begünstigt haben kann.

Du hattest ja schon die Entlassungs Berichte eingereicht. Die scheinen laut dir ja positiv zu lauten.
Somit ginge es wohl vordergründig um den alk Konsum.
Hattst du dzbgl. Irgendwie eine Therapie oder eine SHG o.ä. In Anspruch genommen?

Wir, oder ich, können ja aktuell nur raten.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo arcr,
Ich als gutachter würde mich fragen, weshalb man das unausweichliche noch weiter aufschiebt ( die Gründe sind natürlich bekannt) und weshalb du kein Gutachten bis dahin beigebracht hast usw.. Kann, muss nicht passieren. Ganz klar.
hmmm, ehrlich gesagt kann ich persönlich mit dieser Antwort nicht soviel anfangen
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Evtl. hast du etwas verwechselt (nicht böse gemeint)?
Tara musste sich einem ärztlichen Gutachten unterziehen, die MPU steht ihr noch bevor.
Habe eben mal quer gelesen hier. So ganz einig darüber, wie du vorgehen willst, scheinst du dir nicht gewesen zu sein. Könnte mir vorstellen, das es das negative Gutachten begünstigt haben kann.

Du hattest ja schon die Entlassungs Berichte eingereicht. Die scheinen laut dir ja positiv zu lauten.
Somit ginge es wohl vordergründig um den alk Konsum.
Hattst du dzbgl. Irgendwie eine Therapie oder eine SHG o.ä. In Anspruch genommen?

Wir, oder ich, können ja aktuell nur raten.
Bei Tara steht die Alk.erkrankung ja bereits fest und sie befindet sich auch in Therapie.... :smiley138:

Hallo Tara,

wenn du an einem PC schreibst, könntest du auch eine dieser Vorgehensweisen nutzen:

Einstellen des MPU-Gutachtens
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Liebe Tara,

ich habe leider, durch eine Ungeschickheit, dein Thema zur Frage nach Einsichtnahme in die FS-Akte gelöscht. :eek:
Wärst du bitte so nett und würdest deine Frage hier im Thread noch einmal wiederholen?
Sorry für die Umstände. :smiley1659:
 

Tara

Benutzer
Hallo Nancy,
das macht nichts. :zwinker0004:

Ich wollte nur wissen, ob man immer seine FS Akte einsehen kann, oder ob man dazu erst einen Antrag zur Neuerteilung stellen muss.
Admin hatte geantwortet, dass man das immer kann.
Hab meiner SB eine Mail geschickter aber leider noch keine Antwort erhalten. Na mal abwarten.
 

Tara

Benutzer
Wie es weiter ging.......

Nun möchte ich hier mal anknüpfen, wie es seit Herbst 2020 weiter ging.

Ich musste also im Sep 2020 meinen FS nach dem neg. äG abgeben. Zu dieser Zeit war ich schon einige Monate abstinent von Alkohol und Benzos. Also begann ich mit den Abstinenznachweisen. Ende August 2021 hatte ich dann 15 Mon AB Nachweise (ETG + Drogen) und stellte den Antrag zur Neuerteilung. Ich muss noch dazu sagen, dass ich Ende 2020 und Anfang 2021 jeweils für mehrere Wochen im KH war wg. schwerer Depressionen.
Eine Entwöhnungstherapie hatte ich keine, nur einige Termine bei der Suchtberatung. Ich wollte meine MPU mit 15 Mon AB antreten.

Dann kam die Aufforderung zur MPU mit folgenden Fragen:

  • Liegen bei Fr. X körperliche und /oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Benzodiazepin- und Alkoholabhängigkeit in Zusammenhang gebracht werden können?
  • Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
  • Nach erfolgreicher Entwöhnung: Liegt ein nachgewiesener Abstinenzzeitraum für die zurückliegenden 12 Monate vor?
  • Ist nicht zu erwarten, dass Frau X unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird?
  • Ist nicht zu erwarten, dass Frau X zukünftig Benzodiazepine einnimmt?
So, dann passierte folgendes:

Ich war total überfordert und mir ging es psychisch sehr schlecht. Mir war klar, dass ich diese MPU niemals schaffen kann.
Ich war immer noch schwer depressiv mit einer unglaublichen Unruhe. Ich wanderte tagelang in meiner Wohnung auf und ab.. Ich war psychisch am Ende.
Also rief ich bei einem Arzt an und holte mir ein Rezept über Tavor. Mir war alles egal, ich wollte nur noch ruhig werden und schlafen können.
Peng! Rückfall.

Einige Tage später fing ich auch wieder an zu trinken. Jetzt war eh schon alles egal.

Im Nov 2021 dann, beging ich wieder einen folgenschweren Fehler: Ich ritzte mich am Handgelenk auf und schickte jemanden ein Bild davon. (evtl. war das einfach ein Hilfeschrei - ich wollte mir nicht wirklich was antun!)

Minuten später kam Polizei, RD und Feuerwehr und ich wurde in eine geschlossene Suchtstation für 2 Wochen eingeliefert. Das war der Horror.
Dort wurde ich von den Benzos und Alk entgiftet. Als ich wieder daheim war, trank ich aber weiter. 5 - 10 Bier tägl., Tavor hab ich nicht mehr genommen.

Tage später klingelte das Telefon und die FS war dran. Sie wurden von der Unterbringung in Kenntnis gesetzt und wollen den Bericht vom KH. Allerdings hatte ich da meinen Antrag ja schon zurück gezogen, also lieferte ich den Arztbericht erst mal nicht ab.

So ging das dann weiter bis Mai 2022 bis ich an dem Punkt war und mir sagte: So geht es nicht weiter, sonst gehst du unter.
Ich habe dann von heute auf morgen aufgehört zu trinken und mich mit einem Puffer von 2 Wochen wieder zum Abstinenzprogramm angemeldet.

Heute bin ich 8 Monate trocken und abstinent von Benzos. :)
Ich gehe seit 1 Jahr regelmäßig zur Suchtberatung.
Ich nehme Medis und die Depressionen sind auch weg.
Beruflich läuft es super derzeit und ich habe mich damit angefreundet mit den Öffis zu fahren und zu laufen.
In einer SGH war ich ein paar Mal, allerdings sind die alle in der Großstadt und ich hier auf dem Land. Es ist unglaublich schwer dann abends wieder heim zu kommen, aber ich will mal schauen, dass ich da auch noch eine Lösung finde.

Ich plane meine MPU im Sept 23 o. Jan 24. mit 15/18 Monaten Abstinenz ohne Entwöhnungstherapie (mir macht nur Sorgen dass die Fsst explizit nach einer Therapie fragt.)


So, das war jetzt ganz schön viel. Danke fürs Lesen und ich weiß, dass ich ein echt schwieriger / komplizierter Fall bin und meine 2. MPU keine Zuckerschlecken wird. :eek:
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Tara,
das Problem mit den Selbsthilfegruppen kenne ich auch. Da die fast immer Abends stattfinden ist es nahezu unmöglich dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinzukommen.
Dann wollen oder können die meisten auch keine Bescheinigung ausstellen.
Meine Geschichte ist ähnlich wie deine nur ohne Benzos aber dafür viele Vorkommnisse unter Alkohol.
Ich wünsche dir gutes Gelingen und Kopf hoch.
 

Tara

Benutzer
Dankeschön bakira :)

Was mich momentan am meisten beschäftigt ist die Frage:

Kann die Fsst eine Entwöhnungstherapie verlangen?
Es wurde ja in der MPU Aufforderung diese Frage gestellt:
  • Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
D.h., kann die Fsst mir eine Neuerteilung versagen, weil ich keine Entwöhnungstherapie gemacht habe, also wenn der GA diese Frage mit Nein beantwortet?
Laut der BUK ist eine Entwöhnungstherapie doch nicht zwingend vorgeschrieben, oder?

Und dann noch das Thema SHG.
Es wäre für mich nur unter enormen Kosten möglich (Taxi / 80 €), regelmäßig eine SHG zu besuchen.

Kann man das ehrlich in der MPU so sagen, oder sollte ich lügen und sagen ich war in einer (AA), aber die stellen keine Bescheinigung aus.
Ich befürchte halt, dass der GA mindestens eine SHG bei mir sehen will, wenn ich schon keine Therapie gemacht habe.

Ja, also die zwei Dinge beschäftigen mich gerade.... :smiley2204:
 
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