Wie ich im Thread schon schrieb:Es liegt Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt.
Heißt sowohl anders als auch kurz ausgedrückt:Ich zitiere mal wörtlich den Indikator aus dem Kriterium A1.3N (Pos. 16):
"Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.
Ganz sicher ausschließen kann man das natürlich nicht. Dies ist aber eher der Fall wenn der Gutachter von der Stabilisierung noch nicht restlos überzeugt ist. Bzw. wird dann wohl nachträglich zu einer "suchttherapeutischen Maßnahme" geraten - soll heißen: wenn du z.B. nach 18 Monaten zur MPU gehen würdest, würde dir ein GA sicher keine Therapie mehr empfehlen da der Zeitraum (Trinkende) zu lange her ist und die Kasse das gar nicht mehr bezahlen würde....Hallo ich bin es nochmal.
Mit der ambulanten Entwöhnungstherapie wird es wohl aus verschiedenen Gründen nichts werden. Nun plane ich doch die MPU mit 15 oder 18 Mon Abstinenz anzugehen. Ich hab nur Angst, dass der GA unbedingt eine Therapie sehen will und ich dann so viel Zeit verschwendet habe. Könnte dies passieren?
Das ÄG soll zu folgendem Stellung nehmen:Zudem überlege ich, das äGa doch nicht zu machen. Es soll mich bei 3facher Fragestellung knapp 1400 Euro kosten. Ich glaube das Geld kann ich mir wirklich sparen, da das GA sowieso neg. werden wird.
Hierzu hast du der FSSt. einen Bericht der Klinik vorgelegt der dir "einen guten Zustand" bescheinigt. Hast du danach diesbzgl. noch weitere Hilfe in Anspruch genommen? Also bist du noch in externer Behandlung?1. Ist Frau X trotz er schizoaffektiven Störung sowie der ggw. schwerden depressiven Episode, die nach Anlage 4 FeV die Fahreigung in Frage stellen, in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen ........... gerecht zu werden?
Bedeutet: hältst du dich an die vorgegebenen Empfehlungen/Verordnungen (bspw. Medikamentengabe) der Ärzte?2. Liegt eine ausreichende Adhärenz vor?
Dürfte klar sein...3. Sind bei gegebener Fahreignung Nachuntersuchungen und wenn ja, in welchen Zeitabständen erforderlich?
Nimmst du denn Medikamente? Wenn ja, haben diese Auswirkungen?4. Beeinträchtigen die Fr. X vorodneten Medikamente die Fahreignung?
Die FSSt. ist sich also (trotz vorliegender Befunde) gar nicht sicher ob (noch) eine fahrerlaubnisrelevante Abhängigkeit vorliegt. Dies müsste erstmal durch den Facharzt im ÄG diagnostiziert bzw. verifiziert werden. Dazu auch das nachfolgende:5. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bei Fr. X bestätigen?
6. Wenn ja, welche 3 Kriterien nach ICD 10 sind im vorliegenden Einzelfall erfüllt, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?
Lässt sich das bestätigen? (Durch die Vorfälle/Diagnosen - genau wie beim Alkohol - eigentlich schon) Trotzdem möchte die FSSt. noch einmal eine genaue ärztlich profunde Antwort haben...7. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Abhänigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des BTMG oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen die die Fahreignung in Frage stellen bestätigen?
Einer der Knackpunkte: du lebst abstinent, kannst es aber nicht belegen...8. Hält Frau X bezüglich der Einnahme der Benzodiazepinen bereits Abstinenz ein, ggf seit wann?
Gut, die Antwort kennst du selbst....9. Falls Abhängigkeit festgestellt wurde: Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
Mit Therapie = 12 Monate
Ohne Therapie "nennenswert länger als 12 Monate........"
Hierzu hast du der FSSt. einen Bericht der Klinik vorgelegt der dir "einen guten Zustand" bescheinigt. Hast du danach diesbzgl. noch weitere Hilfe in Anspruch genommen? Also bist du noch in externer Behandlung?
Ja, ich halte mich an meinen Medikamentenplan.Bedeutet: hältst du dich an die vorgegebenen Empfehlungen/Verordnungen (bspw. Medikamentengabe) der Ärzte?
Ich nehme Medis und ich spüre keine Auswirkungen.Nimmst du denn Medikamente? Wenn ja, haben diese Auswirkungen?
Da meine Akte voll ist mit der Diagnose und in meiner alten MPU auch vermerkt ist, dass ich eine Alkoholtherapie gemacht habe, glaube ich nicht, dass die Diagonose des Arztes anders ausfällt. Möglicherweise bescheinigt er mir zumindest einen Alkoholmissbrauch und dann wäre ja sowieso die MPU fällig, oder?Die FSSt. ist sich also (trotz vorliegender Befunde) gar nicht sicher ob (noch) eine fahrerlaubnisrelevante Abhängigkeit vorliegt. Dies müsste erstmal durch den Facharzt im ÄG diagnostiziert bzw. verifiziert werden.
Einer der Knackpunkte: du lebst abstinent, kannst es aber nicht belegen...
Was mir allerdings durch den Kopf geht ist, dass die FSSt. am Ende trotzdem ein ÄG und eine MPU fordern könnte, da evtl. nicht alle Fragen in einer MPU beantwortet werden könnten - dann wärst du wieder genau so weit.
Wenn man z.B. sagen kann dass man soviel Hilfe im persönlichen Umfeld hatte dass keine externen Gespräche nötig warenLiebe Nancy, ich lese auch immmer das: Wurde trotz Abhängigkeitsdiagnose keine Therapie durchgeführt, kann in begründeten Ausnahmefällen von den Regelanforderungen abgewichen werden. Es muss aber die Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein.
Was sind begründete Ausnahmefälle?
Ja, auf jeden Fall.Würden regelmäßige Termine bei der Suchtberatung auch unter "suchttherapeuthische Maßnahme" fallen?
Ja, mache eine ambulante Psychotherapie.
Ja, ich halte mich an meinen Medikamentenplan.
Hier solltest du einen Plan deines Arztes/Therapeuten haben der die Medikation belegt.Ich nehme Medis und ich spüre keine Auswirkungen.
Da gehe ich von aus, ja....Da meine Akte voll ist mit der Diagnose und in meiner alten MPU auch vermerkt ist, dass ich eine Alkoholtherapie gemacht habe, glaube ich nicht, dass die Diagonose des Arztes anders ausfällt. Möglicherweise bescheinigt er mir zumindest einen Alkoholmissbrauch und dann wäre ja sowieso die MPU fällig, oder?
Das kommt auch auf dich selbst an. Bist du der Ansicht das du eine benötigst?Die Frage ist halt nur: mit oder ohne Therapie??
ich werde es versuchen.@Nancy kannst du mir helfen?
Nachdem ich deinen Thread noch einmal nachgelesen habe komme ich zu dem Schluss, dass es so "aus dem Blauen" heraus recht schwierig ist zu antworten, somit wäre es (zumindest für mich) etwas einfacher wenn der Inhalt des Gutachtens nachgelesen werden könnte. Wäre es dir möglich dieses einmal anonymisiert einzustellen (Ich kann es dann auch wieder für die Öffentlichkeit löschen wenn dir das lieber ist)?Hallo, am 24.07. hatte ich nun mein Gutachten, das negativ für mich ausfiel, bis auf die Psychische Erkrankung. Eine Alkohlabhängigkeit wurde bestätigt und nun soll ich bis 10.09. meinen Führerschein freiwillig abgeben.
Kommt vor und geht auch wieder vorbei.Hallo, am 24.07. hatte ich nun mein Gutachten, das negativ für mich ausfiel, bis auf die Psychische Erkrankung. Eine Alkohlabhängigkeit wurde bestätigt und nun soll ich bis 10.09. meinen Führerschein freiwillig abgeben.
Ich bin in ein schwarzes Loch gefallen und weiß nun gar nicht, wie es weiter gehen soll. mir geht es sehr schlecht.
LG Tara
Ich habe mich jetzt für den formellen Entziehungsbescheid (kostet halt) entschieden, so kann ich noch etwas länger Auto fahren.
Ob das so sinnvoll ist.. Auch dies wird in der akte stehen und ggf bei der nächsten mpu zur Sprache kommen.
Ich hab so eine dunkle Ahnung, woran es gescheitert sein könnte.
Ich als gutachter würde mich fragen, weshalb man das unausweichliche noch weiter aufschiebt ( die Gründe sind natürlich bekannt) und weshalb du kein Gutachten bis dahin beigebracht hast usw.. Kann, muss nicht passieren. Ganz klar.Was genau meinst du damit. Warum war das nicht sinnvoll? Ist doch nur ein Verwaltungsakt.
hmmm, ehrlich gesagt kann ich persönlich mit dieser Antwort nicht soviel anfangenIch als gutachter würde mich fragen, weshalb man das unausweichliche noch weiter aufschiebt ( die Gründe sind natürlich bekannt) und weshalb du kein Gutachten bis dahin beigebracht hast usw.. Kann, muss nicht passieren. Ganz klar.
Bei Tara steht die Alk.erkrankung ja bereits fest und sie befindet sich auch in Therapie....Habe eben mal quer gelesen hier. So ganz einig darüber, wie du vorgehen willst, scheinst du dir nicht gewesen zu sein. Könnte mir vorstellen, das es das negative Gutachten begünstigt haben kann.
Du hattest ja schon die Entlassungs Berichte eingereicht. Die scheinen laut dir ja positiv zu lauten.
Somit ginge es wohl vordergründig um den alk Konsum.
Hattst du dzbgl. Irgendwie eine Therapie oder eine SHG o.ä. In Anspruch genommen?
Wir, oder ich, können ja aktuell nur raten.