1. TF (Auto) 1999 MPU ok 2. TF (Rad) 2012 MPU nicht ok trotz Vorbereitung

Nutzpflanze

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Hallo liebes Forum,

Ich habe nach einer Alkoholfahrt (1,74 BAK) eine MPU im September 2011 nicht bestanden, obwohl ich mich psychologisch und mit Literatur darauf vorbereitet habe und bald nach der Alkoholfahrt angefangen hatte, Aenderungen in meinem Verhalten in Angriff zu nehmen. Ich hatte bereits 1999 eine Alkoholfahrt (1,80 BAK) und eine MPU im November 2000, die ich ohne VP bestand.

Zur Person: 44 Jahre alt, 110kg, 197cm, verheiratet, zwei Kinder, tätig im kulturellen und akademischen Bereich, etwa hälftig in Deutschland/Ausland, viel unterwegs
Delikt: Führen eines Fahrzeuges (Fahrrad) im Verkehr mit relativer Fahrunsicherheit infolge Genusses alkoholischer Getränke
Tatzeit: 24.07.2011 02:25
Blutentnahme: BAK 1,74 03:40

Ich war im Verfahren anwaltlich vertreten. Am 15.09.2011 kam der Strafbefehl und ich zahlte die Geldbusse. Nach acht Monaten, am 22.05.2012, kam die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nach erfolgter MPU bis zum 08.09.2012 (u.a. auch wg. 15 Punkten aufgrund zu schnellen Fahrens seit 2009). Ich durfte den FS nach der Alkoholfahrt also zunächst behalten. Am16.08.2012 habe ich dann die MPU beim IAS Institut absolviert, wie schon im Jahr 2000, da ich dort gute Erfahrungen gemacht hatte (die Anamnese daürte damals zwei Stunden). Den Fragebogen zu den Themen Familie, Beruf, Umfeld, Alkoholgenuss, Sorten, Trinkanlässen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, usw. der letzten 10 Jahren (ich gab die MPU im Jahr 2000 nicht an) füllte ich aus. Blutwerte und die Routinetests vorab waren sehr gut (ich hatte alle 3 Monate alle relevanten Werte erheben lassen). Zu Beginn der Begutachtung gestattete ich auf Nachfrage die Anwesenheit eines Psychologiestudenten. Die Gutachterin war sehr jung und, sagen wir mal, Männern aus dem Maschinenraum der Kultur nicht unbedingt wohlgesonnen. Die nur knapp einstündige Anamnese drehte sich primär um meine MPU aus dem Jahr 2000 und den Kulturbetrieb, nicht primär um meine aktülle AF und Geschwindigkeitsüberschreitungen, das fand ich sehr merkwürdig. Das Gespräch liess sich auch schwer darauf lenken. Es gab keine mündliche Prognose. Nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich nach ca. sechs Wochen das Gutachten (von der AErztin nicht unterschrieben). Das Resultat war negativ, mit der Begründung, dass ich mich nicht mit meinem Verhalten auseinandergesetzt hätte (was mich betroffen machte, da ich mich ja viel damit beschäftigt hatte), mit der abschliessenden Empfehlung, einen VP Kurs zu besuchen.

Ich hatte zu Beginn der Begutachtung angegeben, das Gutachten ausschliesslich mir zuzustellen. Von der FSSt. erhielt ich nach dem 08.09.2012 die Aufforderung, meinen FS kostenpflichtig einzureichen. Nach einem Vorgespräch im Dezember 2012 beim TUEV Nord mit der Hypothese H3(?) bin ich momentan mit sieben anderen Teilnehmern in einem Avanti 16+ Gruppenkurs (AB/KT/Drogen). Dieser Kurs ist teilweise recht speziell (im Vergleich zum Kurs beim Psychologen), da sich der Kursleiter zuweilen recht angriffslustig verhält. Nichtsdestotrotz möchte ich mich weiterhin mit meinem Verhalten auseinandersetzen und hoffe, dass jemand von Euch Zeit hat, sich meinen FB anzuschaün und zu kommentieren. Ich habe noch keinen neün FS beantragt. Was dabei abgesehen von den Formalien zu beachten ist, sollte ich besser später fragen? Z. B. was die FSSt. aus der Vergangenheit über mich vorliegen hat (siehe auch StVG § 65 Uebergangsbestimmungen)? Sticht der TUEV Kursleiter die Kursresultate an den TUEV GA durch? Ueber Kritik würde ich mich sehr freün, aber ich warte auch gerne ab, bis Ihr Fälle von Foristen mit Termin besprochen habt, die haben ja Priorität. Den Fragebogen versuche ich möglichst bald einzustellen, einige Dinge sind mir aber noch nicht klar, obwohl schon einige threads durchgelesen habe – Respekt wie hilfsbereit und geradlinig in Eurem Forum geschrieben wird, das kam mir im anderen Forum zum Teil aggressiver vor.
 
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Hallo Nutzpflanze,

willkommen im Forum:smiley22:


Bitte sei doch so nett und fülle erstmal unseren....


Profilfragebogen Alk.


..aus. Ich lese mir derweil deinen o. Beitrag durch und gebe dir dann Antwort....:pc0003:



Das Forum hat nach einer Aktualisierung ein paar Probleme mit den Zeichensätzen.
Darum sei doch bitte so nett und versuche deine Beiträge in denen Umlaute mit Punkten vorkommen durch "ä, ö und ü" sowie das SZ durch "ss" zu ersetzen.
Wir sind bemüht den Fehler schnellstmöglich zu beheben. Vielen Dank für dein Verständnis...
smiley22.gif
 
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Hallo,

ok, werde ich sobald ich kann posten (Kinder erkältet). Uebrigens wird bei mir in Chrome und Safari alles ganz regulär angezeigt?! Ist das Problem nur im IE oder FF zu sehen?

Viele Grüsse erstmal!
 
Jetzt bist du zwar off und ich wohl somit zu langsam....aber dennoch möchte ich dir hier schon ein paar Antworten geben:

Hallo liebes Forum,

Ich habe nach einer Alkoholfahrt (1,74 BAK) eine MPU im September 2011 nicht bestanden, obwohl ich mich psychologisch und mit Literatur darauf vorbereitet habe und bald nach der Alkoholfahrt angefangen hatte, Änderungen an meinem Verhalten in Angriff zu nehmen. Ich hatte bereits 1999 eine Alkoholfahrt (1,80 BAK) und eine MPU im November 2000, die ich ohne VP bestand.

Zur Person: 44 Jahre alt, 110kg, 197cm, verheiratet, zwei Kinder, tätig im kulturellen u. akad. Bereich, etwa hälftig in Deutschland/Ausland, (zu)viel unterwegs
Delikt: Führen eines Fahrzeuges (Fahrrad) im Verkehr mit relativer Fahrunsicherheit infolge Genusses alkoholischer Getränke
Tatzeit: 24.07.2011 02:25
Blutentnahme: BAK 1,74 03:40
Ich war im Verfahren anwaltlich vertreten. Am 15.09.2011 kam der Strafbefehl und ich zahlte die Geldbuße. Nach acht Monaten, am 22.05.2012, kam die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nach erfolgter MPU bis zum 08.09.2011 (u.a. auch wg. 15 Punkten aufgrund zu schnellen Fahrens seit 2009). Ich durfte den FS nach der Alkoholfahrt also zunächst behalten.

Das ist nach einer TF mit dem Fahrrad so üblich....

Am16.08.2011 habe ich dann die MPU beim IAS Institut absolviert, wie schon im Jahr 2000, da ich dort gute Erfahrungen gemacht hatte (die Anamnese daürte damals zwei Stunden). Den Fragebogen zu den Themen Familie, Beruf, Umfeld, Alkoholgenuss, Sorten, Trinkanlässen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, usw. der letzten 10 Jahren (ich gab die MPU im Jahr 2000 nicht an) füllte ich aus.

Diese steht jedoch in deiner FS-Akte....

Blutwerte und die Routinetests vorab waren sehr gut (ich hatte alle 3 Monate alle relevanten Werte erheben lassen). Zu Beginn der Begutachtung gestattete ich auf Nachfrage die Anwesenheit eines Psychologiestudenten. Die Gutachterin war sehr jung und, sagen wir mal, Männern aus dem Maschinenraum der Kultur nicht unbedingt wohlgesonnen. Die nur knapp einstündige Anamnese drehte sich primär um meine MPU aus dem Jahr 2000 und den Kulturbetrieb, nicht primär um meine aktülle AF und Geschwindigkeitsüberschreitungen, das fand ich sehr merkwürdig. Das Gespräch liess sich auch schwer darauf lenken. Es gab keine mündliche Prognose. Nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich nach ca. sechs Wochen das Gutachten (von der Aerztin nicht unterschrieben). Das Resultat war negativ, mit der Begründung, dass ich mich nicht mit meinem Verhalten auseinandergesetzt hätte (was mich betroffen machte, da ich mich ja viel damit beschäftigt hatte), mit der abschliessenden Empfehlung, einen VP Kurs zu besuchen.
Das ist wohl in der Tat etwas merkwürdig abgelaufen....:smiley2204: Es hört sich nach einer MPU beim TUEV an, die nur zu gerne ihren Avanti-Kurs verkauft.....:idee0003:

Nichtsdestotrotz gilst du durch deine TF im Jahr 1999 als WHT Wichtige Abkürzungen
Bei mehrmaligem Auffallen unter Alk.einfluss wird von den Probanden zumeist AB verlangt. D.h., dass der Alk.verzicht mit entsprechenden Screenings belegt werden muss...
Was hast du denn bei deiner MPU angegeben wie du heute mit Alk. umgehst?

Und - besteht die Möglichkeit, dass du hier mal dein neg. Ga (anonymisiert) einstellst? So könnten wir sehr viel besser "analysieren", was genau bei deiner MPU "schief gelaufen" ist....und darauf entsprechend bei der Vorbereitung eingehen...

Ich hatte zu Beginn der Begutachtung angegeben, das Gutachten ausschließlich mir zuzustellen.

Ist dies auch so gehandhabt worden, oder liegt jetzt doch eine Kopie der MPU in deiner FS-Akte?

Von der FSSt. erhielt ich nach dem 08.09.2012 die Aufforderung, meinen FS kostenpflichtig einzureichen.

Nach dem du kein pos. Ga einreichen konntest, war dies der "normale" Verlauf. Gut ist dabei, dass mit dem Entzug alle deine Punkte erloschen sind und du mit einem neün FS wieder bei 0 anfängst....

Nach einem Vorgespräch im Dezember 2012 beim TÜV Nord mit der Hypothese H3(?)bin ich momentan mit sieben anderen Teilnehmern in einem Avanti 16+ Gruppenkurs (AB/KT/Drogen). Dieser Kurs ist teilweise recht speziell (im Vergleich zum Kurs beim Psychologen), da sich der Kursleiter zuweilen recht angriffslustig verhält.

Hypothese 3 wäre gut, da dir somit doch noch KT zugetraut würde......

Hier mal die Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik auf der Grundlage der Beurteilungskriterien der DGVP und DGVM:

Es ergibt sich eine Hypotheseneinteilung (H1-H4) der Begutachterrichtlinien:


H1: Der Proband ist alk.abhängig (und hat bereits eine Therapie gemacht) In diesem Fall ist KT nicht möglich, AB muss über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten nachgewiesen werden.



H2: Der Proband ist nicht in der Lage seinen Alk.konsum zu kontrollieren (Kontrollverlust). Er verzichtet daher freiwillig auf diese Substanz. Für diesen Fall ist eine (Mindest)zeit der belegten AB von 6 Monaten zu fordern.



H3: Der Proband war alk.gefährdet**, hat dies jedoch durch Reflexion seines Verhaltens eingesehen und sein Konsumverhalten entsprechend verändert. Er ist somit in der Lage, KT zu praktizieren



H4: Der Proband ist nicht, bzw. nicht mehr, gefährdet ein KFZ nach Alk.genuss zu führen, da er seine Trinkanlässe und das Führen eines KFZ sicher trennen kann.


** Auch wenn während der MPU statt von Alk.gefährdung, von Alk.missbrauch gesprochen wird, ist hierdurch allein nicht von einem neg. Ga auszugehen. Wichtig ist hierbei die individülle Geschichte des Probanden (und auch das Einsehen seines Fehlverhaltens, mit ensprechender Veränderung und Stabilisierung).

Nichtsdestotrotz möchte ich mich weiterhin mit meinem Verhalten auseinandersetzen und hoffe, dass jemand von Euch Zeit hat, sich meinen FB anzuschaün und zu kommentieren. Ich habe noch keinen neün FS beantragt. Was dabei abgesehen von den Formalien zu beachten ist, sollte ich besser später fragen?

Selbstverständlich wird jemand von uns Zeit finden deinen FB zu kommentieren.....und wenn du magst, kannst du uns natürlich auch jetzt schon weitere Fragen stellen. Du hast ja keine Sperre...d.h., nach der Neubeantragung deines FS wirst du recht zeitnah zur erneuten MPU aufgefordert werden. Von daher ist es wichtig, dass du das weitere Vorgehen so schnell wie möglich erfasst.....

Z. B. was die FSSt. aus der Vergangenheit über mich vorliegen hat (siehe auch StVG § 65 Uebergangsbestimmungen)?

Dies kannst du nur erfahren, in dem du in deine FS-Akte hineinschaust. Dies geht jedoch nur bei "laufenden Verfahren". D.h., sobald du deinen Antrag auf Neürteilung gestellt hast, solltest du dir zwecks Akteneinsicht einen Termin bei der FSSt. geben lassen....
Besteht denn die Gefahr, dass noch weitere Delikte darin stehen als die, die du uns geschildert hast?

Sticht der TUEV Kursleiter die Kursresultate an den TUEV GA durch?

Sicher nicht. Zum einen ist ja gar nicht sicher ob und wann du einen weiteren MPU Versuch startest und ob diese dann auch beim TUEV stattfindet....zum anderen erhälst du ja am Ende des Kurses eine Bescheinigung darüber, die du bei der MPU vorlegen kannst.....

Ueber Kritik würde ich mich sehr freün, aber ich warte auch gerne, bis Ihr Fälle von Foristen mit Termin besprochen habt, die haben ja Priorität. Den Fragebogen versuche ich möglichst bald einzustellen, einige Dinge sind mir aber noch nicht klar, obwohl schon einige threads durchgelesen habe – Respekt wie hilfsbereit und geradlinig in Eurem Forum geschrieben wird, das kam mir im anderen Forum zum Teil aggressiver vor.

Das die User die ganz kurz vor ihrer MPU stehen zürst einen Kommentar erhalten ist selbstverständlich....jedoch versuchen wir hier immer all unseren Usern schnellstmöglich eine Rückmeldung zu geben. :smiley22:
 
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Hallo,

ok, werde ich sobald ich kann posten (Kinder erkältet). Uebrigens wird bei mir in Chrome und Safari alles ganz regulär angezeigt?! Ist das Problem nur im IE oder FF zu sehen?

Viele Grüsse erstmal!


Ganz ehrlich....ich kann dir diese Frage derzeit leider nicht beantworten. Wir haben hier User mit ganz unterschiedlichen Programmen (Firefox, Avira, Explorer) und die Probleme treten nach und nach überall auf..... Sie sind halt nicht immer da...soll heissen = manchmal werden die Umlaute richtig angezeigt und manchmal nicht. Wir vermuten, dass es am Webhoster liegen könnte und gehen darum lieber auf "Nummer sicher" und schreiben die Umlaute so, dass sie auf jeden Fall gelesen werden können, bis das Problem beseitigt worden ist.....
 
Hallo Nancy,

danke, das ging zügig; ich habe ja noch mehr als genug Zeit, bis ich eine neü MPU angehe, also braucht's bei mir nicht so schnell zu gehen :) Hier also mein FB, am langen Fragenkatalog sitze ich bestimmt noch ein Weilchen...

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 197cm
Gewicht: 110
Alter: 44

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 24.07.2011
BAK: 1,74
Trinkbeginn: 19:00
Trinkende: 02:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 03:40

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Daür der Sperrfrist: Keine

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja, am 08.10.2012
Hab ich neu beantragt: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 4x zu schnelles fahren seit 2009

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 1-2 Glas Wein pro Monat
Ich lebe abstinent seit: Nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja, 3 seit Sommer 2012, im grünen Bereich
ETG-Programm ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Ja
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein

MPU
Datum: 16.08.2012
Welche Stelle (MPI): IAS Institut
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt? Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Nur ich, hatte ich angekreuzt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen keine psycho-funktionalen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen. (Dies ist unabhängig von der Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für weitere Trunkenheitsfahrten). Es ist nicht zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Das Gutachten ist somit ungünstig ausgefallen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung zu schaffen. Wir empfehlen, sich unter fachlicher Anleitung (verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahme, Suchtberatungsstelle o.ä.) zu bemühen und entsprechende Einstellungs- und Verhaltensänderungen vorzunehmen. Deren Erfolg ist durch eine erneute Begutachtung nachzuweisen.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 1999 eine Alkoholfahrt (1,80 BAK) und eine MPU im November 2000

Deine Anmerkungen und Fragen beantworte ich gleich in einem neün posting...
 
Hallo,

und noch zu Deinen Anmerkungen und Fragen:

  • Psychologische Vorbereitung vor der ersten MPU war bei einer nicht-VP und ich arbeitete einige Bücher durch.
  • Die MPU fand beim IAS Institut statt; der Kurs, den ich gerade mache, findet beim TUEV Nord (Avanti 16+) statt.
  • Das Gutachten kann ich gerne einstellen, habe aber keine OCR software. Einscannen und als PDF einem posting beifügen?
  • FS Akte habe ich noch nicht eingesehen, kann also nicht sagen, ob das Gutachten fälschlicherweise doch dort gelandet ist.
  • In meiner FS Akte sollten, ausser meiner ersten TF von 1999 und dem damaligen und aktüllen negativen Gutachten, nur meine Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen. Aber wie Du sagst, kann ich sie jetzt leider nicht einsehen, da ich den FS noch nicht neu beantragt habe, richtig?

Ohne Umlaute tippen erinnert mich an meinen ersten PC, zu dem es überhaupt keine deutsche Tastatur gab - TUEV ist witzig ;)

Viele Grüsse!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

danke; also, ich achte gut auf die Füllmenge. Gerade bei Empfängen oder Abendessen ist ja öfter als alle sechs Stunden Flut im Glas. Wenn dann jemand sagt, Mensch, schmeckt der Wein nicht, sage ich meistens, doch, sehr gut, aber genau darum reicht's mir jetzt auch :)

Also, ein drittes Mal werde ich sicherlich nicht zum IAS Institut gehen, soviel Masochismus muss nicht sein :) Ich hatte ja das €60 Vorgespräch beim TUEV Nord, und dachte ursprünglich, dort auch die neü MPU machen zu lassen. Aber da der Avanti 16+ Kursleiter sich mir gegenüber etwas, sagen wir mal, nassforsch verhält, habe ich natürlich Bedenken, dass er etwas an den TUEV Nord GA durchsticht. Vielleicht bin ich, was das angeht, aber einfach nur zu misstrauisch...

Viele Grüsse!
 
habe ich natürlich Bedenken, dass er etwas an den TUEV Nord GA durchsticht. Vielleicht bin ich, was das angeht, aber einfach nur zu misstrauisch...
Ich konnte mich mit meiner VP sehr gut unterhalten, auch privat. Eine Weiterleitung der Kursinhalte nebst Beratungsgesprächen sind laut datenschutzrechtlichen Gründen verboten.

Willst mir wohl nicht verraten welche TÜV-Stelle du dir ausgesucht hast ? :smiley894: Kannst es mir auch per PN mitteilen :zwinker0004:
 
Da bin ich beim TUEV Nord (kein Problem, ist in Berlin) wohl in die falsche Gruppe, bzw. an den falschen Mann geraten :) Der Kurs ist schon ok, aber wenn ich z. B. nach einer Frage und längerem allgemeinem Schweigen etwas sage, bin ich als Vordrängler abgestempelt.

Ah, die Umlaute werden wieder dargestellt?
 
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Ah, die Umlaute werden wieder dargestellt?
Scheint, dass dies inzwischen behoben ist.

Der Kurs hat eigentlich nur eine Bedeutung der Teilnahme, dies bringt dir mit Sicherheit "Pluspunkte" bei deiner MPU.
Berlin ist eine andere Region, in meiner Gegend hätte ich dir ein paar "gute" TÜV-Stellen nennen können.
 
Hallo Nutzpflanze,

danke für deine Antwort.:smiley22:

Dazu:

und noch zu Deinen Anmerkungen und Fragen:
  • Das Gutachten kann ich gerne einstellen, habe aber keine OCR software. Einscannen und als PDF einem posting beifügen?

Ja, das wäre gut.

  • In meiner FS Akte sollten, ausser meiner ersten TF von 1999 und dem damaligen und aktüllen negativen Gutachten, nur meine Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen. Aber wie Du sagst, kann ich sie jetzt leider nicht einsehen, da ich den FS noch nicht neu beantragt habe, richtig?

Genau so sieht es aus....
Natürlich besteht die Möglichkeit mal "unverbindlich" bei der FSSt. anzufragen, ob trotzdem ein Blick in die Akte geworfen werden darf....
Mehr als "nein" sagen können sie ja nicht....:zwinker0004:

Du hast im Profil-FB angegeben, dass du 1-2 Gl. Wein im Monat trinkst.....beantwortet das auch meine Frage im letzten Posting?

Was hast du denn bei deiner MPU angegeben wie du heute mit Alk. umgehst?

Oder hattest du dort andere Angaben gemacht?

Ohne Umlaute tippen erinnert mich an meinen ersten PC, zu dem es überhaupt keine deutsche Tastatur gab - TUEV ist witzig ;)

Bei dir scheinen die Umlaute ja wirklich zu funktionieren. Solange du merkst, dass alles okay ist, musst du dir die "Mühe" dann also nicht machen, denke ich....
 
Ansonsten....

Ah, die Umlaute werden wieder dargestellt?

Nein, leider noch nicht......





Ich habe mir deinen Profil-FB jetzt mal angesehen und anhand dieser Angabe....

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 4x zu schnelles fahren seit 2009

...und der in deinem ersten Beitrag....

Die nur knapp einstündige Anamnese drehte sich primär um meine MPU aus dem Jahr 2000 und den Kulturbetrieb, nicht primär um meine aktülle AF und Geschwindigkeitsüberschreitungen, das fand ich sehr merkwürdig.

...kommt der starke Verdacht auf, dass du eine doppelte Fragestellung hattest/hast....nämlich Alk. und Verkehrsrecht.:idee0003:

Dieser Verdacht erhärtet sich, wenn man die Beurteilung in deinem Ga liesst und es ist zudem noch herauszulesen, dass du den verkehrsrechtlichen Teil deiner MPU bestanden hattest....(sofern du dich nicht vertippt hast):smiley2204:

Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen keine psycho-funktionalen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen. (Dies ist unabhängig von der Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für weitere Trunkenheitsfahrten). Es ist nicht zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird. Das Gutachten ist somit ungünstig ausgefallen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung zu schaffen. Wir empfehlen, sich unter fachlicher Anleitung (verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahme, Suchtberatungsstelle o.ä.) zu bemühen und entsprechende Einstellungs- und Verhaltensänderungen vorzunehmen. Deren Erfolg ist durch eine erneute Begutachtung nachzuweisen.

Wenn der FSSt. nun also das Ga nicht vorliegt, heisst dies, das du auch bei der nächsten MPU eine doppelte Fragestellung haben wirst, obwohl du bereits einen Teil der Fragestellung bestanden hattest.....
Hattest du dein neg. Ga in einfacher oder zweifacher Ausfertigung erhalten?
Wieviel hattest du denn für die letzte MPU bezahlt?:smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo NancyMax,

dass der Kurs nur mit TG dokumentiert wird, wurde mir zuvor korrekterweise auch so gesagt. Ich werde dann demnächst mal bei der FSSt. nachfragen, was in meiner FS Akte ist, mehr als "Nee, da könnse jetze aba nich rinnschaun'" kann man mir wirklich nicht sagen. Die 1-2 Glas Wein habe ich bei der MPU so angegeben. Es stimmt; ich hatte eine doppelte Fragestellung, zum Thema Geschwindigkeitsübertretungen wurde in der MPU nur gefühlte drei Minuten gesprochen. Die GA sprach von Einsicht und dass ich mich damit auseinandergesetzt hätte. Mein negatives Gutachten erhielt ich in einfacher Ausfertigung als Loseblattsammlung, es kostete €600.

Grüsse!

ä hat so was altmodisch-lateinisches :)
 
Also wenn du nur eine Ausfertigung deines Ga erhalten hast, besteht wirklich die Möglichkeit, dass die Kopie in deiner FS-Akte gelandet ist.....
Das hätte zur Folge, dass du bei deiner nächsten MPU "nur noch" eine einfache Alk.fragestellung hast. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass du ALLE Empfehlungen im letzten Ga umgesetzt haben musst, um ein pos. Ga zu erhalten. In deinem Fall wäre das....


Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung zu schaffen. Wir empfehlen, sich unter fachlicher Anleitung (verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahme, Suchtberatungsstelle o.ä.) zu bemühen und entsprechende Einstellungs- und Verhaltensänderungen vorzunehmen. Deren Erfolg ist durch eine erneute Begutachtung nachzuweisen.

Von daher ist es praktisch "unabdingbar", dass du in Erfahrung bringst, WAS in deiner FS-Akte vorhanden ist....notfalls bestichst du deine/n SB....:smiley894: (Blöder Scherz am Rande...:zwinker0004:)



ä hat so was altmodisch-lateinisches :)

Ja sorry, wir wissen jetzt woran es liegt....
Die Lösung des Problems wird aber leider nicht von heute auf morgen erfolgen können....:smiley200:
 
Hallo Nancy,

das wäre nicht korrekt vom MPI, da ich aufgrund meiner Vorbereitung besonders darauf geachtet habe, am Tag der MPU anzukreuzen, dass das GA nur an mich versendet werden darf. Mit der Beauftragung eines MPI schließt der Prüfling einen Werkvertrag, an den sich der Vertragspartner rechtlich gesehen halten muss. Ich bin diese Woche nicht in Deutschland; nach Rückkehr frage ich einfach bei der FSSt. nach. Im Moment sitze ich an Eurem FB den ich hoffentlich dieser Tage hier posten kann.

Viele Grüsse
 
Hallo,

eine Kopie des GA war beim Anwalt. Ich habe also beide Ausfertigungen. Falls es nicht noch eine 3. Kopie gibt... Sitze noch am FB, da ich am besten auch die Phase bis zur 1. TF 1999 mit einbringe, richtig?

Viele Grüße!
 
Hallo,

eine Kopie des GA war beim Anwalt. Ich habe also beide Ausfertigungen. Falls es nicht noch eine 3. Kopie gibt... Sitze noch am FB, da ich am besten auch die Phase bis zur 1. TF 1999 mit einbringe, richtig?

Viele Grüße!

Hallo Nutzpflanze,
normalerweise gibt es nur 1 Kopie des Originalgutachtens.
Und die liegt beim Anwalt.
Somit ist alles in Ordnung. :smiley22:
 
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