Nutzpflanze
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Hallo liebes Forum,
Ich habe nach einer Alkoholfahrt (1,74 BAK) eine MPU im September 2011 nicht bestanden, obwohl ich mich psychologisch und mit Literatur darauf vorbereitet habe und bald nach der Alkoholfahrt angefangen hatte, Aenderungen in meinem Verhalten in Angriff zu nehmen. Ich hatte bereits 1999 eine Alkoholfahrt (1,80 BAK) und eine MPU im November 2000, die ich ohne VP bestand.
Zur Person: 44 Jahre alt, 110kg, 197cm, verheiratet, zwei Kinder, tätig im kulturellen und akademischen Bereich, etwa hälftig in Deutschland/Ausland, viel unterwegs
Delikt: Führen eines Fahrzeuges (Fahrrad) im Verkehr mit relativer Fahrunsicherheit infolge Genusses alkoholischer Getränke
Tatzeit: 24.07.2011 02:25
Blutentnahme: BAK 1,74 03:40
Ich war im Verfahren anwaltlich vertreten. Am 15.09.2011 kam der Strafbefehl und ich zahlte die Geldbusse. Nach acht Monaten, am 22.05.2012, kam die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nach erfolgter MPU bis zum 08.09.2012 (u.a. auch wg. 15 Punkten aufgrund zu schnellen Fahrens seit 2009). Ich durfte den FS nach der Alkoholfahrt also zunächst behalten. Am16.08.2012 habe ich dann die MPU beim IAS Institut absolviert, wie schon im Jahr 2000, da ich dort gute Erfahrungen gemacht hatte (die Anamnese daürte damals zwei Stunden). Den Fragebogen zu den Themen Familie, Beruf, Umfeld, Alkoholgenuss, Sorten, Trinkanlässen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, usw. der letzten 10 Jahren (ich gab die MPU im Jahr 2000 nicht an) füllte ich aus. Blutwerte und die Routinetests vorab waren sehr gut (ich hatte alle 3 Monate alle relevanten Werte erheben lassen). Zu Beginn der Begutachtung gestattete ich auf Nachfrage die Anwesenheit eines Psychologiestudenten. Die Gutachterin war sehr jung und, sagen wir mal, Männern aus dem Maschinenraum der Kultur nicht unbedingt wohlgesonnen. Die nur knapp einstündige Anamnese drehte sich primär um meine MPU aus dem Jahr 2000 und den Kulturbetrieb, nicht primär um meine aktülle AF und Geschwindigkeitsüberschreitungen, das fand ich sehr merkwürdig. Das Gespräch liess sich auch schwer darauf lenken. Es gab keine mündliche Prognose. Nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich nach ca. sechs Wochen das Gutachten (von der AErztin nicht unterschrieben). Das Resultat war negativ, mit der Begründung, dass ich mich nicht mit meinem Verhalten auseinandergesetzt hätte (was mich betroffen machte, da ich mich ja viel damit beschäftigt hatte), mit der abschliessenden Empfehlung, einen VP Kurs zu besuchen.
Ich hatte zu Beginn der Begutachtung angegeben, das Gutachten ausschliesslich mir zuzustellen. Von der FSSt. erhielt ich nach dem 08.09.2012 die Aufforderung, meinen FS kostenpflichtig einzureichen. Nach einem Vorgespräch im Dezember 2012 beim TUEV Nord mit der Hypothese H3(?) bin ich momentan mit sieben anderen Teilnehmern in einem Avanti 16+ Gruppenkurs (AB/KT/Drogen). Dieser Kurs ist teilweise recht speziell (im Vergleich zum Kurs beim Psychologen), da sich der Kursleiter zuweilen recht angriffslustig verhält. Nichtsdestotrotz möchte ich mich weiterhin mit meinem Verhalten auseinandersetzen und hoffe, dass jemand von Euch Zeit hat, sich meinen FB anzuschaün und zu kommentieren. Ich habe noch keinen neün FS beantragt. Was dabei abgesehen von den Formalien zu beachten ist, sollte ich besser später fragen? Z. B. was die FSSt. aus der Vergangenheit über mich vorliegen hat (siehe auch StVG § 65 Uebergangsbestimmungen)? Sticht der TUEV Kursleiter die Kursresultate an den TUEV GA durch? Ueber Kritik würde ich mich sehr freün, aber ich warte auch gerne ab, bis Ihr Fälle von Foristen mit Termin besprochen habt, die haben ja Priorität. Den Fragebogen versuche ich möglichst bald einzustellen, einige Dinge sind mir aber noch nicht klar, obwohl schon einige threads durchgelesen habe – Respekt wie hilfsbereit und geradlinig in Eurem Forum geschrieben wird, das kam mir im anderen Forum zum Teil aggressiver vor.
Ich habe nach einer Alkoholfahrt (1,74 BAK) eine MPU im September 2011 nicht bestanden, obwohl ich mich psychologisch und mit Literatur darauf vorbereitet habe und bald nach der Alkoholfahrt angefangen hatte, Aenderungen in meinem Verhalten in Angriff zu nehmen. Ich hatte bereits 1999 eine Alkoholfahrt (1,80 BAK) und eine MPU im November 2000, die ich ohne VP bestand.
Zur Person: 44 Jahre alt, 110kg, 197cm, verheiratet, zwei Kinder, tätig im kulturellen und akademischen Bereich, etwa hälftig in Deutschland/Ausland, viel unterwegs
Delikt: Führen eines Fahrzeuges (Fahrrad) im Verkehr mit relativer Fahrunsicherheit infolge Genusses alkoholischer Getränke
Tatzeit: 24.07.2011 02:25
Blutentnahme: BAK 1,74 03:40
Ich war im Verfahren anwaltlich vertreten. Am 15.09.2011 kam der Strafbefehl und ich zahlte die Geldbusse. Nach acht Monaten, am 22.05.2012, kam die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nach erfolgter MPU bis zum 08.09.2012 (u.a. auch wg. 15 Punkten aufgrund zu schnellen Fahrens seit 2009). Ich durfte den FS nach der Alkoholfahrt also zunächst behalten. Am16.08.2012 habe ich dann die MPU beim IAS Institut absolviert, wie schon im Jahr 2000, da ich dort gute Erfahrungen gemacht hatte (die Anamnese daürte damals zwei Stunden). Den Fragebogen zu den Themen Familie, Beruf, Umfeld, Alkoholgenuss, Sorten, Trinkanlässen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, usw. der letzten 10 Jahren (ich gab die MPU im Jahr 2000 nicht an) füllte ich aus. Blutwerte und die Routinetests vorab waren sehr gut (ich hatte alle 3 Monate alle relevanten Werte erheben lassen). Zu Beginn der Begutachtung gestattete ich auf Nachfrage die Anwesenheit eines Psychologiestudenten. Die Gutachterin war sehr jung und, sagen wir mal, Männern aus dem Maschinenraum der Kultur nicht unbedingt wohlgesonnen. Die nur knapp einstündige Anamnese drehte sich primär um meine MPU aus dem Jahr 2000 und den Kulturbetrieb, nicht primär um meine aktülle AF und Geschwindigkeitsüberschreitungen, das fand ich sehr merkwürdig. Das Gespräch liess sich auch schwer darauf lenken. Es gab keine mündliche Prognose. Nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich nach ca. sechs Wochen das Gutachten (von der AErztin nicht unterschrieben). Das Resultat war negativ, mit der Begründung, dass ich mich nicht mit meinem Verhalten auseinandergesetzt hätte (was mich betroffen machte, da ich mich ja viel damit beschäftigt hatte), mit der abschliessenden Empfehlung, einen VP Kurs zu besuchen.
Ich hatte zu Beginn der Begutachtung angegeben, das Gutachten ausschliesslich mir zuzustellen. Von der FSSt. erhielt ich nach dem 08.09.2012 die Aufforderung, meinen FS kostenpflichtig einzureichen. Nach einem Vorgespräch im Dezember 2012 beim TUEV Nord mit der Hypothese H3(?) bin ich momentan mit sieben anderen Teilnehmern in einem Avanti 16+ Gruppenkurs (AB/KT/Drogen). Dieser Kurs ist teilweise recht speziell (im Vergleich zum Kurs beim Psychologen), da sich der Kursleiter zuweilen recht angriffslustig verhält. Nichtsdestotrotz möchte ich mich weiterhin mit meinem Verhalten auseinandersetzen und hoffe, dass jemand von Euch Zeit hat, sich meinen FB anzuschaün und zu kommentieren. Ich habe noch keinen neün FS beantragt. Was dabei abgesehen von den Formalien zu beachten ist, sollte ich besser später fragen? Z. B. was die FSSt. aus der Vergangenheit über mich vorliegen hat (siehe auch StVG § 65 Uebergangsbestimmungen)? Sticht der TUEV Kursleiter die Kursresultate an den TUEV GA durch? Ueber Kritik würde ich mich sehr freün, aber ich warte auch gerne ab, bis Ihr Fälle von Foristen mit Termin besprochen habt, die haben ja Priorität. Den Fragebogen versuche ich möglichst bald einzustellen, einige Dinge sind mir aber noch nicht klar, obwohl schon einige threads durchgelesen habe – Respekt wie hilfsbereit und geradlinig in Eurem Forum geschrieben wird, das kam mir im anderen Forum zum Teil aggressiver vor.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:


Es hört sich nach einer MPU beim TUEV an, die nur zu gerne ihren Avanti-Kurs verkauft.....
Kannst es mir auch per PN mitteilen 
