Nein, nicht unbedingt.Für die MPU selbst hilft mir das ja nur wenn die auch eine Art "Teilnahmebescheinigung" ausstellen können. Weil erzählen kann ich dem Gutachter viel. Ich denke den interessiert nur was ich auch belegen kann.
Die Gutachter wissen auch dass die meisten SHG keinerlei Belege ausstellen (soll ja alles anonym bleiben), darum ist es in erster Linie wichtig dass man bei der MPU von der Teilnahme berichten kann.
Ganz so ausführlich muss das gar nicht sein, es geht viel mehr darum was und wie du durch die Gruppe an Erfahrungswerten hinzugewonnen hast und wie du dies zur künftigen Vermeidung anwenden kannst (Stichwort: lapse, Rückfallprophylaxe etc.).
Wenn du magst kannst du auch hier mal lesen: Der Unterschied zwischen einem Alk.rückfall und einem "lapse"