Anhörung AF mit Fahrrad 2,07 Promille Blutalkohol

Eselin

Benutzer
Hallo!

Ich bin ja schwer begeistert von diesem tollen Forum! Vielen Dank an euch!

Ich stehe noch ganz am Anfang dieser Geschichte (Vorfall war am 28.06.).
Habe nun den Anhörungsbogen der Polizei bekommen.
Hab schon gelesen, dass ich besser keine Aussagen mache. Soll ich dennoch den Haken bei schuldig bekennen setzen, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern? Am Vorfall gibt es ja nichts zu rütteln.

Und lohnt es sich jetzt schon mal bei der Polizei Akteneinsicht zu erbitten, damit ich weiß wie ich in die MPU starten kann? Oder geht das erst, wenn die Anhörung zurück ist und die Staatsanwaltschaft entschieden hat?
Leider ist der Abend sehr, sehr verschwommen und ich möchte gern wissen was sie dokumentiert haben.
Z.B. nehme ich aktuell noch in den letzten Zügen Opipramol. Offiziell wegen Schlafstörung die aber eigentlich von Angststörungen herrühren i.V.m. einer früheren Depression.
Das möchte ich aber im MPU Verfahren eigentlich lieber außen vor lassen, um es nicht noch komplizierter zu machen. Wenn ich das aber blöderweise den Abend angegeben habe...würde ich es natürlich gern wissen, um mich darauf vorzubereiten.
Ach verdammt. :/

Ich würde mich freuen, wenn jemand mir helfen kann und werde bestimmt bald auf eure super Fragebögen zurückkommen. Aber erst mal einen Schritt nach dem anderen.

LG!
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Willkommen!

Den Bogen nicht ausfüllen, erst mal auf Zeit spielen. Sind die 2,07 ein offizieller Wert aus der Blutprobe?

Bei über 2 Promille wird typischerweise Abstinenz gefordert, in dem Fall mit mindestens 12 Monaten Nachweis.

Also, nichts ausfüllen oder sagen. Die Akte kannst du später noch einsehen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Sofort allen Konsum stoppen und für ein Kontrollprogramm anmelden.

Dann mal den kleinen Fragebogen ausfüllen und hier einstellen dass wir ein paar Eckdaten haben.
 

Eselin

Benutzer
Danke für die schnelle Antwort!

Ja, die 2,07 standen in der Anhörung. Ist also der offizielle Wert vom Arzt, musste mit aufs Revier.

Leider nicht. Und weil es als Straftat gilt, kann ich mich auch nicht rückwirkend versichern.

Konsum ist aber sowas von gestoppt.

Fragebogen suche ich mir raus.

Danke!
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ok, passt. Ich fürchte du hast jetzt etwas Zeit bis zu einer MPU, den FB findest du in dem ganz oben angepinnten Beitrag.
Wir arbeiten uns dann Stück für Stück durch
 

Eselin

Benutzer
Du Rüdscher?
Ich bin zu doof.

Welcher angepinnte Beitrag?

Verabschiede mich nun und hänge mich am Freitag mal intensiver rein.

Kann mich gar nicht genug bedanken für die Unterstützung.

VG - E
 

Eselin

Benutzer
Wie gesagt, Fragebogen nehme ich gleich in Angriff.

Eine Frage noch - ich habe es schon so verstanden, dass ich am besten gleich die ABN für 12 Monate buche? Bei der Dekra muss man das vorher schon festlegen.
Ich denke mal auf in halbes Jahr werde ich nicht mehr kommen oder?

Gute Nacht!
 

Radelm

Benutzer
Hallo Eselin,

hatte fast den gleichen Wert, auch Fahrrad. Indem Du aufgehört hast Alkohol zu trinken, hast du erstmal alles richtig gemacht.

Ich bin wie folgt vorgegangen (hab auch keine Rechtsschutz):

Vorab noch: Ruhe bewahren. Du hast scheisse gebaut, schämst Dich vermutlich brutal und kannst kaum schlafen. Das Kind ist leider in den Brunnen gefallen, kannst es aber nicht mehr ändern, sondern nur noch Zeit gewinnen.

1.: Hier im Forum angemeldet und gute Starthilfe erhalten. Hast du bereits erledigt.
2.: Anhörungsbogen kannst Du Lochern und abheften. Nur wenn Deine persönlichen Daten falsch sind, bist du verpflichtet diese zu korrigieren. Alles andere musst und solltest du nicht beantworten und erst recht kein Schuldeingeständnis. Wird dir nicht helfen.
3.: Optional kannst Du einen Rechtsanwalt kontaktieren, der versucht deinen Prozess dann in die Länge zu ziehen und versucht zu erwirken, dass gegen Auflage (z.B. Spende an einen gemeinnützigen Verein) das Verfahren einstellen zu lassen. Das erspart Dir dann die drei Punkte in Flensburg. Die MPU bleibt Dir aber weiterhin sicher. Dies ist aber mit hohen Kosten verbunden. Anwalt kostet und die Auflage ist meist auch teurer als die Strafe. Du musst entscheiden, ob Dir die Punkte in Flensburg weh tun oder nicht.
Ich habe mir den Anwalt gespart und in die Aufarbeitung gesteckt.
4.: Versuch für Dich zu entscheiden, ob Du das ganze selbst aufgearbeitet bekommst oder ob Du dabei Unterstützung benötigst. Das Forum hilft schon sehr viel, mir hat aber auch sehr gut mein VP bisher geholfen. Es gibt aber viele verschiedene Varianten. Verkehrspsychologen mit Einzelgesprächen, Gruppengespräche (z.B. beim TÜV), Online-Anbieter (davon rate ich ab. Viel abzocke dabei) oder oder oder (hängt stark von deiner Vorgeschichte ab, ob Du ggf. auch eine Suchtberatung in Anspruch nehmen möchtest/solltest oder nicht.
5. Irgendwann trudelt dann der Strafbefehl bei Dir ein. Das ist Deine Verurteilung ohne Gerichtsverfahren. Ich bin glimpflich davon gekommen mit ca. 300€ Strafe + Gerichtskosten. Kann aber bis zu einem Monatsgehalt sein. Sollte die Strafe zu hoch sein, kannst Du hier auch noch einen RA einschalten. Benötigst du keinen RA, kommen wir zu Punkt
6. Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Auch hier geht es nur um Zeitgewinn. Vorlagen zum Einspruch gibt es im Internet. Du hast dafür 14 Tage Zeit. Ich habe meinen per Einschreiben 3 Tage vor Ablauf der Frist eingeschickt.
7. Du bekommst dann irgendwann eine Vorladung zu Gericht mit dem Termin der Gerichtsverhandlung zugesendet. Hier kannst du bis kurz vor der Verhandlung Deinen Einspruch zurückziehen und deine Schuld anerkennen. Habe ich auch drei Tage vor dem Termin gemacht. Bei mir war noch ein Zeuge geladen. Den wollte ich nicht unnötig zu Gericht fahren lassen.
8. Versuchen Ratenzahlung für Deine Strafe zu bekommen. Grund ist, dass einige Gerichte das Urteil erst mit Begleichung der letzten Rate rechtskräftig werden lassen bzw. das Verfahren damit beenden und dann erst die Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgt. Ratenzahlung wurde mir automatisch im Urteil gewährt. Hat aber nur wenig geholfen, da mein Urteil vorher schon rechtskräftig wurde.
9. Darauf hoffen, dass Deine Führerscheinstelle es nicht so eilig mit Dir hat.

Es kann aber sein, dass die Führerscheinstelle nicht geduldig auf den Ausgang des Verfahrens wartet und sich vorher bei dir meldet. Ist hier auch schon passiert, ist aber nicht die Regel, denke ich.

Das was ich dir beschrieben habe, war MEIN Weg und meiner Meinung nach der günstigste, dafür braucht man aber auch starke Nerven.

Melde Dich auch schon mal für einen Abstinenzprogramm an und nimm an einem MPU-Infoabend Teil.

Ich habe Haaranalysen gemacht. Kosten etwas mehr, man muss aber nur alle drei Monate hin und das zu geplanten Terminen. Hier ist man auch flexibel, was die Strategie angeht. Kontrolliertes Trinken geht nur mit Haaranalysen. Urinproben funktionieren nur bei absoluter Abstinenz. Such Dir am besten ein akkreditiertes Labor in Deiner Nähe.

Viele Grüße,
ein Leidensgenosse
 

Eselin

Benutzer
Hallo Radelm,

danke sehr für deine ausführliche Antwort!
Ja, die Schlafstörungen nehmen wieder zu. Aus diesem Grund werde ich die Opipramol wohl weiter nehmen. Ich fürchte das wird das Ganze weiter komplizierten (ggf. ÄG), ist aber nicht zu ändern. Ehe ich wegen sowas wieder in eine Depression rutsche.. Lieber nicht.

Kannst du mir sagen mit wievielen Gerichtskosten zu rechnen ist? Das hatte ich ja noch har nicht auf dem Schirm. Ach du... dickes Ei.

Die Punkte sind absolut zu verschmerzen. Ich hab noch nie welche gehabt.

Wie lange musstest du denn deine Abstinenz nachweisen? 12 Monate? Das muss ich wohl vorher angeben.
Und bist du in der MPU auf kontrolliertes trinken oder lebenslange Abstinenz gegangen?

Ich gehe nächste Woche mal zu einer Infoveranstaltung bei der Dekra.
So blöd wie es klingt, aber ich denke ich bräuchte beim Konsumverhalten eigentlich keine Hilfe. Das war der Schuss vor den Bug den ich gebraucht habe. Ich trinke nur im Gesellschaft, beim weggehen oder essen gehen. Gerade aber beim weggehen merke ich mein Limit aber nicht.
Das wird es also künftig nicht mehr geben bei mir.
Das ich auch ohne kann weiß ich. Hab die letzten Jahre im Januar immer Alkoholfasten gemacht und auch mal einfach so für 4 Monate aufgehört. Das ging problemlos. Ich sah nur einfach keinen Grund etwas zu ändern. Den habe ich nun, habe mich wirklich sehr erschrocken.
Werde künftig den Konsum (wenn das Verfahren abgeschlossen ist) auf ein oder zwei Glas Wein zu besonderen Anlässen und in entspannter Gesellschaft (nicht weggehen) beschränken.
Zu Hause habe ich z.B. auch gar nichts stehen.

Werden durch den Einspruch die Gerichtskosten noch höher?

Hast du dir mal deine Akte angesehen? Wenn ja, wann und bei der Polizei oder der Führerscheinbehörde?

Wurde dir auch sofort das Radfahren verboten?
Gab es bei dir eine Sperrfrist?

Haaranalyse wird bei mir wohl nicht gehen, weil ich die Haare färbe.
Hab schon überlegt am Hinterkopf mal einem Bereich ungefärbt zu lassen. Aber das frage ich die Dekra mal.

Nun aber gleich einmal zum Fragebogen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich habe Haaranalysen gemacht. Kosten etwas mehr, man muss aber nur alle drei Monate hin und das zu geplanten Terminen. Hier ist man auch flexibel, was die Strategie angeht. Kontrolliertes Trinken geht nur mit Haaranalysen.
Das hätte ich noch ergänzen können, denn auf diese Art kannst du quasi von Kontrolle zu Kontrolle entscheiden ob du 3 Monate dranhängst.
 

Eselin

Benutzer
Zur Person
Geschlecht:w
Größe: 1.67
Gewicht: 63g
Alter:39

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 29.06.2022
BAK: 2,07
Trinkbeginn:19:00 (am 28.06.22)
Trinkende: 01.00 Uhr (kann ich nur vermuten, habe leider überhaupt keine Idee wann es gewesen sein könnte, vermute das nur wegen der Uhrzeit der Polizeikobtrolle)
Uhrzeit der Blutabnahme: die Kontrolle hat 03:03 stattgefunden lt. Anhörung. Ich kann leider ohne Akteneinsicht nicht sagen, wann sie mir Blut abgenommen haben.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: schriftliche Anhörung erhalten
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: noch unbekannt

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:-

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2 Strafzettel (1 x weil ich mit dem Rad auf der falschen Seite der Brücke gefahren bin (schon Jahre her), einmal war ich mit dem Auto minimal zu schnell. Ich glaube 10€ Strafe, war wirklich minimal.

VG - E
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Also, jetzt nochmal etwas ausführlicher...

Du bist aktuell 39, da kann man Abstinenz glaubhaft vertreten, das kann eine Strategie sein.
Für dich könnte, da nur knapp über der 2 und "nur" Fahrrad in der MPU vielleicht KT durchgehen, wenn alles top aufbereitet ist. Da könnten Depressionen eher negativ wirken...

Es gibt also drei Strategien, die halten wir jetzt mal so lange wie möglich offen:
- KT
- AB (in dem Wissen später KT zu machen, aber in der MPU mit AB zu stehen)
- "Echte" AB

Da müssten wir noch mehr Vorgeschichte wissen, das kommt dann im langen Fragebogen.

Was dein Verfahren angeht: das hängt jetzt ein Stück weit von deinen finanziellen Möglichkeiten ab.
Du musst erst mal nix machen, dann kommt irgendwann ein Strafbefehl, den kannst akzeptieren und alles geht ohne Verfahren und ohne Gerichtskosten seinen Gang.
Du kannst Einspruch einlegen, das kann dir helfen, die Zahl der Tagessätze zu drücken (Sperrfrist eher nicht) und versuchen, was besseres rauszuholen. Das kannst du sogar erst mal ohne Anwalt lostreten, aber zum Gericht solltest du einen mitbringen.
Du kannst taktischen Einspruch einlegen, den du kurz vor der Verhandlung zurücknimmst, um einfach Zeit zu gewinnen, denn wenn du mit KT reingehst, liegen wir bei 6 Monaten gelebte Verhaltensänderung, d.h. bis zu einer Meldung der FST und deren Fristsetzung könntest du bewusst Zeit schinden.

Wichtig wäre jetzt mal, vorläufig eine Strategie festzulegen (kannst du ja noch ändern) und dann darauf aufbauend alles weitere zu planen.

Die wesentlichen Teile der Polizeiakte bekommst du mit dem Strafbefehl, da steht alles drin was du wissen musst, wichtig wäre dann eher noch deine Führerscheinakte, aber wenn du sicher bist, dass da nix nennenswertes drinsteht dürfte auch das egal sein.

Wie lebensnotwendig ist für dich der FS?
Von allem was ich jetzt gelesen habe würde ich KT nicht ausschliessen aber auch nicht gleich sagen, dass das laufen wird. Falls AB gefordert wird bist du bei 12 Monaten Nachweispflicht.
Denkbar wäre sonst eben die freiwillige AB, da müsstest du sozusagen dem GA zuvorkommen, dann sind es 6 Monate, aber dann muss der GA schon auch zu der Meinung gelangen, dass KT auch noch gegangen wäre, ist ein Risiko.

Wenn es finanziell machbar ist könnte ich mir folgende Strategie vorstellen:
1. Zeit schinden, dass die FST noch ruhig bleibt...
2. AN für 6 Monate, Verlängerung um weitere 6 Monate frühzeitig organisieren, ggf. stornieren
3. mit freiwilliger AB in die MPU, was du danach machst ist deines
4. Wenn das schiefgeht unmittelbar und lückenlos weiter Nachweise sammeln, Jahr vollmachen, dann nochmal zur MPU.

Das würde bedeuten, du würdest riskieren, ca. 700€ für die MPU in den Sand zu setzen, hättest aber eine Chance, nach 6 Monaten fertig zu sein...

Insgesamt rate ich trotzdem auch, den Konsum im Ganzen zu überdenken. 2 Promille und dann noch zu wissen, was ein Fahrrad ist, das ist das Ergebnis von Training, nicht einfach mal eben passiert. Bei 2 liegen die meisten nur noch am Boden.
Dazu kommen deine Schlafprobleme, Angststörungen, ... Überlege dir, in wie weit Rauschmittel wie Alkohol da überhaupt dienlich sind, und in wie weit du ganz ehrlich dir selbst gegenüber den Alkohol zum Verdrängen einsetzt und somit erste Suchtmuster (Achtung, ich diagnostiziere hier nicht, nur eine Anregung zum Nachdenken!) aufgebaut hast und dir eine echte AB vielleicht gut tun würde.
 

Eselin

Benutzer
Danke Rüdscher!!

Ich fürchte ich muss die Depression schon mit angegeben haben bei der Blutentnahme bei der Polizei. Und dann steht sie bestimmt in der Akte. Man, wie ich das bereue. Sehe ich dann ja im Strafbefehl und der damit zugeschickt Akte wie ich nun gelernt habe. :) Das war ein super Hinweis!

Können duch den taktischen Einspruch zusätzliche Gerichtskosten entstehen?
Das würde ich zu gern vermeiden. Das ist schon alles verdammt teuer.

Ich brauche den FS zum Glück nicht, um zur Arbeit zu kommen. Aber ein Jahr ist dennoch verdammt lange in einem Flächenland wie MV.
Halbes Jahr wäre schon besser.

Wer fordert denn die AB? Steht das im Strafbefehl oder bespreche ich das mit der Dekra/ dem Verkehrspsychologen?
Ggf. wird es ja erst in der MPU gefordert, wenn ich es recht verstanden habe. Das wäre dann aber der schlechteste Fall, weil nicht bestanden. Richtig?

Ich finde deine Strategie klingt sehr gut!
Ich denke ich muss erst mal schauen, ob sie die früheren Depressionen mit in die Akte geschrieben haben. Sonst würde ich die nicht erwähnen wollen und einfach nur auf Schlafstörungen abstellen.
Ich hatte 2016 mal eine Zeit und 2020 und war beide Male in Therapie. Seitdem ist, bis auf die Schlafstörungen die ich aber schon sehr lange phasenweise habe, wirklich alles gut. Und mit Opirpramol (geringste Dosis) läuft das Schlafen richtig gut.

Ich danke dir für deinen Hinweis und kann nur ganz aufrichtig erklären, dass ich definitv einiges ändern werde. Ich dachte, wenn ich nicht alleine oder in schlechter Stimmung trinke, bin ich auf der sicheren Seite. Leider ist dem nicht so, das ist sehr deutlich geworden.
Größere Mengen Alkohol wird es nicht mehr geben und beim weggehen schon mal gar nicht.
Ich habe zum Glück schon durch das Alkoholfasten gute Strategien entwickelt zur Umsetzung im Alltag.
Das gelegentliche Glas Wein beim Essen mit einer Freundin würde ich halt gern wieder mit einbauen. Nicht im nächsten Jahr natürlich.
Vielleicht komme ich aber in diesem Jahr auch zu der Erkenntnis, dass es ganz ohne für mich einfach sicherer ist. Da bin ich tatsächlich offen.
Das ich das Jahr oder halbe Jahr ohne Alkohol schaffen werde bereitet mir tatsächlich überhaupt keine Sorgen.

Hab einen schönen Tag und vielen, vielen Dank für die Hilfe!

E
 

Eselin

Benutzer
PS: Ich hab mal bei der Polizeidienstelle angerufen.

Die geben mir ohne Anwalt keine Akteneinsicht und werden die auch mit dem Strafbefehl nicht mitsenden.

Oh man, mir wird ganz anders.
 

Eselin

Benutzer
Ok.. durchatmen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass sie die Depressionen mit eingetragen haben in dir Akte. Erwähnt habe ich sie definitiv.
Ich denke ich werde es also offen zugeben. Die Erfahrung der Therapie hilft mir ja auch tatsächlich mit der aktuellen Situation umzugehen.

Was meinst du, kann ich dennoch deine Strategie mit dem halben Jahr fahren?

VG!

E
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich fürchte ich muss die Depression schon mit angegeben haben bei der Blutentnahme bei der Polizei. Und dann steht sie bestimmt in der Akte.
Halb so wild, wäre nicht der erste Fall mit Depressionen, der durch die MPU kommt.
Depression und Alkoholmissbrauch gehen eh oft Hand in Hand, machst freiwillige AB und kannst daraus, wenn die restliche Aufarbeitung passt, eine gute Story zimmern, die nicht mal an den Haaren herbeigezogen ist. Hoffe du verstehst wie ich das meine, möchte hier Depression nicht irgendwie lächerlich machen damit.

Können duch den taktischen Einspruch zusätzliche Gerichtskosten entstehen?
Ich habe bei meiner ersten TF Einspruch eingelegt, da waren wir schon in der Verhandlung als meine RAin dann (in Absprache mit mir) den Einspruch zurückgezogen hat. Wir wollten mal schauen, wie es so läuft, der Richter hat seine Position durchblicken lassen und uns quasi schon eingeladen, dass wir zurückziehen, sonst müsste er ja auch ein Urteil und eine Begründung schreiben. Gibt wichtigere Fälle. Ich meine, das hat damals nur RA gekostet, aber keine Gerichtskosten. Bitte aber mal Google bemühen, weiss nicht, ob das in jedem Bundesland so ist und heute immer noch...

Ich brauche den FS zum Glück nicht, um zur Arbeit zu kommen. Aber ein Jahr ist dennoch verdammt lange in einem Flächenland wie MV.
Halbes Jahr wäre schon besser.
Könnten wir hinkommen. Wenn wir das mit dem Einspruch machen, vielleicht hast du durch die Ferienzeit schon Glück, dass erst im September der Strafbefehl kommt. Dann glaub 3 Wochen Frist (unbedingt selbst nachlesen!), bis dann die Mühlen losmahlen, der Einspruch ist glaub formlos, dann kannst oder musst du aber eine Stellungnahme dazu abgeben, alles dauert immer schön 3 Wochen hier, 3 Wochen da, ... Bis dann ein Gerichtstermin kommt kann es Januar werden...
Dann muss erst mal noch die FST aufwachen. Manchmal warten die die Rechtskraft ab (Optimalfall, dauert nämlich nochmal), manchmal werden die vorher aktiv. Dann bekommst du eine Frist von 2-3 Monaten zur Vorlage deines Gutachtens. Bei Radlern, gerade wenn man parallel schon Nachweise sammelt oder auch schon einen Termin hat, gibt es oft wenn man lieb und nett fragt eine Fristverlängerung.
Wenn du also parallel deine Nachweise sammelst und mit freiwilliger AB reingehst, 6 Monate Nachweise, und der GA das so akzeptiert, dann kommst du vielleicht ohne Entziehung der FE raus...

Ich hatte 2016 mal eine Zeit und 2020 und war beide Male in Therapie. Seitdem ist, bis auf die Schlafstörungen die ich aber schon sehr lange phasenweise habe, wirklich alles gut.
Gibt es dazu Therapieberichte oder ein ärztliches Gutachten oder sowas zum Vorlegen bei der MPU? Wäre hilfreich...


Das gelegentliche Glas Wein beim Essen mit einer Freundin würde ich halt gern wieder mit einbauen.
Bin kein Freund von "falscher" AB in der MPU, weil man sich auch leicht verplappert, aber nach deinen Schilderungen würde ich dich auch nicht in einer Abhängigkeit oder einer Situation sehen wo man klar sagen muss Finger weg.

Vielleicht komme ich aber in diesem Jahr auch zu der Erkenntnis, dass es ganz ohne für mich einfach sicherer ist.
Oder auch auf andere Weise besser. Es muss ja niemand trinken, das kapieren in unserer Gesellschaft immer noch recht wenige. Bin immer wieder erstaunt, wie normal es auch in der Geschäftswelt ist, sich volllaufen zu lassen...


Ich würde dir vorschlagen, du machst mal den grossen FB, glaube die Grundstrategie steht, dann sehen wir mal mehr von deiner Vorgeschichte und deinen Motiven, dann kommen vielleicht neue Aspekte raus, aber das gehen wir dann gemeinsam durch.
 

Pbuddy

Stamm-User
Hallo eselin,

Werden dir deine Medikamente verschrieben? Dann ist das gar kein Problem, lässt du dir attestieren.
Wenn du noch in Therapie sein solltest kannst du dir auch darüber was ausstellen lassen oder du fragst nochmal nach.

Lg
 

Radelm

Benutzer
Hallo Eselin,

hier sind zwar schon einige Antworten gekommen, ich antworte aber noch mal gerne.
Hallo Radelm,

danke sehr für deine ausführliche Antwort!
Ja, die Schlafstörungen nehmen wieder zu. Aus diesem Grund werde ich die Opipramol wohl weiter nehmen. Ich fürchte das wird das Ganze weiter komplizierten (ggf. ÄG), ist aber nicht zu ändern. Ehe ich wegen sowas wieder in eine Depression rutsche.. Lieber nicht.
Ich finde gut, dass Du gleich ansprichst, dass Du mit Depressionen zu kämpfen hast. Das ist ggf. auch für Deine weitere Aufarbeitung wichtig.
Aus dem eigenen Umfeld heraus kann ich sagen, dass Du wirklich in Dich gehen solltest und Dich fragen solltest, ob Du wirklich weiter Alkohol trinken willst. Sicherlich bist Du in der Lage kontrolliert mit Alkohol umzugehen (das ist jetzt meine Annahme), aber ich habe es auch erlebt, dass Depressionen häufig dazu führen können, dass man schnell wieder zu einem Gläschen mehr greift. Mir richtiger AB kannst Du dieses Risiko für Dich, unabhängig von der MPU, aber auch für immer ausmerzen. Das Gläschen Wein mit der Freundin kann man auch ganz wunderbar durch andere Getränke ersetzen. Wenn man den Weg komplett weg vom Alkohol geschafft hat, kann dies auch sehr aufbauend sein. :)
Ist aber nur ein Gedankengang von mir.
Kannst du mir sagen mit wievielen Gerichtskosten zu rechnen ist? Das hatte ich ja noch har nicht auf dem Schirm. Ach du... dickes Ei
Gerichtskosten lagen bei ca. 250€

Die Punkte sind absolut zu verschmerzen. Ich hab noch nie welche gehabt.


Wie lange musstest du denn deine Abstinenz nachweisen? 12 Monate? Das muss ich wohl vorher angeben.
Und bist du in der MPU auf kontrolliertes trinken oder lebenslange Abstinenz gegangen?
Ich habe meine MPU noch nicht hinter mir. Ich werde mit der Strategie Trinkpause + KT ins Rennen gehen. Tatsächlich trinke ich aber nicht, um für den Notfall 12 Monate AB in der Tasche zu haben. Ich komme bis zu meinem eigentlichen Termin auf 11 Monate, versuche aber eine Fristverlängerung zu bekommen.

Ich gehe nächste Woche mal zu einer Infoveranstaltung bei der Dekra.
So blöd wie es klingt, aber ich denke ich bräuchte beim Konsumverhalten eigentlich keine Hilfe. Das war der Schuss vor den Bug den ich gebraucht habe. Ich trinke nur im Gesellschaft, beim weggehen oder essen gehen. Gerade aber beim weggehen merke ich mein Limit aber nicht.
Das wird es also künftig nicht mehr geben bei mir.
Das ich auch ohne kann weiß ich. Hab die letzten Jahre im Januar immer Alkoholfasten gemacht und auch mal einfach so für 4 Monate aufgehört. Das ging problemlos. Ich sah nur einfach keinen Grund etwas zu ändern. Den habe ich nun, habe mich wirklich sehr erschrocken.
Werde künftig den Konsum (wenn das Verfahren abgeschlossen ist) auf ein oder zwei Glas Wein zu besonderen Anlässen und in entspannter Gesellschaft (nicht weggehen) beschränken.
Zu Hause habe ich z.B. auch gar nichts stehen.
Hier könnten beim Gutachter aber Fragen aufkommen. Warum hast Du immer Alkoholfasten gemacht? Weil Du wusstest, dass Alkohol deinem Körper nicht gut tut? Wenn ja, warum hast Du dann überhaupt wieder angefangen?
Das sind Beispiele die kommen könnten. Vielleicht brauchst Du keinen Vorbereitungskurs, vielleicht reicht das Forum, vielleicht kannst Du das auch allein. Das kann ich Dir nicht beantworten. Ich kann nur sagen, dass der VP für mich eine gute Ergänzung zum Forum ist/war. Mir tat es gut auch noch mal darüber zu sprechen und tiefer zu gehen.
Ich hatte 9 Stunden beim VP. 4 hätten auch gereicht, aber das weiß man vorher halt nicht.

Werden durch den Einspruch die Gerichtskosten noch höher?
Meines Wissens nach nicht.
Hast du dir mal deine Akte angesehen? Wenn ja, wann und bei der Polizei oder der Führerscheinbehörde?
Die habe ich eingesehen bzw. Zugeschickt bekommen von der Führerscheinbehörde. Muss man schriftlich beantragen, ging bei mir per Mail. Lohnt sich aber eigentlich erst nachdem du zur Vorlage eines Gutachtens aufgefordert wirst.

Wurde dir auch sofort das Radfahren verboten?
Gab es bei dir eine Sperrfrist?
Sperrfrist gibts es beim Fahrrad nicht. Den Führerschein behältst Du ja erstmal. Das Radfahren kann Dir erst verboten werden, wenn Du kein Gutachten vorlegst und dir deswegen auch der Führerschein entzogen wird.
Haaranalyse wird bei mir wohl nicht gehen, weil ich die Haare färbe.
Hab schon überlegt am Hinterkopf mal einem Bereich ungefärbt zu lassen. Aber das frage ich die Dekra mal.
Ungefärbt sieht bestimmt auch gut aus und macht Dir das Leben leichter. :)

LG
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Lohnt sich aber eigentlich erst nachdem du zur Vorlage eines Gutachtens aufgefordert wirst.
Genau, denn erst dann ist die Akte vollständig und in dem Umfang wie sie nachher dem GA vorliegen wird. Schadet nie zu wissen, was der GA vor sich hat...
Übrigens lassen Polizisten immer wieder auch mal das eine oder andere Detail weg, um einem das Leben nicht zu schwer zu machen, grade von den Äusserungen im Suff bleibt vieles oft unerwähnt, aber das musst du abwarten...
 

Radelm

Benutzer
Übrigens lassen Polizisten immer wieder auch mal das eine oder andere Detail weg, um einem das Leben nicht zu schwer zu machen, grade von den Äusserungen im Suff bleibt vieles oft unerwähnt, aber das musst du abwarten...
Genau, bei mir war auch kein Arztbericht enthalten, sondern nur die BAK, das Urteil und der Polizeibericht in dem fast nix stand.
Meine Polizisten waren „ganz nett“ und haben noch dazu geschrieben, dass mein Fahrrad auf dem Grünstreifen lag. Und ich daneben stand. Hilft mir zumindest bei der MPU ein wenig. :)
 
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