Nosebone80
Benutzer
Hallo,
zu erst einmal....gab es hier in der jüngsten Vergangenheit mal Serverprobleme?
Ich hatte mich im April diesen Jahres unter gleichem Nick registriert, aber ich finde weder meine Beiträge wieder noch konnte ich mich mit meiner Registrierungs-eMail anmelden.
Zu meinem Anliegen: Ende April wurde ich mit 1,59% Promille, THC sowie Speed im Blut angehalten.
Den Lappen gab ich noch vor Ort ab.
Meine Sperrfrist gemäß Staatsanwaltschaft beträgt 9 Monate, so dass ich nun Anfang Dezember 2019 den Führerschein neu beantragt habe.
Aufgrund Erfahrungsberichte bezgl. harter Drogen entschied ich mich übrignes für ein 12monatigen Abstinenznachweis, welchen ich bereits Mitte Juni 2019 began. Geht nach Adam Riese also bis Mitte Juni 2020.
Jetzt habe ich vorgestern Post von der FSST Mannheim bekommen, dessen Inhalt mich in zwei Punkten stutzig macht.
1.) Es steht geschrieben, dass ich eine Frist zur Vorlage des Gutachten bis zum 19.03.2020 gesetzt bekomme. Wie solld as aber funktionieren, wenn mein Abstinenznachweis noch bis Mitte Juni 2020 geht? Vorher könnte ich zwar eine MPU machen, die aber garantiert negativ ausfallen wird. Jetzt habe ich aber auch vom OVG "10 B 10178/07.ovg" bezgl. sinnvoller Fristsetzung gelesen. Oder interpretiere ich die Aufforderunf von der FSST gänzlich falsch?
2.) Ich soll ein Schrieb unterschreiben, dass meine Fahrerlaubnisakten dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden können. Ich denke, dass passt ja erstmal. Was aber nicht für mich passt, ist, dass ich mit meiner Unterschrift auch direkt einwilligen würde, dass das Gutachten an die FSST geschickt werden darf - was man ja aber absolut nicht tun sollte. Deswegen habe ich da auch keine Lust drauf.
Danke für euren Support und Antworten! Und natürlich allen ein frohes Fest!
zu erst einmal....gab es hier in der jüngsten Vergangenheit mal Serverprobleme?
Ich hatte mich im April diesen Jahres unter gleichem Nick registriert, aber ich finde weder meine Beiträge wieder noch konnte ich mich mit meiner Registrierungs-eMail anmelden.
Zu meinem Anliegen: Ende April wurde ich mit 1,59% Promille, THC sowie Speed im Blut angehalten.
Den Lappen gab ich noch vor Ort ab.
Meine Sperrfrist gemäß Staatsanwaltschaft beträgt 9 Monate, so dass ich nun Anfang Dezember 2019 den Führerschein neu beantragt habe.
Aufgrund Erfahrungsberichte bezgl. harter Drogen entschied ich mich übrignes für ein 12monatigen Abstinenznachweis, welchen ich bereits Mitte Juni 2019 began. Geht nach Adam Riese also bis Mitte Juni 2020.
Jetzt habe ich vorgestern Post von der FSST Mannheim bekommen, dessen Inhalt mich in zwei Punkten stutzig macht.
1.) Es steht geschrieben, dass ich eine Frist zur Vorlage des Gutachten bis zum 19.03.2020 gesetzt bekomme. Wie solld as aber funktionieren, wenn mein Abstinenznachweis noch bis Mitte Juni 2020 geht? Vorher könnte ich zwar eine MPU machen, die aber garantiert negativ ausfallen wird. Jetzt habe ich aber auch vom OVG "10 B 10178/07.ovg" bezgl. sinnvoller Fristsetzung gelesen. Oder interpretiere ich die Aufforderunf von der FSST gänzlich falsch?
2.) Ich soll ein Schrieb unterschreiben, dass meine Fahrerlaubnisakten dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden können. Ich denke, dass passt ja erstmal. Was aber nicht für mich passt, ist, dass ich mit meiner Unterschrift auch direkt einwilligen würde, dass das Gutachten an die FSST geschickt werden darf - was man ja aber absolut nicht tun sollte. Deswegen habe ich da auch keine Lust drauf.
Danke für euren Support und Antworten! Und natürlich allen ein frohes Fest!