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Führerscheinentzug Frage!

was mich so dermassen ankotzt, ich hätte im dezember schon den antrag auf wiedererteilung stellen können, wenn ich nur den erste hilfe kurs hätte machen können. Dieser wurde aber wegen diesen corona lockdown Dreck anfang dezember abgesagt und einen monat später ebenfalls nochmal. jetzt habe ich woanders anfang März erst wieder einen. Zwischenzeitlich habe ich noch bammel bekommen das ich trotz der "nur" 1,4 Promill im Frühling letzten jahres eine MPU aufgebrummt gekommen könnte, weil ich ganz vergessen hatte, das ich im Winter 2014 oder 2015 (weiss nicht mer genau) mit einer ordnungswidereigkeit TF erwiischt wurde. hab mir gerade bei minus 6 grad die Pfoten am motor meines Quads aaufgewärmt gehabt an einer mehr oder weniger abgelegene stelle ausserhalb der Stadt, als von hinten ein Polizeiwagen kam, anhielt und fragte ob ich ein panne habe. so beim rumquatschen haben sie es dann gerochen das ich etwas intus hatte. ich weiss nicht mehr wieviel oder was ich an strafe bekommen habe. meine TF von 2005 (ebenfalls ordnungswiederigkeit aber verbunden mit fahren oder fahrerlaubnis) schien da nicht beherzigt gewsen zu sein. eventuell war es schon verjährt. lange rede kurzer sinn. wenn ich doch noch eine MPU machen muss, konnte ich die zeit nicht nutzen weil ich den 1. HK nicht machen konnte. muss ich dann wieder ein jahr warten bzw die eier schaukeln wenn es zum ässersten kommt oder genugt ein halbes jahr sich auf MPU vorzubereiten mit ein paar abstinenznachweisen?
 
....ach da fällt mir doch gerade ein. als ich 2014/2015 von er Polizei "erwischt" wurde, bin ich ja garnicht beim fahren mit dem quad erwischt worden, sondern als ich mir im stand mein pfoten am motor aufgewärmt habe bei minus 5-6 grad kälte. ich gehe also davon aus bzw hoffe es, das das in der FA also doch nicht drin auftauchen dürfte. Ich weiss sogar nicht mal mehr, ob ich überhaupt Pusten musste. Ich weiss nur noch soviel, das mir die weiterfahr verwehrt wurde, der polizist sich gefreut hat wie ein schneekönig, als er das erste mal ein quad fahren durfte, nämlich zum nächst günstigsten Abstellplatz und ich anschliessend sogar 6-7 kilomter von denen nach haus gefahren wurde. Ich F*** meine Kopf schon die letzten Tage deswegen und war deprimiert, das die mir bei antragstellung mit MPU kommen werden! Ich hoffe ich habe doch nochmal glück :)
 
Sehr merkwürdige zusammenhanglose Geschichte. Warum eröffnest Du nicht Deinen eigenen Thread inkl. dem Profil-Fragebogen?
als ich 2014/2015 von er Polizei "erwischt" wurde, bin ich ja garnicht beim fahren mit dem quad erwischt worden..
das glaube ich jetzt mal so nicht. Dir wurde die Weiterfahrt untersagt, der "Ehrenwerte" hat Dein Gefährt hoffentlich nicht im Parkverbot geparkt und Dir wurde die Weiterfahrt untersagt. Somit hast Du sehr wahrscheinlich auch eine Strafe bekommen.
Zwischenzeitlich habe ich noch bammel bekommen das ich trotz der "nur" 1,4 Promill im Frühling letzten jahres eine MPU aufgebrummt gekommen könnte
das ist sehr wahrscheinlich möglich, da Du aufgrund des 2014/2015-Falls WHT bist.
Das bedeutet Du wirst nicht nur die Erste-Hilfe-Kurs benötigen, sondern auch die AN's über ein Jahr. Damit hättest mit der Antragstellung noch Zeit. Alles abhängig natürlich Deiner Geschichte.
 
nein, ich bin mir jetzt recht sicher, das die Beamten nachsichtig waren, weil ich nicht gefahren bin. Würde da nichtmal als Fussgänger durchgehen. Wie lang ich dort stand im dunkel, können die ja nicht wissen. Das der Motor noch warm war, beweist nicht, dass ich kurz zuvor gefahren bin. Ich habe lediglich dort gestanden, den Motor im stand laufen lassen, um mir die Pfoten am Motor zu wärmen und habe nebenbei 1-2 bier getrunken. Ich glaube mich auch noch an den Wortlauf des beamten zu erinnern, das er keine Anzeige wegen Fahren unter Alkeinfluss macht, da ich nicht fuhr.
 
danke andmin, aber nicht nötig. Wäre nett wenn du das wieder entfernen könntest weil es so komplett zusammenhangslos ist. Ich warte lieber erstmal ab bis es zur antragstellung kommt und werde ggf nochmal drüber berichten! danke iim voraus
 
Ich habe die Fragen von MrEon mal in sein eigenes Thema verschoben, da sie im Thread von Natascha nicht wirklich hingehört haben. *Nancy*

@MrEon
Bitte bleibe jetzt mit all deinen Fragen hier in diesem Thread. Es wird sonst zu unübersichtlich.

hallo. kann mir jemand sagen, wann der beste Zeitpunkt ist das Führungszeugnis zu beantragen, welches ich für die Neuerteilung des FS nötig ist?
ich habe einen termin dafür nächste Woche aber noch keinen Termin bei der FSST erhalten. Ich habe bei der zuständigen person bei der FSST zwar gestern um einen Vorsprechtermin gebeten, aber bis jetzt noch keine Rückantwort erhalten. Das Führungszeugnis sollte ja aktuell sein und etwa zeitgleich mit dem Antrag einhergehen. Was genau mit Zeitgleich gemeint ist, erschliesst sich mir aber nicht so genau. Nicht das ich es nächste woche beantrage, es mit einigen wochen bearbeitungszeit dann zur FFST hingeschickt wird und die mich nachher nochmal hinschicken um ein neues zu beantragen. kostet dann ja wieder alles geld und vor allen zeit!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dauert ca 10 bis 14 Tage je nach Amt bis es bei der FSST ist

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit ich informiert bin, wird das FZ mit belegart 0 zwar beantragt und dann von dort direkt der Fsst geschickt.
Daher denke ich, dass kaum eine Terminkoordination erforderlich ist.
 
Zeit würde ich dehnen wollen auf 5T-4W... und ja, es wird direkt zur fsst geschickt. du selbst bekommst es nicht zu gesicht
Also das Bundesamt für Justiz brauch da nicht so lange für, wenn das Bürgeramt direkt den Antrag weiterleitet, dauert es ca 10 bis 14 Tage. 4 Wochen ist schon arg lang.
Ähm ja. Natürlich bekomme ich es nicht, habe ich doch auch gar nicht geschrieben ;-)
 
@Andi18
Ja das habe ich schon herausgefunden das das Belegart 0 direkt zur behörde gesendet wird. Da bekomme ich aber auch einsicht wenn ich drum bitte richtig? Das das FZ wohl nicht genau an dem Tag an dem ich den FS Antrag stelle bei denen auf den tisch landen wird bzw. das muss, ist auch logisch. Habe vorhin im internet was davon gelesen, das das FZ wohl nicht älter als drei Monate sein darf. Von wann der Beitrag war, stand da aber nicht.
Die Fsst muss ich aber zumindest vorab darüber informieren, das mein FZ bald bei denen eintrudeln wird?
 
@Andi18
Ja das habe ich schon herausgefunden das das Belegart 0 direkt zur behörde gesendet wird. Da bekomme ich aber auch einsicht wenn ich drum bitte richtig? Das das FZ wohl nicht genau an dem Tag an dem ich den FS Antrag stelle bei denen auf den tisch landen wird bzw. das muss, ist auch logisch. Habe vorhin im internet was davon gelesen, das das FZ wohl nicht älter als drei Monate sein darf. Von wann der Beitrag war, stand da aber nicht.
Die Fsst muss ich aber zumindest vorab darüber informieren, das mein FZ bald bei denen eintrudeln wird?
Sag das denen doch einfach bei Antragstellung, dass du es beantragt hast. Bekommst doch auch eine Quittugn beim Bürgeramt, dass du bezahlt hast... dann sollte das passen.
 
@Sonne

Ja ist richtig. das wird mir sicher quittiert. könnte auch sein, das das FZ früher bei der FsSt landen wird als ich den Termin dort bekomme, was aber gut wäre, da man mir dann wohl gleich sagen kann wie's weitergeht, ohne das ich noch erst auf den Brief warten muss. werde langsam ungeduldig, da ich den Antrag 6 monate vor ablauf der sperrfrist leider nicht aussnutzen konnte, weil ständig die 1.HK abgesagt wurden.
 
Also das Bundesamt für Justiz brauch da nicht so lange für, wenn das Bürgeramt direkt den Antrag weiterleitet, dauert es ca 10 bis 14 Tage. 4 Wochen ist schon arg lang.
Ähm ja. Natürlich bekomme ich es nicht, habe ich doch auch gar nicht geschrieben ;-)
ich wollte nicht mehrere Zitate machen....
zur Zeit: von Behörde 1-über Behörde 2 - zu Behörde 3 und Allzweckentschuldigung Corona.....kann in 2 Wochen erledigt sein, muss aber nicht....
 
Mir hat man im Bürgerbüro bis zu 6 wochen in aussicht gestellt...gedauert hat es in der tat ca. 10 tage.....aber wer weiß das schon zu orakeln
 
Huhu :)
Einsicht in die Führerscheinakte kannst du beantragen. Diese enthält das Führungszeugnis, Auszug aus dem Bundeszentralregister, Delikte und Auffälligkeiten im Straßenverkehr und nahe liegende andere Delikte der letzten Zeit (falls es welche gab).
Das Passbild, der Sehtest und den erste Hilfekurs muss gemacht werden, da du einen neuen Führerschein bekommst mit dem Datum der Widererteilungder Fahrerlaubnis.(der alte mit Datum wird vernichtet). Was mich selbst irgendwie gestört hat. Nur den Antrag auf Widererteilung kostete mich 150 Euro. Die Führerdcheinstelle entscheidet nach Aktenlage ob du zur MPU musst oder nicht.
 
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