Hört sich aber so an, als würde dann die Höhe des BAK nicht unbedingt eine Rolle spielen
das sehe ich ganz anders.
"Es ergeben sich zwar Hinweise auf mindestens eine Alkoholgefährdung, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden und auch Entlastungstrinken äußerte (Trunkenheitsfahrt mit 1,76% bei der Blutentnahme bzw. ca. 2,2 % zur Tatzeit;...
Der erste Absatz klingt einzig und eindeutig auf die Annahme, daß eine Trinkfestigkeit von 2,2‰ unterstellt wurde. Somit könnte der Einspruch eine gewisse Wirkung haben.
zeitweise auch nahezu täglichem Alkoholkonsum
das ist wohl auf die 3-4 Gläser an 3-4 Abende pro Woche zurückzuführen.
Pokemon machte hier geltend, ihren Alkoholkonsum nach der Trunkenheitsfahrt zunächst sofort eingestellt und dann ab Mai 2020 selten und in kleinen Mengen Alkohol konsumiert zu haben. Angesichts der Neigung von Pokemon, ihren früheren Alkoholüberkonsum zu verbergen oder zu verharmlosen, müssen wir allerdings auch diese Angaben mit einer entsprechenden Skepsis betrachten."
auch das hier klingt danach, daß sie von 2,2 ausgegangen ist. Hier wird Dir deswegen die Verharmlosung unterstellt, was Negativ zur Konsequenz hatte.
Dein EB nach der Mpu, daß sie mit der Trinkmenge nicht zurande kommt, ist sicher auf das zurückzuführen. Daß nichts zusammen passt klingt wirklich ausnahmslos an der unterstellten 2,2er Trinkfestigkeit.
In den"Empfehlungen" heisst es dann ich sollte mir mit Hilfe eines VP Klarheit über meinen Konsum verschaffen und überprüfen, ob noch die Fähigkeit besteht kontrolliert mit Alkohol umzugehen oder ob eine Alkoholabstinenz erforderlich ist. ... Das ist zwar keine zwingende Empfehlung, aber legt den Schluss nahe, dass diese Kontrolle nicht mehr vorhanden ist.
das würde ich jetzt
nicht so interpretieren. Eigentlich klingt es eher nach der gewünschten Bestätigung eines VPs.
I.-wie glaube ich wirklich, wenn Avus auf den Fehler aufmerksam gemacht wird, daß sich hier im Kern massiv was ändern kann. Somit ist es gut, daß gleich ein RA das übernimmt.
Dennoch würde ich parallel das GA an einen VP schicken um eine Zweit-Meinung einzuholen. Einen
Tipp hatte ich schon gepostet.
Ich glaube sicher, daß Du keine AB brauchst.