FB in Vorbereitung auf MPU

Andi18

MPU Profi
Pokemon, nochmals vielen Dank für den Austausch der Informationen hier. Finde ich richtig gut.
Nach Deinem ersten EB hatte ich auch den Eindruck, daß die GA persönliche Befindlichkeiten hatte, welche es in einer Begutachtung nicht geben darf. Ich finde Dein Vorgehen sehr gut.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Der Polizeibericht ist für einen Anwalt sehr wichtig denn das ist ja das was Dir vorgeworfen wird. Er wird eine Kopie haben. Ich dachte nur der Bericht wäre in der Führerscheinakte.?Dann hätte Avus das ja sehen müssen Uhrzeit und so. L.g.sanne
Nein der Bericht muss nicht in der Akte sein... kann. Muss aber nicht
 

Andi18

MPU Profi
Frühere Phasen von vermehrtem Alkoholkonsum wurde als Missbrauch gewertet, aber auf der anderen Seite wurde behauptet ich hätte meinen früheren Alkoholkonsum verharmlost. Ich hatte ehrlich über die Phase des Suizides meines Vaters 2013 gesprochen und berichtet, dass ich in meinen jungen Jahren regelmäßig Wein konsumiert habe.
das hier lässt mir keine Ruhe. Bedeutet das die Einstufung in die Kategorie Missbrauch (A2) ? - würde AB-Pflicht 12M bedeuten,
oder ist das "nur" bezogen auf das missbräuchliche Konsumverhalten, was ja jeder hier betrieben hat, was nach Genuss kommt?
Einen weiteren Peak gab es 2013, als mein Vater sich das Leben nahm. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen mit meinen Geschwistern und ich hatte eine Phase, in der ich wieder an die 3-4 Gläser an 3-4 Abenden getrunken habe.
Wobei aufgrund dieser Darstellung doch nie A2 ableitbar wäre? Dafür müsste es doch eindeutige Indizien der AB-Pflicht geben (also Vernachlässigung etc.)
Dann hätte aber die Schlussfolgerung im GA eine AB eindeutig fordern müssen, was nicht erfolgt ist. I.-wie löchrig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pokemon

Stamm-User
Also folgender Satz findet sich in der abschließenden Beurteilung:

"Es ergeben sich zwar Hinweise auf mindestens eine Alkoholgefährdung, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden und auch Entlastungstrinken äußerte (Trunkenheitsfahrt mit 1,76% bei der Blutentnahme bzw. ca. 2,2 % zur Tatzeit; bereits frühere Phasen mit vermehrtem, zeitweise auch nahezu täglichem Alkoholkonsum; Alkoholmißbrauch auch im Sinne von Entlastungstrinken bei Stress sowie in einer familiären Belastungssituation). Eine abschließende Überprüfung dieser Hypothese ließen die Angaben von Pokemon jedoch nicht zu.

Pokemon machte hier geltend, ihren Alkoholkonsum nach der Trunkenheitsfahrt zunächst sofort eingestellt und dann ab Mai 2020 selten und in kleinen Mengen Alkohol konsumiert zu haben. Angesichts der Neigung von Pokemon, ihren früheren Alkoholüberkonsum zu verbergen oder zu verharmlosen, müssen wir allerdings auch diese Angaben mit einer entsprechenden Skepsis betrachten."


Die Ga:in glaubt mir nicht und kann mit der Diskrepanz wohl nichts anfangen - ich war verunsichert, weil ich das gespürt habe. Und so hat das Gespräch eine unglückliche Entwicklung genommen, weil nichts zusammen passte. Daher wohl auch die 90 min Dauer. Ich unterstelle mal keinen echten bösen Willen - aber die Voraussetzungen und die Gesprächsdynamik waren nicht gleich auf dem Sender- /Empfängerschirm.

In den"Empfehlungen" heisst es dann ich sollte mir mit Hilfe eines VP Klarheit über meinen Konsum verschaffen und überprüfen, ob noch die Fähigkeit besteht kontrolliert mit Alkohol umzugehen oder ob eine Alkoholabstinenz erforderlich ist. ... Das ist zwar keine zwingende Empfehlung, aber legt den Schluss nahe, dass diese Kontrolle nicht mehr vorhanden ist.
 

Andi18

MPU Profi
Hört sich aber so an, als würde dann die Höhe des BAK nicht unbedingt eine Rolle spielen
das sehe ich ganz anders.

"Es ergeben sich zwar Hinweise auf mindestens eine Alkoholgefährdung, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden und auch Entlastungstrinken äußerte (Trunkenheitsfahrt mit 1,76% bei der Blutentnahme bzw. ca. 2,2 % zur Tatzeit;...
Der erste Absatz klingt einzig und eindeutig auf die Annahme, daß eine Trinkfestigkeit von 2,2‰ unterstellt wurde. Somit könnte der Einspruch eine gewisse Wirkung haben.
zeitweise auch nahezu täglichem Alkoholkonsum
das ist wohl auf die 3-4 Gläser an 3-4 Abende pro Woche zurückzuführen.
Pokemon machte hier geltend, ihren Alkoholkonsum nach der Trunkenheitsfahrt zunächst sofort eingestellt und dann ab Mai 2020 selten und in kleinen Mengen Alkohol konsumiert zu haben. Angesichts der Neigung von Pokemon, ihren früheren Alkoholüberkonsum zu verbergen oder zu verharmlosen, müssen wir allerdings auch diese Angaben mit einer entsprechenden Skepsis betrachten."
auch das hier klingt danach, daß sie von 2,2 ausgegangen ist. Hier wird Dir deswegen die Verharmlosung unterstellt, was Negativ zur Konsequenz hatte.
Dein EB nach der Mpu, daß sie mit der Trinkmenge nicht zurande kommt, ist sicher auf das zurückzuführen. Daß nichts zusammen passt klingt wirklich ausnahmslos an der unterstellten 2,2er Trinkfestigkeit.
In den"Empfehlungen" heisst es dann ich sollte mir mit Hilfe eines VP Klarheit über meinen Konsum verschaffen und überprüfen, ob noch die Fähigkeit besteht kontrolliert mit Alkohol umzugehen oder ob eine Alkoholabstinenz erforderlich ist. ... Das ist zwar keine zwingende Empfehlung, aber legt den Schluss nahe, dass diese Kontrolle nicht mehr vorhanden ist.
das würde ich jetzt nicht so interpretieren. Eigentlich klingt es eher nach der gewünschten Bestätigung eines VPs.
I.-wie glaube ich wirklich, wenn Avus auf den Fehler aufmerksam gemacht wird, daß sich hier im Kern massiv was ändern kann. Somit ist es gut, daß gleich ein RA das übernimmt.
Dennoch würde ich parallel das GA an einen VP schicken um eine Zweit-Meinung einzuholen. Einen Tipp hatte ich schon gepostet.
Ich glaube sicher, daß Du keine AB brauchst.
 

Pokemon

Stamm-User
Danke Andi18. Es tut gut zu wissen, dass hier Menschen mitdenken und helfen wollen.

Die Einordnung meines VPs habe ich schon... Aus der DEKRA Bestätigung geht hervor, dass ich "nur" alkoholgefährdet also A3 bin. Explizit heisst es da, dass bei mir keine Hinweise auf Alkoholabhängigkeit A1 oder fortgeschrittene Alkoholproblematik A2 vorliegen. Also ist AB nicht erforderlich.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Danke Andi18. Es tut gut zu wissen, dass hier Menschen mitdenken und helfen wollen.

Die Einordnung meines VPs habe ich schon... Aus der DEKRA Bestätigung geht hervor, dass ich "nur" alkoholgefährdet also A3 bin. Explizit heisst es da, dass bei mir keine Hinweise auf Alkoholabhängigkeit A1 oder fortgeschrittene Alkoholproblematik A2 vorliegen. Also ist AB nicht erforderlich.
Ich hätte mal darauf getippt, dass sich der GA auch an dem früheren Konsum aufgezogen hat, sprich die Phase 2013.
Und dass du evtl nicht für KT geeignet bist, aufgrund deiner Aussage von Silvester. Was natürlich irgendwie Quatsch ist. Vielleicht ist da die selbstauferlegte Regel, max zwei TE nicht so rüber gekommen wie es sollte. Besser sollte man am Ende nicht sooo ehrlich sein. ??
 

Pokemon

Stamm-User
Hallo Sanne, nein es gibt noch keine weitere Entwicklung, weil mein RA mit seinen Recherchen in Sachen optimaler Vorgehensweise noch nicht ganz am Ende ist. Aber er hat mir mitgeteilt, dass die Ermittlungsakte der Polizei eigentlich in der Führerscheinakte ist und insoweit der Sorgfaltspflicht nicht genüge getan ist. Dennoch will man die ja nicht anprangern und eine Lösung finden, die mir weiterhilft. Wenn die sich bloss gestellt fühlen, stünde eine erneute Prüfung möglicherweise nicht unter einem guten Stern. --- Eigentlich unfassbar!! Man ist so abhängig von ihrem Urteil und bei mangelnder Sorgfaltspflicht kann mir dieser Umstand doppelt zum Nachteil gereichen. Ich melde mich, sobald ich etwas weiss. Es ist erst einmal das Wichtigste, festzustellen ob die GA:in Zugang zur korrekten Zeitangabe hatte. Ansonsten wäre der Fehler ja meiner "Sphäre" zu zurechnen, weil es den Tippfehler im Strafbefehl gab. Dann wird die Nachbesserung eher schwierig...Solange das nicht klar ist, kann ich auch nicht woanders hin. Hat jemand Erfahrungen mit der PIMA in Hamburg?
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Pokemon. Ich hoffe sehr das Ihr euch einigen könnt. Vielleicht könntest Du den Phychologischen Teil noch mal wiederholen da. Das wäre eigentlich das vernünftigste .Weil irgendwie hat Sie Dich ja missverstanden in einigen Morgen.Ich drücke Dir ganz fest die Daumen .L.g.sanne
 

IbkE

Benutzer
Dann kam noch die Frage, wieviel Alkohol (Wein) 0,5 Promille entsprechen. Meine Antwort war 1 Glas Wein - ob das stimmt weiß ich nicht.

Hallo Pokomon,

ich möchte hier nicht die "Böse" sein, weil das liegt mir fern. Aber deine Trinkgewohnheiten und die Menge (inkl. Alter) haben mich stutzig gemacht, dass du nicht mit Abstinenz in die MPU gestartet ist. Wenn ein Glas Wein 0,5 Promille sind, dann warst du 4-5 mal in der Woche - deiner Aussage nach - bei gut 2 Promille. Am Wochenende hast du auch mehr getrunken...? Sorry, wenn ich jetzt was falsch gerechnet hab - bzw falsch verstanden habe.

Fakt ist, bei KT musst du es wissen!

Vielleicht hat der GA recht und du solltet dir einen VP suchen, der dich bis und durch die MPU begleitet.

Ich drücke dir natürlich die Daumen, dass dein Anwalt da was machen kann.

Dann möchte ich noch meinen vollen Respekt aussprechen, die hier sind, und mit ihren Erfahrungen und/oder Wissen helfen.

LG
IbkE










)
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo IbkE,
als Ersttäter mit einem BAK von 1,76%o ist eine Abstinenz nicht zwingend erforderlich.
Bei KT sollte das Wissen über die Wirkung von Alkohol aber wichtig sein...
 

Andi18

MPU Profi
Es ist amtlich. Blutentnahme war 00:45 Uhr und nicht 04:54 Uhr. So steht es in der Ermittlungsakte.
Aber er hat mir mitgeteilt, dass die Ermittlungsakte der Polizei eigentlich in der Führerscheinakte ist und insoweit der Sorgfaltspflicht nicht genüge getan ist. Dennoch will man die ja nicht anprangern und eine Lösung finden, die mir weiterhilft. Wenn die sich bloss gestellt fühlen, stünde eine erneute Prüfung möglicherweise nicht unter einem guten Stern. --- Eigentlich unfassbar!! Man ist so abhängig von ihrem Urteil und bei mangelnder Sorgfaltspflicht kann mir dieser Umstand doppelt zum Nachteil gereichen. Ich melde mich, sobald ich etwas weiss. Es ist erst einmal das Wichtigste, festzustellen ob die GA:in Zugang zur korrekten Zeitangabe hatte.
Hier stellt sich mir einfach die Frage, warum meldest Dich nicht einfach bei einem anderen mpi an, da ich i-wie auch auf persönliche Befindlichkeiten der GAin schließe? Ansonsten verlierst Zeit für nichts.
bei der folglich neuen MPU räumst dann direkt mit diesem Tippfehler auf. Dann nimmst eine Kopie des Auszugs aus der Ermittlungsakte einfach mit. Bei der Einsicht in die FA könntest auch selbst fotografieren..

Auch wenn die korrekte Zeitangabe und damit Fehler der GAin beweisen wird, ist halt dann unbekannt, ob es für ein positives GA dann reicht. Die werden versuchen, das Gesamtergebnis vermutlich beizubehalten.

Ansonsten wäre der Fehler ja meiner "Sphäre" zu zurechnen, weil es den Tippfehler im Strafbefehl gab. Dann wird die Nachbesserung eher schwierig...Solange das nicht klar ist, kann ich auch nicht woanders hin.
hier ist halt die Frage, warum mit dem Tippfehler aufzuräumen? Kannst ja direkt den neuen GA eben auf diesen Tipfehler 0.454 Uhr hinweisen. Ich hätte nicht daran gedacht auf 4.54 Uhr zu schließen..
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen. Ich würde zumindest noch das Nachgespräch machen und dann entscheiden ob Ich woanders hingehe. Aber das muss Pokemon entscheiden. Man hat ja nie 2 Mal den gleichen Gutachter. Das ist ja nicht erlaubt. L.g.sanne
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Hi Pokemon, woher weiss dein Awalt denn,dass die Ermittlungsakte in der Führerscheinakte ist? Mir hat das die Führerscheinstelle mitgeteilt, dass z.B. bei mir nur SB und Urteil drin ist...
 

Andi18

MPU Profi
Hi Pokemon, ich lese gerade auf der neu gestalteten Seite des vorher von mir empfohlenen MPU-Beraters, daß er einen kostenlosen Schnellcheck des negativen Gutachtens anbietet. Schau doch mal rein und nimm es wahr. Kann nur hilfreich sein.
Der Mann ist wirklich top.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen Andi hat Recht. Habe auch nur gutes von ihm gehört. Ich will Ihn später auch noch kontaktieren. Pokemon frag Ihn doch mal. Ich denke das Du vor Aufregung etwas falsch geantwortet hast in den Augen der GA. Ist eben etwas blöd gelaufen. L.g.sanne
 
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