FB in Vorbereitung auf MPU

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Moin Pokemon,
Dein RA ist da etwas auf dem Holzweg.
Das vorherige GA ist Deine Privatsache! Das hat den nächsten Gutachter nicht zu interessieren.
 

Pokemon

Stamm-User
Moin Pokemon,
Dein RA ist da etwas auf dem Holzweg.
Das vorherige GA ist Deine Privatsache! Das hat den nächsten Gutachter nicht zu interessieren.

Ich nehme an, Du bist Dir da sicher.... Dann ist das Thema erledigt. Ich kann immer noch erklären, dass es diesen Tippfehler im Strafbefehl gab, der zu Mißverstandnissen geführt hat, klingt aber nach Verantwortung abschieben. Zumal ja mein "Einspruch" auch nicht zu einer veränderten Beurteilung geführt hat.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Falls danach gefragt wird kannst Du offen darüber Auskunft geben...
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich nehme an, Du bist Dir da sicher.... Dann ist das Thema erledigt. Ich kann immer noch erklären, dass es diesen Tippfehler im Strafbefehl gab, der zu Mißverstandnissen geführt hat, klingt aber nach Verantwortung abschieben. Zumal ja mein "Einspruch" auch nicht zu einer veränderten Beurteilung geführt ha

Moin Pokemon,
Dein RA ist da etwas auf dem Holzweg.
Das vorherige GA ist Deine Privatsache! Das hat den nächsten Gutachter nicht zu interessieren.
Darauf zielte meine Richtlinienfrage ab. Der RA muss es ja irgendwie begründen. Juristisch gesehen sehe ich keine Grundlage hierfür
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen Pokemon. Ich würde auch offen darüber berichten falls Die Frage danach kommt.Aber es vorlegen würde Ich nicht. Das musst Du auch nicht. Ich drücke Dir alle Daumen der Welt das diesmal alles klappt. L.g.sanne
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Was den Rechtsanwalt betrifft Er meint wohl bestimmt das mit der Falschen Uhrzeit. Hast Du nicht eine Kopie von dem Schreiben vom Rechtsanwalt das die Uhrzeit nicht stimmt?Das könntest Du vorzeigen. Wäre vielleicht ganz gut das nach Bedarf zu zeigen aber nicht das komplette Gutachten. L.g.sanne
 

Pokemon

Stamm-User
Was den Rechtsanwalt betrifft Er meint wohl bestimmt das mit der Falschen Uhrzeit. Hast Du nicht eine Kopie von dem Schreiben vom Rechtsanwalt das die Uhrzeit nicht stimmt?Das könntest Du vorzeigen. Wäre vielleicht ganz gut das nach Bedarf zu zeigen aber nicht das komplette Gutachten. L.g.sanne
Ich habe den Fehler zwischenzeitlich korrigieren lassen. Insoweit verfüge ich jetzt über eine Korrektur des Strafbefehls. Eine solche müsste sich jetzt auch in der Führerscheinakte befinden. Glaube nicht, dass er das meinte, aber ich kläre das noch. LG Pokemon
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich habe den Fehler zwischenzeitlich korrigieren lassen. Insoweit verfüge ich jetzt über eine Korrektur des Strafbefehls. Eine solche müsste sich jetzt auch in der Führerscheinakte befinden. Glaube nicht, dass er das meinte, aber ich kläre das noch. LG Pokemon
Ne glaub ich auch nicht... frage lieber nochmal nach, was er meinte, bzw welche rechtliche Grundlage es dafür gibt... Dann weisst du mehr. Wobei du auch nochmal bei den Fragen schauen solltest, die die GA bemängelt hat.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
"…und denk dran die erste MPU nicht zu verheimlichen, sondern mitzubringen! Sonst ist die Begutachtung unvollständig!"

Das hat er mir geschrieben....Ich bin ratlos. Dann ist doch ein neuer GA gleich beeinflusst.
Ein Gutachten gehört grundsätzlich dir, allein aus datenschutzrechtlichen Gründen darfst du jegliche Einsicht dritter Personen verweigern.
Das Gutachten bleibt bei deinem ausgesuchten MPI für 10 Jahre gespeichert. Eine Weitergabe oder Informationen an ein anderes MPI sind verboten.
Bei einem Wechsel des MPI brauchst du keine Angaben über eine bereits absolvierte MPU machen ... sofern das Gutachten nicht bei deiner FSST gelandet ist. Genau aus diesem Grund sollte man ein negatives Gutachten niemals zu seiner FSST senden lassen.
 

Pokemon

Stamm-User
Genau aus diesem Grund sollte man ein negatives Gutachten niemals zu seiner FSST senden lassen.
Geht denn nicht aus der FS-Akte hervor, dass diese bereits früher an ein anderes MPI versandt wurde? Mein VP sagte ebenfalls, ich müsse auf Nachfrage das negative GA erwähnen. Der neue GA weiß eh Bescheid und überprüft mit dieser Frage meine Ehrlichkeit.... So mein VP...
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Geht denn nicht aus der FS-Akte hervor, dass diese bereits früher an ein anderes MPI versandt wurde? Mein VP sagte ebenfalls, ich müsse auf Nachfrage das negative GA erwähnen. Der neue GA weiß eh Bescheid und überprüft mit dieser Frage meine Ehrlichkeit.... So mein VP...
Kann muss aber nicht. Kannst ja nochmal schauen ob die FFST einen Vermerk drin hat oder nicht. Und selbst wenn, kannst ja sagen, du wolltest das MPI wechseln. Natürlich hast du dann den Bogen, falls die Frage kommt, du hattest schon mal eine MPU nicht wahrheitsgemäß angekreuzt. ... aber der Vermerk muss nicht unbedingt in der Akte sein
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Geht denn nicht aus der FS-Akte hervor, dass diese bereits früher an ein anderes MPI versandt wurde? Mein VP sagte ebenfalls, ich müsse auf Nachfrage das negative GA erwähnen. Der neue GA weiß eh Bescheid und überprüft mit dieser Frage meine Ehrlichkeit.... So mein VP...
Wenn deine Akte versandt wurde, heißt dass noch lange nicht das du auch eine MPU absolviert hast (Krankheit, Rückzug zwecks mangelnder Vorbereitung usw.).
Woher sollte dein "neuer" GA Bescheid wissen ... wo nichts ist, gibt es auch nichts zu wissen. Ich weiß wohl das man die Frage entsprechend ankreuzen soll, habe aber noch nie gehört das ein GA sich wirklich dafür interessiert hat ... meine GA hat sich dafür jedenfalls nicht interessiert.
 

Pokemon

Stamm-User
19. Mai
Ich werde heute im Verlauf des Tages noch einmal Trinkmengen am Tattag und Trinkmengen 12 Monate davor hier abstimmen, damit da bloss kein weiterer Lapsus passiert.
 

Pokemon

Stamm-User
Ist bei mir folgende Berechnung korrekt: Gegeben:
1,76 Promille um 00:45h; Trinkbeginn 19:00h. Blutentnahme 00:45h. Körpergewicht 63kg (Reduktionsfaktor 0,6)

1,76 BAK x (63kg x 0,6)
1,76 BAK x 37,8
= 66,528 Gramm Zuzüglich Abbau 6h x 6,3 gr/h = 37,8gr
= 104, 328 gr GESAMTALKOHOL.

Wenn ein Standardglas Wein 8gr Alkohol enthält, sind das 13-14 Standardgläser Wein à 0,1l.

Vorausgesetzt das ist korrekt: Wie wirkt sich das Resorptionsdefizit auf diese Zahl aus und wird dieses bei der PIMA berücksichtigt?

Es gibt laut meines VP auch die Möglichkeit der direkten Standardglasberechnung. 1 Standardglas Wein 0,1l enthält 8gr. Alkohol = 0,1 Promille
1,8 BAK = 18 Standardgläser
+ 6 Gläser Abbau = 24 Standardgläser
- 3 Gläser für Körpergewicht/Geschlecht = 21 Standardgläser

Das ist aber viel mehr o_O:oops::rolleyes:. Was ist korrekt? Im zweiten Beispiel ist die Trinkmenge um 1/3 höher.

PLEASE HELP!!!
 
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