Moin Pokemon,
Dein RA ist da etwas auf dem Holzweg.
Das vorherige GA ist Deine Privatsache! Das hat den nächsten Gutachter nicht zu interessieren.
Ich nehme an, Du bist Dir da sicher.... Dann ist das Thema erledigt. Ich kann immer noch erklären, dass es diesen Tippfehler im Strafbefehl gab, der zu Mißverstandnissen geführt hat, klingt aber nach Verantwortung abschieben. Zumal ja mein "Einspruch" auch nicht zu einer veränderten Beurteilung geführt ha
Darauf zielte meine Richtlinienfrage ab. Der RA muss es ja irgendwie begründen. Juristisch gesehen sehe ich keine Grundlage hierfürMoin Pokemon,
Dein RA ist da etwas auf dem Holzweg.
Das vorherige GA ist Deine Privatsache! Das hat den nächsten Gutachter nicht zu interessieren.
Ich habe den Fehler zwischenzeitlich korrigieren lassen. Insoweit verfüge ich jetzt über eine Korrektur des Strafbefehls. Eine solche müsste sich jetzt auch in der Führerscheinakte befinden. Glaube nicht, dass er das meinte, aber ich kläre das noch. LG PokemonWas den Rechtsanwalt betrifft Er meint wohl bestimmt das mit der Falschen Uhrzeit. Hast Du nicht eine Kopie von dem Schreiben vom Rechtsanwalt das die Uhrzeit nicht stimmt?Das könntest Du vorzeigen. Wäre vielleicht ganz gut das nach Bedarf zu zeigen aber nicht das komplette Gutachten. L.g.sanne
Ne glaub ich auch nicht... frage lieber nochmal nach, was er meinte, bzw welche rechtliche Grundlage es dafür gibt... Dann weisst du mehr. Wobei du auch nochmal bei den Fragen schauen solltest, die die GA bemängelt hat.Ich habe den Fehler zwischenzeitlich korrigieren lassen. Insoweit verfüge ich jetzt über eine Korrektur des Strafbefehls. Eine solche müsste sich jetzt auch in der Führerscheinakte befinden. Glaube nicht, dass er das meinte, aber ich kläre das noch. LG Pokemon
Ein Gutachten gehört grundsätzlich dir, allein aus datenschutzrechtlichen Gründen darfst du jegliche Einsicht dritter Personen verweigern."…und denk dran die erste MPU nicht zu verheimlichen, sondern mitzubringen! Sonst ist die Begutachtung unvollständig!"
Das hat er mir geschrieben....Ich bin ratlos. Dann ist doch ein neuer GA gleich beeinflusst.
Geht denn nicht aus der FS-Akte hervor, dass diese bereits früher an ein anderes MPI versandt wurde? Mein VP sagte ebenfalls, ich müsse auf Nachfrage das negative GA erwähnen. Der neue GA weiß eh Bescheid und überprüft mit dieser Frage meine Ehrlichkeit.... So mein VP...Genau aus diesem Grund sollte man ein negatives Gutachten niemals zu seiner FSST senden lassen.
Kann muss aber nicht. Kannst ja nochmal schauen ob die FFST einen Vermerk drin hat oder nicht. Und selbst wenn, kannst ja sagen, du wolltest das MPI wechseln. Natürlich hast du dann den Bogen, falls die Frage kommt, du hattest schon mal eine MPU nicht wahrheitsgemäß angekreuzt. ... aber der Vermerk muss nicht unbedingt in der Akte seinGeht denn nicht aus der FS-Akte hervor, dass diese bereits früher an ein anderes MPI versandt wurde? Mein VP sagte ebenfalls, ich müsse auf Nachfrage das negative GA erwähnen. Der neue GA weiß eh Bescheid und überprüft mit dieser Frage meine Ehrlichkeit.... So mein VP...
Oder hast dich unwohl gefühlt,du brauchst die mpu als solche ja nicht zu verheimlichen, warst halt nicht gut genug vorbereitet etc
Ich würde erstmal schauen ob das überhaupt in der Akte ist. Wie gesagt man kann ja auch das MPI wechseln. So what?!Oder hast dich unwohl gefühlt,
Fehler in der strafakte warum nicht?
Wenn deine Akte versandt wurde, heißt dass noch lange nicht das du auch eine MPU absolviert hast (Krankheit, Rückzug zwecks mangelnder Vorbereitung usw.).Geht denn nicht aus der FS-Akte hervor, dass diese bereits früher an ein anderes MPI versandt wurde? Mein VP sagte ebenfalls, ich müsse auf Nachfrage das negative GA erwähnen. Der neue GA weiß eh Bescheid und überprüft mit dieser Frage meine Ehrlichkeit.... So mein VP...
Trinkmenge der TF: ca 12 Monate lang alle 4-6 Wochen im Durchschnitt oder ca 1 mal im Monat19. Mai
Ich werde heute im Verlauf des Tages noch einmal Trinkmengen am Tattag und Trinkmengen 12 Monate davor hier abstimmen, damit da bloss kein weiterer Lapsus passiert.