Vielen Dank erstmal für deinen Rat Max !
In dem Sinne ist es ja keine Lücke, sondern es fehlen 17 Tage bis zu den vollen 12 Monaten laut offiziellem ende des AB Vertrages, da ich in diesem Programm aber das letzte Urin Screening halt schon 17 Tage vor Ablauf des Programms hatte meinte mein MPI es sei somit Ok.
Ich habe mir 2 mal Akteneinsicht geholt, das erste mal als ich meinen FS abgegeben habe. Ich wurde für den ersten Vorfall nicht verurteilt, aber er steht dennoch in meiner Akte drin, der Polizist der den Polizeibericht dazu geschrieben hat war sogar so freundlich einen Zeitungsartikel in dem jemand aus Bamberg trotz unter 1ng Aktiven THC sein FS entzogen wurde mit in den Polizeibericht zu heften den er dann zur Fsst. schickte.
Desweiteren steht in dem Polizeibericht das ich das Dokument mit der Unterschrift des Arztes zur Bestätigung das er mir Blut entnommen hat gestohlen habe, dieses Dokument hat er mir selbst mit meinen Sachen die mir vorher abgenommen wurden (Portmonnaie, Handy, Zigaretten etc) ausgehändigt und ich dachte es sei ein Dokument für mich. Als sie mich zuhause absetzten klingelt es eine halbe std später Sturm an der Tür, mein Vater öffnete die Tür, der Polizist verlangte das Dokument, er stellte bei meinem Vater Alkohol Geruch fest, woraufhin er meinen Vater ermahnte er dürfe das Auto heute nicht mehr abholen daraufhin kam schlechte Stimmung auf und es vielen ein paar Sätze, mein Vater händigte ihm das Dokument aus nachdem er es gefunden hatte, im Polizeibericht steht dazu: Der Vater von Herrn xxx händigte uns das Dokument widerwillig aus, es kann nicht ausgeschlossen werden das das Dokument von beiden Personen unterschlagen werden sollte.
In dem Polizeibericht des zweiten Vorfalls steht ein Auszug von allem wo ich schon mal Polizeilich in Erscheinung getreten bin z.B 2008 beim verdacht auf Konsumieren erwischt wurde und Polizei erkennungsdienstlich behandelte wurde (Fingerabdrücke, Fotos, Körpermerkmale etc.) aber auch eine Anzeige von meiner Mutter die mich Anzeigte wegen Stalking und Nötigung im Straßenverkehr, meine Mutter hat die Anzeige nach einem Tag zurückgenommen, sie steht dennoch im Polizeibericht. Außerdem steht in dem Polizeibericht noch das bei mir ein Beutel mit so genannten " Clean Urin" also synthetischem sauberen Urin gefunden wurde.
Erstmal habe ich es so hingenommen, später wurde mir klar das ich für diese Sachen niemals verurteilt wurde und zumindest das letztere nur auf Vermutungen basiert, und mit meiner MPU nix zu tun hat, und dieses beim GA evt. vorurteile auslösen könnte. Ich also wider zur Fsst. hin. Ich habe daraufhin den ersten Vorfall angesprochen und mich darauf berufen dass ich nicht verurteilt wurde warum es in der Akte stehe, daraufhin wurde der Sachbearbeiter sehr griffig und sagte mir das es MPU relevant wäre da dieser Vorfall zeigen würde das ich mehr als nur einmal konsumiert habe, auch wenn ich das konsumieren und das fahren von einander getrennt habe und daher nicht verurteilt wurde , also habe ich es so hingenommen.
Ich sprach ihn dann also auf den Polizeibericht des zweiten Vorfalls, in denen alle Sachen in denen ich schon mal Polizeilich in Erscheinung getreten bin, mit der Bemerkung das diese Dinge nur auf Vermutungen basieren und ja auch nicht MPU relevant seihen an. Daraufhin sagte mir der Sachbearbeiter das diese Dinge im Polizeibericht stehen und er den Polizeibericht nicht bearbeiten kann, bzw Dinge aus dem Polizeibericht nicht entfernen kann da es sich dabei um ein Dokument der Polizei handle, er versicherte mir jedoch das dem GA diese Sachen nicht interessieren würden, da es mit der MPU ja nichts zu tun habe. Daraufhin sagte ich noch zu ihm heißt also ich kann einfach jemanden anzeigen und etwas behaupten und es dann zurück nehmen und danach steht es in seiner Akte, daraufhin sagte er ja so gesehen in dem Fall schon.
Was heißt das jetzt also für mich? Muss ich mir Sorgen machen das vom GA die frage kommt wieso ich wenn ich schon das erste mal beim Probier Konsum 2008 mit 16 Polizeilich in Erscheinung getreten bin und sogar erkennungsdienstlich behandelt wurde nochmals konsumiert habe? Muss ich mich wohl möglich für die Anzeige von meiner Mutter rechtfertigen wie es zu einer Nötigung im Straßenverkehr kam, oder wieso ich ein Dokument bei der Polizei entwendet habe? Zumal diese Sachen nur auf Vermutungen basieren und ich dafür nie verurteilt wurden bin, hätte ich mir deshalb einen Anwalt nehmen sollen? Muss ich mir Gedanken machen ob der GA die Sachen wegen dem Betrugsversuch mit dem " Clean Urin" anspricht?
Es tut mir leid das ich jetzt hier so einen Roman verfasst habe, aber irgendwie musste ich mir das wohl auch mal von der Seele schreiben obwohl es mir irgendwie ein bisschen peinlich ist das ganze. Da diese ganzen Sachen in der Akte stehen bin ich momentan echt verzweifelt. Ich hatte mir nach dem ersten Vorfall einen Anwalt genommen, der aber keine Ahnung von nichts hatte, er hat mir jedoch damals 2012 schon Akteneinsicht verschafft gehabt, woraufhin er zu mir meinte er habe noch die gesehen das eine Polizist einen Zeitungsartikel in die Mappe mit heftet, ob ich diesen Polizisten Persönlich kennen würde, und er was gegen mich hätte, nun ja so ganz falsch ist das auch nicht, meine mutter kennt den Polizisten und hat diese gegen mich "scharf" gemacht so zu sagen, daher wurde mir wohl auch versucht das Leben mit den Akten Einträgen so schwer wie möglich zu machen.
Deine Einschätzungen zu dem Sachverhalt würden mich sehr interessieren Max, du hast mir immer sehr geholfen und es immer geschafft mich aufzumuntern, dafür kann ich dir schon gar nicht mehr genug danken, das werde ich dir nie vergessen !
Beste Grüße
Wenn hier eine Lücke entsteht, ist dass nicht wirklich schlimm .... je nach MPI reicht diese von 2 Wochen bis zu 3 Monaten.
In dem Sinne ist es ja keine Lücke, sondern es fehlen 17 Tage bis zu den vollen 12 Monaten laut offiziellem ende des AB Vertrages, da ich in diesem Programm aber das letzte Urin Screening halt schon 17 Tage vor Ablauf des Programms hatte meinte mein MPI es sei somit Ok.
Du bist nur dann ein Wiederholungstäter, wenn du wegen der gleichen Sache verurteilt worden bist und dieses auch aktenkundig ist.
Trifft das nicht zu, bist du auch kein Wiederholungstäter.
Was ist mit Akteneinsicht vor der MPI-Benennung ?
Ich habe mir 2 mal Akteneinsicht geholt, das erste mal als ich meinen FS abgegeben habe. Ich wurde für den ersten Vorfall nicht verurteilt, aber er steht dennoch in meiner Akte drin, der Polizist der den Polizeibericht dazu geschrieben hat war sogar so freundlich einen Zeitungsartikel in dem jemand aus Bamberg trotz unter 1ng Aktiven THC sein FS entzogen wurde mit in den Polizeibericht zu heften den er dann zur Fsst. schickte.
Desweiteren steht in dem Polizeibericht das ich das Dokument mit der Unterschrift des Arztes zur Bestätigung das er mir Blut entnommen hat gestohlen habe, dieses Dokument hat er mir selbst mit meinen Sachen die mir vorher abgenommen wurden (Portmonnaie, Handy, Zigaretten etc) ausgehändigt und ich dachte es sei ein Dokument für mich. Als sie mich zuhause absetzten klingelt es eine halbe std später Sturm an der Tür, mein Vater öffnete die Tür, der Polizist verlangte das Dokument, er stellte bei meinem Vater Alkohol Geruch fest, woraufhin er meinen Vater ermahnte er dürfe das Auto heute nicht mehr abholen daraufhin kam schlechte Stimmung auf und es vielen ein paar Sätze, mein Vater händigte ihm das Dokument aus nachdem er es gefunden hatte, im Polizeibericht steht dazu: Der Vater von Herrn xxx händigte uns das Dokument widerwillig aus, es kann nicht ausgeschlossen werden das das Dokument von beiden Personen unterschlagen werden sollte.
In dem Polizeibericht des zweiten Vorfalls steht ein Auszug von allem wo ich schon mal Polizeilich in Erscheinung getreten bin z.B 2008 beim verdacht auf Konsumieren erwischt wurde und Polizei erkennungsdienstlich behandelte wurde (Fingerabdrücke, Fotos, Körpermerkmale etc.) aber auch eine Anzeige von meiner Mutter die mich Anzeigte wegen Stalking und Nötigung im Straßenverkehr, meine Mutter hat die Anzeige nach einem Tag zurückgenommen, sie steht dennoch im Polizeibericht. Außerdem steht in dem Polizeibericht noch das bei mir ein Beutel mit so genannten " Clean Urin" also synthetischem sauberen Urin gefunden wurde.
Erstmal habe ich es so hingenommen, später wurde mir klar das ich für diese Sachen niemals verurteilt wurde und zumindest das letztere nur auf Vermutungen basiert, und mit meiner MPU nix zu tun hat, und dieses beim GA evt. vorurteile auslösen könnte. Ich also wider zur Fsst. hin. Ich habe daraufhin den ersten Vorfall angesprochen und mich darauf berufen dass ich nicht verurteilt wurde warum es in der Akte stehe, daraufhin wurde der Sachbearbeiter sehr griffig und sagte mir das es MPU relevant wäre da dieser Vorfall zeigen würde das ich mehr als nur einmal konsumiert habe, auch wenn ich das konsumieren und das fahren von einander getrennt habe und daher nicht verurteilt wurde , also habe ich es so hingenommen.
Ich sprach ihn dann also auf den Polizeibericht des zweiten Vorfalls, in denen alle Sachen in denen ich schon mal Polizeilich in Erscheinung getreten bin, mit der Bemerkung das diese Dinge nur auf Vermutungen basieren und ja auch nicht MPU relevant seihen an. Daraufhin sagte mir der Sachbearbeiter das diese Dinge im Polizeibericht stehen und er den Polizeibericht nicht bearbeiten kann, bzw Dinge aus dem Polizeibericht nicht entfernen kann da es sich dabei um ein Dokument der Polizei handle, er versicherte mir jedoch das dem GA diese Sachen nicht interessieren würden, da es mit der MPU ja nichts zu tun habe. Daraufhin sagte ich noch zu ihm heißt also ich kann einfach jemanden anzeigen und etwas behaupten und es dann zurück nehmen und danach steht es in seiner Akte, daraufhin sagte er ja so gesehen in dem Fall schon.
Was heißt das jetzt also für mich? Muss ich mir Sorgen machen das vom GA die frage kommt wieso ich wenn ich schon das erste mal beim Probier Konsum 2008 mit 16 Polizeilich in Erscheinung getreten bin und sogar erkennungsdienstlich behandelt wurde nochmals konsumiert habe? Muss ich mich wohl möglich für die Anzeige von meiner Mutter rechtfertigen wie es zu einer Nötigung im Straßenverkehr kam, oder wieso ich ein Dokument bei der Polizei entwendet habe? Zumal diese Sachen nur auf Vermutungen basieren und ich dafür nie verurteilt wurden bin, hätte ich mir deshalb einen Anwalt nehmen sollen? Muss ich mir Gedanken machen ob der GA die Sachen wegen dem Betrugsversuch mit dem " Clean Urin" anspricht?
Es tut mir leid das ich jetzt hier so einen Roman verfasst habe, aber irgendwie musste ich mir das wohl auch mal von der Seele schreiben obwohl es mir irgendwie ein bisschen peinlich ist das ganze. Da diese ganzen Sachen in der Akte stehen bin ich momentan echt verzweifelt. Ich hatte mir nach dem ersten Vorfall einen Anwalt genommen, der aber keine Ahnung von nichts hatte, er hat mir jedoch damals 2012 schon Akteneinsicht verschafft gehabt, woraufhin er zu mir meinte er habe noch die gesehen das eine Polizist einen Zeitungsartikel in die Mappe mit heftet, ob ich diesen Polizisten Persönlich kennen würde, und er was gegen mich hätte, nun ja so ganz falsch ist das auch nicht, meine mutter kennt den Polizisten und hat diese gegen mich "scharf" gemacht so zu sagen, daher wurde mir wohl auch versucht das Leben mit den Akten Einträgen so schwer wie möglich zu machen.
Deine Einschätzungen zu dem Sachverhalt würden mich sehr interessieren Max, du hast mir immer sehr geholfen und es immer geschafft mich aufzumuntern, dafür kann ich dir schon gar nicht mehr genug danken, das werde ich dir nie vergessen !
Beste Grüße
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