• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Komplizierter Fall !

Sie "müssen" schon eine Art Bescheinigung ausstellen, allerdings muss dies nicht unbedingt positiv sein...
Wenn der "Kunde" nicht wirklich an seiner Aufarbeitung interessiert war, sondern nur seine Zeit "abgesessen" hat um einen Beleg für die MPU zu bekommen kann es auch durchaus sein dass das "Zertifikat" für die Tonne ist weil der Inhalt bei der MPU mehr schaden als nützen würde....
Ja nicht richtig mitarbeiten wäre ja blöd.

Nene ich bin ja schon ein erwachsener Mann und kämpfe sehr um meinen Führerschein natürlich zurück zu bekommen.

Jeder Vp sagt das ich schon ein sehr schwieriger Fall bin aufgrund meiner schweren Verbrechen die ich begangen habe für die ich 7 Jahre saß.

Und dass ich aufgrund meiner Vorgeschichte allein schon durchfallen könnte..
 
Hallo Volker, gerade wegen der entsprechenden Vorgeschichte würde ich dir zu einer längeren Abstinenz raten. Hattest du mal die VP gefragt, was sie von deinem Vorhaben nur 12 Monate nachzuweisen hält?
 
Sie meinte wen man sich gut vorbereitet auf die Mpu könnte 1 Jahr ausreichen.

Ich könnte auch nach 18 Monaten Abstinens durchfallen sagte sie...

Ich bin ein anständiger Junge man heute ich weiß nicht ob es so notwendig ist 18 Monate Abstinens erbringen zu müssen.

Plus ich vertraue auf eine sehr gut bewerete TÜV NOrd Stelle in Essen,
Vielleicht habe ich Glück

Wen ich es nicht wenigstens versuche nach 12 Monaten abstinens werde ich es nicht erfahren

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei Abhängigkeit heißt es nunmal länger als 12 Monate. Daher denke ich schon, das ein Gutachter sich an diese Vorgaben hält. Aber wenn bei dir Geld keine Rolle spielt kannst du es natürlich auch nach 12 Monaten versuchen.
 
Ich werde es probieren ....

Geld ist da...

Ich brauche auch einen Psychologen der das bei mir richtig Begutachtet ob ich abhängig War ich selber würde sagen damals ja weil ich immer ausgetikkt bin wen ich mal nichts nahm aber anderseits habe ich Cannabis amphetamine konsumiert und zum Schluss kurz vor meiner Gefängnisstrafe etwas koks .

Ich war ja jetzt nicht irgendwie auf spritze Heroin oder so das man sagen kann ich war ein richtiger Junky richtig abhängig körperliche Schmerzen hatte wie mann es z.b bei Heroin hat deshalb muss man noch genau hinschauen was abhängigkeit genau beim Gutachten bedeutet

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt nicht nur körperliche Abhängigkeit sondern auch psychische, und nein, man muss nicht Heroin oder sonstige Substanzen konsumiert haben um als abhängig zu gelten. Das was du beschreibst klingt schon ziemlich danach dass es sich um mehr als um Missbrauch gehandelt hat...

Die Gutachter gehen nach den ICD10-Kriterien vor um das einzuschätzen. Du kannst hier schon mal selbst nachlesen:

Bitte unbedingt lesen!!!! - DSM-IV-Kriterien (ICD10)

Diese stehen zwar im Alkoholbereich, sind jedoch auch auf Drogen anzuwenden.


Noch eine Bitte an dich Volker:

Wenn Du auf das letzte Posting antworten willst, dann verwende die Funktion "Antworten".
Ausschließlich, wenn Du auf länger zurückliegende Postings reagieren möchtest, ist die Funktion "Zitieren" geeignet.
Und dann auch nur die wirklich relevanten Passagen - danke.
 
Okay alles kla..

Also Nancy ich habe mir das durchgelesen und für mich treffen eher die Punkte von
Substanzmißbrauch
DSM-IV-Kriterien „Substanzmißbrauch"A.

Persönlich zu.

Das andere wo abhängigkeit steht finde ich schon zu krass soweit war ich auf jeden fall nicht



( das ist der einzige Punkt der bei der abhängigkeit zu mir passt

6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzmißbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.

Wen ich jeden tag gekifft habe ist das eine abhängigkeit ?

Und an den Wochenenden habe ich lines gesnift !
 
Guten Morgen, überwiegend hängt es auch davon ab was in deiner Akte steht. Wenn du schon Therapien als Auflage bekommen hast, bist du in der Regel als abhängig abgestempelt.
 
Also erstmal zu dir Nancy.

Also ich hatte keine Entzugserscheinungen.

Und zu dir bakira ich habe voR Gericht als ich verurteilt wurde immer angegeben meine Straftaten aufgrund von den Drogenkonsum begangen zu haben ,um eine straf vermindern zu bekommen da kriegt man automatisch eine Therapie aufs Auge gedrückt...

Ich bin halt schon ein komplizierter Fall...



ABER jetzt nur zu dem Artikel den Nancy mir gepostet hat sage ich das die Punkte zur abhängigkeit zu mir nicht gepasst haben.
Ich habe mich in dieser Kategorie nicht gesehen.

Ich konnte ja in der Haft weiter konsumieren da gibt es noch mehr und härte drogen als draußen.
Und ich habe dadrine aufgehört selbst.

Also.... abhängig ??? Mhh


Ich habe von heute auf morgen aufgehört .

Auch mit dem Zigaretten rauchen übrigens auch.

Keine Entzugserscheinungen oder sonnst was nur mit den Zigaretten wars am Anfang durchhalten
 
ich habe voR Gericht als ich verurteilt wurde immer angegeben meine Straftaten aufgrund von den Drogenkonsum begangen zu haben

Du kannst deine Angaben nicht einfach nach Wunsch ändern. Das Begehen von Straftaten (Beschaffungskriminalität?) auf Grund von Drogen ist ein typisches Suchtmerkmal. Du hast offensichtlich sogar selbst auf den Zusammenhang mit Drogen hingewiesen. Gleiches gilt für eine Therapieauflage, die ein Gericht nicht einfach auswürfeln darf, sondern sich von der Grundlage (Sucht) überzeugen muss.

Eine entscheidende Grundlage zum Bestehen einer MPU ist

Kriterium 0.4 N: Die Angaben des Klienten widersprechen nicht dem gesicherten Erfahrungswissen, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder der Aktenlage.

...

Kontraindikator: (1) Auch nach Konfrontation oder Erläuterung sind die Widersprüche nicht auflösbar, z. B. hinsichtlich ... eines im Gerichtsurteil oder im Polizeibericht beschriebenen Tathergangs und den vom Klienen geschilderten Abläufen.

Ein häufiger Grund zum Durchfallen ist darauf zu beharren, die Darstellung in den Akten (und damit auch Gerichtsurteilen) falsch ist.
 
Ja ich weiß ich verstehe .

aber dsn muss ich wohl lügen beim Gutachten weil 100% die wahrheit kennt das Gericht ja auch nicht
 
So hier ein paar Bilder meines Urteils was in der Akte steht
ich denke ich bin am ars......
 

Anhänge

  • 20220313_115412.jpg
    20220313_115412.jpg
    604,4 KB · Aufrufe: 405
  • 20220313_115330.jpg
    20220313_115330.jpg
    339,9 KB · Aufrufe: 370
  • 20220313_115213.jpg
    20220313_115213.jpg
    510,8 KB · Aufrufe: 368
Ja das ist es ja was ich sagen wollte. Wenn einmal was von abhängig oder Suchtproblematik in einer Akte steht ist es egal was man selbst dazu meint.
Die Aussage der VP die dann meint es sei mit 12 Monaten zu schaffen, ist meiner Meinung nach kein guter Ratschlag.
Erstrecht nicht im Zusammenhang mit einer doch sehr umfangreichen Akte.
 
ich denke ich bin am ars......

Das sehe ich auch so. Ich wollte es nicht schreiben, weil mir die Informationen gefehlt haben. Bevor ein Richter eine Drogentherapie verordnet holt er sich immer die Ergebnisse eines Gutachters. Von daher ist deine massive Drogensucht durch einen dazu befähigten Gutachter festgestellt worden. Gleichzeitig kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass du selbst mit therapeutischer Unterstützung kaum eine Chance hast die Sucht in den Griff zu bekommen.

Das Ergebnis des Gutachters wird zudem dadurch bestätigt, dass du mehrere Therapien abgebrochen hast.

Von daher wird der MPU-Gutachter nicht akzeptieren können, dass du einfach so mit den Drogen aufgehört hast, zumal du im Gefängnis noch mehrere Therapien abgebrochen hast (dir weiterhin Drogenkonsum nachgewiesen wurde?). Mit nur einem Jahr Abstinenznachweisen darf er sich da nicht zufrieden geben.
 
Naja man muss es ja auch nicht direkt so krass sehen das man am a.... ist, sondern könnte einfach akzeptieren das 18 Monate empfehlenswert sind ...
 
Ich habe es so verstanden, dass Volker mit der Formulierung die wohl nicht ausreichende Abstinenz von einem Jahr meinte.

Die MPU kann er natürlich grundsätzlich bestehen. Dazu braucht er aber eine sehr gute Aufarbeitung und dazu wohl mindestens 18 Monate Abstinenznachweise. Zudem darf er der Aktenlage in Bezug auf seine Abhängigkeit nicht widersprechen.
 
Achso ja ....wie er das genau meinte weiß ich jetzt nicht. Aber ich habe ja schon mehrfach geschrieben, dass es 18 Monate sein sollten.
 
DIE vp bei der ich war meinte mit einer sehr sehr guten Vorbereitung könnte man es auch nach 12 Monaten abstinenens versuchen . Und dan hat man mehr Gewissheit man kann die mpu auch nach 18 Monaten abstines genauso durchfallen meinte sie...


Ich habe eine scheiß Vergangenheit ich weiß aber ich habe es geschafft von drogen los zu kommen ich habe aber auch 18 Monate Therapie gemacht nur dann abgebrochen...
 
Ich verstehe halt nicht warum sie sagt man kann es auch nach 12 Monaten versuchen. So oder so brauch man eine gute Aufarbeitung wenn man genug auf dem Kerbholz hat ( hab ich leider auch). Ich denke die meisten hier würden dir zu mindestens 18 Monaten raten oder z.B. Murphy hat es ja auch schon geschrieben. Dann erst noch darüber zu philosophieren ob du abhängig warst oder nicht bringt dich nicht weiter. Wenn es so in der Akte steht bist du es für den Gutachter. Mit dickem Punkt. Wenn du versuchst ihm etwas anderes zu erzählen fällst du definitiv durch.
 
Zurück
Oben