mit 65 Jahren MPU wegen Alkohol am Steuer, 1,60 Promille BAK

Hallo orage,

möchte dir auch eine erholsame Woche wünschen und ich sehe zu, dass ich mich, bis zu deiner Rückkehr, mit deinem FB auseinander gesetzt habe...:smiley138:
 
Hallo zusammen, ich melde mich aus dem Urlaub zurück!

Liebe Nancy, Lieber Max!

Da ich gerade erst Euere letzten Reaktionen gelesen habe, konnte ich auch nicht eher darauf geantwortet. Ihr wart meine letzten Gedanken, bevor ich in Urlaub gefahren bin und auch jetzt die ersten Gedanken nach meinem Urlaub. Bin gerade erst wieder zu Hause angekommen.

Mir geht es gesundheitlich gut. Leider war aber der Urlaub zu kurz, um mich wirklich abschalten zu können. Die MPU geht mir nicht aus dem Kopf, zumal mir jetzt noch herangetragen wurde, dass es in meinem Alter schon sehr schwierig wird, eine MPU zu bestehen, um somit den Führerschein neu ausgestellt zu bekommen. Man darf nicht vergessen, dass ich ja schon 65 bin. Ich gehöre ja nun mal schon zu den "ALTEN".


Na ja... vielleicht kann die Bearbeitung meines FB durch Nancy etwas Hoffnung geben. Daher warte ich noch geduldig auf die Reaktion von Nancy.

Lieber Max, ich habe noch eine Frage an Dich.

Bei meiner ersten MPU hatte ich ja eine Bescheinigung von der DEKR, aus der hervor ging, dass ich ein halbes Jahre
 
Lieber Max, ich habe noch eine Frage an Dich.

Bei meiner ersten nicht bestandenden MPU bei der DEKRA habe ich die originale Bescheinigung von der DEKRA, aus der hervor ging, dass ich ein halbes Jahre anhand von Urinscreening nachgewiesen habe, kein Alkohol getrunken zu haben, abgeben müssen. Nun ist diese Bescheinigung sehr wahrscheinlich von der DEKRA wieder sofort an das STVA geschickt worden. Dies gilt ebenso für die Originalbescheinigung des Caritasverbandens. Ich habe auf jeden Fall nichts zurück erhalten. Meine Frage lautet jetzt, ob ich diese Bescheinigung vom STVA wieder zurückfordern kann, bzw. soll oder ob ich versuchen soll, diese Bescheinigungen neu zu beantragen. Ich vermute mal, dass das MPI-DEKRA diese beiden Bescheinigungen von einem Vermerk versehen haben, der darauf hinweist, dass ich bereits geprüft wurde. Genau weiß ich das natürlich nicht. Ich möchte beim PIMA nicht angeben, dass ich bereits eine MPU hinter mir habe. Das scheint mir nämlich, nachdem ich vieles gelesen habe, gar nicht so vernünftig zu sein. Nur wenn diese Unterlagen von einem Vermerk versehen sind, habe ich wiederum schlechte Karten... oder?

Wie soll ich am besten vorgehen?

Wie ich bereits mitgeteilt habe, läuft die Fristverlängerung meines Antrages auf erneute Ausstellung meiner Fahrerlaubnis bis Ende Januar 2017. Ich möchte aber die zweite MPU am liebsten so schnell wie möglich machen, denn wie länger ich warte umso nervöser werde ich. Am liebsten, wenn möglich, noch in August /September, natürlich vorausgesetzt, dass NANCY der Meinung ist, dass ich meinen FB zufriedenstellend ausgefüllt habe und mich in dieser Form genügend auf die zweite MPU vorbereitet habe. Ich mache alles, was ihr sagt....
Frage: Brauche ich für die MPU-Neuanmeldung dem STVA nur mitteilen, dass ich meine MPU beim PIMA (also nicht mehr bei mehr der DEKRA) machen möchte? Und wie lange dauert das erfahrungsgemäß, bis man vom STVA Bescheid bekommt? Wie soll ich am besten vorgehen?

Viele Grüße von orage
 
Nun ist diese Bescheinigung sehr wahrscheinlich von der DEKRA wieder sofort an das STVA geschickt worden. Dies gilt ebenso für die Originalbescheinigung des Caritasverbandens. Ich habe auf jeden Fall nichts zurück erhalten. Meine Frage lautet jetzt, ob ich diese Bescheinigung vom STVA wieder zurückfordern kann, bzw. soll oder ob ich versuchen soll, diese Bescheinigungen neu zu beantragen.
Eine MPU ist reine Privatangelegenheit, alles was du dafür leistest oder absolvierst, ist ebenfalls Privatsache. Auß diesem Grund gehören alle Bescheinigungen dir.
Ein Vermerk, dass du eine MPU absolviert hast, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Vereinbare telefonisch eine Akteneinsicht, dass ist in der Regel kein Problem. Du kannst somit genau sehen, was in deiner Akte vermerkt ist.

Frage: Brauche ich für die MPU-Neuanmeldung dem STVA nur mitteilen, dass ich meine MPU beim PIMA (also nicht mehr bei mehr der DEKRA) machen möchte? Und wie lange dauert das erfahrungsgemäß, bis man vom STVA Bescheid bekommt? Wie soll ich am besten vorgehen?
Wenn du bereit für deine MPU bist, gibst du der FSSt Bescheid das du deine MPU machen möchtest. Das MPI (PIMA) gibst du nach einer Akteneinsicht ebenfalls bekannt. Eine Akteneinsicht ist immer empfohlen, somit weißt du genau, was auch der Gutachter über dich weiß.
Da du schon mal eine MPU hattest, ist deine Akte eigentlich schon komplett. Daher sollte der Bearbeitungsablauf recht zügig erfolgen.
Die Behördis arbeiten recht unterschiedlich, eine Zeitangabe ist hier kaum machbar.

Da ich aus Zeitgründen deinen Thread nicht komplett gelesen habe, gehe ich mal davon aus, dass dein Gutachten der DEKRA nicht an die FSSt geschickt wurde.
 
Vielen Dank Max für Deine schnelle Antwort! Ich weiß das sehr zu schätzen, zumal ich weiß, dass Du kurz vor Deinem Urlaub steht.
Ich hoffe, ich darf Dich dennoch nochmals belästigen, und zwar möchte ich zu Deinem Satz "Eine MPU ist reine Privatangelegenheit, alles was du dafür leistest oder absolvierst, ist ebenfalls Privatsache. Auß diesem Grund gehören alle Bescheinigungen dir" noch folgendes fragen: Darf ich, wenn ich nun bei meiner Akteneinsicht bei der FSSt feststelle, dass sich beide Bescheinigungen dort in meinen Akten befinden, darauf bestehen, dass mir diese beiden Bescheinigungen ausgehändigt werden?

Und was mache ich, wenn sich auf der DEKRA-Abstinenzbescheinigung ein Eingangsstempel von der DEKRA befindet? Darf ich dann auf Neuausstellung seitens des DEKRA-Arztes bestehen? Vielleicht eine dumme, dennoch für mich wichtige Frage.

Ich hoffe, Du kannst mir diese beiden Fragen noch beantworten und wünsche Dir im Vorfeld schon einen sehr schönen erholsamen Urlaub.

Viele Grüße von orage
 
Hallo orage,

ich hoffe das Max heute noch die Zeit findet um deine Fragen zu beantworten. Ich selbst habe es leider bisher noch nicht geschafft nach deinem FB zu sehen, werde dies aber am WE nachholen.:pc0003:
 
Hallo Nancy,

ich danke Dir ganz herzlich für Deine Zwischennachricht und vertraue mich voll und ganz auf Dich! Ihr - aber vor allem Du - seid meine Zukunft!

Viele Grüße
orage
 
Darf ich, wenn ich nun bei meiner Akteneinsicht bei der FSSt feststelle, dass sich beide Bescheinigungen dort in meinen Akten befinden, darauf bestehen, dass mir diese beiden Bescheinigungen ausgehändigt werden?
Ich mach das mal ganz kurz ... ja, darfst du ... es sind ja deine Bescheinigungen.

Und was mache ich, wenn sich auf der DEKRA-Abstinenzbescheinigung ein Eingangsstempel von der DEKRA befindet? Darf ich dann auf Neuausstellung seitens des DEKRA-Arztes bestehen?
Normalerweise es in diesem Punkt keine "Eingangsstempel". Eine neue Ausstellung Abstinenzbescheinigung sollte kein Problem sein.

Ich hoffe, ich konnte noch kurzfristig helfen. :zwinker0004::smiley138:
 
vielen Dank, Max. Wunderbar, jetzt kann ich in der Zwischenzeit bis zu Deiner Rückkehr aus dem Urlaub tätig werden. Dieses Herumsitzen und untätig sein machen mich verrückt.

Für Deinen Urlaub wünsche ich Dir ganz viel Spaß und Freude und vor allem gute Erholung. Komm ja heil wieder zurück....!

Tschüüüüüüüsss.......:smiley138:
orage
 
Hallo orage,

ich habe mir deinen FB nun durchgelesen und möchte mit meinen Anmerkungen beginnen (ich schaffe allerdings nicht alles auf einmal und muss den Rest morgen erledigen).

Dabei gebe ich wieder, wie deine Aussagen bei deinem Gegenüber ankommen (also auch beim Gutachter). Es ist also kein "Angriff" meinerseits, sondern die objektive Beurteilung deiner Worte. Bitte beachte in einigen Kommentaren besonders die, von mir, fett markierten Stellen.

Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 174
Gewicht: damaliges Gewicht 73 (Ich beabsichtige zu sagen, dass ich jetzt auch 73 kg wiege – wiege tatsächlich 63 kg -, wenn man nachfragen sollte. Das gibt dann kein Durcheinander. Nachgewogen wird ja nicht.

Würde ich nicht machen, warum auch? Anhand der Gewichtsreduzierung kann ja noch einmal zusätzlich gesehen werden, dass eine veränderte, positive Lebensweise (z.B. der Alk.verzicht) erfolgte.

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

Was:
Sekt

Wie viel:
Da ich mir den Sekt nicht selber eingeschenkt habe, kann ich nicht sagen, wie viel ich genau getrunken habe.

Frau XX vom Caritasverband und ich haben gemeinsam im Internet nachgeschaut und laut der Internetseite „Promillerechner-kenn Dein Limit“ müssen es 12 Gläser Sekt gewesen sein um auf einen BAK von 1,60 zu kommen.

Ich möchte hier anmerken das es, aus meiner Sicht, mehr Sekt gewesen sein müsste.
think.gif
Dies beziehe ich aus der Kleinen Alkohollehre zur BAK Berechnung
Anhand der BAK, der Trinkzeit und dem Zeitpunkt der BE komme ich zunächst auf 22 TE. Dadurch das du weiblich bist und unter der Norm von 80 kg (damals 73 kg) liegst muss davon vermutlich noch etwas abgezogen werden (da du womöglich mehr als 0,1‰ mit einer TE aufbaust). Dennoch müsste es sich um mehr als 12 Gläser a 0,1l gehandelt haben.

Hier hätte ich gerne noch eine zweite Meinung von unserem admin (bzw. kann mein Kollege Max, nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub, evtl. die Trinkmenge mit der Widmarkformel berechnen).

3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

Ich fuhr ca. 1 km,
davon etwa 800 m auf einem völlig abgelegenen Anliegerweg von 3 m Breite, wo zu dieser späten Stunde wegen der Dunkelheit und der damit verbundenen hohen Gefahr der Wildüberquerung mit keinerlei Verkehr gewesen wäre.

Ich wollte insgesamt 2 km fahren.
Ein Taxi hätte jedoch etwa 8 km fahren müssen, da dieses wegen der großen Gefahr einer Wildüberquerung den Anliegerweg nicht genommen hätte.

Ich frage mich gerade ob du das so, in deiner ersten MPU, auch gesagt hast (überhaupt wäre es gut wenn wir etwas mehr über den Verlauf der ersten MPU erfahren könnten)?
Warum erwähnst du das mit dem Taxi? Es klingt sehr nach Rechtfertigung (der Taxifahrer hätte ja eine viel längere Strecke fahren müssen). Auch das du erwähnst das es sich um einen "abgelegenen Anliegerweg mit keinerlei Verkehr" gehandelt hat, ändert doch nichts an der Tatsache das du etwas Verbotenes getan hast, oder?
Wenn dir diese Gedanken vor der TF durch den Kopf gegangen sind, deutet das viel eher darauf hin das du noch sehr strukturiert denken konntest und mit den 1,6‰ dein Limit noch lange nicht erreicht war...

Das wiederum würde aber nicht zu dieser Aussage passen (fett markiert):

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)

Nein, ich war absolut fahruntüchtig.
Durch die enthemmende Wirkung der getrunkenen Alkoholmenge hatte ich mich aber selbst nicht mehr richtig unter Kontrolle. Ich konnte keine klaren Entscheidungen mehr treffen, da mein Risikobewusstsein praktisch nicht vorhanden war.
Darüber hinaus konnte ich auch nicht mehr richtig gehen und mich auch nicht mehr richtig artikulieren.

Ich bin damals in Panik losgefahren ohne über die eventuellen Folgen nachzudenken.
Heute weiß ich, dass ich auf gar keinen Fall hätte fahren dürfen und bin nur froh, dass nichts passiert ist.

Des weiteren ist es immer ungünstig wenn man sich, mit dem Bewusstsein das man nicht mehr fahren KANN, noch ans Steuer setzt, sondern es sollte aufgrund des Alk. zunächst eine Selbstüberschätzung erfolgen.

Die Frage lautete, ob du das Gefühl hattest noch sicher fahren zu können. Das du nicht mehr fahrtüchtig warst (Nein, ich war absolut fahruntüchtig.) steht aufgrund der Promillisierung ja fest.

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Auswärts:
Bis zur meiner TF galt für mich immer die 0,0 Promillegrenze. Meine Devise war immer, dass ich sobald ich mit meinem Fahrzeug unterwegs war, nichts Alkoholisches zu trinken.

Zuhause:
Nun habe ich aber auch immer ab 20.00 Uhr zu Hause getrunken. Da ich freiberuflich tätig war, konnte ich am nächsten Morgen immer relativ lange ausgeschlafen.

Seit dem ich mich aber mit dem Thema Alkohol befasst habe, weiß ich, dass die Leber bei Frauen den Alkohol mit ca. 0,13‰ pro Stunde abbaut. Das heißt, dass mein Körper nach einem Konsum von einer Flasche Sekt (was ich in Zeiten meines hohen Konsums zu Hause getrunken habe) innerhalb von 3 Stunden gegen 23.00 Uhr etwas mehr als 70 g an reinem Alkohol aufgenommen hat, was einen maximalen Promillewert von 1,02 bedeutete. Somit durfte ich erst nach 8 Stunden, d.h. am nächsten Tag um bereits um 7.00 Uhr morgens, Auto fahren.

Aufgrund dieser Erkenntnis kann ich davon ausgehen, dass ich kaum mit Restalkohol im Blut gefahren bin. Aber mit 100prozentiger Sicherheit kann ich dies nicht ausschließen. Es war bestimmt mal der Fall, aber ohne dass ich mir dies bewusst war.

Wie ist denn nun die Grundaussage in deiner Antwort? Ich kann nicht wirklich nachvollziehen was genau du aussagen möchtest? Soll es bedeuten das du vorher niemals mit Werten, die deiner TF ähnlich sind, Auto gefahren bist?

Falls ja (und der Gutachter bei der ersten MPU auch danach gefragt hatte), hast du dich mit dieser Antwort unglaubwürdig gemacht. Die Gutachter gehen davon aus (und die Statistiken geben ihnen da durchaus Recht), dass es bei den "TF'lern" nicht die erste Fahrt mit dieser Promillezahl war (und das sie dabei auch gleich "erwischt" wurden), sondern das es sich um eine längere "Übung" handelte.

Bitte lies das mal: Fahrten unter Alkohol

Es geht aber bei dieser Frage um ALLE alkoholisierten Fahrten, also auch um die, die "nur" mit einem oder zwei Glas Bier, Sekt etc. vorgenommen wurden. Dazu können auch Fahrten z.B. mit dem Fahrrad zählen.

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)

Erster Kontakt mit Alkohol:
Mein erster Kontakt mit Alkohol hatte ich als Kind, als meine Eltern abends Besuch bekommen haben. Dann hat mein Vater vor dem Abendessen gelegentlich ein Gläschen „Jonge Genever“ und nach dem Abendessen ein kleines Glas Amstel-Bier getrunken. Meine Mutter trank sehr sporadisch dann mal spät abends ein Gläschen Eierlikör, wonach sie immer Bauchweh bekam.
Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass mein Vater anlässlich einer Hochzeitsfeier mal wohl etwas zu viel getrunken hatte und anschließend der Haussegen schief hing. Meine Mutter hatte damals sehr mit ihm geschimpft.

Diese Frage kam vermutlich nicht bei deiner ersten MPU und wird wohl auch bei der zweiten kein Thema sein. Trotzdem fällt es auf das du 2x das Wort "Gläschen" erwähnst. Gläschen, Bierchen, Weinchen etc., sind ganz deutliche Verniedlichungen und werden somit als Verharmlosung eingestuft. Hier könnte es der Gutachter im Zusammenhang so deuten, dass du dir der Alk.problematik doch noch nicht ganz bewusst bist (dazu später mehr)...

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Kurze Darstellung:
Ab 23 – 26 und ab 30 – 36
Sorte: Bier und Sekt
Menge: 2 – 3 Gläser Sekt oder Bier am Abend
Häufigkeit: am Wochenenden.
(Bei und mit Freunden. Das erste Mal mit 30 wieder im Urlaub auf IBIZA
mit meiner Freundin)

Ab 36 – 40:
Sorte: überwiegend Sekt, manchmal ein Glas Bier
Menge: eine Flasche Sekt
Häufigkeit: am Wochenenden
Zuhause, alleine oder mit Ehemann - Problembewältigung:
Hausbaus, dadurch
haufenweise
Schulden,
Zwangsversteigerung,
offizielles Fremdgehen
meines Mannes
Hatte damals dadurch große Minderwertigkeitskomplexe und entwertete mich selbst. Habe meine eigenen Leistungen als gering eingeschätzt, obwohl ich viel stärker als mein Mann war, der 7,5 Jahre älter war als ich – das habe ich aber erst in der Psychotherapie gelernt. War beruflich erfolgreicher als mein Mann, dadurch fühlte mein Mann sich schwächer als ich. Das habe ich aber damals nicht so gesehen. Erst bei der Psychotherapie habe ich das eingesehen.

Ab 40 – 50:
Sorte: überwiegend Sekt, manchmal ein Glas Bier
Menge: 1 – 3 Gläser Sekt.
Häufigkeit: 5 Mal im Jahr (Geburtstage, Silvester)
Bei und mit Freunden

Ab 50 - 59:
Sorte: überwiegend Sekt oder Wein
Menge: 1 Flasche Sekt
Häufigkeit: nahezu jedes Wochenende
Alleine zu Hause - - Problembewältigung Scheidungsprozess
Ab 59 – bis zur TF:
Sorte: Wein und Sekt
Menge: Wein: anfangs 2 – 3 Gläser à 100 ml pro Woche
schleichend mehr bis 4 – 5 Gläser à 200 ml pro Woche
Häufigkeit: wöchentlich zum Abendessen

Menge: Sekt: Ich habe es nie zusammengezählt, aber es waren bestimmt
3 – 7 Gläser à 100 ml am Abend am Abend. (0,3 – 0,7
Promille) .
Dann und wann auch eine Flasche Sekt am Wochenende
vielleicht 2 Mal im Monat.
5 Mal im Jahr bei Feierlichkeiten (Geburtstage, Silvester)


Wein: überwiegend alleine zu Hause

Sekt: Bei und mit Freundinnen

Ich habe deine Antwort mal im Ganzen zitiert damit es (auch für andere User) nachvollziehbar bleibt. Ich muss dir hier in aller Offenheit sagen, dass du deine Trinkvorgeschichte zwar sehr ausführlich geschildert hast, sie jedoch nicht plausibel erscheint. Deine angegebenen Trinkmengen im Vorfeld sind auf jeden Fall zu niedrig angesetzt.

Jetzt wird etwas klarer warum in deinem neg. Gutachten stand:

„Empfehlung:
Eine konkrete Aussage bezüglich der Voraussetzungen für eine später positive Fahreignungsprognose kann auf der Grundlage der heute verfügbaren Daten nicht gemacht werden. Wie empfehlen Frau XXX eine einschlägige Beratung wahrzunehmen, die allerdings nur dann Sinn hat, wenn Frau XXX bereit ist, dort über ihr Trinkverhalten in der Zeit vor und nach dem Deliktgeschehen vorbehaltlos offen tzu sprechen.

Du hattest bei deiner TF 1,6‰ und dies war KEINE einmalige Ausnahme, sondern du hattest dir diese Trinkfestigkeit im vorhinein angeeignet! Das ist nunmal Fakt. Jemand der diese Alk.mengen nicht gewohnt gewesen wäre, hätte nicht mehr entsprechend auf den Anruf der Tochter reagieren können, geschweige denn ein Auto fahren, noch dazu "auf einem völlig abgelegenen Anliegerweg von 3 m Breite", sondern er wäre im Graben gelandet.

Dies meinte ich anfangs mit "Angriff" - denn das soll es nicht sein, sondern ich gebe, wie erwähnt, wieder, welche Rückschlüsse bei der MPU auf deine Aussagen hin getroffen wurden.

Guck mal, du schreibst ja selbst...

Menge: Sekt: Ich habe es nie zusammengezählt, aber es waren bestimmt
3 – 7 Gläser à 100 ml am Abend am Abend. (0,3 – 0,7
Promille)
.

Demnach sind 1,6‰, zzgl. der Promille die durch den Abbau noch hinzu zu zählen sind (ca. 0,6‰) bei dir von einem Höchstwert von ca. 2,2‰ auszugehen. Das müsste selbst bei deiner Rechnung zu 22 Gläsern Sekt führen (wobei es sicherlich weniger sind/waren). Das bedeutet das du mehr als 2 Fl. Sekt im Vorfeld getrunken haben musst um deine Giftfestigkeit zu erreichen.

Das heißt ja nicht das du diese Mengen ständig getrunken hast - dennoch muss es im Vorfeld einige Male dazu gekommen sein.

Anmerkung: Meine Feierlichkeiten finden unmittelbar in der Nachbarschaft statt, somit brauche ich nicht zu überlegen, ob ich noch Auto fahren kann. Die Einladung meiner Bridgefreundin war eine Ausnahme. Sie wurde 80.

Was möchtest du mit dieser Anmerkung ausdrücken? Noch einmal die Bestätigung das du vorher NIE gefahren bist?
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Du weißt das es in der MPU in erster Linie um dich und dein Trinkverhalten geht und nicht um die Fahrten an sich?

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Abgesehen in der Zeit von 36 – 40 Jahren und von 50 – 59 Jahren, wo ich Alkohol zur Problembewältigung getrunken habe, habe ich Alkohol als Genussmittel zu mir genommen. Anfangs (von 23 – 26 und 30 – 36 Jahren) wollte ich einfach dazu gehören und die Stimmung beim Feiern richtig genießen, aber auch weil die Anderen auch tranken, um ich mich nicht ausgrenzen wollte.

Auf die Trinkmotive gehe ich später noch einmal gesondert ein wenn ich den letzten Teil deines FB kommentiere. Jetzt würde es zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen werden.

13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Bei wenig Alkohol ( 1- 3 Gläser Wein oder Bier am Abend):
Ich wurde entspannter und ruhiger.
Aber auch meine Konzentration und Reaktion ließen nach, sobald ich ein Glas Wein oder Sekt getrunken hatte. Das hatte ich mal vor Jahren bei mir Zuhause festgestellt, als ich zum Bridgespielen eingeladen hatte. Aus diesem Grund habe ich dann ab da beim Bridgespiel nie mehr Alkohol getrunken.
Dazu:

Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

[...]

Wir haben uns nachmittags zu sechs bei ihr getroffen und Bridge gespielt.


:cool0030:

17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Bi zur TF habe ich mit 18 und einmal mit 36 ohne nachzudenken bis zur Volltrunkenheit getrunken.


Mit 18 bin ich bei einer Fastnachtsfeier zum ersten Mal auf einem Fastnachtszugwagen mitgefahren und habe zum ersten Mal Alkohol, d.h. Sekt und Schnaps, getrunken. Vorher hatte ich nur Schule im Kopf.

Mit 36 habe ich abends,
nachdem ich dahinter gekommen war, dass mein Mann fremd ging, zu Hause 5 Flaschen Bier à 0,5 l getrunken. Ich weiß nur, dass ich am nächsten Tag todkrank war und mein Leid beim Klavierstimmer kund getan habe. Ich war fix und alle.

Ich will nicht jedes Wort auf die Waagschale legen, aber auch hier finden sich unterschiedliche Aussagen (Widersprüche) von dir:

Aus deiner Antwort zur Frage Nr. 8:

Ich das erste Mal Alkohol getrunken:
Die erste wirkliche Erinnerung an der Tatsache, dass ich selbst Alkohol getrunken habe war mit 18 Lebensjahren und dann aber sofort auch zu viel. Das passierte während der Fastnachtszeit, wo ich zum ersten und letzten Mal auf einem Fastnachtsumzugswagen mitgefahren bin und zu viel Alkohol getrunken habe. Hauptsächlich Sekt und Schnaps. Ich weiß bis heute nicht, wie ich damals von diesem Umzugswagen hinunter und ins Bett gekommen bin. Ich war todkrank.
Diese Erfahrung hat mir – bis meiner TF - gereicht.

Verstehst du was ich meine? Wenn solche widersprüchlichen Aussagen auch bei deiner ersten MPU gekommen sind, ist es nicht weiter verwunderlich das ein neg. Gutachten geschrieben wurde (das ist nicht böse gemeint, sondern eine objektive Betrachtung).

Am Abend der TF habe ich mich in einer Hochstimmung befunden, da ich just an diesem Tag von meiner Anwältin erfahren hatte, dass ich nach 2 Jahren Gerichtsverhandlung vor dem Familiengericht meinen Prozess mit 3 Prozessgegnern gewonnen hatte.
Ich war in Hochstimmung und habe gar nicht mehr darauf geachtet, was ich getrunken habe und die Trinkmenge somit vollkommen aus den Augen verloren.
Die alles aber unter der Annahme, dass ich dort übernachten würde.

Aus dem Trinken zur Problembewältigung wurde somit ein Trinken in Hochstimmung?
blink.gif


19. In welcher Kategorie von Trinkern haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
(mit Begründung)

Ich habe mich früher nie als Trinkerin eingeschätzt.

Heute stufe ich mich rückblickend anfangs als Gesellschaftstrinkerin ein. Später ab 36 – 40 und ab 50 bis 59 als Problemtrinkerin, da ich da versucht habe, meine seelische Belastung mit Alkohol leichter zu verkraften.

Ab 59 als Genusstrinkerin, wobei ich wirklich rückblickend feststellen muss, dass in den letzten 5 Jahren die Tendenz, mehr zu trinken, zunahm und damit auch die Gefahr der Alkoholgefährdung.

Genusstrinkerin mit 1,6‰?
rolleyes.gif


Die Tendenz mehr zu trinken nahm zu und damit die Alk.gefährdung?
rolleyes.gif


orage, bitte nimm es mir nicht übel, aber an deiner Problemeinsicht musst du sicher noch etwas arbeiten.


Rest folgt...
 
Guten Morgen Nancy,

zunächst mal VIELEN VIELEN DANK für Deine von mir langersehnte (erste) Bearbeitung meines FB, aber bekanntlich will gut Ding Weile habe und in Anbetracht des dafür aufzubringenden großen Zeitaufwandes sowie der damit verknüpften Konzentrationsnotwendigkeit ist es eine großartige, kaum in Worten zu fassendeLeistung Deinerseits. Ich habe mir Deine Reaktionen buchstäblich herbei gefiebert, damit ich da, wo es Deiner Meinung nach notwendig ist, an mich arbeiten kann und will.
Deine Anmerkungen fallen auf guten Boden. Ich werde mich heute den ganzen Tag damit beschäftigen und vielleicht kann ich Dir dann auch heute oder morgen bereits eine überarbeitete Version vorlegen. Meines Erachtens muss ich so schnell wie möglich die MPU machen, da die Zeit mir davon rennt. Ich werde jeden Tag älter und gehe damit auf die 70 zu und dann sehe ich für mich nur noch (wie Mitte Juli) schwarz..... und das wäre schade (das weiß ich selber), nach dem ich wieder Mut gefasst habe, die Sache erneut anzugehen.

Dir einen schönen Sonntag und vorab nochmals vielen Dank.

orage
 
Hallo orage,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Aufgrund deiner PN-Infos zu deinem Ga, benötige ich einen weiteren Tag für den Rest des Kommentares, damit ich auch alles schriftlich erfasse und nichts Wichtiges vergesse...

Hoffe das ist in Ordnung für dich :smiley138:
 
Hallo Nancy,

das geht alles völlig in Ordnung! Nochmals vielen lieben Dank für Deinen bisheringen großartigen Einsatz :smiley711:

Ich werde auch heute weiter an meine Überarbeitung des FBs arbeiten und hoffe, recht zügig damit weiter zu kommen :hand0025:

Bis morgen! :smiley138:
 
Hallo orage,

ich gehe dann mal auf den letzten Teil deines FB ein:

23. Warum trinken Sie heute keinen Alkohol?

Weil ich zwischenzeitlich meine inneren Probleme und meine Schwächen aufgearbeitet habe und ich für mich Ende Juli, als ich eigentlich KT hätte machen können, für mich selbst ganz alleine festgestellt habe, dass ich keinen Alkohol mehr trinken werde.
Nach einem halben Jahr Abstinenz, wollte ich mich für KT entscheiden, stellte dann aber fest, dass ich gar keine Lust hatte, Alkohol zu trinken.
Auch nicht zu irgendwelchen festlichen Anlässen. Zum Beispiel beim letzten Anlass Anfang Juli, da war die Geburtstagsfeier meiner Nachbarin, die 80 wurde. Auch da hatte ich nicht das Bedürfnis, Alkohol trinken zu wollen. Ab da habe mich entschieden, erst mal auf unbestimmte Zeit abstinent zu leben. Da ich ein willensstarker Mensch bin, weiß ich, dass ich schaffe. Meine Willensstärke habe bereits im Jahre 2000 bewiesen, als ich nach einer Krankheit von jetzt auf gleich aufgehört habe, zu rauchen. Ich war damals eine Stressraucherin und rauchte 80 – 100 Zigaretten pro Tag.

Das (fett markierte) ist eine ganz wichtige Aussage! Die Verhaltensänderung sollte allein aufgrund deiner eigenen Problemeinsicht erfolgt sein. Kein anderer hatte damit zu tun und du hast dich nicht für die AB entschieden weil dir jemand dazu geraten hatte...

Den Satz: "Ab da habe mich entschieden, erst mal auf unbestimmte Zeit abstinent zu leben." solltest du im Gespräch mit dem Gutachter aber nicht so wiedergeben (oder es zumindest so darlegen das dir später klar wurde das es nicht nur eine "unbestimmte Zeit" ist), sondern es sollte ersichtlich sein das deine AB lebenslang andauern wird.

Von daher ist auch dieser Satz und das was danach kommt...


Auch wenn ich wieder irgendwann Alkohol trinken sollte, werde ich mir fest vornehmen, mein Trinkverhalten selbst streng zu überwachen.
Ich werde nur anlässlich Feierlichkeiten trinken und mich nur auf geringe, von mir vorher festgelegte Mengen an Sekt oder Wein beschränke. Dazwischen würde ich dann auch immer wieder Mineralwasser trinken und vorher und während der Feier ausreichend essen.
ein absolutes "No-Go" bei der MPU. Du musst zu deiner Entscheidung der Abstinenz stehen, alles andere würde zu einem neg. Gutachten führen.

Ich will dir auch kurz erklären, warum:

Es gibt, wie du weißt, verschiedene Formen die MPU anzugehen: Entweder man entscheidet sich für das "Kontrollierte Trinken" oder für die Abstinenz.

Bei "KT" sind geringe Mengen Alkohol erlaubt - jedoch muss dieses neue Trinkverhalten in einer längeren "Übungsphase" erlernt worden sein. Desweiteren kann man mit 6 Monaten AB die MPU versuchen (was mehr oder weniger als "Trinkpause" deklariert werden kann), oder aber man gibt diese als lebenslange AB an und der Gutachter muss entscheiden ob dies ausreichend ist, da er dem Klienten gleichzeitig noch "KT" zutrauen können muss. Des weiteren ist bei einem AN von 12 Monaten von dem festen Vorsatz der AB auszugehen. Wenn nun bei der MPU gesagt wird, dass man zwar jetzt 12 Monate AB praktiziert hat, aber künftig nicht ausschließen kann/will, doch wieder etwas zu trinken, schrillen beim GA alle Warnglocken. Da sitzt nun ein Kunde der noch nie das "KT" ausgeübt hat und erzählt das er dies (in naher oder ferner Zukunft) tun will. Das kann nicht funktionieren (auch wenn dies vllt. anders in den Beurteilungskriterien steht, so ist doch zwischen Theorie und Praxis ein erheblicher Unterschied).

In deinem Gutachten war der Prüfer nicht mal sicher ob bei dir eine Abstinenzpflicht besteht, da deine Angaben zum Alk.konsum nicht verwertet werden konnten. Das ist dieser Auszug:

Bei Frau XX ergeben sich aus der Gesamtbefundlage nach fachlichen Kriterien weder verdichtende Hinweise auf das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit noch klare Belege für einen so stark ausgeprägten Alkoholmissbrauch, dass ein dauerhafter Alkoholverzicht zu fordern wäre.

Das heißt, bei einer angemessenen Einsicht (deinerseits) und der Erkenntnis das die Problematik noch nicht allzu tief greifend war (aus Sicht des Gutachters) und der entsprechenden Veränderung und Stabilisierung wäre es evtl. möglich gewesen die MPU mit "KT" zu bestehen. Dagegen spricht dein etwas höheres Alter, da hier von einem doch recht "verfestigten Trinkverhalten" ausgegangen werden muss, welches nicht mehr so einfach verändert werden kann...

Nun möchte ich deine Trinkmotive mit einbringen:

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Abgesehen in der Zeit von 36 – 40 Jahren und von 50 – 59 Jahren, wo ich Alkohol zur Problembewältigung getrunken habe, habe ich Alkohol als Genussmittel zu mir genommen. Anfangs (von 23 – 26 und 30 – 36 Jahren) wollte ich einfach dazu gehören und die Stimmung beim Feiern richtig genießen, aber auch weil die Anderen auch tranken, um ich mich nicht ausgrenzen wollte.

Das heißt, dass du zwischen 36 und 40 = 4 Jahre und 50 bis 59 = 9 Jahre, "durchgehend" zur Problembewältigung getrunken und somit insgesamt 13 Jahre "Alk.missbrauch" betrieben hast?

Sorry, wenn sich das hart anhört. Was ich damit eigentlich ausdrücken will ist, dass du bei den Fragen des Gutachters deutlich verharmlost hast und deine Angaben somit nicht in Einklang zu bringen waren.

Ein Beispiel:

Wie sie ihren Alkoholkonsum in den letzten Jahren vor der Alkoholfahrt aus heutiger Sicht bewertet?
Es sei wenig. Auch beim Bridge habe sie keinen Alkohol getrunken.

Versuche doch bitte im nächsten FB in der Frage 12 ausführlicher auf die Trinkmotive einzugehen und lasse mal das einzelne Anführen der Zeiträume weg. Der Gutachter möchte ja erkennen können wie sich dein Trinkhintergrund zusammen setzte. Dabei ist es unerheblich, dass du den Alkohol "als Genussmittel zu dir genommen hast", oder ob du mit 23 oder 36 Jahren "dazugehören wolltest". Es geht hier um deine Geschichte des hohen Alk.konsums und aus welchen Problemen dies resultierte.

Auch wenn dies nicht immer direkt in der MPU so angesprochen wird, ist es besser nachvollziehbar, wenn der Grund des hohen Alk.konsums näher erläutert wird.

Das ist z.B. auch aus dieser Frage im Ga ersichtlich:

Ob aus ihrer Sicht alles Wichtige angesprochen worden ist?

Edit: Da ich erst jetzt deinen weiteren Beitrag "Ausführliche Darstellung meiner Trinkgeschichte." gesehen habe, schreibe ich dazu separat.

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Ich war so sehr darüber schockiert, dass ich einen Promillewert von 1,60 hatte und noch damit gefahren bin, dass ich sofort aufgehört habe, Alkohol zu trinken. Da ich ein sehr willensstarke Mensch bin und ich mich sehr gut diszipliniere kann, hat die Tatsache, dass ich kein Alkohol mehr getrunken habe, keinerlei Schwierigkeiten bereitet. Ich habe weder gezittert, noch das Verlangen nach Alkohol gehabt.
Dass ich willensstark bin, kann ich dadurch beweisen, dass im Jahre 200 von jetzt auf gleich aufgehört habe zu rauchen. Ich war damals Stressraucherin und rauchte zwischen 80 – 100 Zigaretten pro Tag.

Zunächst: "Beweisen" kannst du bei der MPU nichts, du kannst höchstens erzählen und hoffen das der Gutachter es glaubt...:zwinker0004:

Das du "weder gezittert noch das Verlangen nach Alk. gehabt hast" sollte mehr oder weniger selbstverständlich sein. Ein Zittern würde bereits auf eine Abhängigkeit hindeuten und ein "Verlangen" würde auch eher auf eine recht tiefgreifende Problematik hinweisen. Das man den Alk. vllt. manchmal etwas "vermisst" hat, bzw. in Gegenwart anderer, die ihn tranken, es zunächst "seltsam" war das man selbst mit einem Glas Wasser dastand, ist hingegen normal und gehört zur Phase der Verhaltensänderung dazu.

Schon die Erkenntnis alleine, dass nur Panik zu dieser TF geführt hat, war für mich Motivation genug, mein Leben grundlegend zu ändern, damit so etwas wie dieser Vorfall nicht noch mal passiert. Dadurch merkte ich erst, wie sehr mein Leben doch dabei war, aus der Spur zu laufen.

Nein! Nicht "nur Panik" hat zu dieser TF geführt, sondern dein Alk.missbrauch im Vorfeld! Dessen musst du dir bewusst werden.


Zunächst beschäftigte ich mich intensiv mit dem Thema Alkohol und habe mich ebenfalls intensiv im Internet damit beschäftigt. Auch die Gespräche mit dem Caritasverband haben mich sehr geholfen, meinen Alkoholkonsum zu analysieren. Dabei habe ich festgestellt, dass ich durch meine Alkoholgewöhnung meine Alkoholtoleranz gesteigert hatte und dadurch alkoholgefährdet war.
Da habe ich erkannt, dass die TF im Grunde eine große Chance für mich an, mein Leben von Grund auf zu ändern und habe bis heute kein Alkohol mehr zu mir genommen.

Könntest du denn nun darlegen wie die Caritas dir dabei geholfen hat?

Stichwort:

Was ihr die Gespräche in der Suchtberatung gebracht haben?
(Schulterzucken).


Zunächst habe ich angefangen, der Grund für mein Trinkverhalten, zu verarbeiten. D.h. ich habe meine unter den Teppich gekehrten Probleme verarbeitet und vor allem meine Scheidung aufgearbeitet und die Beziehung zu meiner Tochter gebessert.

Wie und wodurch konntest du das aufarbeiten? Wer hat dir dabei geholfen?

27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Ich habe mein Leben neu ausgerichtet und mit Hilfe meines Umfeldes gefestigt.

In Zukunft kann ich bei Stress oder Ärger voll mit Unterstützung meiner Tochter rechnen, und da sie diplomierte therapeutische Psychotherapeutin ist, lege ich auch großen Wert auf ihren Rat.

Aus der Frage 1 des FB:

Gegen 22.15 Uhr bin ich von meiner Tochter angerufen worden, die mich kurz fragte, ob sie zu mir mit den Enkelkindern – damals 4 Jahre alt - kommen könnte, da sie vor die Tür gesetzt worden sei.

Ich will sicher nicht die Kompetenzen deiner Tochter infrage stellen, aber hier könnte leicht der Eindruck entstehen, dass die Tochter evtl. keine soo große Hilfe sein kann, solange sie eigene Probleme hat...
think.gif


Das ist nicht böse gemeint (ich glaube ich wiederhole mich gerade), aber bisher konnte deine Tochter dir auch nicht soviel bei deinen Schwierigkeiten helfen, oder?

Darüber hinaus kann ich offen mit meinen Freundinnen über eventuelle Problemen sprechen. Auch wenn irgendwelche Spannungen auftreten, suche ich gemeinsam mit ihnen oder mit meiner Tochter nach Lösungen.

Sind das die Freundinnen mit denen du Bridge spielst?

29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?

Durch mein abstinentes Trinkverhalten bewahre ich zu jeder Zeit einen klaren Kopf und brauche mir keine Gedanken über eine Rückfahrt zu machen.

Sollte ich jedoch jemals wieder Alkohol trinken, wird mein Motto erneut 0,0 Promille heißen, sobald ich ins Auto steige. So wie das vor der TF auch immer der Fall war.

:smiley695:

30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

Ich kann nur noch mal sagen, dass ich unsagbar froh bin, dass niemand durch mich zu Schaden gekommen ist.

Sagen oder Nicht???

Und auch mir selbst nichts passiert ist, denn womöglich wären dann die Enkel heute sogar ohne OMA.

Eher nicht. Es geht bei der MPU ja nicht um die Entschuldigung deiner TF (dafür wurdest du vom Gericht bestraft), sondern darum das du dein "Fehlverhalten" eingesehen und verändert hast. Dies aber sollte im vorherigen Explorationsgespräch bereits ersichtlich geworden sein.


Nochmal zu deinen Trinkmengen:

Wenn wir davon ausgehen, dass du am Tag der TF ca. 2 Fl. Sekt getrunken hattest (das sind zwischen 12 und max. 14 Gläser a 0,1l), so musst du deine Trinkmengen im Vorfeld, entsprechend angeben. D.h., dass du in den Monaten davor (und in der Begutachtung werden da speziell nach den letzten 12 Mon. gefragt) diese Mengen öfter getrunken haben musst (und auch einige Male darüber gelegen hast). Gehe da bitte nochmal in dich und schildere diese Mengen plausibel.

Zu den AN und der Bescheinigung der Caritas:

Es ist NICHT gesagt das diese vom MPI an die FSSt. zurückgesendet wurden. Die Dekra hat eine eigene Akte über dich angelegt und es besteht die Möglichkeit das diese Unterlagen dort behalten wurden (darum raten wir immer wieder die Originale vorab beglaubigen zu lassen). Auch kann ich nicht ausschließen das diese Belege mit einem Eingangsstempel versehen wurden. Falls dies der Fall ist und die Begutachtungsstelle sich nun weigert die Belege wieder rauszugeben, wäre ich versucht dir zu raten, die nächste MPU ebenfalls dort zu absolvieren...

Hast du denn schon bei der FSSt. nachgefragt, ob sie deine Belege zurückerhalten haben?
 
Hierzu möchte ich mich noch kurz äußern:

Ausführliche Darstellung meiner Trinkgeschichte.

Soo ausführlich muss es gar nicht sein. Danach wird der GA sicher auch nicht fragen (das kannst du auch anhand deines ersten Ga erkennen).

Wichtig sind die Zeiten deines erhöhten Alk.konsums und die Begründung dafür.

Wie z.B.:

Ab 36 – 40:
Ab 1987 – da war ich 36 Jahre alt – lief einiges verkehrt in meinem Leben.
Während der Bauphase unseres Hauses in Rösrath ging mein Mann offiziell fremd.
Meine Tochter war damals 9 Jahre alt und ging zur Walldorfschule.
Darüber hinaus hatte mein Mann einige Raten für das Haus nicht bezahlt und das Haus stand dann kurz vor der Zwangsversteigerung. Mein Mann ist aber im Haus wohnen geblieben.

Damals brach eine Welt für mich zusammen und ich glaubte, alles verloren zu haben. Da habe ich angefangen, unregelmäßig Sekt zu trinken (meistens am Wochenende). Ich arbeitete damals als Übersetzerin von SAP-Produkten und verdiente mehr als mein Mann, der damals Prokurist war. Da musste ich mich hoch konzentrieren und konnte mir also nicht erlauben, nicht zur Arbeit oder mit einer Alkoholfahne auf der Arbeit zu erscheinen. Mehr als eine Flasche war das aber nie. Das war schon sehr viel für mich. Ich wollte darüber hinaus auch mein Mann für mich zurück gewinnen und das hätte mit Alkohol nicht geklappt.

oder

Ab 59:
Ab meinem 59. Lebensjahr – in dem Jahr wurde die Scheidung ausgesprochen, habe ich allmählich mein Trinkverhalten geändert. Ich brauchte ja keinen Puffer mehr. Meine Probleme waren vom Tisch. Alkohol habe ich dann nicht mehr als Problemlöser, sondern als Genussmittel gesehen
Ich habe ab da bis heute nur zum Essen Rot- oder Weisswein getrunken. In der Woche habe ich anfangs vielleicht 2 – 3 kleine Gläser Wein à 100 ml getrunken. Allmählich ist das mehr geworden und zuletzt waren es etwa 1 – 1,5 Flaschen Wein pro Woche.
Ganz sporadisch auch mal zum Wochenende eine Flasche Sekt.
Wenn es hoch kam, vielleicht 1 – 2 Mal in 2 Monaten. Auch heute kann es passieren, dass ich am Wochenende eine Flasche Sekt trinken. Wenn es mir danach ist.

Versuche das in der Frage 12 bitte zusammen zu fassen, damit es nachvollziehbar ist.

Zu Feierlichkeiten – Geburtstage und Silvester/Weihnachten – habe ich Sekt getrunken. Die Menge variierte zwischen 7 – 9 Gläser Sekt. Meine 12 Gläser Sekt dieses Mal war wirklich eine Ausnahme.

Ich denke, das haben wir nun geklärt :cool0030:

Ab meinem 63. Lebensjahr hatte ich beim Familiengericht ein verlängertes schuldrechtliches Versorgungsausgleichsverfahren laufen. Das war aber für mich nichts bedrohendes mehr. Ich wusste, dass ich Recht bekommen würde und nur geduldig sein sollte.
Am Tag der TF, d.h. am 29. Februar 2015, bekam ein Schreiben von meiner Anwältin, in dem mir der Gerichtsurteilsentwurf zugesandt wurde, aus der hervor ging, dass ich in meiner Familiensache auf der ganzen Linie gesiegt hatte. Ich war somit in Feierstimmung. Diese Stimmung habe ich dann eben halt abends ausgelebt, in der Annahme aber, dass ich bei meiner Freundin übernachten würde**********

"Feierstimmung" bedeutete hohen Alk.konsum? Das passt nicht wirklich zu deinen vorherigen Trinkmotiven - das solltest du besser ganz weglassen....

Ich habe mir deinen Thread noch einmal durchgelesen und dabei ist mir das hier aufgefallen:

Richtig ist, dass ich Abstinenznachweise (Urinscreenings) habe von Ende November bis Ende Mai. Ab da habe ich auch bis heute nichts Alkoholisches getrunken und beabsichtige Ende August eine Haarprobe abzugeben

D.h., dass du jetzt im August 9 Monate AN zusammenhast. Ich rate dir noch eine weitere Haaranalyse im Nov. machen zu lassen, damit du die 12 Monate beisammen hast, bevor du den nächsten Versuch startest (oder du vereinbarst am Tag der MPU die letzte Analyse).

Mit AN über ein ganzes Jahr wärst du auf einer ziemlich sicheren Seite, denn es müsste schon sehr viel schief laufen um die MPU dann nicht zu bestehen...
 
Hallo Nancy,

vielen Dank für die Bearbeitung des zweiten Teils meines FBs! :smiley711:
Meinen ersten Erfolg habe ich - dank Dir - schon zu verbuchen :smiley22:

Ich habe mich nämlich getraut, bei der DEKRA anzurufen, um entsprechend nachzufragen und sehe da:
Man hat beide Originale in der Akte zurück behalten.

Auf meine Bitte hin, mir diese zuzuschicken (da ich diese doch auch selbst bezahlt hätte), hat man zugesagt. Jetzt heißt es abwarten.

So, ich melde mich für heute ab. So Gott will, werde ich heute Nachmittag erneut mit meiner Überarbeitung anfangen :hand0025:

Vielen Grüße
orage
 
Hallo orage,

Auf meine Bitte hin, mir diese zuzuschicken (da ich diese doch auch selbst bezahlt hätte), hat man zugesagt.

das ist :smiley711:. Dann hoffen wir mal das sie zu ihrem Wort stehen und möglichst keine Stempel auf den Belegen zu finden sind....
 
Achtung: NIEMALS die originale Abstinenzbescheinigung aus der Hand geben

Hallo Nancy,

nachdem ich meinen Original-AN vom MPI mit Eingangsstempel (Datum meiner negativ abgelegten MPU) zurück erhalten habe, habe ich mit der Begründung, dass mir ein Mißgeschick mit der Bescheinigung passiert sei, um Neuausstellung des ANs gebeten. Heute habe ich vom MPI die Reaktion erhalten: JA, ich bekomme gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von 30,00 Euro eine Neuausstellung meines ANs.
Ich bin froh, dass es geklappt hat. Somit muss ich die 2. MPU nicht nochmals beim gleichen MPU ablegen, sondern kann diese auch woanders machen.

Hier sei nochmals an zukünftigen MPU-Kandidaten der Hinweis gegeben: Gib bei der MPU NIEMALS eine originale Abstinenzbescheinigung ab :smiley695:, sondern zeige nur das Original und bitte das Sekretariat, davon eine entsprechende Kopie für das MPI zu machen. Ich habe zu spät dieses Forum kennen gelernt und wusste das gar nicht. Diese Sache hat mir jetzt einige schlaflosen Nächte und jetzt 30,00 Euro gekostet. Also: ACHTUNG: kein Original abgeben, egal wie die MPU ausgeht.

:smiley138:
 
Guten Morgen, Max!

Ich sehe, dass Du gerade online und daher auch schon aus dem Urlaub zurück bist.

Ich hoffe, Du hattest einen erholsamen und schönen Urlaub.

Darf ich Dich um Deinen Rat bitten. Nancy und ich sind uns nicht einig über meine getrunke Menge an Sekt. Auch ich komme nicht ganz damit klar.:smiley2204:

Meiner Meinung nachen müssen es 9,5 bis 11 Gläser Sekt gewesen sein. Ich gebe Dir mal die Eckdaten durch. Für Dich ist das bestimmt ein Klaks, dass schnell nach der Widmark-Formel auszurechen. Ich weiß nie, ob ich 1,5 o% Abbau (für Männer) und bei Frauen 1,3 o% Abbau berechnen kann (TÜV-Nord hat ja bekanntlich nu 1,0 o%!) Und ich weiß nie, ab ich nach 4 Stunden (Trinkbeginn bis Blutabnahm) 3 Stunden Abbau oder 4 Stunden Abbau berechnen muss.
Darüber hinaus weiß ich nicht, ob ich bei Sekt (11% Alkoholgehalt) nach der getrunkenen Reinalkoholgehalt gehen muss (0,11) oder (0,10?).

Ich gebe Dir nochmals die Eckdaten bekannt:

Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 20.30 Uhr
BLutabnahme: 23.43 Uhr
BAK: 1,60 o%
AAK: 2 x 1,5 o%
Alkoholart: Sekt ohne vorher gegessen zu haben.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Deine Berechnung

orage :smiley138:
 
...da ist ein Fehler bei den Eckdaten eingeschlichen: Entschuldigung.
Es muss heißen:
Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 22.30 Uhr
BLutabnahme: 23.43 Uhr
BAK: 1,60 o%
AAK: 2 x 1,5 o%
Alkoholart: Sekt ohne vorher gegessen zu haben.
 
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