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Du hast deinen FS 2018 abgeben müssen, dafür gibt es keine Führerscheinwiederholung. In der Probezeit warst du auch nicht ... daher vermute ich das §70 FeV gemeint ist ... die Links hast du ja bereits.Und für mich evtl vom StrVA Paragraph 20 in Frage kommt bei neuerteilung theoretisch praktisch Prüfung nochmal machen muss.
12.2018 bin ich erwischt worden musste den FS aber erst 04.2019 abgeben nichts desto trotz sind beide Daten außerhalb der Probezeit. Wenn das Ergebnis nicht negativ ausfällt aber auch nicht gänzlich positiv werde ich dann wohl Paragraph 70 FeV machen müssen.Du hast deinen FS 2018 abgeben müssen, dafür gibt es keine Führerscheinwiederholung. In der Probezeit warst du auch nicht ... daher vermute ich das §70 FeV gemeint ist ... die Links hast du ja bereits.
Auch wenn mal wieder richtig abgezockt wird, hoffe ich für dich, das dass Licht am Ende des Tunnels für dich heller wird.595€ insg. Drogen-Speichelprobe ist inklusive