Ich verstehe das alles gut Sinner, und ich wünsche dir wirklich dass der Gutachter es auch so sehen wird...
Es bringt aber nix wenn wir dir hier sagen dass es kein Problem sein wird die MPU mit nur 6 Monaten AN zu bestehen und du nachher hier aufschlägst, um uns mitzuteilen dass du aufgrund der ungenügenden Nachweise nicht bestanden hast. Von daher ist es unsere Pflicht dich darauf hinzuweisen dass es besser wäre die MPU mit 12 Monaten anzugehen.
Aber es ist deine eigene Entscheidung wie du vorgehen möchtest.
Alternativ: du bekommst ein neg. Gutachten mit dem Hinweis dass du an einem Kurs nach §70 teilnehmen musst um daraus ein pos. Ga zu machen.
Die Auflage "einfach" noch weiter Abstinenz nachzuweisen um aus einem neg. Ga ein pos. Ga zu machen gibt es nicht...
Wie bereits geschrieben ist es sicher das Beste wenn du den Drogen-FB ausfüllst, ich habe die Hoffnung dass sich mein Kollege Max dann auch hier noch zu Wort meldet.
Es bringt aber nix wenn wir dir hier sagen dass es kein Problem sein wird die MPU mit nur 6 Monaten AN zu bestehen und du nachher hier aufschlägst, um uns mitzuteilen dass du aufgrund der ungenügenden Nachweise nicht bestanden hast. Von daher ist es unsere Pflicht dich darauf hinzuweisen dass es besser wäre die MPU mit 12 Monaten anzugehen.
Aber es ist deine eigene Entscheidung wie du vorgehen möchtest.
"Auflagen" würden bedeuten dass du entweder ein gänzlich negatives Gutachten erhältst, in dem empfohlen wird dir fachliche Hilfe zu suchen und/oder weitere 6 Monate AB nachzuweisen, um dann eine erneute MPU durchführen zu lassen.So weit ich weiß, gibt es auch die Möglichkeit, dass man mit Auflagen besteht. Wie auch immer die aussehen, ich denke vielleicht ein weiteres Abstinenzgutachten vorlegen. Das wäre kein Problem.
Alternativ: du bekommst ein neg. Gutachten mit dem Hinweis dass du an einem Kurs nach §70 teilnehmen musst um daraus ein pos. Ga zu machen.
Die Auflage "einfach" noch weiter Abstinenz nachzuweisen um aus einem neg. Ga ein pos. Ga zu machen gibt es nicht...
Nein, das würde dir absolut nicht helfen, denn du beschreibst ja lediglich den "Regelfall". Soll heißen: von einem Fahrerlaubnisinhaber wird erwartet dass er sich an die Regeln hält, von daher kannst du mit Dingen wieWeiß nicht, ob ich darüber irgendwo einen Nachweis bekommen kann und ob mir das in der MPU überhaupt helfen würde,
absolut nicht punkten, sorry.Außerdem hatte ich nie andere illegale Drogen konsumiert, (...) war nie straffällig, habe noch nicht mal falsch geparkt.
Wie bereits geschrieben ist es sicher das Beste wenn du den Drogen-FB ausfüllst, ich habe die Hoffnung dass sich mein Kollege Max dann auch hier noch zu Wort meldet.