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Du musst erst lernen. Man muss sich an Regeln und Gesetze halten. Du bist noch so jung. Ich hoffe das Du es verstehst.Ich hoffe Du hast einen guten Berater und keinen wo nur den Geld schäffelt.mfgJoost ich verhalte seit dem ich meine zweite mpu gemacht habe vorbildlich auch wenn ich erst 23 bin wieso sollte ich 1-2 Jahre kein FS haben wenn ich die mpu machen kann während ich mein Lappen noch habe ich würde aber lieber trotzdem keine machen und frage und frage mich wie es der Gutachter sieht das ich zum dritten Mal da bin ?
Ne aber der Weg zur MPU und alles was da Dran hängt ist schon ein massiver Einschnitt ins Leben. Seit ich meinen Lappen nach der MPU wieder habe achte ich peinlichst genau auf alles und fahre eher devensivMeine erste mpu hat ja nix damit zu tun gehabt ich war kurz am Handy um auf das navi zu gucken ich habe niemanden umgebracht und mein Leben nach der mpu verändert was auch immer noch so ist !

Wenn man Drogenkonsum auch als Regelverstoß betrachtet, komme ich inzwischen allein aufgrund der Schilderungen hier auf 7 x erwischt in kürzester Zeit, da würde ich auch von einem "nahezu andauernd" ausgehen, ebenso wie der Gutachter.In dieser statistisch und psychologisch sehr kurzen Zeit bist du mindestens 2mal bei massiven Regelüberschreitungen erwischt worden
Da würde ich zustimmen. Sehr massiv. Zeitschätzung: 1 - 2 Jahre, wenn Du es schaffst, ernsthaft und gründlich (therapeutisch begleitet) unter die Oberfläche zu gucken. Ein paar Jährchen länger, wenn Du das nicht hinbekommst (nebst der einen oder anderen negativen MPU, die gehört dann vllt mit zum therapeutischen Prozess).Für ihn bedeutet das, dass du eine massive innere Problematik hast, die nur in sehr langer Zeit und mit therapeutischer Hilfe behoben werden kann.
Mir ist wichtig das der Gutachter mich bestehen lässt
Ich würde hier gerne einbringen, daß die Lichthupe, wenn sie korrekt benutzt wird, nichts mit Nötigung zu tun hat.Du machst nach 4 Monate schon Lichthupe (was im übrigen Nötigung ist
Das stimmt aber seine Aussage ..."Laut StVO ist sie primär erlaubt, um vor Gefahren zu warnen oder außerorts Überholabsichten anzukündigen"