TF 1,6 BAK

Sabrina312

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Hey meine lieben ..

Sorry das ich mich die letzten Tage nicht gemeldet habe hatte viel zu tun. Das mir dem GA einstellen klappt leider auch nicht so ich bekomm es einfach nicht hin :-(
Des Weiteren habe ich ein riesen Problem . Habe heute Post bekommen von der Fsst und sie schrieben mir das das GA nicht ausreicht um meine FE wieder zu erhalten ich müsste noch eine nachschulung nach Paragraph 70 machen. In dem GA steht aber folgendes :
Frau w. Kann trotz Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher führten. Insbesondere ist nicht zu erwarten das sie ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigtendem Alkoholkonsum führen wird.
Es ist zu erwarten das Frau 1 an einem Kurs nach dem Modell Mainz 77 mit Erfolg teilnehmen kann. Nach erfolgreicher Teilnahme nach einem derartigen Kurs bestehen keine Bedenken gegen die Neuerteilung der FE nach der ggf. verkürzten Sperrfrist.
So.. habe dann total aufgelöst meinen vorbereiter angerufen und er sagte, die Dame bei der Fsst hat das zu 100 % falsch verstanden da das Modell Mainz 77 und die nachschulung nach Paragraph 70 zwei komplett verschiedene Dinge sind . Ich soll sie morgen anrufen und Sie bitten das nochmal zu prüfen . Ich habe ein Gutachten Mehrmals durch gelesen es steht einfach nichts negatives drin, alles wurde positiv geschildert .
Was soll ich denn eurer Meinung nach jetzz tun ? Kann die FE stelle trotzdem diese nachschulung anfordern obwohl im Schreiben was anderes gemeint ist? Ich bin einfach so fertig ich war so froh das endlich was ins rollen kommt.. Kennt sich jemand von euch damit aus ..?

Lg und einen schönen Abend :)
 

Max

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Kann die FE stelle trotzdem diese nachschulung anfordern obwohl im Schreiben was anderes gemeint ist?
Nein, da du ein positives Gutachten ohne Auflage bekommen hast.

Model Mainz 77 ist eine Nachschulung zur Verkürzung der Sperrfrist für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer.

Der Kurs „Mainz 77" besteht grundsätzlich aus 4 Sitzungen à 3 Stunden, verteilt auf 4 Termine innerhalb eines Zeitraums von 2-3 Wochen. Die Sitzungsanzahl und die jeweilige Stundenzahl können bei verschiedenen Anbietern variieren. Die Teilnehmer machen zum Abschluss keine Prüfung, sondern erarbeiten sich in Gruppengesprächen Techniken der Selbstkontrolle und Verhaltensplanung, die ihnen helfen, zukünftig Alkoholfahrten zu vermeiden, und sie erfahren Wichtiges über Alkohol und dessen Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit.

Mit Paragraph 70 hat das rein gar nichts zu tun. Dein Gutachten wäre negativ und wandelt sich erst nach Kursteilnahme in ein positiv.

Ich soll sie morgen anrufen und Sie bitten das nochmal zu prüfen
Falls du hier kein Erfolg haben solltest, wäre es vorteilhafter wenn sich dein Gutachter persönlich bei der FSST meldet und die Sache abklärt.
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Sabrina312

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Hallo meine Lieben :)

Habe heute morgen angerufen, und bis ich sie dann endlich dazu hatte meine akte zu holen und nachzulesen war einige Zeit um . Aber sie hat nachgelesen und dann gemeint sie hat da einen Fehler gemacht und schickt mir den Bescheid zu. Ich bin so froh das glaube mir keiner :)

Wünsche euch alle frohe Weihnachten !
 

Max

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und dann gemeint sie hat da einen Fehler gemacht und schickt mir den Bescheid zu. Ich bin so froh das glaube mir keiner :)
Das ist dann ein "Geschenk", der besonderen Art ... nun kannst du in Ruhe die Feiertage genießen. :zwinker0004::smiley138:
 

Nancy

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Hallo Sabrina,

Hallo meine Lieben :)

Habe heute morgen angerufen, und bis ich sie dann endlich dazu hatte meine akte zu holen und nachzulesen war einige Zeit um . Aber sie hat nachgelesen und dann gemeint sie hat da einen Fehler gemacht und schickt mir den Bescheid zu. Ich bin so froh das glaube mir keiner :)

dooooch, ich glaube dir das sofort

Wünsche euch alle frohe Weihnachten !


Vielen Dank, das Gleiche für dich....
 

Sabrina312

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Guten Morgen :) Neuester Stände der Dinge: Habe nun alle Anträge zusammen und habe sie gleich weg geschickt :) was eine Erleichterung ! Ich melde mich wieder sobald es Neuigkeiten gibt (hoffentlich nicht so lange :-( )

Wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr :)
 

Nancy

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Hallo Sabrina,

ich hoffe du bist gut im neuen Jahr angekommen und erwarte mit Spannung deine Neuigkeiten... :smiley138:
 

Sabrina312

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Hallo meine Lieben :)

Es gibt leider immer noch nichts neues :-( aber ich habe noch eine Frage vll könnt ihr mir die beantworten : Wie geht es eigentlich weiter falls der Antrag auf Sperrfristverkürzung genehmigt wird ? Muss ich dann bei der Fsst wieder einen Antrag stellen oder könnte ich dann hin fahren den Antrag abgeben und paar Tage später meinen Führerschein abholen ? Hab im Internet sonst leider keine passende Antwort gefunden :-(

Lg und einen schönen Abend :)
 

Max

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Wie geht es eigentlich weiter falls der Antrag auf Sperrfristverkürzung genehmigt wird ?
Nach § 69a Abs. 5 StGB kann das Gericht die gerichtlich verhängte Sperrfrist nachträglich verkürzen. Wenn das Gericht die Sperrfrist nachträglich verkürzt, so ist damit noch nicht über die Frage entschieden, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung des Betroffenen wieder bejaht. Bei einer Sperrfristverkürzung kann der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis lediglich früher gestellt werden.

Zuständig für den Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist ist grundsätzlich das Gericht, das die Sperrfrist verhängt hat.

Bei einer MPU Anordnung bekommst du den FS nicht wieder, sofern du diese Auflage nicht erfüllt hast.
 

Sabrina312

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Guten Morgen :) Danke für deine Antwort !
Also darf ich darf so verstehen das falls der Antrag genehmigt wird die Fsst auch nochmal ja sagen muss das heißt ich muss da nochmal einen Antrag stellen ? Wenn das so ist werd ich den Führerschein wahrscheinlich eh nicht vor April wieder bekommen weil die Ämter ja immer so lang brauchen :-( man kostet das Nerven, das ist der reine Wahnsinn !
 

Max

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Also darf ich darf so verstehen das falls der Antrag genehmigt wird die Fsst auch nochmal ja sagen muss das heißt ich muss da nochmal einen Antrag stellen ?
Sorry, hab deinen Thread nicht komplett nocheinmal durchgelesen.
Du hast deine MPU ja schon hinter dir, daher brauchst du hier keinen Antrag stellen.
Für dich trifft eigentlich zu, dass du jetzt früher wieder Auto fahren darfst ... und zwar um den Zeitraum der gebilligten Sperrfristverkürzung.
 

Sabrina312

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Kein Problem :) genau das meinte ich Max .. ich wollte wissen wie es weiter geht falls das Amtsgericht zustimmt ? Muss ich dann persönlich zur Fsst oder müssen die mir auch nochmal was genehmigen oder ablehnen ? Ich wollte wissen ob es sein kann dass das dann auch nochmal ein paar Wochen dauert oder ob es da in der Regel keine Probleme gibt, bzw. ob die Fsst dann trotzdem ablehnen kann oder aber sich an das Urteil halten müssen ? Sorry für die ganzen fragen :-(
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
ich wollte wissen wie es weiter geht falls das Amtsgericht zustimmt ? Muss ich dann persönlich zur Fsst oder müssen die mir auch nochmal was genehmigen oder ablehnen ? Ich wollte wissen ob es sein kann dass das dann auch nochmal ein paar Wochen dauert oder ob es da in der Regel keine Probleme gibt, bzw. ob die Fsst dann trotzdem ablehnen kann oder aber sich an das Urteil halten müssen ?
Deine Sperrfrist muss mindestens 3 Monate betragen.
Eine Sperrfristverkürzung wird auf maximal 3 Monate beschränkt, wobei die Mindestfrist nicht berührt wird.
Das Urteil geht üblicherweise an die FSSt, genaue Infos bekommst du dann bei Gericht.

Ist deine Sperrfristverkürzung erst einmal durch, kann sie die FSSt nicht mehr ablehnen.

Was für deine Sperrfristverkürzung noch zu tun ist, falls noch nicht geschehen ...

Unbedenklichkeitsbescheinigung



  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragst und bekommst du bei deiner Führerscheinstelle. Sie dient dazu, die Teilnahmevoraussetzungen (Ersttäter, keine weiteren erheblichen Straftaten, Punktestand) zu überprüfen und festzustellen, dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen. (Ist für dich nicht zutreffend)
  • Die Führerscheinstelle braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Antragstellung, bis du die Bescheinigung erhältst.
  • Wer mit 1,6 Promille oder mehr aufgefallen ist, muss für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine positive MPU vorlegen.
  • Ab 2 Promille bekommt man in der Regel keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr.
  • Eine Teilnahmebescheinigung (Kurs) kann grundsätzlich erst bei Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, hier solltest du bei deiner FSSt nachfragen.

Wie lange/bis wann hast du eigenlich eine Sperrfrist ?
Du musst jetzt für dich selbst entscheiden, ob diese Prozedur für dich eigentlich lohnenswert ist. :zwinker0004:
 

Sabrina312

Benutzer
Danke lieber Max :) ich habe alles also mpu Gutachten und Unbedenklichkeitsbescheid an das Gericht geschickt und den Antrag auf die Verkürzung . Meine Sperrfrist würde am 23.4 enden .. ich hoffe das ich das Geld nicht umsonst bezahlt habe und mir wenigstens 2 Monate gewährt werden .aber da bin ich jetzt schonmal beruhigt das die Fsst nicht mehr nein sagen kann sonst müsste ich ja wiedauch r bangen :-( und ich hoffe das dass Gericht bald antwortet, sind jetzt nächste Woche aber erst 4 Wochen ..
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
aber da bin ich jetzt schonmal beruhigt das die Fsst nicht mehr nein sagen kann
Das wird nicht passieren, bei Bedenken hätte sie dir gar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung austellen dürfen.
Du darfst dich jetzt wieder beruhigenund einfach abwarten wieviel Zeit dir der Richter schenkt. :zwinker0004::smiley138:
 
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