Sabrina312
Benutzer
Hey meine lieben ..
Sorry das ich mich die letzten Tage nicht gemeldet habe hatte viel zu tun. Das mir dem GA einstellen klappt leider auch nicht so ich bekomm es einfach nicht hin :-(
Des Weiteren habe ich ein riesen Problem . Habe heute Post bekommen von der Fsst und sie schrieben mir das das GA nicht ausreicht um meine FE wieder zu erhalten ich müsste noch eine nachschulung nach Paragraph 70 machen. In dem GA steht aber folgendes :
Frau w. Kann trotz Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher führten. Insbesondere ist nicht zu erwarten das sie ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigtendem Alkoholkonsum führen wird.
Es ist zu erwarten das Frau 1 an einem Kurs nach dem Modell Mainz 77 mit Erfolg teilnehmen kann. Nach erfolgreicher Teilnahme nach einem derartigen Kurs bestehen keine Bedenken gegen die Neuerteilung der FE nach der ggf. verkürzten Sperrfrist.
So.. habe dann total aufgelöst meinen vorbereiter angerufen und er sagte, die Dame bei der Fsst hat das zu 100 % falsch verstanden da das Modell Mainz 77 und die nachschulung nach Paragraph 70 zwei komplett verschiedene Dinge sind . Ich soll sie morgen anrufen und Sie bitten das nochmal zu prüfen . Ich habe ein Gutachten Mehrmals durch gelesen es steht einfach nichts negatives drin, alles wurde positiv geschildert .
Was soll ich denn eurer Meinung nach jetzz tun ? Kann die FE stelle trotzdem diese nachschulung anfordern obwohl im Schreiben was anderes gemeint ist? Ich bin einfach so fertig ich war so froh das endlich was ins rollen kommt.. Kennt sich jemand von euch damit aus ..?
Lg und einen schönen Abend
Sorry das ich mich die letzten Tage nicht gemeldet habe hatte viel zu tun. Das mir dem GA einstellen klappt leider auch nicht so ich bekomm es einfach nicht hin :-(
Des Weiteren habe ich ein riesen Problem . Habe heute Post bekommen von der Fsst und sie schrieben mir das das GA nicht ausreicht um meine FE wieder zu erhalten ich müsste noch eine nachschulung nach Paragraph 70 machen. In dem GA steht aber folgendes :
Frau w. Kann trotz Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher führten. Insbesondere ist nicht zu erwarten das sie ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigtendem Alkoholkonsum führen wird.
Es ist zu erwarten das Frau 1 an einem Kurs nach dem Modell Mainz 77 mit Erfolg teilnehmen kann. Nach erfolgreicher Teilnahme nach einem derartigen Kurs bestehen keine Bedenken gegen die Neuerteilung der FE nach der ggf. verkürzten Sperrfrist.
So.. habe dann total aufgelöst meinen vorbereiter angerufen und er sagte, die Dame bei der Fsst hat das zu 100 % falsch verstanden da das Modell Mainz 77 und die nachschulung nach Paragraph 70 zwei komplett verschiedene Dinge sind . Ich soll sie morgen anrufen und Sie bitten das nochmal zu prüfen . Ich habe ein Gutachten Mehrmals durch gelesen es steht einfach nichts negatives drin, alles wurde positiv geschildert .
Was soll ich denn eurer Meinung nach jetzz tun ? Kann die FE stelle trotzdem diese nachschulung anfordern obwohl im Schreiben was anderes gemeint ist? Ich bin einfach so fertig ich war so froh das endlich was ins rollen kommt.. Kennt sich jemand von euch damit aus ..?
Lg und einen schönen Abend