TF 1,6 BAK

Nancy

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Hallo Sabrina,

schön von dir zu hören..:smiley138:

Das mit dem Strafbefehl kann gaaanz unterschiedlich lange dauern (je nachdem, wie ausgelastet die Gerichte sind). Bei mir hat es über 4 Monate gedauert, bis das Schreiben da war. Ist aber nicht soo schlimm, denn die Zeit, die du jetzt ohne FS bist, wird dir ja beim Strafmaß angerechnet...

Btw, wie laufen denn deine Sitzungen beim VP?
 

Sabrina312

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Morgen :)ohje echt so lange ? Mein Anwalt sagte das ist komisch und ich mach mir jetzt wieder totale Sorgen :-(ja war beim VP er sagte ich solle wieder kommen wenn meine Strafe da ist und das erste mal Blut habe ich auch schon abgegeben ..:) und Polizei hat ihn der Anzeige für den Staatsanwalt zwar den Pfosten mit aufgenommen aber die haben rein geschrieben keinen Schaden Pfosten konnte wieder aufgestellt werden . Also ist nur TF angezeigt . Denkst du der Staatsanwalt sieht das genau so ? Oder prüfen die das vll und es dauert deshalb so lange ?! Wünsch euch einen schönen Tag :-*
 

Nancy

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Morgen :)ohje echt so lange ?

Naja, war nur ein Beispiel wie lange es bei mir gedauert hat. Das muss ja bei dir nicht auch so zutreffen...

Also ist nur TF angezeigt . Denkst du der Staatsanwalt sieht das genau so ? Oder prüfen die das vll und es dauert deshalb so lange ?!

Das es an einer derartigen Überprüfung hängt glaube ich eher nicht. Wie gesagt, vllt. ist momentan bei Gericht viel zu tun....und vllt. ist der StA ja auch ein Fußballfan...:zwinker0004::smiley138:
 

Sabrina312

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Hallooo...passend zum Freitag kam meine Strafe .. 10 Monate und 2000 Euro Strafe -.- könnt ihr mir sagen ob die Zeit schon eingerechnet ist weil ich hab ihn ja schon 2 Monate weg ? Also sind es dann quasi "nur" noch 8 ? Lg und ein schönes Wochenende :-*
 

Nancy

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Hallo Sabrina,

da ging es ja jetzt doch schneller mit dem Strafbefehl...


10 Monate und 2000 Euro Strafe -.- könnt ihr mir sagen ob die Zeit schon eingerechnet ist weil ich hab ihn ja schon 2 Monate weg ? Also sind es dann quasi "nur" noch 8 ?

Hier ist der StGB § 69a ausschlaggebend.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html


(4) War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.
(5) Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten.
(6) Im Sinne der Absätze 4 und 5 steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich.

Die Sperrfrist beginnt regulär ab Rechtskraft. Da dir aber die FE vorläufig entzogen wurde, wird der Zeitraum zwischen Datum des Urteils und Rechtskraft angerechnet. Daraus folgt, dass die 10 Monate ab dem Datum des Urteils laufen.

Wenn es den vorläufigen Entzug nicht gegeben hätte, würden somit im Strafbefehl 12 Monate stehen. Ist eine ganz normale Sperrfrist für einen Ersttäter..:smiley138:


Wie sieht es denn mit der Geldstrafe aus? Ist die deinem Einkommen angemessen?
 

Sabrina312

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Guten Morgen erst mal .. War natürlich trotzdem etwas geschockt dachte vll wird es ein bisschen weniger naja :(zu dem Urteil gibt es einiges zu sagen: im Brief steht ich fahre einen schwarzen Peugeot fahre aber einen schwarzen Fiesta (ist aber jetzt ja nicht relevant ) dann steht deine falsche Abfahrt drin ich wurde Ca 3-4 km vorher schon angehalten. Macht das beim Urteil was aus ? Und jetzt das wichtigste : im Brief steht ich bin Krankenschwester ich bin aber Arzthelferin und arbeite im Krankenhaus. Der nettoverdienst einer Krankenschwester liegt bei 2000 Euro der einer Arzthelferin in meiner Gehaltsstufe bei Ca 1600..ich weiß jetzt auch nicht ob ich da Einspruch einlegen doll oder nicht :(
Nancy, mit sperrfristverkürzung kennst du dich nicht auf sagtest du oder ?

Lg und ein schönes Wochenende :-*
 

Nancy

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Hallo Sabrina,

wegen der Tagessatzhöhe (nicht zu verwechseln mit der Anzahl der Tagessätze) würde ich schon (isoliert) Einspruch einlegen! Immerhin wurdest du um ca. 400 € zu hoch eingestuft. Das kann dein Anwalt machen, du könntest das allerdings auch selber...
think.gif


Wichtig ist, dass du die Frist einhältst (2 Wochen), denn danach wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Beispiel für so ein Schreiben:

An das Gericht XY
Anschrift


In der Strafsache
wegen ....
AZ: (Aktenzeichen)

lege ich gegen den Strafbefehl des ...gerichts … vom … Einspruch ein.

Der Einspruch wird beschränkt auf die Bemessung der Tagessatzhöhe innerhalb der verhängten Geldstrafe.

Begründung
[…]

Da am besten noch eine Gehaltsabrechnung dazu, dann müsste es funktionieren das ein neuer Strafbefehl erstellt wird.
(Übrigens wären "außergewöhnliche Belastungen, wie z.B. Unterhaltszahlungen etc. noch vom Nettogehalt abzuziehen).
Im Regelfall findet nach einem beschränkten Einspruch gegen die Tagessatzhöhe keine Hauptverhandlung statt, der Richter entscheidet durch Beschluss im schriftlichen Verfahren.

dann steht deine falsche Abfahrt drin ich wurde Ca 3-4 km vorher schon angehalten. Macht das beim Urteil was aus ?



Nancy, mit sperrfristverkürzung kennst du dich nicht auf sagtest du oder ?

Nicht wirklich, da kann dir mein Kollege sicher besser weiterhelfen :smiley2204:

Aber wenn du konkrete Fragen hast, frag ruhig, ich kann auch versuchen mich für dich schlau zu machen....:smiley138:
 

Sabrina312

Benutzer
Guten Morgen :) danke ich werde ihn heute mal anrufen aber ich denke mal dann werden noch weitere Kosten auf mich zu kommen wenn wir Einspruch erheben und dann kommt das ja aufs gleiche raus :-( mal sehen . Bezüglich der Verkürzung wollte ich wissen ob jemand darüber Bescheid weis das keine Sperrfristverkürzung mehr angeboten wird..mein vorbereiter sagte nämlich das ist momentan im Gespräch das es dass künftig nicht mehr gibt .. Und Einzeltermine für dieses Modell Mainz 77 gibt es wohl auch nicht. Lg und einen schönen Tag :)
 

Nancy

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Guten Morgen Sabrina,

Guten Morgen :) danke ich werde ihn heute mal anrufen aber ich denke mal dann werden noch weitere Kosten auf mich zu kommen wenn wir Einspruch erheben und dann kommt das ja aufs gleiche raus :-( mal sehen .

wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast und "nur" wegen Fahrlässigkeit verurteilt wurdest, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Anwalt.

Bezüglich der Verkürzung wollte ich wissen ob jemand darüber Bescheid weis das keine Sperrfristverkürzung mehr angeboten wird..mein vorbereiter sagte nämlich das ist momentan im Gespräch das es dass künftig nicht mehr gibt .. Und Einzeltermine für dieses Modell Mainz 77 gibt es wohl auch nicht. Lg und einen schönen Tag :)

Da muss ich mich in der Tat mal schlau machen, gib mir dazu bitte etwas Zeit. :smiley138:
 

Nancy

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Administrator
Bzgl. der Sperrfristverkürzung: Ich konnte nichts darüber finden das es diese künftig nicht mehr geben soll...:smiley2204:

Des weiteren ist es wohl so, dass diese Kurse generell nur in Gruppen durchgeführt werden.

Du weißt, dass, vor der Verkürzung, die vorgezogene MPU steht?


Sperrfristverkürzung - Baden-Württemberg



Grundsätzlich geht das Verfahren in Baden-Württemberg über die Gerichte und zwar über das Amtsgericht, das auch das Urteil oder den Strafbefehl ausgestellt hat. Der Antrag sollte jedoch über die zuständige Staatsanwaltschaft gestellt werden. Er kann formlos sein, muss aber selbstverständlich unterschrieben und begründet werden. Der Begründung sollte der Richter entnehmen können, warum er beim Antragsteller von der einmal verhängten Sperrfrist absehen und diese jetzt schon aufheben soll.​
Die Voraussetzungen für das Erreichen der Verkürzung können entscheidend verbessert werden, wenn man an einer spezifischen verkehrspsychologischen Nachschulung teilnimmt. Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH bietet mit dem Modell MAINZ 77 einen anerkannten Kurs an. Dort setzen sich die Teilnehmer mit den Ursachen der Verkehrsauffälligkeit, also z. B. der Alkoholfahrt, auseinander, und lernen, ihr Verhalten zu ändern.

Weitere Informationen zum Modell MAINZ 77


Der Erfolg dieses Modells ist in einer wissenschaftlichen Studie belegt. Das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft unterstützen deshalb Ihren Antrag auf Abkürzung der Sperrfrist. In der Regel erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme zwei Monate Sperrfristverkürzung.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme bei einer Alkoholauffälligkeit von 1,1 bis 1,99 Promille sind:

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle. Diese bestätigt Ihnen, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege steht
  • Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille zu erhalten, ist eine vorgezogene MPU erforderlich (über die Führerscheinstelle zu beantragen)
  • Nach Vorlage eines positiven Gutachtens erfolgt durch die Führerscheinstelle die Ausfertigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Jetzt können Sie am Kurs teilnehmen und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Sperrfristverkürzung von in der Regel zwei Monaten

Quelle aus dem Link entnehmbar.
 

Sabrina312

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Guten morgen :) vielen Dank für deine schnelle Antwort :-* das mit der mpu weiß ich das wäre dann im Oktober nur der Ablauf bis ich die Verkürzung machen kann der ist mir noch nicht so ganz bewusst Ja der vorbereiter sagte es gäbe in bw mommentan nicht genug Teilnehmer und ich solle mal anfragen ob ich das bei ihm machen kann sozusagen im Einzelkurs da er Kursleiter ist aber das Gericht muss dass erst bewilligen so ein Pech :-( ich muss jetzt den Vollstreckungsbescheid abwarten und dann dort hin schreiben . Nancy, weißt du zufällig ab wann ich was beantragen muss und wo ich da genau hin schreiben muss mit dem Unbedenklichkeitsbescheid und sowas ? Ich nehme an erst die mpu dann der Bescheid dann die Verkürzung ? Das dauert doch bestimmt ewig bis ich da alles zusammen habe, und nach meiner Rechnung müsste dass Gericht im Januar prüfen ob ich den FS früher bekomme..

Lg und ein schönes Wochenende :-*
 

Nancy

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Hallo Sabrina,

Nancy, weißt du zufällig ab wann ich was beantragen muss und wo ich da genau hin schreiben muss mit dem Unbedenklichkeitsbescheid und sowas ? Ich nehme an erst die mpu dann der Bescheid dann die Verkürzung ? .

so wie ich es, lt. meiner Recherche, jetzt verstanden habe, musst du zunächst zu deiner Führerscheinstelle gehen und dort fragen ob sie, in deinem Fall, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach positiver MPU) ausstellen würden und du somit eine vorgezogene MPU absolvieren kannst. Wenn ja, kann theoretisch die MPU auch schon 5 oder 6 Monate vor Ende der Sperrfrist gemacht werden. Streng genommen könntest du jetzt schon hingehen und danach fragen. Ich gehe davon aus, dass dir der SB dann genauere Infos geben kann.

Nach einer pos. MPU erhältst du von der FSSt. die Bescheinigung, mit der du am Kurs teilnehmen kannst. Am Ende des Kurses gibt es dann die Bescheinigung über die Teilnahme, die du der Staatsanwaltschaft, zusammen mit deinem Antrag auf Sperrfristverkürzung, zuschickst. So in etwa wird der Ablauf sein...


Ich habe noch eine Bitte an dich: Könntest du unsere foreneigenen Smileys verwenden? Die findest du entweder oben über dem Antwortfeld, oder wenn du unter diesem Feld auf "Erweitert" klickst. Die von dir verwendeten Emoticons sind nicht besonders kompatibel mit unserer Forensoftware, sodass sich deine Beiträge nicht zitieren lassen, wenn du sie postest. Danke. :smiley138:
 

Sabrina312

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Dankeschön:) ja den Unbedenklichkeitsbescheid also den Antrag habe ich heute bekommen denke das ich diesen im August abgebe und der Vorbereiter sagte ich bekomm dann Post wo drin steht wann ich wo die mpu machen kann .am liebsten würde ich es jetzt schon machen .. Du hast mir wirklich sehr viel geholfen ich melde mich wieder ! Und das mit den Smileys mach ich natürlich sorry ! Liebe Grüße
 

Sabrina312

Benutzer
Hallo meine lieben !

Hatte heute meine mpu .. zuerst war es etwas holprig da ich so aufgeregt war und gar nicht so recht wusste was ich grad erzähle . Der Gutachter war so nett er hat nach 20 min nochmal angefangen und meinte : konzentrieren Sie sich einfach auf die Fragen und ich leite sie durch das Gespräch. Dann würde es etwas besser und ich war lockerer und hatte mir das ganze 10000 mal schlimmer vorgestellt . Er hat mich aber echt auf Herz und Nieren geprüft .. aber siehe da: er gab mir grünes Licht und das ich in 2 Wochen voraussichtlich mein positives GA bekomme.:)
Ich dank euch allen vor allem dir nancy für die Hilfe ihr habt mit wirklich sehr geholfen! Vielen lieben Dank.!
 

Nancy

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Hallo Sabrina,

na, das sind ja tolle Neuigkeiten :smiley711:

Da möchte ich dir schon mal meinen kleinen Glückwunsch aussprechen, wäre super wenn du dich noch mal meldest wenn das Gutachten da ist.

Ja und eine weitere Bitte hätte ich auch noch: könntest du einen kleinen Erfahrungsbericht erstellen (also der Ablauf deiner MPU und ein paar Fragen wiedergeben die der GA dir gestellt hat, oder aber evtl. später sogar dein Ga anonymisiert zur Verfügung stellen)?

Will dich aber jetzt nicht überfallen - warten wir erstmal auf das Gutachten. :smiley138:
 

Sabrina312

Benutzer
Hallooo:) Ich bin so glücklich das war so ein Druck und meine Nerven lagen einfach blank! Klar sobald ich das GA habe kann ich es gerne zur Verfügung stellen .
So was die Fragen betrifft stelle ich hier schonmal ein paar rein :

Wie würden sie sich von einer Skala von 1-10 einstufen ?
Warum haben sie so viel getrunken ?
Sind sie öfter betrunken gefahren ?
Haben sie den Alkohol missbraucht ?
Was hat sich seit der TF geändert ?
Wie wollen sie in Zukunft mit Alkohol umgehen ?
Wie wollen sie trinken und fahren trennen ?
Wie reagiert ihr Umfeld darauf wenn sie nicht trinken möchten bzw. Nicht mehr so viel trinken ?
Haben sie heimlich morgens, unter der Woche oder nur am Wochenende getrunken ?
Warum haben sie so viel getrunken ?
In welcher Situation könnten Sie wieder rückfällig werden bzw. Ist große Vorsicht geboten ?
Haben sie psychische Probleme seit sie nicht mehr so viel trinken bzw deprsssionen Schlafstörungen u.s.w?
Was tun Sie wenn sie wieder unterwegs sind und ihr Umfeld anfängt zu "saufen"?
Wann haben sie zum ersten und zum letzten Mal Alkohol getrunken ?
Warum kam für sie Abstinenz nicht in Frage ?
Wie viel Promille dürfen sie haben wenn sie fahren ? ( er wollte auch die Promillegrenzen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat wissen )
Was ist BAK?
Warum können Männer in der Regel mehr Alkohol trinkenwie frauen?
Was ist ein Standardglas Alkohol?
Wie viel trinken sie maximal an einem Abend und warum nicht mehr ?
Was bewirkte Alkohol in ihnen ? Wieso haben sie den Alkohol gebraucht ?
Bestimmte Gründe wieso sie so viel getrunken haben was war der Grund ?
Wem haben sie von ihrer TF erzählt ?
Schämen sie sich dafür?
Alkoholkrankheit in der Familie ?



So das war es glaube ich zum größten Teil net fällt mir mommentan nicht ein :)

Lg und einen schönen Abend ! Falls ich noch helfen kann gerne Bescheid sagen .
War übrigens bei der IAS in Mannheim. Und der GA sagte am Ende selbst das bei einem Ersttäter mit 1,6 Promille und keinen Vorstrafen Abstinenz völlig unnötig ist :)
 

Sabrina312

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Achja der Ablauf war so :
Zuerst der konzentrationstest ( sollte jeder schaffen, war mit Farben Tönen rechts und links ein Fußschalter )
Dann die medizinische Untersuchung ( Vorsicht sie hat mich schon einige Sachen gefragt dir der GA später nochmal abgeglichen hat mit meinen Antworten mein Gespräch )
Psychologisches Gespräch ging 1,5 Stunden .
 
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