TF 1,8 Atemwert Ersttäter

Und wird der BAK noch steigen? weil der jetzige Wert ist ja der von der Blutabnahme und nicht der von der Tatzeit.. oder wie ist das?
 
Ich hab mich jetzt mal noch ein bisschen eingelesen also ich hab jetzt gelesen, dass 0,1 Promille pro Stunde halt zur Tatzeit noch mal angerechnet werden und da die Zeit zwischen Blutentnahme und Tatzeit 35 Minuten betrugen. Das sind ungefähr 0,06 Promille plus. dann stand aber auch noch das 0,2 Promille zu dem Wert auch noch abgezogen werden. Laut meinen Rechnung würde ich dann wenn das stimmt, das müsst ihr mir sagen bei 1,55 Promille liegen. Wie ist das? Ist das so offiziell oder falsch?
 
war glatt und sehr kalt in der Nacht kann man die „defensive Fahrweise“ nicht auch so begründen. Also, dass ich einfach vorsichtig fahren wollte, aber mir nicht bewusst war, dass ich nicht mehr fahrtüchtig bin
Das ist reine Schuldabwälzung und Verdrängung.
Nein, wie kann ich das „sehen“
indem Du Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragst.
Ich hab mich jetzt mal noch ein bisschen eingelesen also ich hab jetzt gelesen, dass 0,1 Promille pro Stunde halt zur Tatzeit noch mal angerechnet werden und da die Zeit zwischen Blutentnahme und Tatzeit 35 Minuten betrugen. Das sind ungefähr 0,06 Promille plus. dann stand aber auch noch das 0,2 Promille zu dem Wert auch noch abgezogen werden. Laut meinen Rechnung würde ich dann wenn das stimmt, das müsst ihr mir sagen bei 1,55 Promille liegen. Wie ist das? Ist das so offiziell oder falsch?
kann ich so nicht ganz glauben. In den ersten 2 Stunden zwischen Tat und Blutentnahme werden keine Werte abgezogen oder aufgerechnet.

Stell dem Forum doch mal die Sachen die Du hast, geschwärzt zur Verfügung, dann können wir uns ein genaueres Bild machen.
aber wie kommen wir jetzt auf A1 in meinem Fall?? ich versteh‘s nicht
es spricht niemand von einer A1! Sondern, dass die FEB dies durchaus in Betracht ziehen kann, wenn ein 21 jähriger mit 1,69‰ noch Auto fahren kann und wegen „defensiver“ Fahrweise angehalten wird.
 
Der Wert deiner Blutentnahme steht rechtssicher fest. Daran wird auch nichts mehr aufgerechnet oder abgezogen, sprich die 1,69‰ sind amtlich und die MPU unvermeidlich. Wenn Du mit solchen Argumenten wie „es war glatt, deshalb fuhr ich langsam“ in die MPU gehst, zeigt das dem Gutachter nur eines, nämlich dass Du keine Verantwortung übernimmst, äußere Umstände für deine Trunkenheitsfahrt verantwortlich machst und dich überhaupt nicht damit beschäftigt hast. Damit fällst Du gnadenlos durch. Verrate uns doch mal was deine rote Linie ist, warum Du den Alkohol missbraucht hast. Ja, ich rede von Missbrauch, denn wie ich dir bereits geschrieben habe, spielst du mit deinem BAK Wert und deinem sehr jungen Alter bereits im oberen Mittelfeld gut mit. Dazu kommen wahrscheinlich noch wenige bis keine Ausfallerscheinungen, was dann die FEB veranlassen KÖNNTE, von Missbrauch und/oder Abhängigkeit auszugehen.
 
Ich bewundere jeden, der offenbar noch die Gelassenheit oder professionelle Distanz aufbringen kann, hier noch Tipps zu geben.

Nach #285 ( ich hatte schon bei #185 aufgegeben ) Beiträgen, in denen alles Wissenswerte, was am Anfang einer TF steht, mindestens 2-mal ausführlich helfend und unterstützend „durchgekaut“ wurde

Nur ein Beispiel ( vom 4. Dezember ):
…ich bevorzuge Einzelgespräche
Ich sehe hier null Fortschritt, sondern nur unproduktiven Kreisverkehr.

Hut ab !
( Und um Missverständnisse quasi vorentlastend auszuschließen: Es ist nicht ironisch gemeint, sondern genau so, wie ich es geschrieben habe )

LG :smiley138:
 
@Andeo ich gebe dir jetzt einmalig einige Tipps an die Hand, ob Du sie umsetzen wirst, ist einzig und alleine deine Entscheidung. Dieses „Rumgeiere“ wie es @Karl-Heinz und auch @joost beschrieben hatten, bringen weder dich noch uns hier weiter. Nach #286 Beiträgen wo dir immer und immer wieder Hilfestellungen gegeben worden sind und du diese nicht wirklich annimmst, ist auch hier mal die Luft raus…

• Du beantragst bei der der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht (sehr wichtig)

• Lass die Finger von Avanti und/oder Mainz 77. das sind Standardmaßnahmen die viel kosten, aber wenig bringen. Verabschiede dich von der Sperrfristverkürzung. Du brauchst die Zeit für eine gründliche Aufarbeitung des Geschehens.

• such dir einen diplomierten Verkehrspsychologen, der EINZELN mit dir deine Geschichte eruiert und aufarbeitet. Davon hast Du mehr als bei Gruppenseminaren.

• schließe doch rein für dich einen Abstinenzvertrag über Urinkontrollen für einen Zeitraum von ungefähr 6 Monaten für DICH ab. Dann hast Du etwas vorzuweisen und es wird auch gerne in der MPU gesehen, auch wenn Du nicht abstinenzpflichtig eingeschätzt werden solltest.

• Fülle den großen Alkoholfragebogen aus und stell ihn hier ein.

• Stelle uns deine Unterlagen die Du hast, anonym zur Verfügung

• wende dich ans Blaue Kreuz oder die Caritas. Die helfen meist unentgeltlich. Nummern findet man im Internet oder in den gelben Seiten.

Ansonsten so fürchte ich, kommst Du nicht weiter und wirst noch lange Zeit Fußgänger bleiben…

Liebe Grüße
 
Das steht im Beschluss:

IMG_1665.jpeg
 
Das ist die Begründung für die vorläufige Beschlagnahmung deines FS. Vorläufig deshalb, weil die endgültige ein StA macht. Das ist ein völlig normales Vorgehen der Behörden. Was willst du uns damit sagen?
Auf die endgültige Versagung deiner FE wirst du noch weng warten müssen, so 2-4 Monate sind nicht unrealistisch. Da kommt dann ein Schreiben vom Amtsgericht.
 
Nein @Sammy89, bei mir hats die Sta unterschrieben. Natürlich läuft es über den Gerichtsweg, aber ein Richter wird bei dem Prozess nicht eingebunden, wenn man dagegen keinen Einspruch einlegt. Das liegt also nur auf einem Schreibtisch. Und ein wenig kenn ich mich in dem Metier aus.
 
@kapomick ja klar, die StA beantragt den Erlass des Beschlusses und ein Richter fertigt ihn aus.
Ich hab das so verstanden, dass eine endgültige Entziehung über die StA läuft. Sorry haben da offenbar aneinander vorbeigeschrieben.
 
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