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wo stand das?dann stand aber auch noch das 0,2 Promille zu dem Wert auch noch abgezogen werden
Das ist reine Schuldabwälzung und Verdrängung.war glatt und sehr kalt in der Nacht kann man die „defensive Fahrweise“ nicht auch so begründen. Also, dass ich einfach vorsichtig fahren wollte, aber mir nicht bewusst war, dass ich nicht mehr fahrtüchtig bin
indem Du Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragst.Nein, wie kann ich das „sehen“
kann ich so nicht ganz glauben. In den ersten 2 Stunden zwischen Tat und Blutentnahme werden keine Werte abgezogen oder aufgerechnet.Ich hab mich jetzt mal noch ein bisschen eingelesen also ich hab jetzt gelesen, dass 0,1 Promille pro Stunde halt zur Tatzeit noch mal angerechnet werden und da die Zeit zwischen Blutentnahme und Tatzeit 35 Minuten betrugen. Das sind ungefähr 0,06 Promille plus. dann stand aber auch noch das 0,2 Promille zu dem Wert auch noch abgezogen werden. Laut meinen Rechnung würde ich dann wenn das stimmt, das müsst ihr mir sagen bei 1,55 Promille liegen. Wie ist das? Ist das so offiziell oder falsch?
es spricht niemand von einer A1! Sondern, dass die FEB dies durchaus in Betracht ziehen kann, wenn ein 21 jähriger mit 1,69‰ noch Auto fahren kann und wegen „defensiver“ Fahrweise angehalten wird.aber wie kommen wir jetzt auf A1 in meinem Fall?? ich versteh‘s nicht
Ich sehe hier null Fortschritt, sondern nur unproduktiven Kreisverkehr.…ich bevorzuge Einzelgespräche

Nein, @kapomick das macht das Gericht nicht die Staatsanwaltschaft.Vorläufig deshalb, weil die endgültige ein StA macht
