Na, das braucht dich nicht zu verwundern. der E-Roller wird als solches definiert (im Vergleich z.B. zu E-Autos), aber juristisch gilt die Nutzung desselben unter Alkoholeinfluss gleichbedeutend wie die mit einem KFZ. Da du ja die MPU hinter dir und deine FE somit neu erworben hast, sollte auch der EIntrag im FAER dir nicht zum Nachteil gereichen.Bin verwundert, dass dort aber explizit drin steht, dass es ein "Elektrokleinstfahrzeug" war.