TF mit E-Scooter

Bin verwundert, dass dort aber explizit drin steht, dass es ein "Elektrokleinstfahrzeug" war.
Na, das braucht dich nicht zu verwundern. der E-Roller wird als solches definiert (im Vergleich z.B. zu E-Autos), aber juristisch gilt die Nutzung desselben unter Alkoholeinfluss gleichbedeutend wie die mit einem KFZ. Da du ja die MPU hinter dir und deine FE somit neu erworben hast, sollte auch der EIntrag im FAER dir nicht zum Nachteil gereichen.
 
Bzw. um das Wording richtig zu halten, wird über den Behördenweg ein Auszug aus dem Zentralregister aus dem Bundesamt für Justiz angefordert.
Da vermute ich mal, dass das im Prinzip das FZ der Belegart "o" ist.
 
Sorry, deine Antwort leider nicht gesehen, im einfaches FZ stand gar nix: "keine Eintragungen"
das Belegart 0 habe ich nicht gesehen, das ging direkt von Amt zu Amt.
Aber da ich unproblematisch eingestellt wurde und nie jemand was gesagt hat......wird das Belegart 0 auch sauber gewesen sein.

Ich bin KRITIS, Zugang und Betretungserlaubnis zu Feuerwehr und Polizei.
 
@Thomas F. kein Problem.
Habe einfach mal nachgefragt. Da es bei mir um eine Verbeamtung (ebefalls in der KRITIS) gehen wird.
Ist wohl immer eine Einzelfallentscheidung aber muss mich erklären.

Deswegen bleibe ich mal gespannt.

Vielen Dank für deine Antwort!
 
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