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TF + Unfall 2,3 Promille

Soweit so gut. Aber nach nicht mal vollen 4 Monaten Vertrag schon 4 Einbestellungen? Ist das "Üblich"?
Das ist die Idee dahinter, dass bei einem Kontrollprogramm nichts "üblich" ist...
Vielleicht nach vollen 6 Monaten einen AN-Bericht erwirken
Hm, bei einem unterschriebenen Vertrag von 12 Monaten, wird es wohl schwierig dies zu erreichen.
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So - wir haben Anfang März.
Es ist immer noch nichts weiter passiert. Also von behördlicher Seite.
TF war Mitte Okt. 25 - bislang kein Strafbefehl.....
leider, wie ich bereits geschrieben hatte, nichts ungewöhnliches. Sieh es trotzdem, auch wenn’s schwerfällt, so, dass die vorläufige Entziehung/Beschlagnahme des FS später auf die Sperrfrist angerechnet wird.
 
Das ist die Idee dahinter, dass bei einem Kontrollprogramm nichts "üblich" ist...
Das ist ja auch in Ordnung und Sinn der Sache. Aber wenn es auf 12x hinauslaufen sollte, weil - einfach unterstellt - die Entnahmestelle Geld verdienen will...
Wobei: ich habe nach der ersten Abgabe irrtümlich eine Rechnung von dem Labor bekommen. Zieht man deren Kosten von der Rechnung der Entnahmestelle ab, bleibt nicht viel.
Aber was soll ich mich aufregen - ändern werde ich nichts können.
 
So - Strafbefehl ist da.
Wesentliche Inhalte:
1) Vorsatz nicht Fahrlässigkeit (hat u.a. eigentlich den Nachteil, dass die RS keine Kosten übernimmt; ich habe aber eine mit "SpezialRS" der auch Kostenschutz bei Strafbefehl wegen Vorsatz bietet)
2) Tagessätze 40 (ist wohl üblich)
3) Höhe halte ich für sehr wohlwollend für mich
4) Sperre insgesamt 13 Monate ab Okt 25 (da ich 1 Monat nach der TF den AB - Vertrag (Ende Nov 26) abgeschlossen habe, denke ich auch ok)

Was meint ihr? Soll ich dagegen vorgehen? Wenn ja gegen was mit - aus eurer Sicht - welchen möglich positiven Folgen?
 
Also, imho bist du da gut weggekommen.
Was vielleicht ein Ansatzpunkt sein könnte, wäre der „Vorsatz“.
Kannst du dir das erklären ?

Um das prüfen zu können, brauchen wir aber mehr Infos von dir.
Berichte doch mal von deiner TF.

Dann noch ein Hinweis:
Du solltest bei deiner Vorbereitung im Blick haben, dass du zumindest Richtung A1 verstärkt geprüft werden wirst.
Bei den neuen BK 5 gelten 2,5 Umdrehungen als Schallmauer.

Durch den Abstand von 1h zwischen Trinkende und BE wirst du sie bei deiner Giftfestigkeit durchbrochen haben…
Erschwerend kommt noch der Donnerstag Nachmittag hinzu.
 
Danke schon mal!

Die feststehenden Daten:
Unfall und Trinkende 20.10 Uhr
BE 21.46
BAK 2,23
Akteneinsicht usw. hatte ich noch nicht, d-h. ich habe auch keinen Arztbericht

Alles andere kann ich nur "abschätzen".

Wir hatten einen beruflichen Termin bis in den späten Nachmittag hinein. Anschließend (genaue Uhrzeit habe ich nicht - ich gehe von etwa 17 Uhr aus) habe ich auf dem Weg zum Auto 2x 0.5l Bier getrunken und dann auf der Fahrt (im Auto) nach Hause den "Rest". Genaue Menge habe ich nicht; ich gehe aber von 8 - 9 weiteren Bieren aus.
Die Gründe für den Konsum würde ich im FB beantworten bzw. darlegen - an dem bin ich gerade dran. Reicht dies in der Kürze Karl-Heinz?

Was wären denn die unmittelbaren Unterschiede Vorsatz vs Fahlässigkeit? Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl vergeht ja wieder viel Zeit und Geldkosten können sich auch erhöhen (da ich insbesondere bei der Höhe der TS sehr gut weggekommen bin).......
 
Danke schön für die Schilderung :smiley138:

Der Vorsatz könnte sich darauf begründen, dass du auf dem Weg zum Auto und im Auto getrunken hast.
Ist das bekannt ?

Flaschen im Auto ?
 
Okay, dann bringt es aus meiner Sicht nix, gegen den StB Einspruch einzulegen.
Dass das Auffinden der Flaschen im Protokoll vermerkt ist, ist höchst wahrscheinlich.

Das spricht insgesamt schon für eine sehr ausgeprägte Problemtiefe…
 
Folge Frage (am Rande):
Wie lange dauert es "normaler Weise" bis der Strafbefehl inkl. Sperrzeit und Strafe (Tagessätze) da ist?
Klar - immer in Abhängigkeit der Auslastung der jeweiligen Behörde usw.
Aber gibt es Fristen, nach denen eine Nachfrage sinnvoll ist?
Hallo Bernie, bei mir hat's 5 Monate gedauert bis das Schreiben da war, sogar paar Tage länger
LG
 
Also, imho bist du da gut weggekommen.

Okay, dann bringt es aus meiner Sicht nix, gegen den StB Einspruch einzulegen.

Das spricht insgesamt schon für eine sehr ausgeprägte Problemtiefe…
3x ja Zustimmung.

Auf der einen Seite erschreckend, wenn man so eine Mitteilung bekommt, aber den Mist habe ich ja gebaut. Und auch gut, dass die "erste" Wartezeit vorbei ist. Jemand hatte ja hier von in Summe 20 Monaten Sperre gesprochen, da sind 13 völlig ok soweit.

Meine Problemtiefe - in 40 Jahren eingebrannt - erkenne ich auch immer mehr. Bei jedem Nachdenken wird mir bewusster, dass ich unheimliches Glück gehabt habe, selbst nicht noch weiter abgerutscht zu sein und vor allem niemand anderes in Mitleidenschaft gezogen zuhaben.
 
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